Ist eine Vorsorgevollmacht ein RISIKO?

4 Antworten

Das wichtigste fehlt!

WEM gegenüber hast Du die Vorsorgevollmacht gegeben!?!

Und sorry, für gewöhnlich greift die Vorsorgevollmacht nur dann, wenn Du ein Pflegefall bist bzw, wenn Du selbst keine Entscheidungen mehr treffen kannst oder darfst!

Das meiste was Du schreibst ist also Blödsinn und eine Vorsorgevollmacht ist richtig/vernünftig!


ClownErni 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 19:44

Hallo Alarm 67

Das war ja mein Fehler das Ich die nicht durch gelesen habe und 3 Jahre später erst wahr genommen habe. Deshalb war Ich auch unruhig weil mir gesagt wurde das Ich keine Rechte mehr hätte was das Wohnen betrifft. Es wäre auch Mißbrauch gewesen aber das ist jetzt geklärt.

LG

Das ist, sorry, Blödsinn. Eine Vorsorgevollmacht stellt man, wie der Name schon sagt, vorsorglich aus, d.h., sie greift erst, wenn der Vorsorgefall eintritt. Außerdem kannst Du eine solche Vollnacht jederzeit zurückziehen umd/oder ändern, Du musst nur daran denken, das auch dem Vorsorgeregister mitzuteilen.

Übrigens gelten Sätze mit Ausrufezeichen ebenso wie durchgehende Großschreibung im Netz als Schreien, das solltest Du Dir daher abgewöhnen, denn niemand mag es, permanent angeschrieen zu werden.


ClownErni 
Beitragsersteller
 19.10.2024, 14:28

Moin Eifelia

Sorry daran muß Ich mich erst gewöhnen und umstellen denn Ich habe gestern das erste Mal im Netz einen Text geschrieben. Ich werde mich bemühen. Aber Ich schreibe eigentlich nur die Wörter durchgehend groß was wichtig ist und worauf es ankommt.

Ich bin auch immer am meckern wenn Wörter durch KI nicht richtig ausgeschrieben ist und wir erst raten müssen.

Nebenbei habe Ich es mit der Vorsorgevollmacht auch geregelt. Sie bleibt weiterhin bestehen aber wie Ihr schreibt mit Zusatz und Aktualisierung wegen der Wohnung.

LG

"Das ganze Leben ist ein Risiko!!!"

durch Zufall ist meine Mutter zu ihren Lebzeiten bei einem Notarstermin auf eine Vorsorgevollmacht angesprochen worden...

Paar Jahre später bekam sie 2 Schlaganfälle, beim letzten Schluckreflex verloren gegangen...nix mehr mit essen... Nahrung nur noch über Flüssignahrung

Ich hatte die Vollmacht schon längst vergessen...war als Fahrer zufällig anwesend beim Notarstermin...

Meine Mutter hatte Komplettvollmacht damals unterschrieben...einmal den Teil Rechtliche Vollmacht weiterhin Finanzielle Vollmacht

der Chefarztr hatte mir damals gesagt wenn meine Mutter nicht operiert würde...künstlicher Eingang...würde er ihr 3 Wochen geben...dann wäre sie verhungert... weil über kanülen zuwenig durchläuft...

jetzt meine Frage... wie hätten sie entschieden?

ich habe meine Mutter operieren lassen... wäre ohne Vollmacht nicht möglich gewesen...zum anderen liefen die Kosten meines Elternhauses weiter ...Zahlungen wäre nicht mehr möglich gewesen...nach dem Krankenhaus kam meine Mutter ins Pflegeheim...auch das wäre ohne Vollmacht nicht möglich gewesen...

Das kann jedem passieren.... niemand weiß... was einem im Leben passiert...

Das mal kurz berichtet...

So eine Komplettvollmacht ist nicht unbedingt notwendig...man sollte sie einer Person des Vertrauens geben...das ist klar...

Andererseits köbnnen sie eine Vollmacht auch einschränken...

Das ThemaVorsorgevollmacht ist ein Zweischneidiges Schwert...

Aber das muß jeder selber entscheiden...


wfwbinder  20.10.2024, 17:39

Vollkommen richtig. Es geht nur mit eienr Person, von der man annehmen kann, dass sie den eigenen Willen auch durchsetzt.

tellerchen  20.10.2024, 18:11
@wfwbinder

da muß ich ihnen zustimmen... sie werden es nicht glauben... eine fremde Person war damals davon nicht begeistert.... der langjährige Vermögensverwalter der Sparkasse meiner Eltern.... der konnte nicht mehr so wie er jahrelang wollte... das hatte er mich auch versucht spüren zu lassen... aber mit einem nunmehr leeren konto brachte ihm das auch nix... aber das ist ein anderes externes Thema...

Vollmachten mit so weitreichenden Folgen, darf man nur notariell geben und, weil Dinge die beurkundet werden immer vorgelesen werden, den Notr fragen, welche Auswertung die eweilige Formulierung hat.

Der beurkundende Notar darf zwar nicht beraten, aber er kann und wird die Wirkung einer Klausel erläutern udn damit weiß man dann, welches Risiko man eingeht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung