Unterlagen im „Original"?

Problem

  1. -Ich habe beim Amt eine Schweigepflichtentbindung eingereicht, in welcher meine Signatur ,digital' war.
  2. -Alle anderen Felder waren ebenfalls auf dem PC ausgefüllt.
  3. -Ich wurde vom Amt darüber informiert, die Unterlagen im „Original" mit einer handlichen Unterschrift einzureichen.
  4. -Ich habe die Unterlagen mit einer handlichen Unterschrift versehen.
  5. -Das Datum wurde ebenfalls angepasst und per Hand geschrieben.
  6. -Die Kopien wurden von mir eingescannt und per E-Mail an das Amt verschickt.

-Das reichte nicht.

Die Nachricht vom Amt:

-„Die Schweigepflichtentbindung muss von Ihnen im „Original" hier vorgelegt werden muss, da das Amt eine „Kopie" nicht akzeptiert.

-Ich bitte Sie daher, die von Ihnen unterzeichnete „Original"-Schweigepflichtsentbindung hier vorzulegen."

Frage:

-Was wird mit „Original" gemeint.

-Die Schweigepflichtentbindung wurde mir vom Amt nicht als ,beglaubigtes' ,Original' zugeschickt, sondern als E-Mail-Anhang, welches ich lediglich herunterladen und ,kopieren' kann. Entsprechend kann ich die Unterlagen dann lediglich als ,Kopien' einreichen.

[-Werden mit dem Begriff „Original" Unterlagen gemeint, welche ich alle per Hand ausfüllen muss, und per —>Briefumschlag
beim Amt einreichen muss. Es besteht das Gefühl, dass auch dies falsch sein wird.]

Rentenversicherung, Rente, amt, Brief, E-Mail, Erwerbsminderung, Grundsicherung, jobcenter, krankheit, sozialhilfe, Versicherung, Sozialamt, Unterlagen, Unterschrift, Bürgergeld, Dokumente
Rechnet sich die VBLklassik?

Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren im öffentlichen Dienst und bin daher in der betrieblichen Rentenversicherung VBLklassik versichert. Vor kurzem kam die Rentenberechnung, die sich aus meinen Beiträgen in 2023 ergibt.

Ich habe ca. 55T€ verdient und bin 28 Jahre alt, was unter dem Strich ca. 10 Versorgungspunkten bzw. nach aktueller Berechnung 40€ monatlicher Rente ab 67 (also in 40 Jahren) entspricht. Dafür habe ich jedoch auch etwa 900€ meiner Nettobezüge als Beiträge an die VBL gezahlt.

Wenn ich die 900€ für 40 Jahre am Kapitalmarkt anlegen würde und konservativ von 5% durchs. jhrl. Rendite ausgehe, könnte ich ab 67 über 22,8 Jahre 40€ (was dem Anteil von 2023 an meiner VBL-Rente entspräche) entnehmen. Das heißt die VBL würde sich allein auf meine Beiträge bezogen erst iwo im Alter von ca. 90 rechnen und das obwohl mein Arbeitgeber zusätzlich noch einen fast doppelt so hohen Beitrag einzahlt. Daher erscheint mir die VBLklassik ein relativ schlechtes Vorsorgeprodukt zu sein.

Ist meine Rechnung i-wo fehlerhaft oder übersehe ich vielleicht einen Vorteil der VBL? Ich werde in ca. 2-5 Jahren den ÖD verlassen und überlege, ob es dann nicht sinnvoller wäre, meine gezahlten Beiträge zurückzahlen zu lassen und selbstständig auf dem Kapitelmarkt anzulegen. Diese Möglichkeit besteht wohl, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat.

Vielen Dank für alle, die sich die Zeit nehmen da zu durchdenken :)

Anlage, Altersvorsorge, Rente, Finanzen, öffentlicher Dienst
Steuererklärung Halbwaisenrente?

Hallo zusammen,

ich wollte dieses Jahr das erste Mal (eigentlich freiwillig) meine Steuererklärung machen.

Jetzt habe ich rausgefunden, dass meine Halbwaisenrente die auf das Konto meiner Tante geht versteuert werden muss wenn der Freibetrag überschritten ist...

Sprich ich MUSS meine Steuererklärung machen... und hätte Sie wahrscheinlich schon in den Vorjahren machen müssen... (ich hab immer gedacht man kriegt einen Bescheid wenn man eine Steuererklärung abgeben muss)

Ich bin ledig, Steuerklasse 1 und 40 Stunden/Woche.

Ich brauch eure Hilfe. Wie gehe ich damit am besten vor?

