Mein Kind zerstörte Brille aus Notwehr. Muss ich zahlen?

Hallo folgender Sachverhalt hat sich zugetragen.

Mein Sohn (10 Jahre) wurde in der Schule während der großen Pause von einem anderen Jungen (10Jahre) angegriffen. Der Junge hat meinen Sohn mit dem Kopf auf die Steine geworfen, ihn geschlagen und getreten. Die Lehrer haben das angeblich nicht gesehen (Aufsichtspflicht?) aber zwei Freunde von ihm die dann die Lehrer holten. Währenddessen schaffte es mein Sohn sich vom Boden hoch zu kämpfen. Da der andere Junge wieder auf ihn los ging riss mein Sohn ihm die Brille vom Gesicht und warf sie in dem Fluss. Laut Aussage von mein Sohn "Damit er nichts sieht und mich weiter schlägt." In dem Moment ist ein Lehrer aufgetaucht und machte meinem Sohn die Hölle heiß.

Da mein Sohn über starke Kopfschmerzen klagte und dies in der Schule passiert ist bin ich auch zum Durchgangsarzt gegangen um das dokumentieren und ihn untersuchen zu lassen.

Als Zusatzinfo muss ich noch sagen das mein schon öfters von dem verprügelt und sogar gewürgt wurde.

Nun wollen die Eltern des Jungen das ich die Brille ersetze.

Ich war auch schon bei meiner Versicherungsmaklerin und sagte zu mir das meine Haftpflicht das wohl nicht übernimmt weil es Notwehr war und die Lehrer ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie riet mir den jungen anzuzeigen und auch die Verletzung der Aufsichtspflicht anzuzeigen. Ich bin mir da leider nicht sicher ob das geht weil das auch vor Weihnachten passiert ist und wäre für jeden Rat dankbar.

Brille, kinder
Ex möchte mich zu mehr Betreuungstagen mit den Kindern zwingen und das Familiengericht einschalten, kann mich das Gericht zu einer 50/50 Einteilung zwingen?

Hallo,

ich bin seit 2017 von meiner Ex geschieden. Wir haben zwei Kinder und ich habe seit der Trennung die Kinder jedes Wochenende und zur Hälfte der Ferienzeit bei mir gehabt. Auch Unterhalt habe regelmäßig und korrekt (der Düsseldorfer Tabelle angepasst) Gezahlt. Darüber hinaus habe ich mich auch an Hobbys, Schulsachen, Klamotten, Essensgeld in der Schule und anderen extra Kosten mitbeteiligt. Auch Betreuungstag unter der Woche weil sie Arbeiten musste, oder weil die Schulen durch corona geschlossen waren, habe ich zum Teil übernommen.

Meine Ex war aber immer noch unzufrieden und hat mir alles mögliche an Vorwürfen an den Kopf geworfen. Es war nie genug und ich war immer schlecht. Ich habe sogar der Familienberatung zugestimmt und wir haben es versucht. Ohne Erfolg, da Sie keinerlei Interesse hatte bei einer Familienberaterin zu sein, die ihr nicht recht gibt. Dementsprechend hatten wir immer unterschiedliche bis sich eine gefunden hat, die meiner Ex gepasst hat und wo sie sich über alle Maßen hinaus über mich beschweren konnte. Auch diese Familienberaterin hat uns dann nichts gebracht und meiner Ex mitgeteilt das mir ihr nicht zu sprechen sei.

Seit zwei Jahren habe ich vor lauter Stress Gesundheitliche Problem bekommen und mit einer Beraterin besprochen die Kinder nur noch jedes zweite Wochenende zu nehmen und keine extra kosten mehr zu zahlen, da es eine extra Belastung für mich ist. Meine Ex ging dementsprechend zum Jugendamt und hat mich als schlechtesten Vater überhaupt bezeichnet Und wollte mehr Unterhalt haben und die Kinder zu mir „abschieben“ wann immer es geht. Ihre Meinung nach alles zum Wohle der Kinder. Sie selbst bezeichne sich als großartige Mutter.

Die Ferienplanung konnte bisher immer nicht zu 50% aufgeteilt werden, da ich durch meine Arbeit nicht so viel Urlaub habe und es gesundheitlich auch nicht mehr hinbekommen. Die ganze Situation zieht sich nun über Jahre und die Frau macht mich nur noch verrückt.

Sie schreibt sich jede einzelnen Tage auf wann die Kinder in den Ferien und am WE bei ihr waren. Und möchte alles aufs Detail aufgeteilt haben. Auch vor den Kindern spricht sie schon schlecht über mich. Die Kinder wiederholen ihre Sätze natürlich. Ich hab eigentlich ein ganz gutes Verhältnis zu den Kindern.

Meiner Ex ist jedes zweite Wochenende zu wenig und Die Schulferienaufteilung von 25-30 Tagen sind auch zu wenig. Sie fühlt sich in ihre Freiheit eingeschränkt und sie möchte auch das ich mehr Unterhalt zahle, obwohl sie schon knapp 1000€ bekommt plus Kindergeld oben drauf. Sie selbst verdient auch so viel wie ich.

