Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2009 gemeinsam mit meiner Schwester, Bruder und Mutter eine Ladenfläche von meinem verstorbenen Vater geerbt.
im August 2022 habe ich leider die ganzen Anteile abgekauft, weil ich damals nichts von einer Schenkung wusste.
Der Betrag der Bezahlt wurde lag bei 400.000 türkische Lira.
Ich habe somit den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022.
Nun möchte ich die Gewerbefläche verkaufen. Durch die Situation in der Türkei und der Inflation ist der Wert nun sehr angestiegen.
Das heißt, wenn ich es verkaufe werde ich es für 8.100.000 türkische Lira verkaufen.
Das Geld werde ich in der Türkei bei der Bank in Euro einzahlen. Das sind dann ca. 200.000€. Hierbei handelt es sich um ein Konto wo die Geldanlage nicht verzinst wird. So kann ich wie ich weiß die Kapitalertragssteuer umgehen, oder?
Nach dem Verkauf habe ich nun noch einen Verkaufvertrag.
Somit habe ich den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022 und den aktuellen Kaufvertrag an eine weitere Person.
Mit diesem Nachweis kann ich das Geld ohne Probleme nach Deutschland auf mein Konto bei meiner Hausbank schicken, habe ich das richtig verstanden?
Nun geht es mir Hauptsächlich um die Versteuerung.
Ich habe mitbekommen, dass seit 2021 türkische Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) verpflichtet sind, Informationen zu Konten, deren Inhabern, Kontosalden und Erträgen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an die türkischen Steuerbehörden zu melden. Diese leiten die Meldungen dann an die deutschen Steuerbehörden weiter.
Die Ladenfläche stand bis heute leer und hatte dadurch keine Einnahmen.
Durch den steigenden Wechselkurs habe ich somit einen Gewinn in Höhe von ca 180.000€ erzielt.
2022: Betrag 400.000 Lira also ca. 20.000€
2024 Betrag 8.100.000 Lira also ca. 200.000€
Was wird hier genau versteuert und um was für eine Art handelt es sich hierbei?
Gibt es hierfür eine Vereinfachung?