Mündliches Interesse?
Hallo!
Ich habe vor kurzem ein Appartement angeschaut. Der Vermieter meinte noch am gleichen Tag, dass er mich gerne als Mieter nehmen würde. Ich war etwas überrascht, weil ich noch nicht einmal meine Unterlagen geschickt hatte. Dies tat ich einen Tag später, wie auch bei anderen Angeboten an denen ich Interesse hatte. Ich schrieb ihm auch, dass ich mich bis zum … noch melden werde, weil ich die nächsten zwei Wochen nicht da sein werde.
Der Vermieter rief mich daraufhin mehrfach an und behauptet ich hätte seine Anrufe ignoriert. Es haben mich aber viele angerufen, und ich wusste nicht wer das ist. Ich bin 3 Tage nicht erreichbar gewesen.
Als ich wieder Zuhause war habe ich die Anrufe beantwortet. Nun spricht er aber von einem mündlich geschlossenen Vertrag und verlangt die ersten drei Monatsmieten von mir.
Ich habe sehr wohl mein Interesse an dem Objekt bekundet, jedoch keinen Vertrag geschlossen. Wir wollten uns ja 2 Wochen später erst den Vertrag anschauen.
Dass ich 3 Tage zusätzlich nicht erreichbar war, wird nun total persönlich genommen und es werden mir komische, sehr emotionale Vorwürfe gemacht.
Eigentlich möchte ich, unter solchen Umständen dort nicht mehr einziehen.
Es wird mir aber mit einem Rechtsanwalt gedroht, wenn ich nicht mindestens die erste Monatsmiete zahle, mit der Begründung es wäre jetzt keine Zeit mehr einen neuen Mieter zu finden. Ich habe auch freundlich angeboten zu helfen, da ja noch 10 Tage Zeit sind. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass der Vermieter nun keine Zeit habe.
Das kommt mir alles sehr spanisch vor.
Kann mir da wer weiterhelfen?
3 Antworten
Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden. Wenn in dem Gespräch der Einzugstermin und die Miethöhe vereinbart wurden, kam ein mündlicher Mietvertrag zustande. Wie genau das Gespräch abgelaufen ist, kann hier aber niemand sagen. Das musst du selber wissen.
Ich habe schon mehrfach mündliche Mietverträge abgeschlossen und dem Mieter oft erst nach Einzug den Vertrag ausgehändigt. Die Situation, dass ich einem Mieter eine Wohnung zugesagt habe, er diese dann aber plötzlich nicht mehr haben wollte, habe ich in meinen 30 Jahren als Vermieter in Köln noch nie erlebt. Ich hoffe für den Fragesteller, dass der Vermieter das Gespräch nicht durch Zeugen rechtskräftig belegen kann.
Lasse den doch drohen, beweisen kann dieser doch gar nichts!
Kommunikation mit diesem ominösen Vermieter einstellen, ignorieren und blockieren, gut ist!
für mich klingt das nach Betrug...
Ein Vermieter, der händeringend und mit Anwalt einen Mieter zwingen will?
nochmal Betrug...
für mich sieht das eher danach aus, jedenfalls entnehme ich das dem Text...der Vermieter will möglichst schnell etwas vermieten...warum?
Drohungen mit einem Anwalt hat man mir schon oft an den Kopf geworfen...zuletzt von meinem eigenen Bruder.... es ist ab nie etwas von einem Anwalt gekommen... oder der Anwalt hatte keine Lust...
ich würde das abbrechen... Kontakt unterbrechen...ein Schreiben von einem Anwalt... bedeutet garnix... nur eine Vorladung oder ein Schreiben vom Gericht .... ansonsten missachten.... einschreiben verweigern...
Und den Inhalt des Gesprächs kann auch niemand nachweisen, insbesondere der Vermieter nicht. Das müsste der Vermieter aber, um seinen Anspruch durchzusetzen.