Krankenkasse – die neusten Beiträge

Gelten die Fristen im aktuellen Brief der KV, wenn mir u. a. bisher kein Schriftstück vorlag, die auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies?

Hallo zusammen,

Nun bin ich nun (noch) ratlos(er).

 

► Für jegliche Ratschläge, Fachkenntnisse, Erfahrungswerte etc. wäre ich sehr dankbar.

 

 

A) ► Gilt das Schreiben vom 17.02.2025 der KV (s. u.) bzw. auch die dort angesetzten Fristen, wenn mir u. a. 

• bisher kein Schriftstück vorliegt, das auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies ?,

• bisher kein Erinnerungsschreiben von der KV vorliegt, welches mich darauf erneut hinwies ?

 

B ) Für mich ist es das erste "Erinnerungsschreiben" und direkt eine "Drohung" mit Ansetzen eines €-Höchstsatzes ?

► Ist das aktuelle Schreiben tatsächlich das erste Erinnerungsschreiben der KV ?

► Was für Schreiben hätten vor so einem Brief wie das vom 17.02.2025 kommen sollen und welchen kommen noch nach so einem Schreiben ?

 

C) Ich erfuhr gerade, 

• da ich bisher monatelang keine Antwort erhielt, warum mein KV sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert" und

• da mir bisher kein Schriftstück vorliegt, dass den Zeitraum anzeigt bis 30.04.2024,

dass dann kein Erinnerungsschreiben oder Mahnung von der KV an den Versicherten versendet werden darf.

Kurz gesagt: Da ich kein Schriftstück gesehen habe, somit (rechtlich) kein Erinnerungschreiben oder Mahnung von KV möglich.

► Stimmt dies ? 

 

D) ► Was heißt eigentlich "innerhalb von 14 Tagen" ? bzw.

► Wann wäre die 14-tägige Frist vorbei ?

 

E) "Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist."

► Was heißt "in den nächsten Tagen" ?

► Wann wäre da die Frist vorbei ?

F) ► Kann ich da einen Widerspruch einlegen bevor da ein "Rechnung" rausgeht, da ich bisher keine Vor-Schreiben in der Hand hatte?

 

INFOS:

○ Inhalt vom damaligen Brief von KV vom 22.07.2024:

"... Ihre freiwillige Versicherung ändert sich zum 01.09.2023.

Damit Sie weiterhin wie gewohnt alle Leistungen erhalten, benötigen wir Ihre Mithilfe.

Teilen Sie uns bitte kurz mit, wie es bei Ihnen weitergeht. Dazu gehört beispielsweise der Beginn einer neuen Beschäftigung oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. ...".

 

○ Erstmal war ich überrascht nach über einem 3/4 Jahr darüber eine Info zu erhalten, dass meine Versicherung sich nachträglich ändert. Für wie lange oder wieviel Monate und warum stand in dem Brief nicht.

 

○ Mir fiel es damals nicht auf, ich bekam da die Hinweise,

• dass die KK "ändert" und nicht "änderte" schrieb,

• und dass es nicht rechtens wäre, dass die KK monatelang den Versicherten nicht informiert, und dass die KK offene Beiträge im Hintergrund einfach auflaufen läßt und sich diese schlechtenfalls über Monate dann summieren.

 

○ Ich schrieb die KK eine Woche nach Erhalt des Schreibens vom 22.07.2024 direkt an und bat um Klärung, warum eine Benachrichtigung erfolgt, dass zum 01.09.2023 meine Versicherung sich ändert?

Da auch zu dieser Frage keine Reaktion kam schrieb ich die KK jetzt am 12.02. erneut an.

  

○ Heute am späten Nachmittag erhielt ich von unseren Nachbarn meine Post, da der der Briefträger falsch die Briefe einlegte und sie bis heute im Urlaub waren. Passiert mal. Ist aber nicht hier das Thema.

 

○ Darunter war ein Brief von meiner KK.

Nun steht folgendes im aktuellen Brief vom 17.02.2025 von der KV:

"... Das Schreiben vom 22.07.2024 erhielten Sie, weil Ihre Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 ungeklärt ist. Daher erhalten Sie auch heute dieses Erinnerungsschreiben für diesen Zeitraum.

