Finanzamt – die neusten Beiträge

Wie komme ich an den Inhalt (z. B. FA-Besch./K-Geld/mögl. Fristen) meiner digitalen Post der GKV, wenn diese u. a. im digitalen Postfach nicht zu öffnen sind?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich da aus oder hat Ahnung ? 

Für Ratschläge, Infos & Co. wäre ich dankbar.

► Ist die GKV nicht verpflichtet, dem Versicherten die digitale Post, die nicht geöffnet werden kann oder auch nicht eindeutig lesbar ist, per Papier mit der normalen Post zu zusenden, wenn darum gebeten wurde und die Gründe dargelegt wurden?

Was kann ich noch machen, da ein zweimaliges Bitten und Anfragen zu keinem Ergebnis führte?

 

 

Gerne hätte ich Kenntnisse vom Inhalt - nicht nur vom allgemeinen Inhalt der digitalen Post, sondern gerade auch im Hinblick z. B. 

• von möglichen Fristen oder auch wenn es

• um Berechnung oder Auszahlungen von Krankengeld ginge oder auch 

• Unterlagen für das Finanzamt.

Ich konnte als Versicherter, wenn es nötig gewesen wäre, nicht auf die Briefe bisher reagieren, wie ggf. 

• Widersprüche einlegen oder

• Fristen wahren, aber auch 

• z. B. einen digitalen Brief von der GKV beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht mit angeben bzw. mit einreichen.

 

 

Infos:

Bei der GKV erkundigte ich mich, falls ich ein Benutzerkonto im Internet anlegen würde, ob die Briefe dann auch zum Drucken wären und nicht nur digital sichtbar.

Dies wurde bejaht, sodass ich im letzten Herbst ein Benutzerkonto bei meiner GKV anmeldete, um u. a. auf den digitalen Weg schneller Briefe an meine GKV zu versenden, aber auch, um von der GKV einfacher Post zu erhalten, da ich seit letzten Mai erkrankt bin und u. a. nicht mehr so gut zu Fuß bin. 

Das Benutzerkonto war bzw. ist nicht komplett nutzbar, sodass ich meine Krankenkasse ab Dezember anschrieb und sie darüber informierte sowie Ablichtungen als Beispiele beifügte. Gleichzeitig informierte ich die GKV, dass aus diesen Gründen ich die digitale Post deaktivieren musste. Deshalb bat ich die GKV bisher 2x um Zusendung per Post von den Briefen, die von der GKV bisher digital in den 4 Monaten über mein Benutzerkonto-Postfach an mich gingen.

Diese erhielt ich bisher nicht.

Finanzamt, Frist, Gesetz, GKV, Krankengeld, krankenkasse, post, Recht, Steuererklärung, widerspruch, Pflicht

Verlustverrechnungstopf bei Trade Republic: Wurden Verluste einfach gelöscht?

Ich habe ein Problem mit meinem Verlustverrechnungstopf von Neobroker Trade Republic und der Steuerberechnung auf meinem Konto. Vor kurzem habe ich eine Aktie mit einem realisierten Verlust von etwa 1.500 EUR verkauft. Zu diesem Zeitpunkt zeigte mein Verlustverrechnungstopf einen Betrag von über 1.100 EUR an; 400 EUR wurden mir bereits am gleichen Tag zurückerstattet, aber da bleiben noch etwa die 1.100 EUR der noch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden sollte.

P.S. Die 1.000 EUR steuerfreie pauschale wurde bereits Anfang des Jahres aufgebraucht.



Allerdings ist Folgendes passiert:

1.  Drei Tage später wurde mein Verlustverrechnungstopf auf null gesetzt.

2.  Dann habe ich eine weitere Aktie mit Gewinn verkauft und wurde erneut besteuert, obwohl ich aufgrund meiner vorherigen Verluste keine Steuern hätte zahlen sollen (da gibt es noch etwa 1.100 EUR realisierte Verluste)

Ich habe folgende Fragen:

1.  Warum kann ich meine Verluste im Verlustverrechnungstopf nicht mehr sehen?

2.  Weshalb wurde ich bei meinem letzten Aktienverkauf besteuert, obwohl noch Verluste zur Verrechnung vorhanden sein sollten?

