Wohngeld als Alleinerziehende mit 2 Kindern, eins davon Studi?
Ich bin alleinerziehend, habe ein studierendes Kind, das auswärts wohnt unter der Woche, also Miete dort zu zahlen ist. Ich habe weiter noch ein minderjähriges Kind. Ich stolpere beim Wohngeldantrag für mich. Mein studierendes Kind ist hier noch mit erstem Wohnsitz gemeldet, da er nur unter der Woche am Studienort ist. Ich müsste ihn also als Familienmitglied mit angeben, dazu seinen Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern als Einkommen. Allerdings finde ich nix, wo ich seine Mietausgaben und Lebenskosten abziehen kann, denn sein "Einkommen" also Unterhalt trägt ja nicht zu meinem Familieneinkommen bei. Vielleicht habt ihr ein paar Tipps für mich.
2 Antworten
Wenn Lebensmittelpunkt Deines studierenden Sohnes am Studienplatz, dann ist das sein erster Wohnsitz.
Bei Dir ist es dann sein zweiter!
So sehe ich das zumindest!
Im Wohngeldgesetz sehe ich nur Par. 18, wonach 3.000,- absetzbar wären. Dafür gibt es im Formular keine Eintragsmöglichkeit. Also separat formlos beantragen.
Die andere Frage wäre, ob der Bafögsatz nicht steigt, wenn er/sie sich ummeldet.
Und ja, ich habe für mein Kind nicht einen Zweitwohnsitz zuhause auf Staatskosten finanzieren lassen. Stattdessen bin ich dann in eine kleinere Wohnung umgezogen.