Ich war vom 1.9.2020 bis 6.6.2023 in einer Ausbildung in der Zeit habe ich eine Halbwaisenrente in Höhe von 170€ pro Monat erhalten. Davor hab ich Sie auch bekommen aber bin keinem Job nachgegangen sprich da wurde der Freibetrag nicht überschritten.

1. Lehrjahr 850€ 2. Lehrjahr 950€ 3. Lehrjahr 1050€

Außerdem habe ich seit 2021 einen Minijob und verdiene dort 450€ im Monat.
Seit dem 7.6.2023 bin ich in einem festen Angestelltenverhältnis beim gleichen AG und verdiene 2.500€.

Kann ich vorher irgendwie rausfinden wie viel ich nach zahlen muss?

Wie fange ich jetzt am besten an? Welche Programm kann ich nutzen oder sollte ich lieber zu einem Steuerberater gehen?

Wie genau gibt man den halbjährlichen Wechsel von Ausbildung zu angestellten Verhältniss an? (Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung)

Gibts irgendwelche Bücher, Videos die ihr zu dem Thema empfehlen könnt?

Liebe Grüße und schon einmal vielen Dank.

Rente, Arbeit, Halbwaisenrente, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Waisenrente
Wie hoch ist das Schonvermögen ab 2023 und wie kann man kurzfristig ungeschütztes in Schonvermögen umwandeln?

Hallo,

bei verschiedenen Quellen wird Schonvermögen auch als "geschütztes Vermögen" definiert.

Die Fragen:

1) Ist das Schonvermögen bei Wohngeld, Bürgergeld, Energiebeihilfen und ähnlichem identisch hoch?

2) Welcher Betrag gilt ab Januar 2023? (im Internet werden Summe zwischen 5000 und 80000 Euro genannt. Oder aber auch Lebensalter in Jahre mal 500 Euro)

3) Wie ist eine relativ kurzfristige, legale Umwandlung von ungeschütztem Vermögen (welches also bei staatlichen Beihilfen angerechnet wird) in Schonvermögen möglich? Ein Beispiel habe ich bisher gefunden: ein arbeitsunfähiger Freiberufler mit einem Vermögen von 100000 Euro investiert 50000 Euro in die Sanierung (Fenster, Türen) etc. seiner kleinen ETW. Da Immobilien anscheinend unbegrenzt zum Schonvermögen gehören, soll dies legal sein?

Wäre es auch möglich (und vor allem sinnvoll?) wenn zB ein 60jähriger eine größere Summe in einen Riestervertrag (auch Schonvermögen) einzahlt?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ungeschütztes in Schonvermögen "umzuwandeln"? Vielleicht auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Ersparnisse noch relativ, der spätere Rentenanspruch eines Selbständigen gering ist.

Für Antworten danke im Voraus

Altersvorsorge, Rente, Freiberufler, selbständig, Wohngeld, Schonvermögen, Bürgergeld, Energiepauschale
Auf Mieteinnahmen 8,5% Steuer polen? Rente mit 40 ETF?

Ein Deutscher Arbeitskollege(geboren in Polen) verdient monatlich ca. 6000Eur Netto, ist das möglich? Das wäre dann ja besser als ETF und private Rentenversicherung in DE..

Er hat es angeblich so gemacht: (Ist das so Legal? er sagt ja seit jahren zufrieden..)

Mit dem Deutschen Ausweis ist er Arbeitnehmer in DE, als Deutscher besitzt er ja keine Immobilien, somit wird sein Gehalt ca. 4500Eur Brutto normal in DE versteuert.. Das deutsche Gehalt kommt ja JEDEN Monat aufs deutsche Konto.

!! Mit seinem Polnischen Ausweis dann in Polen schon damals (allein vor 3 jahren kosteten Immo in Polen ca 300% weniger..) 4 Stück 1zimmer Wohnungen Bar gekauft und alle sofort vermietet. Auf alle diese Super Mieteinnahmen zahlt er nur pauschal 8,5% Steuer (in DE wären es ca 45% dank unserer tollen Gesetze).

Also fließen JEDEN Monat ca. 6000 Zloty auf sein polnisches Bankkonto Miete..
von 6000 Zloty zahlt er nur ca 510 Zloty Steuern, so kann man schnell Kapital aufbauen. Als Deutscher Staatsbürger gibt er in DE an er besitzt keine Wohnungen.

Eine bekannte macht es anscheinend auch so und zahlt tatsächlich auch nur 8,5% Steuern an das Polnische Finanzamt, das deutsche Finanzamt sieht null. Obwohl sie hier in DE lebt+arbeitet+wohnt aber mit Polnischem Ausweis in Polen wohnsitz hat.

