Privat Handel ohne Vertrag?

1 Antwort

Letztmalig unter Fristsetzung zur Abholung und Bezahlung auffordern.

Die Frist sollte hierbei mindestens 14 Tage betragen, benenne hierbei unbedingt das feste Ablaufdatum dieser Frist.

Kündige gleich an, dass Du nach Fristablauf vom Kaufvertrag zurück treten wirst.

Und ja, es besteht ein (mündlicher) Kaufvertrag, was rechtlich auch zulässig ist.

Nach Fristablauf wirst Du dann vom Kaufvertrag schriftlich und nachweisbar zurücktreten, die Anzahlung rechnest Du mit der unnötigen Einlagerung auf.


FL4M3 
Beitragsersteller
 10.10.2024, 08:26

Also damit ich das richtig nachvollziehe sowie versteh ist das ich die anzahlung nicht zurück erstatten muss wegen der überzogenen einlagerung ?

Eifelia  10.10.2024, 09:28
@FL4M3

Das dürfte von der Ware abhängen. Eine Briefmarke verursacht nunmal weniger "Lagerungskosten" als eine Schrankwand.