Sie möchte nun die Regelung das wir die Feiertage und Ferientage genau zur Hälfte aufteilen beim Familiengericht einfordern, kann mich das Gericht dazu zwingen die Kinder mehr als Jetzt zu nehmen? Ich lese im Internet immer nur was von Vätern die zum Umgang gezwungen werden, weil sie ihre Kinder gar nicht oder nur Einpaar mal im Jahr sehen.

kennt jemand evtl gute Anwälte für Väter?

kinder, getrennt lebend, Umgangsrecht
Vater verweigert Kind die Erbausschlagung,Kind wird Erbe des übersch.Nachlass der Oma,Vater will als Gläubiger sein eigenes Kind verklagen.Ist das Rechtens?

Der Vater meines Sohnes (11 Jahre) hatte zu Lebzeiten seine Mutter verklagt. Es kam zu einem Vergleich, dem die alten Dame (in geistiger Umnachtung, fürchte ich) zugestimmt hat.

17.800€! 2 Tage nach Zustellung des Beschluss ist die Mutter verstorben. Alle Kinder und deren Kinder schlugen das Erbe aus. Der Vater meines Sohnes verweigerte die Unterschrift und ließ die Frist verstreichen. Mein Anwalt stellte vor Ablauf der Frist einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht. Das bekam ich dann auch.

Doch weil mein Anwalt keinen Eilantrag mit Aussetzung der Frist vom Vater gestellt hatte, sondern lediglich nur alleiniges Sorgerecht, wurde mein Sohn nun Erbe des verschuldeten Nachlasses der Oma.

Ich habe dann das Erbe für meinen Sohn nochmal , nun mit alleiniger, elterliche Sorge, ausgeschlagen. Da die Testamentseröffnung erst am 01.10.20 war, gilt wohl erst ab da die 6 wöchige Ausschlagungsfrist. (Sichere Kenntnisnahme)

Gleichzeitig hat nun der Erzeuger meines Sohnes einen Antrag auf Erbschein gestellt. Er möchte nun als Gläubiger die Schulden auf den Erben umschreiben lassen. Das Gericht prüft nun den Antrag und hat mich um Stellungnahme gebeten.

Ich hoffe nun, das die 2.Ausschlagung auch Gültigkeit hat und mein Sohn damit aus dem Schneider wäre.

Meine Fragen sind nun,

  1. Kann ich meinen Anwalt für den falsch gestellten Antrag zur Rechenschaft ziehen, sollte der Erbscheins Antrag genehmigt werden?
  2. Ist das rechtlich überhaupt haltbar, daß der Vater durch Unterschrift Verweigerung erst soweit kommen konnte?
  3. Kann ich den Vater für so eine Frechheit belangen?

Die Mutter des Vaters (Oma) war bereits am 08.12.20 ein Jahr Tod. Solange quälen wir uns mit der Sache rum.

Kennt sich vielleicht Jemand mit dieser Gesetzeslage aus?

Danke, Christiane

erbrecht, kinder
Güteverhandlung Unterhalt Kind?

Ich lebe in der Schweiz, bin Deutscher und habe ein Kind in Deutschland. In der Schweiz verdiene ich zu wenig um Unterhalt an mein Kind zu bezahlen.Die Mutter hat mich vor Gericht gezogen obwohl ich immer ehrlich war und auch gesagt habe das ich das Geld wirklich nicht habe. Ich habe auch wenn das Kind mal etwas gebraucht hat versucht etwas beizusteuern, so weit wie es halt ging. Rechnet man meine finanzielle Lage in der Schweiz aus, lebe ich knapp an der Existenzgrenze. Laut meinem Anwalt habe ich ein Minus von ca. 300.- CHF und bin somit nicht zahlungsfähig. Nun soll ich vor Gericht gehen, ist es möglich das ich da vertretet werde? Es ist eine Güteverhandlung, in der steht persönliches Erscheinen. Nun habe ich auf einer Rechtsseite im Internet gelesen das man sich auch vertreten lassen kann. Ich hatte anfangs auch mein Anwalt gefragt ob ich später dafür vor Gericht muss, er sagte mir das er selbst da auch nicht anreisen werde und eine Vertretung schicken werde. Ist das möglich auch wenn da steht das man persönlich Erscheinen soll? Für mich wäre es ein Weg von 14h mit dem Zug, ich besitze kein Auto und ich müsste da Übernachten was mich alles auch einiges kostet, Geld das ich nicht habe. Kann mir vielleicht jemand aus Erfahrung sagen ob ich da wirklich hin gehen muss? witzig ist auch das man laut Aufstellung genau sieht das ich nix habe, aber klar sie versuchen halt alles.

Gericht, kinder, unterhalt
Kinderkrank-Tage vom AG und Krankenkasse gesamt 10 Tage? Übertragung der 10 Tage von Arbeitslosen Vater auf berufstätige Mutter?

