Welchen Anspruch auf Rückforderung hat das Sozialamt nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person, die unterstützt (Hilfe zur Pflege) wurde?

Hallo!

Folgende Fallkonstellation: A und B sind verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Gemeinsam besitzen A und B ein Haus, dessen Wert sich auf circa 100.000 € beläuft. Darüber hinaus ist kein zu berücksichtigendes Vermögen vorhanden. Es existiert ein Berliner Testament.

A lebt seit zehn Jahren im Pflegeheim. Die Kosten des Pflegeheims tragen die Pflegeversicherung und B aus laufendem Einkommen (Rente). Da dies nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, tritt das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) für die verbliebenen Kosten ein. Im Laufe der Zeit sind so circa 150.000 € durch das Sozialamt aufgebracht worden. Nun ist A verstorben. Wenige Tage nach A ist nun auch B verstorben.

Die wesentliche Frage dieser Fallkonstellation ist der Rückzahlungsanspruch des Sozialamtes. Gegen wen und in welcher Höhe richtet sich dieser? Müssen die Kinder als Schlusserben für Rückzahlungsforderungen aufkommen, die die Höhe des Erbes übersteigen?

Nach einigen Recherchen komme ich zu dem Schluss, dass sich der Rückforderungsanspruch des Sozialamts maximal auf den halben Wert des Hauses (Anteil A.) belaufen dürfte. Der Anteil des Hauses, der auf B entfällt, würde dementsprechend an die beiden Kinder vererbt werden. Zahlungen der Kinder an das Sozialamt sind nicht zu erbringen. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Erbschaft, Rückzahlung
Kleinanzeigen kauf mit Sachmängeln?

Hallo zusammn, Dankeschön für diese Seite!

Ich habe bei Kleinanzeigen 40qm Korkparkett für 400€ gekauft. Alles schien korrekt, Kontakt, Beschreibung usw. Es war ein richtig netter Kontakt, der Verkäufer hat sogar beim Verladen geholfen und wir unterhielten uns noch sehr sehr nett.

Zu Hause lagerten wir die Pakete in der ersten Etage wo sie auch verlegt werden sollten wir bemerkten einen fremden Geruch, aber der Verkäufer war auch gerade am bauen und in seinem Haus waren die typischen Baugerüche... Einige Tage später öffneten wir die Pckungen zum Verlegen und uns kam ein schrecklicher chemischer, unbekannter Geruch entgegen. Wir vermuten ganz leihenhaft Furfural, das bei falscher Verarbeitung von Kork entstehen kann.

Ich rief bei trecor (Hersteller) an und fragte ob es eine Möglichkeit gebe die Charge zu testen und auszutauschen... Ich hätte damit kein Problem es schien mir das leichteste und ich wollte mit dem Verkäufer gerne ins Gespräch kommen...

Ich schrieb den Verkäufer an und bittet ihn um eine Rechnungskopie oder Infos wo gekauft und wann und sagte ihn der Kork sei nicht ok und bittet ihn um Hilfe. Aber plötzlich meldet er sich nicht mehr.

Ich gehe davon aus das er den Mangel kennt weil es gab weitere Pakete die geöffnet und nicht verarbeitet waren und er selbst hatte auch anderen Kork verlegt. In seiner Anzeige steht nicht das er irgendetwas ausschließt (Gewährleistung ....). In meinen Augen hat er auf den extremen Geruch nicht aufmerksam gemacht und verschwieg den Sachmangel. Nein ich hab dummerweise nicht daran gerochen. Natürlich mein Fehler. Ich möchte entweder denk Kork zurückgeben oder versuchen ihn mit seiner Hilfe bei der Firma zu tauschen. Ich bin nicht wirklich sauer sondern will einfach nicht auf 400€ Minus und 40qm nicht brauchbare Kork sitzen bleiben. Lüften haben wir schon versucht es wird besser aber der Geruch geht auch nicht weg. Bitte was würdet ihr raten?

Bzw. Habt ihr das Problem bei trecor schon mal selbst gahabt und tauschten die die Ware aus? Wobei mein Ansprechpartner ist ja der private Verkäufer.

Wie würdet ihr konkret vorgehen? Vielen Dank schon mal! Angelika

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Recht, Kleinanzeigen, Betrug oder nicht
Nebenberuflich Selbständig – welcher Steuersatz fällt auf mich zu? 42% oder niedriger?