Laut meinem Verständnis sollten Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

 

Ich habe die Bank kontaktiert aber der Antwort war nicht zufriedenstellend:

 

Ich habe Ihr Konto überprüft und der Verlust von 1.500 € wurde nicht in den Verlusttopf aufgenommen, da eine Steueroptimierung dafür vorgesehen war. Das ist völlig normal und Teil des Verrechnungsprozesses. Diese Steueroptimierung hat Ihren Verlusttopf aufgefüllt und deshalb wurde Ihre letzte Transaktion besteuert.
Im Folgenden wird der Verrechnungsprozess erläutert:
 
1) Steuerrückerstattung: Bereits gezahlte Steuern werden, sofern möglich, zurückerstattet (seit dem 10.06.2024 erfolgen solche Steuerkorrekturen am Ende des Tages).
2) Wiederaufleben des Quellensteuertopfs: Bis zur Höhe der bereits für das Jahr gezahlten anrechenbaren Quellensteuer.
3) Freistellungsauftrag: Ist keine abgeführte Kapitalertragssteuer oder Quellensteuer vorhanden oder diese bereits verrechnet, wird der bereits beanspruchte Rahmen deines Freistellungsauftrages reduziert.
4) Verlustverrechnungstopf: Erst wenn die oben genannten Schritte durchgeführt sind, werden die restliche Verluste im entsprechenden Verlustverrechnungstopf vermerkt.

 

Was soll ich hier verstehen? Ich habe das Gefühl, dass meine Verluste, die noch übriggeblieben sind, wurden gelöscht. Soll ich vielleicht die Verlustbescheinigung beantragen? Wenn ja, wie kann man diese über die Steuererklärung zurückerstattet bekommen?

Danke.

Bank, Broker, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Rückerstattung, Verlustverrechnung

Verkauf in der Türkei?

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2009 gemeinsam mit meiner Schwester, Bruder und Mutter eine Ladenfläche von meinem verstorbenen Vater geerbt.

im August 2022 habe ich leider die ganzen Anteile abgekauft, weil ich damals nichts von einer Schenkung wusste.

Der Betrag der Bezahlt wurde lag bei 400.000 türkische Lira.

Ich habe somit den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022.

Nun möchte ich die Gewerbefläche verkaufen. Durch die Situation in der Türkei und der Inflation ist der Wert nun sehr angestiegen.

Das heißt, wenn ich es verkaufe werde ich es für 8.100.000 türkische Lira verkaufen.

Das Geld werde ich in der Türkei bei der Bank in Euro einzahlen. Das sind dann ca. 200.000€. Hierbei handelt es sich um ein Konto wo die Geldanlage nicht verzinst wird. So kann ich wie ich weiß die Kapitalertragssteuer umgehen, oder?

Nach dem Verkauf habe ich nun noch einen Verkaufvertrag.

Somit habe ich den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022 und den aktuellen Kaufvertrag an eine weitere Person.

Mit diesem Nachweis kann ich das Geld ohne Probleme nach Deutschland auf mein Konto bei meiner Hausbank schicken, habe ich das richtig verstanden?

Nun geht es mir Hauptsächlich um die Versteuerung.

Ich habe mitbekommen, dass seit 2021 türkische Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) verpflichtet sind, Informationen zu Konten, deren Inhabern, Kontosalden und Erträgen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an die türkischen Steuerbehörden zu melden. Diese leiten die Meldungen dann an die deutschen Steuerbehörden weiter.

Die Ladenfläche stand bis heute leer und hatte dadurch keine Einnahmen.