Ihre Mitgliedschaft beabsichtigen wir als freiwillige Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 fortzuführen, sofern Sie uns nicht innerhalb von 14 Tagen erklären, dass Sie diese beenden möchten. Bitte schicken Sie uns dann auch einen Nachweis über Ihren anderweitigen Versicherungsschutz.

Ihre Beiträge berechnen wir aus Ihren gesamten Einnahmen. Bitte teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen auf dem beigefügten Fragebogen die Höhe Ihrer Einnahmen mit.

Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Wichtig: Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist. Sonst gehen wir davon aus, dass Ihre monatlichen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze (2023: 4.987,50 Euro) übersteigen und setzten den Höchstbeitrag fest.

Ihre Beiträge können wir nur dann rückwirkend neu berechnen, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Beitragsfestsetzung nachreichen. ...."

 

Es kann doch nicht sein,

dass die KV monatelang nicht auf meine Frage bzgl. des Schreibens vom 22.07.2024 reagiert, und mir somit bisher nicht erklärt wurde warum auf einmal Ende Juli 2024 meine Versicherungsstatus sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert", 

und nun so ein Brief kommt, den ich schwarz auf weiß (endlich) in der Hand habe und nun erst jetzt "sehe" dass ein ungeklärtes Versicherungsverhältnis bis 30.04.2024 besteht. Ich falle vom Glauben.

Seit ich letztes Jahr erkrankte fühlt es sich langsam immer mehr an, dass ich wegen meiner KV nur "am Laufen" bin und ich bin "sprachlos". Witzig, wenn bedacht wird, dass ich derzeit krankheitsbedingt nicht so reden und gehen kann = Galgenhumor.

Euro, Gesetz, GKV, Haftung, krankenkasse, Krankenversicherung, Recht, widerspruch, Krankenkassenbeiträge, Pflicht

Wie komme ich an den Inhalt (z. B. FA-Besch./K-Geld/mögl. Fristen) meiner digitalen Post der GKV, wenn diese u. a. im digitalen Postfach nicht zu öffnen sind?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich da aus oder hat Ahnung ? 

Für Ratschläge, Infos & Co. wäre ich dankbar.

► Ist die GKV nicht verpflichtet, dem Versicherten die digitale Post, die nicht geöffnet werden kann oder auch nicht eindeutig lesbar ist, per Papier mit der normalen Post zu zusenden, wenn darum gebeten wurde und die Gründe dargelegt wurden?

Was kann ich noch machen, da ein zweimaliges Bitten und Anfragen zu keinem Ergebnis führte?

 

 

Gerne hätte ich Kenntnisse vom Inhalt - nicht nur vom allgemeinen Inhalt der digitalen Post, sondern gerade auch im Hinblick z. B. 

• von möglichen Fristen oder auch wenn es

• um Berechnung oder Auszahlungen von Krankengeld ginge oder auch 

• Unterlagen für das Finanzamt.

Ich konnte als Versicherter, wenn es nötig gewesen wäre, nicht auf die Briefe bisher reagieren, wie ggf. 

• Widersprüche einlegen oder

• Fristen wahren, aber auch 

• z. B. einen digitalen Brief von der GKV beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht mit angeben bzw. mit einreichen.

 

 

Infos:

Bei der GKV erkundigte ich mich, falls ich ein Benutzerkonto im Internet anlegen würde, ob die Briefe dann auch zum Drucken wären und nicht nur digital sichtbar.

Dies wurde bejaht, sodass ich im letzten Herbst ein Benutzerkonto bei meiner GKV anmeldete, um u. a. auf den digitalen Weg schneller Briefe an meine GKV zu versenden, aber auch, um von der GKV einfacher Post zu erhalten, da ich seit letzten Mai erkrankt bin und u. a. nicht mehr so gut zu Fuß bin. 

Das Benutzerkonto war bzw. ist nicht komplett nutzbar, sodass ich meine Krankenkasse ab Dezember anschrieb und sie darüber informierte sowie Ablichtungen als Beispiele beifügte. Gleichzeitig informierte ich die GKV, dass aus diesen Gründen ich die digitale Post deaktivieren musste. Deshalb bat ich die GKV bisher 2x um Zusendung per Post von den Briefen, die von der GKV bisher digital in den 4 Monaten über mein Benutzerkonto-Postfach an mich gingen.