Hallo,

Ich bin seit 2 Jahren (Kind ist 3,5 Jahre alt) vom Kindsvater getrennt (geteiltes Soregerecht).

Jetzt war mein Kind über das Jahr vertelit 12 Tage krank geschrieben.

Mein Arbeitgeber zahlt mir die ersten 2 Kind-krank Tage vollen Lohn einer jeden Krankheit.

Das sind dann also insgesamt 7 Tage die der Arbeitgeber gezahlt hat und die anderen 5 Tage sollte ich ja dann von der Krankenkasse bekommen (da geteiltes Sorgerecht besteht habe ich wohl 10 Tage).

Jetzt bekomme ich von der Krankenkasse (AOK) die Info das ich die 10 Tage überschritten habe und sie die 2 Tage nicht bezahlen werden. Aber sind die 10 Tage Kinderkrankengeld nicht von der Krankenkasse zu zahlen und haben mit dem Arbeitgeber eigentlich nichts zu tun?

Desweiteren haben sie mich gefragt warum der Kindsvater nicht auf das Kind aufpassen kann. Ich habe denen erklärt das der Kindsvater ein schlechtes Verhältnis zum Kind hat (Treffen finden 1 mal im Monat für 8 stunden statt, da schließe ich eine Betreueung bei Krankheit aus). Ich habe darum gebeten das die 10 Tage Kindkrank die ihm zustehen auf mich übertragen werden können. Er ist allerdings Arbeitslos und lt. Krankenkasse kann man bei Arbeitslosigkeit keine Kind-kranken Tage auf die Mutter übertragen.

Bin ich jetzt wirklich doppelt bestraft? Vater kümmert sich nicht und ich bekomme die Krankentage nicht übertragen?

Hat die Krankenkasse Recht das Insgesamt 10 Kindkrank Tage bezahlt werden, egal ob Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Vielen Dank für die erste vorab Hilfe.

Arbeitslosigkeit, kinder, krankenkasse, sorgerecht, Sozialrecht, Vater, Mutter
Schikane Familienkasse?

Die Familienkasse zahlt nun bereits seit 1,5Jahren kein Kindergeld. Der elende Krieg per Brief geht mir langsam echt auf die Nerven, da ich auch anderes zu tun habe als dauernd das Selbe zu schreiben. Sachverhalt in Kürze: Schüler bis 6/11 - Ausbildung ab 7/11 in 6/12 wurde KiGe für 1/10-11/11 zurück gefordert 25.7.12 Einspruch inkl AdV - Eingang am 10.8.12 - Unterlagen Beigefügt: Einnahmen abzl Werbungskosten sauber und ordentlich aufgelistet, da diese in dem Umfang mit Reisekosten nicht ins entsprechende Formular passen, Antrag auf Kindergeld ab 1/12 16.08.2012 - Unterlagen angefordert: Erklärung zu den Werbungskosten 2011, Kopie LstK 2011, Erklärung Erwerbstätigkeit 09.10..2012 Ablehnung AdV da keine ernsthafte Zewifel an der Rückforderung bestehen (da Mutter bockig weil der GV da war hat sie das nich zum Kind geschickt und Frist verstrichen dagegen wieder Einspruch einzulegen) 10-12/2012 4 Anrufe bei Familienkasse, keine Auskunft und einfach aufgelegt bei Nachfrage nach Namen 06.11.2012 Email mit Frist zur Bearbeitung 03.12.2012 Telefonat wpnach Formular Antrag auf Auszahlung des anteiligen KiGe fehlt, wurde am 31.12. per fax gesandt, angeblich wurde das mit Schreiben vom 08.11. angefordert (Post an Kind Adresse kam aber nicht an) 03.01.2013 Kopie des Schreibens vom 08.11.12 in dem mitgeteilt wird, dass eine Berechtigtenbestimmung am Gericht vorgenommen werden soll, da kein Elternteil barunterhalt leistet, diese Information stammt aus dem Fax vom 3.12., sehr verwunderlich wie die das am 8.11. angeblich schon wußten Bisher hat niemand nach einer Berchtigtenbestimmung gefragt, ich wohne bereits seit 2008 im eigenen Haushalt und bekomme kein Unterhalt außer das Kindergeld von meiner Mutter. Meinen Vater kenne ich nicht der hat sich nie für mich interessiert und ich hatte nie Kontakt seit meiner Geburt. Wieso ist das nun für 2011 ein Problem? Ist das alles korrekt so wie das läuft das bezweifel ich sehr stark. Hat Dienstaufsichtbeschwerde erfolgsausichten? Oder vergebene Lebensmühe? Wie bekomme ich das Geld ich benötige es dringend. Danke für jede Hilfe. P.S. ich hoffe ich habe nicht zu viele Schreibfehler in der Eile bin einfach so Sauer auf diesen Staat!

Behörden, kinder, Kindergeld, Recht, Sozialleistungen, Sozialrecht, Steuern

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