Gesamteinkommen Minijob und Gewerbe - Familienversicherung?

Guten Tag,

ich habe ein sehr spezifisches Problem. Ich bin derzeit noch Schüler und versichert bin ich über das Familienversicherung. Ich betreibe eine Gewerbe als Nebenerwerb, die sich mit Crowdtesting beschäftigt, das Einkommen ist schwankend und hängt von der Anzahl der Aufträgen ab. Nun, habe ich einige Fragen bezüglich des Familienversicherungs.

1.) Nach meinem Recherche weiß ich, dass die Grenze für die Familienversicherung im Jahr 2021 auf 470€ gestiegen ist. Da ich zusätzlich zu meiner Nebengewerbe noch als Minijobber auf Lohnsteuerkarte (ich müsste am Anfang meiner Anstellung ein kleines Formular ausfüllen, dass ich eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte wünsche) wünsche, kann ich (wenn ich die Artikel im Internet richtig verstanden habe) 1000€ als Werbungskostenpauschale absetzen. Bedeutet das also in meinem Fall, dass ich quasi 533€ bzw. 6396€ im Jahr insgesamt monatlich verdienen kann, ohne die Familienversicherung zu verlieren?

2.) Die Branche in der ich auf Minijob-Basis angestellt bin, wurde erst vor einigen Wochen zum ersten Mal in diesem Jahr wieder geöffnet. Das bedeutet nun eventuell (schwankendes Einkommen von meiner Gewerbe und auch vom Minijob) dass ich in der Zukunft eventuell über die Grenze von 533€ komme, bis jetzt ist aber nicht der Fall wenn ich mein Gesamteinkommen durch 7 (da wir im Moment Juli haben) teile. Im nächsten Monat kann es aber sehr wohl dazu kommen, bedeutet es also für mich dass ich mich jetzt bei der Gesundheitskasse melden soll, und ab hier die ca. 190€ für die freiwillige Versicherung zahlen soll? Ich habe momentan ein bisschen Sorgen, dass ich die Beiträge ab Januar rückwirkend zahlen muss, aber da ich beim Teilen durch sieben noch nicht über die 533€ komme, wäre es bei mir nicht der Fall, oder? Nach meinem Verstand wären die Beiträge eventuell ab Juli fällig, wenn ich über die Grenze komme...? oder?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße

Gewerbe, krankenkasse, Krankenversicherung, Minijob, Steuern, Familienversicherung
Über 4000€ Nachzahlung bei der BARMER?

Moin Moin,

Ich bin seit 07/2020 arbeitslos. Mein Arbeitsvertrag wurde leider nicht verlängert, was auch von dem Arbeitgeber gemeldet wurde. Leider habe ich bis dato Probleme einen Job zu finden, aus unterschiedlichen Gründen. Ich habe mich bei der Arbeitsagentur auch nicht gemeldet. Zusammenfassend kann man sagen, dass die letzten Monate etwas deprimierend waren, der Lockdown hat alles nochmal etwas erschwert. Am 09/2020 bin ich 23 geworden und ich lebe noch bei meinen Eltern. Vor ungefähr einem Monat habe ich einen Brief von der Barmer/meiner Krankenversicherung bekommen, dass ich Nachzahlungen der letzten 4 Monate tätigen muss, die sich mittlerweile auf fast 4000€ belaufen. Die ersten Mahnbriefe wurden anscheinend verlegt und sind in Vergessenheit geraten. Ich beziehe weder Arbeitslosengeld oder sonst etwas. (Da fragt man sich, warum man fürs' Existieren bezahlen muss? Ich schade dem Staat nicht, aber werde auf übelste abgezogen. Wieso muss man sich pflichtversichern? Ich dachte Deutschland wär ein freies Land? Ich kann doch für mich entscheiden, ob ich mich versichern lassen will und oder nicht. Dann wundert man sich immer wieder warum soviele Menschen HarztIV beziehen und schwarzarbeiten.)