Diese erhielt ich bisher nicht.

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Fast 20.000 Euro Beitragsschulden Krankenkasse?

Ich (F30) versuche mich kurz zu halten. Ich war jahrelang arbeitslos und konnte meine Beiträge nicht bezahlen, da ich kein Geld hatte. Ich war auch sehr leichtsinnig und habe keine staatliche Hilfe in Anspruch genommen. Mein Lebensunterhalt wurde von meiner Familie und Freunden finanziert. Mir ging es zu dieser Zeit gar nicht gut. Ich war schwer depressiv und hatte extreme Panikattacken. Ausgelöst wurde das ganze durch einen schlimmen Unfall. Ich fühle mich trotzdem schrecklich, da ich jahrelang wie eine Schmarotzerin gelebt habe.

Aus diesem Loch habe ich mich selbst rausgeholt und habe mittlerweile einen Job und fange bald eine Ausbildung an. Nun zu meinem Problem. Ich habe fast 20.000 Euro Schulden bei meiner Krankenkasse, da ich jahrelang meine Beiträge nicht zahlen konnte. Ich verdiene momentan 520 Euro brutto im Monat. Wenn ich demnächst meine Ausbildung anfange, werde ich 700 Euro brutto verdienen. Ich wohne bei meinen Eltern, muss also weder Miete noch Fixkosten zahlen aber ich bin trotzdem verzweifelt, da ich in den nächsten Jahren nicht genug verdienen werde, um das abzuzahlen. Meine Krankenkasse hat mich schon seit Jahren gesperrt, ich kann nicht mal zum Arzt gehen wenn es mir schlecht geht, außer es ist wirklich ein Notfall.

Wie kann ich meine Schulden bezahlen ohne Insolvenz zu beantragen? Ich dachte auch, dass Beitragsschulden nach 4 Jahren verjähren.

Lassen sich Krankenkassen auf Vergleichsvereinbarungen ein?

Ich bin echt verzweifelt und durcheinander. Ich habe so lange gebraucht, um wieder ins Leben zu finden und das mit meiner Krankenkasse belastet mich extrem.

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Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind was zur Hälfte berücksichtigt wird. Ich habe eine Pfändungsfreigrenze von 1840€ auf meinem P- Konto. Für meinen Arbeitslohn der bereits gepfändet wird, habe ich eine Quellenfreigabe, da das restliche ausgezahlt Gehalt meist über der Freigrenze liegt.

Das eingehende Kindergeld erhalte ich zusätzlich zum Gehalt und es wurde bisher auch nie separiert, auch wenn die Einnahmen über die Pfändungsfreigrenze hinaus gingen.

Der Kindesunterhalt vom Vater jedoch schon in voller Höhe und der Unterhalt steht dann somit nicht zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und der Kindesunterhalt separiert werden darf und irgendwann von der Bank an den Insolvenzverwalter geht?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gelder, die für das Kind sind, diesem auch zustehen und weder separiert werden dürfen noch gepfändet werden können?!

Und wie ist es mit Erstattungen von der Krankenkasse? Ich muss z.B. für eine medizinisch notwendige Behandlung zunächst ca 300€ auslegen und bekomme aber nach dem Ende der Behandlung 85% davon, von meiner Krankenkasse erstattet.

Das Geld würde dann jedoch separiert werden und letztendlich an den Insolvenzverwalter gehen?! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Erstattung dann auch behalten kann bzw. das zunächst ausgelegte Geld zum Großteil wiederbekomme?

Von meinem Insolvenzverwalter, bekomme ich leider nie verständliche Antworten und erhielt auf Nachfrage folgende Antwort :

ich möchte erneut darauf hinweisen, dass kein Insolvenzverwalter Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ein Pfändungsschutzkontos hat. Die Bank separiert keine Einzelzuflüsse (Kindesunterhalt, Kindergeld oder Sonstiges), sondern ein Guthaben oberhalb des jeweils gesetzlichen Freibetrages. Das liegt nicht in meinem Ermessen, und es ist gleichgültig, aus welcher Quelle der Vermögenszufluss stammt. Gleichgültig ist auch, ob an der jeweiligen Quelle ein Betrag pfändbar gewesen wäre oder nicht.

