Dürfen 17. Jährige in die knippe oder bar?

3 Antworten

In Deutschland darf Jugendlichen ab 16 der Aufenthalt in Gaststaetten ohne Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person bis Mitternacht und danach dann wieder ab 05:00 Uhr gestattet werden. Egal ob man die Mitarbeiter kennt oder nicht.

Was soll denn bitteschön eine knippe sein?

Nachtrag:

Ach Gottchen, jetzt habe ich die Antwort von DerCAM gelesen und dann doch auch begriffen, dass "knippe oder bar" wohl

"Kneipe oder Bar" heißen soll.

Wie kommt man darauf, dass man als Minderjährige/r überhaupt oder länger als gesetzlich vorgeschrieben in solch einem Etablissement bleiben darf, weil man "eine Mitarbeiterin gut kennt"? Dass der Eigentümer mit Bußgeld zu rechnen hat, wenn man einen entsprechenden Verstoß feststellt und dass die Mitarbeiterin, gerade WEIL sie Dich und damit auch Dein Alter gut kennt, ihren Arbeitsplatz riskieren würde - auf diese Idee ist man noch nicht gekommen? Freunde die sowas von einem erwarten, braucht wohl kein Mensch.

Sofern es keine Raucherkneipe ist und der Jugendschutz in Bezug auf Zeit eingehalten wird, spricht nichts dagegen.

Zumal man ja in Deutschland schon ab 16 zumindest Bier trinken darf.

Wenn es eine Raucherkneipe oder Bar ist dann darfst du dort nicht rein.