Man konnte die Briefformulare auch Online ausfüllen und abschicken was ich auch gemacht habe. Heute (20.01.2021) habe ich wieder einen Brief erhalten, dass ich wieder ca. 900€ zahlen solle, obwohl ich online angegeben habe, dass ich seit 07/2020 arbeitslos bin.

Meine eigentlich Frage wäre: 

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass ich diese Mahngebühren senken kann? 

(Bitte keine unnötigen Kommentare wie:

"dAs iSt DoCh NiChT sO sChWeR, SiCh EiNfAcH dRuM zU KüMmErN" oder "seLbEr ScHuLd."

Wenn sie nicht weiterhelfen können, bitte nicht kommentieren. Danke.)

arbeitslos, Hilfe, Krankenversicherung, Nachzahlung, AOK, Corona
Welche Auswirkungen hat ein Aktienverkauf auf die gesetzliche Krankenkasse?

Als Student bin ich aktuell in der Familienversicherung. Soweit ich weiß, darf ich dort maximal 450 Euro pro Monat verdienen.

In der Zeit von Januar - November habe ich nichts verdient, allerdings würde ich jetzt im Dezember gerne meine Aktien verkaufen, die sich dieses Jahr überraschend gut entwickelt haben. Der Gewinn würde die 450 Euro weit übersteigen, auch wenn man den Gewinn durch 12 teilt wäre ich über den 450 Euro.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, dennoch weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben?
  2. Angenommen ich falle aus der Familienversicherung: Kann ich ab jetzt in die studentische Krankenversicherung wechseln, oder müsste ich dann rückwirkend auch für die Monate Januar - November die Beiträge nachzahlen?
  3. Gibt es bei der studentischen Krankenversicherung eine Einkommensgrenze? Auf der Website der Barmer gibt es zwar einen Kostenrechner, allerdings werden dort nur Bafög, Angestelltenverhältnisse, oder selbstständige Tätigkeit über 18 Stunden/Woche berücksichtigt.
  4. Wie lange müsste ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben? Wäre es theoretisch denkbar, nur einen Monat in der studentischen Krankenversicherung zu sein, in diesem Monat meine Aktien zu verkaufen, und danach wieder in die Familienversicherung zu wechseln?
  5. Im Jahr 2021 arbeite ich voraussichtlich ab Oktober Vollzeit und bin dann über meinen Arbeitgeber versichert. Kann ich von Januar - Oktober in der Familienversicherung bleiben, auch wenn ich z.B im November hohe Kapitalerträge erziele?
  6. Muss ich bei Wegfall der Familienversicherung im Jahr 2020 die regulären Beiträge (ca. 180 Euro/Monat) nachzahlen, oder kann ich rückwirkend die Studentenbeiträge (ca. 108 Euro/Monat) bezahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde mich vermutlich auch mit der Versicherung in Verbindung setzen, allerdings wollte ich mich zuvor schonmal unabhängig beraten lassen.

Aktien, GKV, krankenkasse, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung, AOK, Familienversicherung
Grundsicherung Antrag wurde abgelehnt nach über 6 Monate "Bearbeitungszeit", weil die person in der Zeit gestorben ist. Ist das normal?

Guten Tag,

Frau X hat Grundsicherung in April beantragt. Hat alle Unterlagen damals abgegeben und ihr wurde mündlich zugestimmt, dass alle Unterlagen korrekt sind und die beim Landratsamt diese schnell bearbeiten werden, weil sie gar keinen Einkommen hat.

Leider hat man mit der Zeit nichts gehört und mindestens ein mal pro Monat musste ihr Sohn fragen wie es läuft, da die Miete nicht bezahlt werden konnte und sie auch Geld fürs Essen und weiteres brauchte.

In Oktober ist sie leider gestorben und nachdem ihr Sohn weitergefragt hat, wurde weiter bestätigt, dass an den Unterlagen noch bearbeitet wird. Nun war er Heute wieder beim Landratsamt und der, der zuständig war sagte, dass er sich nicht gemeldet hat, weil sie während des Bearbeitungszeitraumes gestorben ist und somit wurde der Antrag abgelehnt. Er wollte nichts schriftliches geben und die ganze Kosten wie die Krankenkasse und Miete wäre "nicht sein Problem".

