Wohngeld als Alleinerziehende mit 2 Kindern, eins davon Studi?

2 Antworten

Wenn Lebensmittelpunkt Deines studierenden Sohnes am Studienplatz, dann ist das sein erster Wohnsitz.

Bei Dir ist es dann sein zweiter!

So sehe ich das zumindest!

Im Wohngeldgesetz sehe ich nur Par. 18, wonach 3.000,- absetzbar wären. Dafür gibt es im Formular keine Eintragsmöglichkeit. Also separat formlos beantragen.

Die andere Frage wäre, ob der Bafögsatz nicht steigt, wenn er/sie sich ummeldet.

Und ja, ich habe für mein Kind nicht einen Zweitwohnsitz zuhause auf Staatskosten finanzieren lassen. Stattdessen bin ich dann in eine kleinere Wohnung umgezogen.

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__18.html