Erstattung, Kindergeld, Kindesunterhalt, krankenkasse, Privatinsolvenz

Gesamteinkommen Minijob und Gewerbe - Familienversicherung?

Guten Tag,

ich habe ein sehr spezifisches Problem. Ich bin derzeit noch Schüler und versichert bin ich über das Familienversicherung. Ich betreibe eine Gewerbe als Nebenerwerb, die sich mit Crowdtesting beschäftigt, das Einkommen ist schwankend und hängt von der Anzahl der Aufträgen ab. Nun, habe ich einige Fragen bezüglich des Familienversicherungs.

1.) Nach meinem Recherche weiß ich, dass die Grenze für die Familienversicherung im Jahr 2021 auf 470€ gestiegen ist. Da ich zusätzlich zu meiner Nebengewerbe noch als Minijobber auf Lohnsteuerkarte (ich müsste am Anfang meiner Anstellung ein kleines Formular ausfüllen, dass ich eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte wünsche) wünsche, kann ich (wenn ich die Artikel im Internet richtig verstanden habe) 1000€ als Werbungskostenpauschale absetzen. Bedeutet das also in meinem Fall, dass ich quasi 533€ bzw. 6396€ im Jahr insgesamt monatlich verdienen kann, ohne die Familienversicherung zu verlieren?

2.) Die Branche in der ich auf Minijob-Basis angestellt bin, wurde erst vor einigen Wochen zum ersten Mal in diesem Jahr wieder geöffnet. Das bedeutet nun eventuell (schwankendes Einkommen von meiner Gewerbe und auch vom Minijob) dass ich in der Zukunft eventuell über die Grenze von 533€ komme, bis jetzt ist aber nicht der Fall wenn ich mein Gesamteinkommen durch 7 (da wir im Moment Juli haben) teile. Im nächsten Monat kann es aber sehr wohl dazu kommen, bedeutet es also für mich dass ich mich jetzt bei der Gesundheitskasse melden soll, und ab hier die ca. 190€ für die freiwillige Versicherung zahlen soll? Ich habe momentan ein bisschen Sorgen, dass ich die Beiträge ab Januar rückwirkend zahlen muss, aber da ich beim Teilen durch sieben noch nicht über die 533€ komme, wäre es bei mir nicht der Fall, oder? Nach meinem Verstand wären die Beiträge eventuell ab Juli fällig, wenn ich über die Grenze komme...? oder?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße

Gewerbe, krankenkasse, Krankenversicherung, Minijob, Steuern, Familienversicherung

Wie fülle ich die von der Krankenkasse verlangte Nichtveranlagungsbescheinigung aus, wenn ich keine Kapitalerträge habe?

Ich bin seit 10/2016 aufgrund eines Vermächtnisses aus dem Hartz4-Bezug ausgeschieden und seitdem freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Jährlich einmal sendet mir die Krankenkasse eine Einkommensanfrage, die ich nach Rücksprache 2017 jedes Jahr mit „unverändert“ beantwortet habe.

 

Ich habe mir meinen Lebensunterhalt nach Aufbrauchen des Vermächtnisses mit dem Geld finanziert, das mir meine alten Eltern zum Geburtstag, zu Ostern, Weihnachten etc. zukommen ließen. Im Gegenzug habe ich ihnen im Haushalt und Garten geholfen. Dieses Geld erhielt ich in bar und zahlte es so, wie ich es brauchte, auf mein Konto ein. D. h. mein Konto hat kleinere unregelmäßige Geldeingänge und nicht monatlich einen festen Betrag.

 

Jetzt bekam ich von meiner Krankenkasse ein Schreiben, in denen sie mir mitteilte, dass die Mindesteinstufung an Einkommensnachweise gebunden ist und die KK eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt benötigt. Danach kam ein Schreiben, das zwar nicht als Bescheid gekennzeichnet war, das aber eine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt und in dem die Krankenkasse mir mitteilte, dass sie gezwungen ist (ohne einen § anzugeben), von mir Beiträge in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zu erheben.

 

Meine Fragen:

Darf die Krankenkasse zu solchen erpresserischen Methoden greifen und wenn ja, in welchem § steht das?