Durch den steigenden Wechselkurs habe ich somit einen Gewinn in Höhe von ca 180.000€ erzielt.

2022: Betrag 400.000 Lira also ca. 20.000€

2024 Betrag 8.100.000 Lira also ca. 200.000€

Was wird hier genau versteuert und um was für eine Art handelt es sich hierbei?

Gibt es hierfür eine Vereinfachung?

Bank, Erbe, Finanzamt, Immobilien, Verkauf

Twitch & Steuern nachträglich einreichen möglich und wie?

Hallo liebe Finanzgurus,

viele werden jetzt ihre Augen rollen, doch leider fehlt es mir viel an wissen deswegen frage ich euch. Es geht um das Thema Twitch & Steuern. Vor kurzen machte mich ein Video davon aufmerksam deswegen lege ich hier alle Karten offen und hoffe dabei das ihr mir weiter helfen könnt, da ich wirklich keine Freunde/Familienmitglieder habe die sich damit auskennen. Und teilweise alle Rentner sind und in diesem Bereich sich nicht auskennen.

Zu den Infos:

Ich bin 27 Jahre alt und habe vor 3 Jahren mal mit Twitch angefangen (hobbymäßig) - genauer gesagt im April 2020 bis Dezember 2020 (aktiv gestreamt). In dessen Jahr 2020 habe ich insgesamt 700 Euro an Subs erhalten + 270 Euro Donation verdient.

Gearbeitet habe ich gar nicht und auch kein Hartz4 oder sonstige einkommen beansprucht, hatte also kein Einkommen außer Twitch (lebe bei meinen Eltern). Mit diesen Einkommen hatte ich dann damals mir eine neue Grafikkarte gekauft. Kommen wir aber mal zur Sache, da ich mich nicht irgendwie strafmündig machen will, wenn nicht sogar schon bin vielleicht und wirklich so leid es mir auch tut niemand habe der sich da auskennt. Ich bin voll auf eure Hilfe angewiesen und ich hoffe wirklich das jemand da draußen mir helfen kann.

Ich habe jetzt erst mitbekommen das man diese Einkommen versteuern muss oder eine Gewerbe dazu anmelden muss oder Umsatzsteuer und und und mein Kopf explodiert förmlich und im Internet lese ich einmal Apfel einmal Birne also immer was anders.

1. Frage: Wie läuft das ab? Was muss ich machen Schritt für Schritt?

2: Frage: Kann ich das überhaupt nachträglich einreichen oder bin ich schon zur Strafe verurteilt? Bis heute gab es auch nie irgendwas Schriftliches von Vaterstaat aber ich möchte selber einen freien Kopf bekommen.

3: Wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr mich nicht fertig machen würdet... Ich habe nämlich eine harte Zeit. Ich bedanke mich bei euch schonmal im Voraus.

ich wünsche euch vom ganzen herzen einen schönen tag & viel Gesundheit

mfg

Einkommen, Finanzamt, Finanzen, Steuern, Erklärung, strafbar, versteuern, was tun, Twitch

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

ich arbeite seit Dezember 2021 als selbstständige Nachhilfelehrerin bei einem gemeinnützigen Verein und seit März 2022 ehrenamtlich auf Honorarbasis (Übungsleiterpauschale).

Meinen Einnahmen lagen 2022 unter dem Freibetrag.

Nun wurde ich vor kurzem darauf angesprochen, dass ich für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2022 eine Steuernummer hätte beantragen sollen. Ich dachte mir damals, dass die Angabe meiner Steuer ID-Nummer auf den Rechnungen ausreichen würde. Gerade bin ich dabei, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Ich bräuchte mal kurz Hilfe bei dem Ausfüllen des Online-Fragebogens, da ich leider komplett auf dem Schlauch stehe:

  1. 24. Art der Tätigkeit:

ich habe zwei Tätigkeiten: soll ich die zwei Tätigkeiten angeben? oder nur eine?

  1. Bankkonto:

Bankkonto ist gültig für die Steuerarten: alle Steuerarten?

7. Angaben zum Unternehmen:

7. 60. Bezeichnung des Unternehmens: ist damit der Name der Vereine, wo ich selbständig arbeite?

Ich selbst bin ja als Nachhilfelehrerin tätig bei einem Verein und das Unternehmen ist ja nicht meins.

62. Adresse des Unternehmens: meine eigene Adresse oder die von dem Verein?

73. Beginn der Tätigkeit: soll ich das Startdatum, welches auf dem Honorarvertrag steht, angeben?

9. Betriebsstätten, 10. Handelsregistereintragung, 11. Gründungsform:

muss ich hier überhaupt Angaben machen?

12. Bisherige betriebliche Verhältnisse:

Zeile 97: Ist in den letzten fünf Jahren schon ein Gewerbe, eine selbständige (freiberufliche) oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt worden oder waren Sie an einer Personengesellschaft oder zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt?

sowie ich es verstehe, stimmt das in meinem Fall, da ich seit Anfang 2022 arbeite. Soll ich "ja" angeben?

14. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Hier soll ich ja nichts angeben, da diese Einkunftsarten steuerpflichtig sind, oder?

15. Angaben zur Gewinnermittlung: Art der Gwinnermittlung

Ich verfüge über keinerlei Ausgaben, lediglich Einnahmen. ist Einnahmenüberschussrechnung hier die richtige Wahl?

18. Kleinunternehmer-Regelung:

könnte mir jemand diese Regelung erklären? ich habe im Internet nachgeschaut, und weiß nicht, was in meinem Fall stimmen würde.

18. Steuerbefreiung, Steuersatz, Durchschnittssatzbesteuerung

Ja? Nein?

18. Soll-/Istversteuerung der Entgelte

Welche?

Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage oder bei mehreren helfen kann.

Ich bedanke mich im Voraus.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, steuernummer, Steuerrecht, Einkünfte, Fragebogen steuerliche Erfassung

Teilzeitjob und nebenberuflich als Freiberufliche/Freelancerin; was gibt es zu beachten?

Hallo liebe Community 😊

Ich habe gerade begonnen, in Teilzeit zu arbeiten (min. 20,04 Std. die Woche mit 1.102,5€ Brutto im Monat; Überstunden werden alle drei Monate ausgezahlt) und möchte nebenbei einer bzw. zwei weiteren Tätigkeiten nachgehen:

1. Als Honorarkraft an einer VHS: 1,5 - 4,5 Std. in der Woche bei 26,4€ Bruttostundenlohn

Und 2. an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.

Da ich gerade frisch aus dem Studium komme, habe ich leider keinerlei Erfahrung mit der Versteuerung und daher folgende Fragen (ich bin ledig; Steuerklasse 1):

1. Ist es in meinem Fall sinnvoller, mich als Minijobberin anstellen zu lassen oder wären meine Einnahmen unter den Freibeträgen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc, sodass es sich lohnen würde, als Freelancerin zu arbeiten?

2. Wird mein Einkommen aus dem Teilzeitjob mit meinem Einkommen als Honorarkraft/Freelancerin/Minijobberin zusammengerechnet oder werden beide Einnahmequellen (Teilzeitjob und nebenberufliche Tätigkeit) separat betrachtet?

3. Was müsste ich an Steuerausgaben einkalkulieren? (Die ich zur Seite packen müsste)

4. Gibts es noch etwas zu beachten? (Dass ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss, weiß ich. Und, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss mit der Anlage S. Ebenfalls habe ich gelesen, dass ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren muss und, dass ich vermutlich in der Rentenversicherung mehrfach versicherungspflichtig werde als ,, selbstständige Lehrerin" worunter meine Tätigkeit in der Sprachenschule und der VHS wahrscheinlich fällt).

