Steuerabzüge bei freiberuflicher Honorartätigkeit als Studentin?

4 Antworten

"ich bin Studentin und in Steuerklasse 5 eingestuft. "

Du bist also verheiratet. Da im weit überwiegenden Teil aller Fälle die Zusammenveranlagung günstiger ist, kann man die Frage nach einer Steuerlast nur beantworten, wenn nan auch die Einkünfte des Ehepartners kennt.

"freiberuflich auf Honorarbasis"

Dann ist die Steuerklasse irrelevant. Steuerklassen dienen dem Arbeitgeber dazu, die LOHNsteuer zu berechnen. Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, nicht mehr.

Mit einer selbständigen Tätigkeit zahlst Du aber keine Lohnsteuer, sondern Du ermittelst nach Ablauf jeden Kalenderjahres Deinen Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung und trägst diesen in die gemeinsame Steuererklärung ein. Die Einkünfte werden dann mit allen anderen Einkünften aus allen Einkunftsarten zusammengerechnet und insgesamt der Einkommensteuer unterworfen, unter Anrechnung der Lohnsteuer (des Ehegatten, ggf.) und sonstiger ESt-Vorauszahlungen ergibt sich dann eine Nachzahlung oder Erstattung.

"da ich bisher keine konkrete Vorstellung habe."

Ja, das merkt man 😉. Wenn Du das mit der EÜR und Steuererklärung alleine hinkriegen willst, solltest Du Dich vorher dringend in dieses Thema einarbeiten.

Ein Anfang wäre das Durcharbeiten der Informationen auf www..kleinunternehmer.de, ein Existenzgründerseminar oder ein entsprechendes Buch. Ein Forum kann das nicht leisten, konkrete Fragen beantworten wir aber gern, sobald Du Dir das Grundwissen beschafft hast, welches Du als Unternehmerin brauchst.

1. Es wird wahrscheinlich die Zusammenveranlagung günstiger sein. Falls Dein Ehemann ein zvE von 35.000 hätte, so läge der Grenzsteuersatz bei über 24%. Der Grenzsteuersatz bedeutet, was Ihr zusammen für die zusätzlichen Einkünfte zahlen müsst an Steuer, also einplanen und zurücklegen.

2. Falls Du momentan noch über den Ehemann kostenlos in der Heilfürsorge versichert bist, müsstest Du die Einkommensgrenzen recherchieren. Die Grenzen sind nicht einheitlich, sondern regional unterschiedlich und je nach Tätigkeit. Ggf. wäre dann eine studentische KV nötig. Rentenversicherungspflicht eigentlich nur bei Lehrern.

3. Wenn man sich nicht selbst in die Steuerthemen einarbeiten möchte, muss man eben die Kosten für einen Berater einkalkulieren, insbesondere in die Bewertung des Stundenlohns.

Nun meine Milchmädchenrechnung:

Beispiel: Honorar bei 7 abgerechneten Wochenstunden: 12.000

KV 130 x12 Monate -1.600

Steuerberater -600,-€

= 9.800. Macht also 9.800 durch (7 Wochenstunden mal 4,3 Wochen mal 12 Monate)= 27,15 pro Stunde. Ohne Urlaub und Krankheitszeiten. Dann davon noch 25% Steuer abziehen, macht 20,26€ Stundenlohn.

Im Endeffekt können 7.500 effektiv mehr natürlich trotzdem gut sein auf dem Konto. Und man sollte vielleicht auch nicht immer nur den Grenzsteuersatz betrachten. Denn der Durchschnittssteuersatz steigt ja nicht so stark exponentiell. Für ein zvE von 35.000 liegt er bei 6,54% und für ein zvE von 45.000 bei 10,65%, bezogen halt auf das Gesamteinkommen.


SK2603 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 10:13

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!

Zu einer steuerlichen Beurteilung gehören alle Tatsachen, die auf die Besteuerung Einfluss haben.

ich bin Studentin und in Steuerklasse 5 eingestuft.

Demnach bist Du verheiratet. Im Normalfall wirst Du mit dem Ehemann zusammenveranlagt.

Steuerabzüge bei freiberuflicher Honorartätigkeit

Bei freiberuflicher Tätigkeit gibt es keine Abzüge, sondern man zahlt nach der Einkommensteuererklärung.

Die Höhe der Steuer richtet sich nach den übrigen Einkünfte, die wir hier überhaupt nicht kennen. Hast Du weitere Einkünfte? Dein Ehemann hat vermutlich eine Anstellung, denn Deine Steuerklasse 5 deutet bei ihm auf III.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

SK2603 
Beitragsersteller
 10.10.2024, 21:12

Danke für die Rückmeldung !. Ja genau, mein Mann hat die Steuerklasse 3 und verdient als Beamter ca 3200 Euro Netto, davon muss er noch 300€ an die private KV zahlen. Die Lohnsteuer beträgt ca 180€.

Weitere Einkünfte haben wir beide nicht.

wfwbinder  10.10.2024, 22:50
@SK2603

rechne mal mit 30 % von Deinem Gewinn. Also Einnahmen minus Betriebsausgaben udn dann 30 % davon die Steuer

Die Frage geht - vielleicht - etwas am Thema vorbei. Erstmal solltest du klären, ob du überhaupt der Lohnsteuer unterliegst - oder ob du freiberufliche Einkünfte erzielst!

Einkünfte sind in Deutschland “freiberuflich”, wenn sie aus selbstständiger Tätigkeit stammen, die den sogenannten Katalogberufen oder diesen ähnlichen Berufen zugeordnet wird. Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen im Gegensatz zu gewerblichen Tätigkeiten *nicht* der Gewerbesteuer und sind nicht lohnsteuerpflichtig, da sie nicht aus einem Anstellungsverhältnis stammen. Stattdessen fällt auf freiberufliche Einkünfte “normale” Einkommensteuer an (Veranlagung / Steuererklärung!): Damit eine Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

- Berufskatalog: Das Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) definiert freiberufliche Tätigkeiten und führt explizit die sogenannten "Katalogberufe" auf. Diese umfassen unter anderem lehrende und erziehende Tätigkeiten (z. B. Dozenten, Privatlehrer). Machst du sowas?

- Ähnliche Berufe: Auch Berufe, die diesen Katalogberufen "ähnlich" sind, können freiberuflich sein, wenn sie überwiegend auf persönlicher Qualifikation und geistiger Leistung beruhen und eigenverantwortlich ausgeführt werden. Die Tätigkeit sollte also keine gewerblichen Merkmale aufweisen, wie z. B. Herstellung, Handel oder Vertrieb. Oder machst du sowas?

Freiberufliche Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer, aber nicht der Lohnsteuer, da keine Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung besteht. Lohnsteuer wird nur auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben, also auf Einkommen, das im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses erzielt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung