Mündliches Interesse?

Hallo!

Ich habe vor kurzem ein Appartement angeschaut. Der Vermieter meinte noch am gleichen Tag, dass er mich gerne als Mieter nehmen würde. Ich war etwas überrascht, weil ich noch nicht einmal meine Unterlagen geschickt hatte. Dies tat ich einen Tag später, wie auch bei anderen Angeboten an denen ich Interesse hatte. Ich schrieb ihm auch, dass ich mich bis zum … noch melden werde, weil ich die nächsten zwei Wochen nicht da sein werde.

Der Vermieter rief mich daraufhin mehrfach an und behauptet ich hätte seine Anrufe ignoriert. Es haben mich aber viele angerufen, und ich wusste nicht wer das ist. Ich bin 3 Tage nicht erreichbar gewesen.

Als ich wieder Zuhause war habe ich die Anrufe beantwortet. Nun spricht er aber von einem mündlich geschlossenen Vertrag und verlangt die ersten drei Monatsmieten von mir.

Ich habe sehr wohl mein Interesse an dem Objekt bekundet, jedoch keinen Vertrag geschlossen. Wir wollten uns ja 2 Wochen später erst den Vertrag anschauen.
Dass ich 3 Tage zusätzlich nicht erreichbar war, wird nun total persönlich genommen und es werden mir komische, sehr emotionale Vorwürfe gemacht.

Eigentlich möchte ich, unter solchen Umständen dort nicht mehr einziehen.
Es wird mir aber mit einem Rechtsanwalt gedroht, wenn ich nicht mindestens die erste Monatsmiete zahle, mit der Begründung es wäre jetzt keine Zeit mehr einen neuen Mieter zu finden. Ich habe auch freundlich angeboten zu helfen, da ja noch 10 Tage Zeit sind. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass der Vermieter nun keine Zeit habe.

Das kommt mir alles sehr spanisch vor.
Kann mir da wer weiterhelfen?

Mietrecht, Nachmieter
Übergabeprotokoll fehlerhaft oder unvollständig, kann ich belangt werden?

Ich habe ziemlich genau 1,5 Jahre in meiner jetzigen Mietwohnung gewohnt und ziehe zum 1.12. Aus. Jetzt bin ich grad in der Vorbereitung, alles schonmal langsam einzupacken und zu planen.

In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss. Im Mietvertrag steht zur Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses folgendes: "Die Wohnung nach Bedarf komplett in hell (möglichst weiß) und einheitlich gestrichener Raufaser an Wände und Decken [...]. Beschädigungen an den Laminatböden, Türen und Türzargen sind fachgerecht zu beseitigen.".

Ich habe dann auch nochmal auf die Übernahmebestätigung von damals geschaut, dort wurde angekreuzt, dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird. Mein Vormieter hatte nicht frisch renoviert/tapeziert, es war halt noch die Weiße Wandfarbe seines Vormieters. Auch wurden keine kleineren Macken an den Türen vermerkt, sowie der starke Grünbelag und abblätternde Farbe auf der Balkonwand.

Das war meine erste eigene Wohnung.. ich kannte mich damit leider nicht wirklich aus.(jetzt immernoch nicht wirklich, deswegen frage ich ja nach). Kann von mir verlangt werden, dass ich frisch weiß streiche/neu Tapeziere? Das Einzige was ist, ist dass halt das weiß etwas verblasst ist. Ich bin sehr sorgsam mit der Wohnung umgegangen und habe hier keine Schäden verursacht..

Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Mieterrecht
Hilfe - Vermieter lehnt Senkung der Nebenkosten trotz hohem Guthaben ab, was kann ich tun?

Hallo,

mein Vermieter will die Nebenkosten nicht senken, obwohl ich ein Guthaben von über 1000,- (tausend) in der letzten Endabrechnung habe. Ich hab schon mehrere Briefe hin- und her geschrieben, mehrere Telefonate geführt und dann nochmals eine schriftliche Mitteilung gemacht, dass ab September 2024 die Nebenkosten der Miete um Summe x von mir gesenkt werden, da auch unter Abzug der Energiepreisbremse (diese fällt jetzt weg), Preiserhöhung etc. immer noch ein Guthaben von ca. 350,- im nächsten Jahr anfallen wird, mein Heiz- und Verbrauchsverhalten ist seit Jahren gleich, es gab auch zuvor fast jedes Jahr ein Guthaben von ca. 400-500,- (auch da ist der Vermieter auf Anfrage nicht mit den Nebenkosten runter gegangen, da wusste ich aber noch nicht, dass auch der Mieter senken kann). In den 2 Jahren, wo die Energiepreise so gestiegen sind, gab es ein leichtes Minus von ca. 100,- (hundert) in der Endabrechnung, jedoch im letzten Jahr/letzte Endabrechnung hab ich ein Guthaben von wie gesagt über 1000,- (tausend) und aufgrund dieser Endabrechnung sollen jetzt endlich mal die Nebenkosten gesenkt werden, da ich schon länger siehe Endabrechnungen zu viel Nebenkosten zahle.