Ich danke euch sehr für eure Antworten und freue mich über jeden Hinweis, da ich Angst habe, etwas von Beginn an grundlegend falsch zu machen 🙈

Liebe Grüße,

Rosi

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Nebentätigkeit, Teilzeitjob, Versteuerung

Verlustvortrag - Deckelung & optimierte Nutzung?

Hallo liebe Community,

ich beschäftige mich gerade mit meinem Verlustvortrag und meiner Steuererklärung. Ich habe über 6 Jahre im Ausland studiert und einen Verlustvortrag in Höhe von ungefähr 35.000€ angesammelt. Da ich erst ab September 2022 angefangen habe zu arbeiten und bis zum Jahresende ~ 20.000€ Bruttolohn verdient habe, möchte ich gerne meinen Verlustvortrag berücksichtigen lassen. Hierzu habe ich einige Fragen, da ich noch Anfänger in diesem Thema bin:

- ist es möglich, den Verlustvortrag zu deckeln, sodass dieser nur für die ersten 9.000€ meines Gehaltes angerechnet und die restlichen 11.000€ durch den Steuerfreibetrag abgedeckt werden? Falls ja, blieben mir 26.000€ für 2023 übrig, falls nein nur 15.000€, was etwas ärgerlich wäre.

- rein interessehalber: gibt es Möglichkeiten höhere Verlustvorträge optimiert zu nutzen? Ein hoher Verlustvortrag lohnt sich ja besonders, wenn die Steuerlast hoch ist. Wenn jemand bspw. einen 100.000€ Verlustvortrag und 60.000€ Bruttojahreslohn hat, dann würde sich doch der Verkauf eines kleinen Grundstücks (das beim Kauf vor 3 Jahren noch 20.000€ gekostet hatte) für 60.000€ besonders lohnen, da die man die 40.000€ Gewinn über den Verlustvortrag steuerfrei behalten dürfte. Oder würde dies so nicht funktionieren?

Danke im Voraus!

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, Verlustvortrag, Verlustverrechnung

Wohl Fehler gemacht seit 10 Jahren wegen Honorartätigkeit?

Ich bin zu 100% Erwerbsunfähigkeitsrentner und bekomme momentan eine Nettorente von 1003 Euro was Brutto ungefähr 1115 Euro wohl ist. Rentenbeginn war Februar 2010 mit 690 Euro Netto.

Seit 2011 bin ich Texter für Kategoriebeschreibungen und Landingpages sowie ähnliches. Das vermittelnde Portal führt von meinen Erlösen Beiträge an die Künstlersozialkasse ab. Pro Jahr betragen die Erlöse nicht mehr als 3800 Euro. Mehr bin ich auch leider nicht leistungsfähig also nur maximal so 2 Stunden am Tag. Die Gesamterlöse betragen über alle Jahre gesamt ungefähr 24.000 Euro. Ich hatte mich immer bemüht unter 400 Euro monatlich als Maximum zu bleiben, hätte aber wohl wegen der Gesundheit auch nicht mehr geschafft. Damit hatte ich angenommen gibt es keine Probleme. Jetzt gibt es seit Januar das neue Gesetz das die Einkünfte vom Portal ab Januar 2024 an das Finanzamt zu melden sind. Deswegen habe ich mich erstmals näher damit beschäftigt und festgestellt das ich diese Honorartätigkeit anmelden muss. Seit 13 Jahren wohl habe ich keine Steuererklärung mehr abgegeben, wurde aber auch nicht dazu aufgefordert. Nun bin ich etwas Ratlos wie es weiter geht und ob irgendwelche Folgen auf mich zu kommen und ob ich für wie viele Jahre eine Steuererklärung nachreichen sollte. Es verwirrt mich. Vielleicht kann mir jemand hilfreich einen Weg in die richtige Richtung aufzeigen. Ich dachte wenn ich unter den 400 Euro monatlich bleibe muss ich nichts machen, habe also nicht mit Absicht das so gemacht. Danke!