Ich kenne das bisher nur so, dass ein Bescheid auch neben der Betreffzeile als ein solcher gekennzeichnet ist. Das Schreiben von der Krankenkasse ist einfach nur ein Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung. Ferner steht u.a. darin: „Diese Mitteilung ergeht zugleich im Namen der Pflegekasse.“ Also kurz gesagt: Es wird nur in der Rechtsbehelfsbelehrung von einem Bescheid geschrieben. Im Text direkt ist es nur eine Mitteilung. Könnte ich wegen eines Formfehlers Widerspruch erheben?

Ich habe die Geldbeträge, die ich auf mein Konto eingezahlt habe, für 2019 zusammengezählt und komme auf rund 14000 EUR. Ich bin alleinstehend. So wie ich im Internet gesehen habe, liege ich damit über dem Betrag der Nichtveranlagungsbescheinigung. Kann es da Probleme geben mit dem Finanzamt, weil ich keine Steuererklärung gemacht habe?

Soweit ich das überblicken kann, ist dieses Formular Nichtveranlagungsbescheinigung für Kapitalerträge gedacht. Ich habe aber keine Kapitalerträge, so dass ich gar nicht weiß, wie ich dieses Formular ausfüllen soll, sprich: Was ich da an Geldbeträgen eintragen soll.

krankenkasse

Kinderkrank-Tage vom AG und Krankenkasse gesamt 10 Tage? Übertragung der 10 Tage von Arbeitslosen Vater auf berufstätige Mutter?

Hallo,

Ich bin seit 2 Jahren (Kind ist 3,5 Jahre alt) vom Kindsvater getrennt (geteiltes Soregerecht).

Jetzt war mein Kind über das Jahr vertelit 12 Tage krank geschrieben.

Mein Arbeitgeber zahlt mir die ersten 2 Kind-krank Tage vollen Lohn einer jeden Krankheit.

Das sind dann also insgesamt 7 Tage die der Arbeitgeber gezahlt hat und die anderen 5 Tage sollte ich ja dann von der Krankenkasse bekommen (da geteiltes Sorgerecht besteht habe ich wohl 10 Tage).

Jetzt bekomme ich von der Krankenkasse (AOK) die Info das ich die 10 Tage überschritten habe und sie die 2 Tage nicht bezahlen werden. Aber sind die 10 Tage Kinderkrankengeld nicht von der Krankenkasse zu zahlen und haben mit dem Arbeitgeber eigentlich nichts zu tun?

Desweiteren haben sie mich gefragt warum der Kindsvater nicht auf das Kind aufpassen kann. Ich habe denen erklärt das der Kindsvater ein schlechtes Verhältnis zum Kind hat (Treffen finden 1 mal im Monat für 8 stunden statt, da schließe ich eine Betreueung bei Krankheit aus). Ich habe darum gebeten das die 10 Tage Kindkrank die ihm zustehen auf mich übertragen werden können. Er ist allerdings Arbeitslos und lt. Krankenkasse kann man bei Arbeitslosigkeit keine Kind-kranken Tage auf die Mutter übertragen.

Bin ich jetzt wirklich doppelt bestraft? Vater kümmert sich nicht und ich bekomme die Krankentage nicht übertragen?

Hat die Krankenkasse Recht das Insgesamt 10 Kindkrank Tage bezahlt werden, egal ob Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Vielen Dank für die erste vorab Hilfe.

Arbeitslosigkeit, kinder, krankenkasse, sorgerecht, Sozialrecht, Vater, Mutter

Einige Fragen bzgl. Abfindung, Krankengeld und der Steuererklärung?

Guten Tag,

AN erhält bis 31.08.2017 folgende Bezüge aus Angestelltentätigkeit:Siehe Anhang 1

AG hat Entgeltfortzahlung bis 19.09.2017 zu leisten, anschließend besteht Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse - voraussichtlich bis zum Ende des Jahres!Stundenlohn beträgt 14,35 € brutto.

Im Laufe der Krankheit erhält AN Kündigung > Kündigungschutzklage > gerichtlicher Vergleich! Auflösung Arbeitsverhältniss zum 30.09.2017 mit folgenden Werten.

