Ab wann kann eine GmbH am Lastschriftverfahren teilnehmen, um Zahlungen von B2B- und B2C-Kunden einzuziehen?
Ich habe eine GmbH im Tätigkeitsbereich Onlineshop, An- und Verkauf sowie Reparaturdienstleistungen für elektronische Geräte. Nun möchte ich bei der Bank ein Lastschriftverfahren einrichten, um Zahlungen von B2B- und B2C-Kunden einzuziehen. Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Bank die Teilnahme am Lastschriftverfahren erlaubt?
2. Wie lange wird das eingezogene Geld von der Bank einbehalten, bevor ich darauf zugreifen kann?
3. Was passiert, wenn ich meine Dienstleistung oder Ware bereits geliefert habe und der Kunde das Geld innerhalb von 8 Wochen zurückbucht? Wer kommt für den daraus entstehenden finanziellen Schaden auf?
4. Bis zu welchem Betrag ist es sinnvoll, von B2B-Kunden per Lastschrift einzuziehen, oder wäre in solchen Fällen eine Überweisung die sicherere Methode?
Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten. Da ich in diesem Bereich noch neu bin, möchte ich ungern unerwartete Risiken eingehen.
3 Antworten
3. Einzug ist keine Vorkasse. Niemand haftet, nur der Kunde schuldet den Kaufpreis weiterhin, wenn er zurückbuchen lässt.
4. Einzug ist unsicher, Überweisung des Kunden ist soweit sicher.
Komischerweise rechnet amazon bei mir immer per Einzug ab, und bei Otto bekomme ich sogar Rechnungen nach Erhalt der Ware, die ich selbst überweisen muss. Offenbar rechnet sich dort das Risiko des Zahlungsausfalls im Verhältnis zum Generieren neuer Aufträge. Und echte Vorkasse ist ja auch immer ein Risiko für den Kunden
Es ist zu unterscheiden zwischen dem SEPA Abbuchungsverfahren, was nur funktioniert, wenn der Kunde ein Unternehmen(-r) ist und dem Lastschriftverfahren bei Privatkunden.
Das Sepa Abbuchungsverfahren ist ein Verfahren bei dem Gläubiger (Du), Kunde und Bank beteiligt sind.
Der Der Kunde. gibt Dir die Genehmigung für das Lastschriftverfahren und diese Genehmigung bekommt die Bank vorgelegt, die damit angewiesen wird zu Lasten des Kundenkontos die Abbuchungen zuzulassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Abbuchungsauftragsverfahren
Deine Bank wird Dir eine Verfügung über die gutgeschriebenen erst nach einigen Tagen zulassen, falls z. B. das Konto Deines Kunden ncht gedeckt ist und die Lastschrift zurück kommt.
Privatkunden können noch Wochen zurückrufen, da würde ich mich auf Abbuhung als Handwerker nicht drau einlassen.
Sorry, was hat die Bank mit der Genehmigung zum SEPA Lastschriftmandat überhaupt zu tun!?!?!
Das wird von Deinem Kunden erteilt/freigegeben und die Bank hat dann meiner Meinung nach nichts damit zu tun, außer, dass diese das dann ausführt.
Frag halt Deine Bank.
Bei meiner Bank kann man zwar nicht einfach fragen, aber Google ergibt, dass dafür ein Geschäftskonto Voraussetzung wäre. Das hast Du als GmbH ja sicherlich.
Auch solltest Du Dich über die Gebühren für die Hinterlegung des Sepa-mandats informieren. Das ist aber auch davon abhängig, ob der Kunde privat oder geschäftlich ist.
Ebenso das Recht zur Rückgabe der Lastschrift, die 8 Wochen bzw. 13 Monate gelten für Unternehmer nicht.
Generell sind Einzugsermächtigungen aber nur für wiederkehrende Belastungen geeignet. Bei mir z.B. das Finanzamt, amazon, Energiekonzerne. Also nicht für einzelne Verkäufe an Endkunden. Da würde sich eher Vorausüberweisung, PayPal, Kreditkarte, Klarna und sowas anbieten.
Zunächst muss ich das Lastschriftverfahren einrichten können, um bei Kunden Geld einziehen zu dürfen. Darauf bezieht sich meine Frage.