Was steht mir zu, wenn der Kindesvater nicht mehr zahlen kann?
Hallo, Ich habe eine fast neunjährige Tochter, ich habe mich vom Kindesvater von neun Jahren getrennt.
Er hat sie regelmäßig jedes zweite Wochenende und zahlt seit fast neun Jahren auch regelmäßig Unterhalt. Ich habe jetzt ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, dass der Kindesvater aufgrund von seinem zweiten Kind nicht mehr in der Lage sei, Unterhalt für unsere Tochter zu leisten. Ich bin seit zwei Jahren verheiratet. Meine Frage ist, steht mir Unterhaltsvorschuss oder sonst was für meine Tochter zu ?
3 Antworten
Gibt es einen Titel gegen den Kindesvater, was monatlich zu zahlen ist???
Wenn ja, kann das Jugendamt schreiben was es will, solange dieser Titel besteht, kannst Du gegen den Kindesvater bei Nichtzahlung vollstrecken!
Unterhaltvorschuss nicht, da Du verheiratet bist.
Wenn Euer Einkommen nicht zu hoch ist, wäre vielleicht Kinderzuschlag plus Wohngeld möglich.
Ich bin seit zwei Jahren verheiratet.
..... dadurch entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Wenn Ihr durch den Wegfall des Kindesunterhalts bedürftig werdet, entsteht u.U. Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag.
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php
https://www.smart-rechner.de/kinderzuschlag/rechner.php
oder auf Teile nach dem Bildungs- und Teilhabepaket:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
dass der Kindesvater aufgrund von seinem zweiten Kind nicht mehr in der Lage sei, Unterhalt für unsere Tochter zu leisten.
verstehe ich nicht ganz .... warum soll der Unterhalt komplett entfallen? es sind die Unterhaltsansprüche der Kinder "aufzuteilen" ..... was ist mit der Kindsmutter - sind diese Eltern verheiratet?