Um hohe Kosten für den Steuerberater zu vermeiden, fülle ich meine Steuererklärung beim ELSTER selbst aus. Ich habe in diesem Jahr einen regulären Job mit zusätzlichem Einkommen (selbständiger Arbeit) mit einem Gesamtgewinn von etwa 16.000 Euro ausgeübt.

Ich möchte mich nur nach der Kombination der Steuern erkundigen, die ich am Ende des Jahres zahlen muss? Ich habe in meinem regulären Job (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) mehr als 80.000 Euro verdient und dies wurde bereits über meine Gehaltsabrechnungen versteuert.

Wird dieses zusätzliche Einkommen mit meinem Einkommen zusammengerechnet oder separat behandelt?

Beispiel:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: ca. 80k EUR
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: ca. 16k EUR

Ich weiß immer, dass es diese Tabelle gibt, in die man Daten aus verschiedenen Einkommensquellen eintragen kann – und dass freiberufliche und nicht freiberufliche Tätigkeiten unterteilt sind, daher weiß ich, dass dies hoffentlich dann auch unterschiedlich behandelt wird, oder? Ich weiß, dass es manchmal den höchsten Steuersatz von 42 % gibt, der manchmal auf das Einkommen fällt.

Gibt es eine Möglichkeit abzuschätzen, was mich in meinem Fall erwartet? Natürlich werde ich die EÜR-Anlage auch ausfüllen.

Danke! :)

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Freiberufler, Selbstständigkeit, freiberufliche Tätigkeit
Steuerliche Behandlung von Fondsverkauf nach Investmentsteuerreform 2018?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung des Verkaufs von Fondsanteilen, die ich vor der Investmentsteuerreform 2018 erworben habe. Hier sind die Details meines Falls:

Kaufdatum der Fondsanteile: 27. Januar 2000

Kaufpreis: 4970 DM (umgerechnet ca. 2541,12 Euro)

Aktueller Wert des Fonds: 2721,01 Euro

Wert des Fonds zum 31. Dezember 2017: ca. 1128 Euro

Fondsart: Aktienfonds (WKN: 847414)

Wohnort: Bayern

Kirchensteuer: Keine

Depotgebühren: 12 Euro pro Jahr

Mein tatsächlicher Gewinn beträgt 179,89 Euro (aktueller Wert minus Kaufpreis). Allerdings bin ich unsicher, wie die steuerliche Behandlung nach der Investmentsteuerreform 2018 aussieht. Insbesondere frage ich mich:

Wie wird der steuerpflichtige Gewinn berechnet? Werden die Verluste bis zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt, bevor der Gewinn ab dem 1. Januar 2018 besteuert wird?

Wie wirkt sich die Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) auf die Steuerlast aus?

Muss ich auf den gesamten Gewinn ab dem 1. Januar 2018 Steuern zahlen, obwohl mein tatsächlicher Gewinn geringer ist?

Gibt es ähnliche Fälle, in denen die steuerliche Behandlung als ungerecht empfunden wurde?

Ich möchte sicherstellen, dass ich die korrekten Steuern zahle und keine unnötigen Belastungen habe. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kann mir weiterhelfen, wie ich am besten vorgehe?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße, Sebastian

Kapitalanlage, Steuern, Steuerrecht, Kapitalertragssteuer
Müssen wir das Steuerrecht nicht mal gerechter für Arbeitnehmer und Unternhemr mit kleinen Betrieben machen?

Vor über 20 Jahren wurde unter Finanzminister Waigel die Abgeltungssteuer eingeführt. Die Kapitalertragsteuer von 25 % war nicht mehr nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Steuer, sondern die Höchststeuer (von wenigen Ausnahmen abgesehen), auf Kapitalerträge.

Inzwischen ist es so, dass ab einem zu versteuerndem Einkommen von 66.760,- an, jeder zusätzliche Euro mit 42 % belastet wird. Gut Die meisten Arbeitnehemr liegen im Brutto unter ca. 80.000,- Euro pro Jahr (was durch Pauschalen ca. bei den hohen 60tausendern endet), aber ein einfacher Arbeiter mit Mindestlohn als Single kommt auf 173 * 12,4 = 2.146,93 kommt mit Sozialabgaben auf Abzüge von 587,- Euro.

Wer 4.000,- brutto hat, zahlt 555,- Euro Steuern und 842,- Sozialversicherung. Und die nächsten 1.000,- Euro brutto sind mit 277,- Euro nur Steuern schon höher belastet, als Kapitaleinkünfte.

Ist das noch gerecht?

Natürlich haben die meisten für das kleine, oder größere Vermögenn gearbeitet udn möchten von den Erträgen etwas haben.