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern

Spekulationssteuer nach erbauseinandersetzungsvertrag?

Guten Tag, ich hab eine Frage .

ich habe 2018 mit meinem Bruder zusammen mehrere Immobilien geerbt.

leider hatte die Mutter kein Testament hinterlassen so das wir uns darauf geeinigt haben das mein Bruder Haus A und B bekommt und ich Haus C und D

da leider auch Hypotheken hinterlassen wurden haben wir uns darauf geeinigt diese fairer Weise zu 50/50 aufzuteilen , also habe ich meinem Bruder Summe XY als Ausgleich gegeben damit wir beide die selbe Höhe der Hypotheken haben .Haus C und D ( meine ) hatten weniger Hypotheken als Haus A und B ( die meines Bruders) demnach haben wir uns geeignet das ich meinem Bruder das Geld gebe was er mehr an Hypotheken Last hatte , Sodas wir beide gleich belastet waren . Haben ein gutes Verhältnis.

im erbauseinandersetzungsvertrag steht nun folgendes

Der Beteiligte zu 2)( Ich )verpflichtet sich, an den Beteiligten zu 1)( meinen Bruder) ein Gleichstellungsgeld für die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Objekt C und D in Musterstadt , eingetragen im Grundbuch von Musterstadt Blatt 000 in Höhe von insgesamt. XY Euro zu bezahlen .

nach 5 Jahren habe ich mich nun entschlossen die Immobilien zu verkaufen , jedoch bin ich nun nicht sicher ob durch die Aufteilung der Hypotheken bzw. ich meinem Bruder damals Summe xy gegeben habe nun die spekulationssteuer anfallen würde.

falls ja, worauf fällt die Steuer genau an.? Auf die Summe die ich meinem Bruder damals bezahlt habe? Quasi 40% der Summe ?

für antworten wäre ich wirklich dankbar !

Erbschaft, Finanzamt, Steuererklärung, Steuerrecht

Unternehmensanteile als Angestellter?

Hallo Liebe Leute,

undzwar habe ich ein etwas komplexes Anliegen.
Mein Cousin und ich sind in einem jungen Liefer- und Takeawayrestaurant angestellt.
Der Inhaber ist ein sehr guter Bekannter der uns mit ins Boot geholt hat.
Das Geschäft ist quasi ein Startup und soll in Zukunft ein Franchisesystem werden.
Die Zahlen sind exzellent und alles läuft auf Franchise hinaus.

Mein Cousin und ich sind aber keine normalen Angestellten, sondern wir sind quasi wie die Geschäftsführer. Wir kümmern uns um Einkauf, Personal, Logistik, Abrechnungen, Marketing etc. also um wirklich alles. Dementsprechend sieht auch unsere Arbeitszeit aus.
Unser Bekannter hat uns auch gesagt, dass er uns auf jeden Fall mit hochziehen will.

Gehaltstechnisch sieht das ganze natürlich nicht so super aus also man verdient schon gut und ich kann mich eigentlich nicht so stark beschweren, aber mehr geht natürlich immer.

Sollte es ein Franchisessytem werden, so wollen mein Cousin und ich definitiv Franchisegeber sein also Teil der Mutter und nicht Franchisenehmer. Wir sind nicht dran interessiert nur Filialleiter zu sein.

Die Frage lautet: Welche Möglichkeiten haben mein Cousin und ich?

Es handelt sich noch um ein Einzelunternehmen, aber soll in naher Zukunft eine GmbH werden.
Wir haben dran gedacht, dass mein Cousin und ich zb. ingesamt 40% oder 50% der GmbH kaufen und somit zu Gesellschaftern werden, sprich Stammkapital einzuzahlen.
Also quasi mit ins Startup einsteigen.
Ist das schon bei der Gründung der Gesellschaft möglich? Oder ist es schlauer, die Anteile erst später zu erwerben?