Abgesehen von der Unhöflichkeit... sollte man laut Gesetz, bei einem Antrag, immer etwas schriftliches erhalten (egal ob Ablehnung oder einen Bescheid) oder irre ich mich?

Ich konnte kein Gesetz zu so einem Fall finden. Ist das wirklich legal, dass es bei einem Todesfall nach so einer langen Bearbeitungszeit einfach abgelehnt wird?

Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,

erbrecht, Grundsicherung, Krankenversicherung
Werkstudent + selbstständig Tätigkeit, Studentenstatus?

Hallo, 

seit 3 Jahren (seit Studienbeginn) führe ich nebenbei ein Gewerbe in der Veranstaltungstechnik als Einzelunternehmer (Kleinunternehmerregelung und natürlich auch unregelmäßige Jobs, welche sich immer zwischen 5 und 6 Stunden bewegen inkl. Rechnungen schreiben, wie das halt mit der Selbstständigkeit so ist) und seit letztem Jahr März bin ich Werkstudent bei einer größeren Firma.

Von März bis September (Genau 26 Wochen) war ich bei dieser Firma auf 20h/Woche befristet angestellt (da ich schon fast mit meinem Physik Studium durch war und somit nur eine Vorlesung in diesem Semester hatte und habe teilweise an Wochenenden (von April bis September) als Tontechniker selbstständig gearbeitet (Insgesamt genau 5 Wochen unter dem Semester und im ganzen Beschäftigungszeitraum mit 20h/Woche 11 Wochen).

Zuvor habe ich das mit meiner Krankenkasse und dem Arbeitnehmer und der SBK (von der der Sozialversicherungsrechtliche Beurteilungsbogen für den Arbeitsvertrag kam) abgeklärt, dass es ca 20 Tage pro Jahr, bzw sogar nur 6 Tage pro Semester waren, an denen ich der Tontechnik nachgegangen bin und so bekam ich von allen Seiten die Rückmeldung, das ist okay..unter der Woche bleib ich ja dann bei den 20h/Woche..und in den Semesterferien ist es ja ohnehin unerheblich und die Mehrarbeit findet ja nur an den Wochenenden (Immer Samstags) statt.

Somit bin ich seitdem studentisch Krankenversichert für ca 90 Euro/Monat.

Ich bin innerhalb der Regelstudienzeit fertig geworden, von daher stand das Studium an sich nachweislich schon immer noch im Vordergrund und mein Notenschnitt liegt auch bei 2,0.

Seit Mitte September (befristet verlängert bis März) bin ich mit der Stundenzahl zurückgegangen auf 12h/Woche, von daher ist das mit dem am Wochenende arbeiten ohnehin kein Problem mehr, da ich mit einem Job am Wochenende unmöglich über die 20h/Woche kommen kann.

Aktuell schiebe ich jedoch etwas Panik, da ich im Internet gelesen habe, dass seit 2017 die Ausnahmeregelung mit mehr als 20h/Woche, wenn:

- nur an Wochenenden

- in den Abend/Nachtstunden 

- in der vorlesungsfreie Zeit

nicht mehr ohne weiteres gilt.

Ist es jetzt unter diesen Voraussetzungen möglich, dass ich meinen Studentenstatus nachträglich verliere und etwas für das letzte Jahr nachzahlen muss?

Falls das auf mich zukommt, habe ich die Stundenzahl ja nur von April bis Juli (also während des Semesters) überschritten und seitdem während des Semesters nicht mehr.

Verliere ich dann den Studentenstatus nachträglich komplett? Oder kann er mir nur für April bis Juli aberkannt werden und nachträglich normal weiter fortgeführt?

Aufs Jahr runter gerechnet sieht meine Selbstständigkeit wie folgt aus:

Monatl. gewinn (230 Euro), Arbeitszeit 3,5-4 Stunden. Jetzt habe ich beispielsweise von Januar bis Mai keinen einzigen Auftrag.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Sozialversicherung, Werkstudent

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