  1. Abfindung ~ 2500 € brutto.
  2. Resturlaub 11 Tage inkl. Urlaubsgeld für 18 Tage in Höhe von 25% = 1800 € brutto.
  3. Mehrarbeitsvergütung i.H.v ~ 400 € brutto.

Zudem muss der AG vom 01.09.2017 - 19.09.2017 aufgrund Entgeldfortzahlung ordnungsgemäß abrechnen. In diesem Falle sollten das 98 Stunden x 14,35 € = ~ 1400,00 € brutto sein.

  • Kann mir aufgrund dieser Daten jemand den "genauen" Krankengeldanspruch in netto pro Tag berechnen? Also was der AN ab 20.09.2017 pro Tag erhalten wird.

    • Ich habe versucht, den Auszahlungsbetrag im Oktober im Rahmen meines Verständnisses grob durchzurechnen, kann diese Rechnung so in etwa stimmen?Siehe Anhang 2

    • Zu guter letzt noch eine Frage, ist es hier jemanden möglich zu sagen, ob mich bei der Abgabe der Steuererklärung für 2017 eine Hohe Nachzahlung oder womöglich sogar nochmals eine Erstattung erwartet? Werbungskosten sind eigentlich bei 0, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzliche RV und KV - die letzten beide Jahre habe ich bei gleichen Einkommen etwa 60 - 80 € erstattet bekommen - aber dort hatte ja auch vom 01.01 - 31.12  ein Arbeitsverhältnis bestanden.

Gerne liefere ich falls nötig, auch weitere Details.

Vielen Dank im voraus!

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Abfindung, einkommensteuer, Krankengeld, krankenkasse, Steuererklärung, Arbeitsunfähigkeit

Gleitzonenbeschäftigung als Student in PKV der Mutter ?

Guten Tag, ich bin momentan in der PKV (Debeka) meiner Mutter (Beamtin) mitversichert, ich bin unter 25 und Student. 20% der Kosten trägt die KV, 80% die Beihilfe. Zur Zeit übe ich ein Minijobverhältnis an der Uni als SHK (studentische Hilfskraft) aus. Ab nächstem Semester wäre es möglich, mehr Wochenstunden für meinen SHK-Vertrag zu bekommen, ich würde somit die 450€ Grenze überschreiten, wäre aber noch unter 20 Wochenstunden, wäre also in der Gleitzone (Midijob). Jetzt habe ich online gelesen, dass ich als Arbeitnehmer in der Gleitzone nicht familienversichert sein darf, sondern mich selbst gesetzlich krankenversichern müsste. Aus diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen:

-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?

-kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu müssen (so wie ich das verstanden habe, rührt diese Pflicht daher, dass man als Midijobber Sozialversicherungspflichtig ist und diese Abgaben nur an die gesetzliche KV gezahlt werden können, da die Sozialversicherung staatlich 'gesteuert' ist)?

-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund niedrigerer Beiträge)

Auf Nachfrage bei der Debeka gäbe es keine Probleme aus deren Sicht für das Beschäftigungsverhältnis, solange die 'Beihilfe mitspielt', das kann ich jedoch erst morgen erfragen.

Ich bin (wie man an Hand der Ausführungen vermutlich erahnen kann) absoluter Laie auf dem Gebiet und bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. (Evtl. auch Hinweise auf den Eintritt in die GKV nach dem Studium, falls dieser durch ein Beschäftigungsverhältnis über 450€ an dieser Stelle erschwert werden könnte?)

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und entschuldige mich im gleichen Atemzug für die vermutlich sehr stümperhaft formulierten Fragen. Falls weitere Informationen notwendig sind werde ich diese auf Nachfrage umgehend liefern.

Liebe Grüße

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Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert - aus welchen Einnahmen berechnet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach einer Erbschaft?

Freiwillig bei der GKV kranken- u. pflegeversichert -

Welche Einnahmen sind zu deklarieren, die DIREKT in die Berechnung einfließen und welche erst nach Vorlage der Steuerfestsetzung? Klar, dass Einnahmen aus Renten und Zinsen (haha!) die Beitragsberechnung beeinflussen. Aber wie verhält es sich, wenn man geerbt hat?

Wie sieht es bei börsennotierten Wertpapieren aus? Es fließt kein Geld, das Depot existiert einfach nur vor sich hin.