Wie wird der Unternehmenswert bemisst also woher weiß ich was 100% des Unternehmenswerts entspricht. Der Inhaber kann ja nicht einfach einen Preis erfinden oder ?

Im Netz hab ich oft etwas von „echten Optionen“ gelesen. Zum Beispiel wenn wir solche eine Abmachung treffen, aber die Umsetzung erst in der Zukunft liegen soll? Wir würden dann auch auf Gehaltserhöhungen verzichten.

Ihr müsst wissen, unser Bekannter würde dem höchstwahrscheinlich zustimmen, da er sowas schon öfters angesprochen hat, aber er hat nicht so viel Ahnung was die Umsetzung angeht.

Wäre echt Super, wenn einer mir mal die Möglichkeiten und die Umsetzung erläutern könnte, wie sowas in der Realität abläuft.

Business, Finanzamt, Gesellschaftsrecht, GmbH, Steuern, Start-Up, Anteil

Muss ich (CSGO) Geld versteuern, welches nicht auf meinem Konto landet, sondern lediglich zu (Steam) Guthaben wird?

Hallo, die Frage die ich stelle ist möglicherweise kompliziert und handelt sich primär um virtuelle CSGO Gegenstände auf Steam.

Ich habe eine Kiste geöffnet und virtuelle Handschuhe im Wert von 3800€ gezogen. Ich möchte diese allerdings nicht auf mein Echtgeldkonto auszahlen, sondern lieber reinvestieren in irgendwelche anderen CSGO Gegenstände (Kisten, Sticker, was auch immer) und Steam Spiele.

Nun gibt es natürlich externe Drittanbieterseiten bzw. Marktplätze, welche eine Plattform bieten, auf denen man seine Gegenstände für Seitenguthaben (Skinport, Buff163, Skinbaron, Skinbid etc.) verkaufen kann. Man erhält bei Verkauf ein Guthaben auf der Drittanbieterseite. Dieses kann man ENTWEDER in Echtgeld aufs Konto auszahlen lassen ODER zum Kauf neuer Gegenstände mit dem Guthaben verwenden.

Nun zu meiner eigentlichen Frage 1). Es gibt die einjährige Haltefrist außerhalb des regelmäßigen Handels. Wo genau bin ich "positioniert" wenn ich nun meine 3800€ Handschuhe auf beispielsweise Buff163 verkaufe, das Guthaben NICHT auf mein Konto auszahlen/tauschen lasse, und die vollen 3800€ in CSGO Gegenstände stecke, welche eventuell in 5 Jahren oder wie viel auch immer theoretisch 50000€ wert sein könnten? Und sagen wir auch frühstens an dem Zeitpunkt würde ich mein Geld auf mein Konto holen.

Kurzfassung: Zufällig gewonnene 3800€ Handschuhe bekommen -> Verkauf auf externen Marktplatz für Guthaben -> Guthaben NICHT in Echtgeld auszahlen sondern, -> weitere CSGO Gegenstände kaufen -> 5 Jahre warten -> 50000€* durch Verkauf für Guthaben und Auszahlung aufs Echtgeld Konto.

Frage 2) bei "Worst Case": Meine Gegenstände sind in 5 Jahren wirklich 50000€ wert. Ich verkaufe sie. Ich werde kontaktiert vom Finanzamt. Ich müsste Steuern zahlen. Nur ein Problem bleibt, die Rückverfolgung ist extrem kompliziert, da es sich bei Steam Gegenständen ganz schnell mal um Hunderttausende, vielleicht sogar MILLIONEN Transaktionen handeln könnte!! Also ein unmenschlicher Aufwand, aber das ist nur der Worst Case.

* (NUR TESTWERT!!! KANN AUCH 0€ WERDEN!!!)

deutschland, Finanzamt, Guthaben, Steuern

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