Aber man kann ja auch den anderen Vergleich anstellen. Wer 500.000,- bei der Bank, oder in aktien hat und 10.000,- Euro erzielt, zahlt 2.637,50 Einkommensteuer mit Soli.

Wer das Vermögen in ein Objekt zur Vermietung steckt, zahlt den Normalsteuersatz.

Daher die frage, ist die steuerliche Begünstigung im Steeurtarif einer bestimmten Einkunftart in der heutigen Zeit noch gerechtfertigt?

Andere Ansicht. 50%
Ja, ist gerecht 25%
Nein, Euro ist gleich Euro, egal wie verdient. 25%
einkommensteuer
Verlustvortrag: Verrechnung mit verschiedenen Einkunfsarten?

Guten Abend liebe finanzfrage-Community!

Ich bin gerade dabei, meine ESt. für 2023 anzufertigen, wobei mich das Thema Verlustvortrag besonders beschäftigt.

Kurz zum Hintergrund: Ich habe 2022 meinen Master abgeschlossen und Anfang 2023 meinen ersten Job angefangen. Für die Verluste, die mir im Masterstudium entstanden sind, habe ich einen Verlustvortrag angefertigt, den ich nun gerne so vorteilhaft wie möglich auf meine Einkünfte aus 2023 anwenden will, wo sich mir allerdings ein paar Fragen stellen:

Ich habe mich zum Thema Verlustvortrag nochmal informiert und auf einer Seite des Steuersoftware-Anbieters Buhl gelesen, dass Verluste aus bestimmten Einkunftsarten nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Stattedessen müssen sie mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Buhl schreibt dazu, dass sich das auf folgende Fälle bezieht:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verluste aus Kapitalvermögen + Gewinne aus Kapitalvermögen, Aktienverluste + Gewinne aus Aktienverkäufen
  • Private Veräußerungsgeschäfte: Verluste aus privaten Veräußerungen + Gewinne aus privaten Veräußerungen
  • Sonstige Einkünfte: Verluste aus sonstigen Einkünften + Gewinne aus ähnlichen sonstigen Einkünften

Frage 1: Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass im Umkehrschluss der Verlustvortrag aus meinem Studium auch nicht vom Finanzamt auf jene Kapitalerträge angewendet werden kann, die über den Freistellungsauftrag hinausgehen? Aus steuerlicher Sicht wäre das wesentlich uninteressanter als eine Anrechnung des Verlustvortrags auf mein Gehalt, da der Steuersatz hier höher ausfällt als bei meinen Kapitalerträgen.

Falls das Finanzamt doch den Verlustvortrag auf Kapitalerträge anwendet: Kann bzw. muss ich in der Steuererklärung irgendwo kennzeichnen, dass eben genau das nicht gemacht werden soll?

Frage 2: Da ich in 2023 neben meinem Gehalt auch Verluste in Form von Werbungskosten hatte, würde ich diese auch ansetzen. Da mein Verlustvortrag mein Gehalt übersteigt und somit nach Verrechnung mit meinem Gehalt ein Teil des verbleibenden Verlustvortrags in 2024 übertragen wird, stelle ich mir nun die Frage, ob ich zuerst meinen Verlustvortrag und dann die Verluste aus 2023 verrechnen muss? Oder zuerst die Verluste und dann den Verlustvortrag und was davon übrig bleibt dann in 2024 übertragen? Oder ist das letztlich egal?

Frage 3: Der Grundfreibetrag für 2023 für Alleinstehende beträgt ja 10.908 €. Angenommen mein Gehalt betrug 2023 genau 50.000 € und mein aus den Vorjahren angesammelter Verlustvortrag liegt ebenfalls bei 50.000€. Kann ich dann die Verrechnung meines Verlustvortrags "deckeln", indem ich das Finanzamt anweise, die Verluste nur auf denjenigen Teil meines Gehalts anzuwenden, der über den 10.908 € liegen? Auf Letzteren zahle ich ja keine Steuern, sodass der Teil des Verlustvortrags, der auf den Grundfreibetrag angewendet wird, quasi "verpufft", da ich hier keine Steuerersparnis erzielen kann.

Ich erstelle dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung als Angestellter, daher ergeben sich für mich recht viele Fragen - umso dankbarer bin ich für jede Hilfe von euch!

Viele Grüße

Simon

einkommensteuer, Freibetrag, Lohnsteuer, Verlustvortrag, werbungskosten, Grundfreibetrag, Kapitalerträge, Kapitalertragssteuer