Was passiert mit einer Grundschuld nach Zwangsversteigerung?
Guten Abend,
Folgender Sachverhalt: Ein Bekannter von mir, der mir vor einiger Zeit eine größere Geldsumme geliehen hat, hat sich kurzdarauf im Grundbuch meines Hauses (bin alleiniger Eigentümer) mit meinem Einverständnis eine Grundschuld in Abt.3 eintragen lassen. Lief alles über den Notar.
Folgendes Problem nun: Aufgrund Arbeitslosigkeit und ausstehenden Raten wurde mir ein Konsumerkredit gekündigt, deren Restforderung auch noch recht hoch ist. Lohnpfändung ist bei mir zur Zeit nicht möglich und bewegliches Vermögen, welches was einbringen könnte, habe ich keines. Folglich wird sich die Bank nach einer Vermögensauskunft sicherlich einen Vollstreckungstitel bei Gericht für mein Haus beantragen und bewilligt bekommen.
Was passiert bei einer erfolgreichen Zwangsversteigerung des Hauses mit der eingetragenen Grundschuld meines Bekannten? Muss der Käufer, der das Haus mal ersteigern wird, diese Grundschuld mit zahlen und wird diese dann an meinen Bekannten ausgezahlt oder müsste er diese Grundschuld auch erst wieder einfordern?
Ist bis jetzt die einzige Belastung in Form einer Grundschuld, die in Abt.3 des Grundbuchs meines Hauses eingetragen ist. Mein Bekannter müsste also auf jeden Fall Vorrang genießen.
3 Antworten
Hogi:
Es ist davon auszugehen, dass der Notar für eine "vollstreckbare" Grundschuld gesorgt hat, wodurch sich ein gerichtlicher Ttitzgl erübrigt.
Der ZV-Erlös aus einem wirksamen Gebot des Meistbietenden geht u.a. an den bestrangig betreibenden Gläubger und, bleibt etwas übrig, der Rest an Dich als Eigentümer = Schulder
Die Grundschuld wird dann von amtswegen gelöscht. Sie bleibt nur dann bestehen, wenn zwischen dem Gläubiger und dem Ersteher die '"Liegenbelassung" vereinbart wurde.
Allgemein ist der Ersteher aber an einer lastenfreien Immobilie interssiert.
Die Bank hat nämlich keine Grundschuld drinstehen. Die einzige Grundschuld, die bisweilen im Grundbuch steht, ist die meinen Bekannten.
Wenn, wird die Bank das mal später das Haus zwangsvollstrecken wollen und die müssten sich erst einen Titel bei Gericht besorgen
Die Bank hat letzte Woche leider schon den Kredit gekündigt.
Kommt drauf an.
Der normalfall ist, dass durch die Versteigerung mit dem Erlös alle Grundschulden in ihrr Reihenfolge abgelöst werdne udn das Grundstück lastenfrei an den Ersteigrer geht.
Aber es kannauch sein, dass der sich mit dem Pfandgläubiger geeinigt hat udn die Schuld übernimmt.
Aber mein Bekannter hat gar nicht vor zwangsvollstrecken zu lassen.
Mein Freund und Kollege hat in einer Zwangsversteigerung ein Grundstück mit Haus für 40.000 Euro ersteigert, weil er die eingetragene Grundschuld über 450.000 Euro mit übernehmen musste.
Also hat er dieses Grundstück mit Haus letztendlich für 490.000 Euro gekauft/ersteigert.
Nur zur Klarstellung: das liegt nicht daran, dass er die Grundschuld übernehmen musste, sondern daran, dass er das durch die Grundschuld bescherte Darlehen übernehmen musste. Eine Grundschuld an sich stellt ja keinen Wert dar.
Hallo. Ja, aber mein Bekannter hat nicht vor zwangszuvollstrecken.