Diese Art der Vermietung ist ja eine Traum Rendite, ist das wirklich so ?
Man findet heute 1zimmer Wohnung in Polen bereits für 75000 Zloty(15000Euro)
Viel Lukrativer als unsere Zinsen in DE oder ETF usw?

(Wenn man als Deutscher in Polen eine Wohnung kauft und sofort vermietet dann müssen wir ja hier ca 45% Steuern zahlen auf die Mieteinnahmen, weil im Job verdient man ja bereits ca 55.000Euro Brutto, somit hat er einen Riesenvorteil JEDEN Monat oder sehe ich das falsch? Es läuft so seit Jahren..:/

Rente, Finanzamt, Immobilien, Kapitalanlage, Miete, Polen, Steuern
Militärrente aus Großbritannien in Steuererklärung angeben?

Hallo zusammen,

Ich habe heute mit einer Bekannten folgenden Fall besprochen:

Ihr Mann bezieht Militärente für seine Dienste in Großbritannien. Die Rente wird in Großbritannien ausgezahlt und auch auf ein Konto in Großbritannien überwiesen. Die Rente ist in Großbritannien unterhalb des Freibetrages und somit fällt da keine Steuer an.

Hier leben Sie nun seit 2 Jahren und ihr Mann und sie gehen hier ganz normal arbeiten und bezahlen ihre Steuern und sonstige Abgaben.

Nun stellt sich die Frage ob die Militärrente die in Großbritannien ausbezahlt wird und auch dort verbleibt hier in der Steuererklärung mit angegeben muss und warum?

Deutschland erfährt ja hierdurch keinen Nachteil, da es von der Rentenzahlung nicht betroffen ist. Das heißt also wenn man die Rente hier in der Steuererklärung angeben würde, dann schenkt man Deutschland das Geld (durch anfallende Steuern wegen dem Progressionsvorbehalt §32b EStG) welches (aus meiner Sicht) Deutschland garnicht zusteht.

Wir haben und auch schon versucht in den Doppelbesteuerungsgesetzen schlau zu machen, aber irgendwei werden wir nicht fündig.

Es wäre super wenn uns Jemand eine Kompetente Aussage hierzu geben könnte!

Danke schonmal für die Antworten.

Vielen Dank

P.S. Nein es geht hier nicht darum einen Steuerbetrug oder derartiges zu begehen, es geht hier lediglich um die Klarstellung und wie es eigentlich geregelt ist. Wenn es angegeben muss, dann wird es natürlich gemacht - das steht außer Frage!

Rente, Ausland, einkommensteuer, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern
Rente pur? (aachen münchener bzw. Generali)?

Hallo zusammen,

kurze Vorstellung. Ich (44) habe vor ewigen Jahren durch Verwandtschaft einen DVAG-Berater kennengelernt und in jungen Jahren recht viel (eigentlich alles) bei der DVAG (also Aachen Münchener) abgeschlossen. Da ich damals schon recht gut verdient habe, habe ich 2006 eine Rente pur (ich gebe es zu, aus Steuerspargründen) abgeschlossen. Darin enthalten: SEB ImmoInvest, DWS PlusInvest, DWS FlexPension. Da ja zwischenzeitlich einige davon geschlossen wurden, hatte ich gedacht, ich bekomme Empfehlungen des Beraters über neue Möglichkeiten. Im Versicherungsschein von 2006 steht, das mir pro 10.000,00 EUR Deckungskapital 37,05 EUR Mindestrente garantiert wird. Mein Fondsguthaben beträgt derzeit 8.813,00 EUR.

Jetzt war ich etwas verwundert, als ich eine Wertermittlung der Generali bekam, in der steht, dass Sie mir bei Rentenbeginn ganze 0,00 EUR garantieren. D.h. für mich, Geld verbrannt?? Enthalten ist natürlich auch eine Beitragsbefreiung bei BU. Mir ist klar, dass das nicht umsonst ist..

Aber wenn ich monatlich einen bestimmten Betrag einzahle, denke ich doch, zumindest diesen wieder heraus zu bekommen. Als ich dann bei der Generali anrief, konnte mir die Dame das nicht erklären. Es liege an den schlechten Zinsen derzeit! Aha. Wenn ich die jetzt Beitragsfrei stelle, bekomme ich nix ?

Finde ich alles etwas komisch. Bräuchte bitte mal Tipps von euch..

Vielen Dank!!

Rentenversicherung, Rente, Versicherung

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