Plus ein zugeteilter alter Bausparvertrag mit völlig unzeitgemäßer Verzinsung, der allerdings bisher nur 'parkt'. Müssen die jährlichen Zinsen, die nur auf dem Papier stehen, bei der Einkommensanfrage angegeben werden, auch wenn noch kein Geld geflossen ist?

Weiterhin ist ein Haus mit Mieterträgen vorhanden, die - obwohl nichts entnommen wird - anteilig sicherlich zu den laufenden Einnahmen zählen, oder? Müssen sie gleich in der Einkommensanfrage beziffert werden oder erst über die Steuererklärung?

Wie sieht es aus, wenn für die eigene selbstgenutzte Wohnung (bisher) keine Miete angesetzt wurde - gilt das als 'geldwerter Vorteil'?

Es wäre nett, wenn jemand mit Fachkenntnissen antworten könnte, wofür ich im voraus schon danke.?

Erbschaft, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Rentner, Sozialversicherung, freiwillige Krankenversicherung, Mieteinnahmen

Werkstudent Sozialabgaben?

Hi, ich bin seit kurzem Werkstudent und mir immer noch unsicher wieviel ich jetzt verdienen darf. Vielleicht kann mir jemand sagen ob ich alles richtig verstanden habe, da das doch ein etwas verwirrendes Thema ist.

Als Werkstudent darf ich nur 20h die Woche arbeiten, es sei denn es sind Semesterferien. In diesen darf ich maximal 26 Wochen diese Grenze überschreiten. Ist dies bis hier erfüllt, bin ich "ordentlicher Student" und es gilt folgendes:

  1. Die Arbeitslosenversicherung fällt für mich unabhängig davon wie viel ich verdiene weg.
  2. In die Rentenversicherung wird vom Lohn automatisch ein Prozentsatz eingezahlt. ( Liegt das Einkommen unter 450€ wandert 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 450€ aber unter 850€ wandert ein Betrag zwischen 4% und 9,35% davon hinein. Liegt das Einkommen über 850€ wandert 9,35% davon hinein.
  3. In der Kranken-/Pflegeversicherung darf ich Familienversichert bleiben, solange mein Einkommen 425€/Monat zuzüglich 1000€ Webungskosten nicht übersteigt. Dieser betrag wird Jährlich behandelt, dh. ich darf zusammengerechnet 6100€ im Jahr verdienen.(also auch z.B. 6100€ im Januar und 0€ im restlichem Jahr)

Da ich mit 6100€ im Jahr im Freibetrag für die Lohnsteuer bleibe, entfällt diese.

Sagen wir ich verdiene Monatlich 200€, außer in 2 Monaten der Semesterferien, in denen ich 2000€ verdiene. 200€ * 10 + 2000€ * 2 = 6000€ Ich verdiene also wenig genug, um weiterhin in der Familienkrankenversicherung zu bleiben und zahle NUR o.g. Beiträge zur Rentenversicherung. Ich habe Jährlich also von 6000€ Brutto (0,9065 * 6000€) 5439€ Netto übrig.

Student, krankenkasse, Sozialversicherung, Steuern, Werkstudent, Familienversicherung

Wie ergeben sich Blockfristen bei Kankengeld, wenn man gar keines bezogen hat?

Üblicherweise beginnt eine Krankenkasse eine Blockfrist immer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei mir war es so, das ich am 15.7.2013 urplötzlich heftige Hüftschmerzen bekam. Nach Röntgen und MRT stellte sich heraus: ich hab Arthose. Befund Berichte hab ich noch. Krankengeld bezog ich nicht, ich war nur wenige Tage mal AU deswegen. Zunächst könnte ich mich nicht zu einer Operation entschließen.. Am 15.9.2015 hatte ich eine Unfall mit heftigen Beschwerden, in Folge dessen war ich krank bis zur Aussteuerung. Ebenfalls ging ich in dieser Zeit ein paar mal zum Arzt wegen der Hüfte. Nun bin ich wieder gesund und Arbeitsfähig und wollte eigentlich jetzt die Hüfte operieren lassen. Die KK verweigert jedoch die Leistung der Zahlung von Krankengeld, da es als hinzugekommen Krankheit gewertet wird. Jedoch hätte eigentlich die Blockfrist für die Hüfte enden müssen am 15.7.2016. Das war aber genau der Zeitpunkt, wo ich Krankengeld für die Unfallfolgen bezog. Ist das nun tatsächlich eine hinzugekomme Krankheit oder hätte die Krankenkasse eine zweite Blockfrist für die Hüfte ab den 16.7.16 bilden müssen, so dass da noch Anspruch wäre? Wer kann mir da helfen? Lohnt sich ein Widerspruch? Meine Arbeitsfähigkeit mit der Hüfte habe ich mehr als 1 Jahr bewiesen

gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankengeld, krankenkasse, Krankenversicherung, Arbeitsunfähigkeit

Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zu bezahlen?

Hallo, ich bin ein Student. neben meinem Studium habe ich immer zwei Jobs gehabt. Der erste Job ist als SHK an der uni, und der zweite Job ist als Wachman am Wochenenden. letztes Jahr habe ich fast nur gearbeitet und weniger studiert und habe ca. 23000 verdient. Ich habe letztes Jahr für die Krankenkasse nur den Studentenbeitrag monatlich selber bezahlt. Nachdem Ich die Krankenkasse meine Lohnabrechnungen von Jahr 2016 gezeigt habe, habe ich eine Rechnung von ungefähr 3000 Euro bekommen, weil mein Arbeitgeber keine Beiträge bezahlt hat und ich letztes Jahr 30 jährige geworden bin. Ich habe meinen Arbeitgeber kontaktiert und habe diese Antwort bekommen: ______________________________

 Sie sind bei uns als Student angemeldet und haben auch eine Studienbescheinigung eingereicht. Sie müssen sich selbst als Student in Ihrem Alter bei der KK versichern und da Sie bei uns studentisch gemeldet sind, werden da auch nur die RV Beiträge bezahlt. Als Student ist Ihre Hauptbeschäftigung das Studium und es darf dann nur in den Semesterferien mal mehr verdient werden. Sie wurden von Anfang an als Student bei uns angestellt und das läuft auch so seit 2009. 

_______________________________

Meine Frage : ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte zu bezahlen.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

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Werkstudent und Ferienjob gleichzeitig?

Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit als Werkstudent und verdiene monatlich 640€ bei wöchentlich ca. 16h. Ab April bin ich mit meiner Bachelorarbeit fertig, wodurch ich bis Oktober (hier fange ich den Master an) wesentlich mehr arbeiten kann. Da mein Job sehr eintönig ist, möchte ich zwischenzeitlich einen Ferienjob machen. Nun zu meiner Frage:

Muss ich etwas beachten wenn ich einen Ferienjob gleichzeitig zum Werkstudentenjob mache? Habe ich Nachteile oder wird alles "seperat" behandelt? Ich würde es folgendermaßen machen:

In jedem Monat arbeite ich die ersten zwei Wochen (5 Tage die Woche) im Werkstudentenjob, die letzten zwei Wochen im Monat als Ferienjobber. Im darauffolgenden Monat genau anders herum, sodass ich immer zwei Wochen Werkstudent, vier Wochen Feriejob, vier Wochen Werkstudent usw. Somit verdiene ich jeden Monat am Werkstudentenjob und am Ferienjob (im ersten Monat beispielsweise 2 Wochen Werkstundent = ca. 800€ + 2 Wochen Ferienjob ca 750€) Für den Werkstudentenjob zahle ich ganz normal für die Rente ein, der Lohnsteuerbetrag entfällt, soweit ich weiß. Für die Krankenversicherung habe ich eine Studentenversicherung, bei der ich jeden Monat etwa 80€ zahle. Beim Ferienjob muss ich soweit ich weiß keine Rente einzahlen, die Lohnsteuer bekomme ich mit der Einkommensteuererklärung zurück und krankenversichert bin ich ja dann mit der Studentenversicherung?

Ich hoffe ich konnte mein Problem etwas schildern und mir kann geholfen werden ;) Vielen Dank nochmal. Wenn was nicht verstanden wird, versuche ich es gerne nochmal verständlich zu machen.

krankenkasse, Sozialversicherung, Steuern, Versicherung, Werkstudent, Ferienjob

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