Aufnahme von Nebentätigkeit bei voller Erwerbsminderungsrente. Wird der Gesundheitszustand evtl. noch einmal geprüft von der DRV?
Hallo,
meinem älterer Bruder (63 Jahre) wurde vor einigen Monaten eine volle Erwerbsminderungsrente (deutlich weniger als 1000 Euro im Monat) zugestanden. Nun hat ihm eine karitative Einrichtung, für die er auch schon mal ehrenamtlich tätig war, einen Minijob angeboten. Dass er max. 3 Std. täglich arbeiten darf, ist bekannt. Auch dass er verpflichtet ist, die Aufnahme einer Nebentätigkeit der DRV zu melden.
Die Frage: muss er damit rechnen, dass die Rentenversicherung seinen Gesundheitszustand erneut prüfen wird, wenn er die Aufnahme einer Nebentätigkeit angibt?
Für Antworten danke im Voraus
1 Antwort
Die Erwerbsminderungsrente ist in der Regel befristet und wird für längstens 3 Jahre gewährt. Wer die Rente weiterhin braucht, muss einen Verlängerungsantrag stellen. Eine zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente wird frühestens ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt.
also bei mir ist es dauerhaft eingeschränkt...wird lt Gutachten nie besser werden...ich habe keine nebentätigkeit...auch keine tätigkeit...bin seit Jahren Privatier...aber vorn paar Monaten wurde ich nach Ehrenamtlicher Tätigkeit gefragt... bestimmt... weil eine verbesserung vermutet wird... das wird bei ihnen mit nichtwissen auch so sein... wenn sie zusätzlich arbeiten geht ein normaler Mensch von einer Krankheitsverbesserung aus...aber ich weiß es nicht
Vielen Dank für die Antwort und den Link.
In diesem Fall trifft zu "Unbefristet wird die Rente nur gewährt, wenn keine Verbesserung der Erwerbsminderung mehr absehbar ist". Ein Verl.antrag muss also nicht mehr gestellt werden und es geht auch nicht um die Finanzen.
Die Frage ist eine andere: muss der Rentner damit rechnen, dass die Rentenversicherung seinen Gesundheitszustand erneut prüfen wird, sobald er die Aufnahme einer Nebentätigkeit angibt? Gab es schon solche Fälle, in denen die DRV einen neuen Termin beim MDK o. ä. angeordnet hat?