Unfall mit Alkohol am Steuer, 0,8 Promille. Was kommt auf mich zu?

2 Antworten

https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/zahlt-versicherung-bei-alkohol/

  • Mögliche Strafen neben .... 3 Punkten und Bußgeld
  • Führer­schein­entzug für min. 6 Monate
  • Freiheits­strafe möglich

Hinsichtlich Deines eigenen Sachschadens, wird Deine Kaskoversicherung max. einen relativ geringen Anteil des unfallbedingten Sachschadens übernehmen. Lies bitte die AGB zu Deiner Vollkaskoversicherung.

Hinsichtlich des Fremdschadens wird sie auch Regress fordern.

Hinzu kommt, dass Du auch noch mit Kündigung Deiner Versicherung rechnen musst, was dazu führt, dass Dich eine andere Versicherung nur noch im Bereich KFZ-Haftpflichtversicherung ( Kontrahierungszwang ) annehmen muss. TK und VK können Dir so zukünftig verweigert werden.


GandalfAwA  13.10.2024, 18:24

Freiheits­strafe wegen Sachschaden? Sicher nicht... Selbst illegale Autorennen mit Personenschaden, ggf. sogar Toten, bekommen keine Freiheitsstrafen...

Andri123  13.10.2024, 18:38
@GandalfAwA

Ich meine, Strafanzeige gibt es ab 1,3 Promille. Und auch dann sicher nicht primär Haft.

Vollkasko, also Deine eigenen Schäden, werden vom Versicherer aller Wahrscheinlichkeit nach mit 0,00 Euro beglichen.

Der Haftpflichtschaden wird per Gesetz vom Versicherer übernommen.

Beträgt der Schaden 5.000 Euro oder mehr, wird dich die Versicherung mit 5.000 Euro in Regress nehmen. Schäden darunter sowieso. 5.000 Euro ist jedoch die Höchstgrenze.

Der Führerschein ist erst einmal weg, vermutlich für 9 Monate.

Die Führerscheinstelle kann eine MPU anordnen.


Andri123  13.10.2024, 16:03

Bis 2001 waren 0,8 Promille sogar zulässig. So ändern sich die Zeiten.

Ich selbst fahre seit jeher nur mit 0,0 Promille.