Wie kann man In Österr3ich sein Richtiges Geburtsjahr ausstellen lassen?

Ich ging in die Bezirkshauptmannschaft und sie sagten mir ich muss zum Standesamt gehen in dem Ort wo ich wohne und muss dort meine Geburtsurkunde mir anschauen lassen und denen beim Amt klar machen dass ich Nicht im Jahr 2000 geboren bin, weil ich bin in gar keinem Krankenhaus geboren und ich habe eine Geburtsurkunde wo trotzdem das Falsche Geburtsjahr 2000 steht, ich bin mit 17 Jahren drauf gekommen dass mein Geburtsjahr Falsch in den Dokumenten draufstehst und ich kann nicht mehr damit leben dass immernoch mein Falsches Geburtsjahr auf den Ganzen Dokumenten oben steht. Meine Ex Mutter war Minderjährig war 17 Jahre alt und wollte mich nicht im Selben Jahr wo sie 18 geworden ist mich nicht zur Richtigen Zeit und zu mein Richtiges Geburtsjahr anmelden. Sie habe mich 1 Jahr später überall Angemeldet als sie 18 War und in der Urkunde steht der Name ihres Mannes obwohl dieser Mann nicht mein Vater ist.

Meine Mutter habe mich angemeldet als ich genau 1 Jahr alt wurde sie heiratete im Jahr 1999 im Februar wo sie schon mit mir Schwanger war. Wo ich 6 Monate alt war diesen Mann und in meiner Geburtsurkunde steht sein Name das er mein Vater ist obwohl er nicht mein Vater ist

Meine Mutter habe einen Anderen Mann gehabt und war damals nur in einer Beziehung als sie ihm gesagt hat dass sie Schwanger wurde von ihm hat er sich von ihr getrennt. Meine Mutter habe mich zu Hause im Jahr 1999 am 16 August geboren und am am 13 September wurde sie 18 und sie meldete mich an als ich genau 1Jahr alt war. Meine Ältere Cousine habe mir aus Bosnien gesagt dass mich meine Mutter nicht 2000 geboren hat sondern 1999 und dass sie wollte dass ich um Ein Jahr Länger vor der Volljährigkeit länger bei ihr und bei ihrem Mann bleiben muss und alles tun muss was sie wollten.

Sie Haben mich Absichtlich um ein Jahr Später angemeldet wegen der Volljährigkeit damit ich von ihnen nicht schnell und nicht leicht ausziehen darf von zu Hause

Sie wollten dass ich immer bei ihnen bleibe wie ein Hund und ich musste 1 Jahr länger warten obwohl ich in Wirklichkeit 18 War, musste ich wegen den Dokumenten auf denen mein Falsches Geburtsjahr steht warten bis ich laut diesen Dokumenten 18 werde. Meine Mutter wollte dass ich um 1 Jahr Jünger bin damit ich nicht so schnell Volljährig werde damit ich nicht so schnell und nicht so leicht von ihr und ihrem Ehemann der nicht mein Leiblicher Vater ist wohnen muss.

Darum würde ich Ab dem Tag und an dem Jahr angemeldet als ich 1 Jahr alt war, sodass sie später wenn ich weiß das ich schon 18 bin laut Dokumenten nicht von meiner Mutter ausziehen darf sondern nur dann wenn es laut Dokumenten passt dass ich ausziehen kann

Sie habe mich absichtlich im Jahr 2000 Angemeldet nur damit ich nicht so Schnell Volljährig werde und damit sie mich unter der Kontrolle. Halten kann und damit ich nicht So schnell Volljährig werden kann um Ausziehen von ihrer Wohnung zu Können

Ich kann heute damit nicht leben mit dem Falschen Geburtsjahr durch die Gegend zu gehen also werde ich diese Woche schauen den Richtigen Geburtsjahr ausstellen zu können!!!

Zugewinngemeinschaft und Erbmasse?

Was gehört in die Erbmasse beim Todesfall eines Ehepartners? Sagen wir 3 Kinder vorhanden. Zugewinngemeinschaft.

Vermögen Verstorbener nur Haushalt, Möble, Kleidung, Elektronik vielleicht 10.000.

Überlebender ist selbständig. Bei Scheidung und Zugewinn würde hier seine Firma, bzw. deren Warenwerte z. B. in Euro 1 Mio (als Waren , nicht Bar oder auf Konto) als Zugewinn gelten, zusätzlich zu seinen regulären Vermögenswerten von ebenso 10.000. Aber wie sieht das beim Todesfall des Partners aus?

Laut Person A ist die Firma nicht Eigentum des Verstorbenen und kann daher auch nicht in die Erbmasse zählen.

Laut Webseite zum Erbrecht gehört es zum Zugewinn und ist damit - alles zusammen, also die 10.000 jeweils von beiden und die Mio Warenwerte. Davon die Hälfte wäre die Erbmasse-> 1.020.000 € / 2 -> 510.000€

Da es nun 2 Optionen gibt Laut Erbrecht (Zugewinn nicht modifiziert) erhält der Überlebende ein zusätzliches Viertel pauschal als Ausgleich. Ist das nur auf die 10.000 bezogen? denn die 2. Option sagt, es wird der Anspruch auf den effektiven Zugewinn geltend gemacht. Sprich die 510.000. Davon wären 2 Viertel dem Partner und der Rest der Erbteil der 3 Kinder. Pflichtteil davon die Hälfte? Kind 1 z.B. Erbteil 1/6... Pflichtteil 1/12?

ps

und ja, einzige Lösung bei Unternehmern um das zu vermeiden ->Gütertrennung, was auch nachgeholt werden kann. Aber darum geht es erst mal nicht.

erbrecht, Zugewinnausgleich

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