Eine schriftliche Mitteilung der Senkung an den Vermieter begründete ich mit BGB Paragraph 560, Absatz 4.

Was kann ich jetzt tun, der Vermieter hat eine schriftliche Ablehnung der Senkung geschickt. ....Ich meine, ich hab ihn nicht um Erlaubnis gefragt, da BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien die Nebenkosten senken können. Der Vermieter will nun meine ganzen Zählerstände haben, ich sehe das aber aufgrund der schon jahrelang zu hohen Miete und der bereits aktuell erfolgten Briefe/Telefonate/Besprechungen (auch schon vor 2 Jahren) als Hinhalten an. Im Grunde gehen ihn meine Zähler mittendrin in der Saison doch nix an, er wird es ja in der Endabrechnung sehen und hat es ja auch die letzten Jahre immer gesehen, dass ich zuviel zahle. Oder wie ist das? Er meinte, er würde zur Sicherheit lieber mehr an Nebenkosten nehmen, dieses Mehr hab ich aber schon einkalkuliert bei der Höhe der Senkung, obwohl ich doch eigentlich gar nicht müsste, oder? Es heisst doch: "Etwaige Sicherheitszulagen zur Sicherheit, weil man nicht weiß, was kommt etc.." sind doch bei Vermietern unzulässig, oder?

Ich würde auch gern wissen, ob ich die Zählerstände jetzt überhaupt mitteilen muss, denn ich hab den Vermieter nicht um Erlaubnis für die Senkung gefragt und fürchte ein weiteres Hinhalten, da BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien aufgrund der letzten Jahresendabrechnung senken können und meine erste Mitteilung zur Senkung aufgrund der aktuellen Endabrechnung war bereits am 2.8.24.

Und um wieviel kann ich die Nebenkosten senken?

Was kann/sollte ich jetzt tun?

Ich bin in keinem Mieterverein.

Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Info.

VG

Guthaben, kosten, Mietrecht, Nebenkosten, Ablehnung, Abrechnung
Alleinige Duschmöglichkeit nicht nutzbar- Höhe Mietminderung?

Hallo,

wir haben Mitte Februar 2024 einen Mietvertrag (Einzug 30.03.2024) unterschrieben. 2-3 Wochen nach der Unterschrift haben wir dann die Info vom Vormieter bekommen, dass die Dusche zu unserem Einzugstermin wegen eines Wasserschaden hinter der Dusche nicht nutzbar sein wird. Darauf haben wir den Vermieter angesprochen wieso uns von dem Schaden bei der Besichtigung nichts gesagt wurde und wieso wir so eine wichtige Info vom Vormieter erfahren anstatt von ihm. Angeblich wusste er nichts von diesem Schaden obwohl er schon die Auftragsbestätigung der Handwerker unterschrieben hatte.

Das Trocknungsgerät wurde in der Woche vom 18.03.2024 installiert und ab diesem Zeitpunkt hätte der Vormieter nicht mehr duschen dürfen, woran er sich aber nicht gehalten hat, deswegen hat sich die Trocknungszeit auch verzögert. Uns wurde gesagt dass die komplette Reparatur ca. 4-8 Wochen dauert, der Zeitraum ist jetzt schon deutlich überschritten. Seit 2 Wochen tut sich leider nichts mehr, da die Fliesen nicht geliefert werden. (Die Fliesen wurden erst bestellt als das Trocknungsgerät abgebaut wurde, obwohl die Fliesen viel früher rausgerissen wurden)

Wir hatten uns auf eine Mietminderung von 30% geeinigt. Die Mietminderung wurde allerdings auf Grundlage der Kaltmiete berechnet. Bei Familie können wir nicht regelmäßig duschen gehen, weil diese auf einfache Fahrt über 40km entfernt wohnen. Wegen des Wasserschadens haben wir uns bei einem Fitnessstudio angemeldet um dort duschen gehen zu können, die Kosten tragen wir selbst.

Die Frage ist jetzt welche Rechte wir noch haben und ob die 30% bei der langen Dauer noch angemessen sind?

Mieter, Mietrecht
Soll ich aus Mangel an Beweisen Mangel an Duschkabine hinnehmen (Stichwort: Mietminderung schwer zu begründen)?

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Monaten bereits eine Frage zum Thema Mietminderung bei undichter Duschkabine gestellt (Sachverhalt unten nochmal grob aufgeführt).

Seit damals hat sich die Situation im Grunde nicht verändert. Es wurde nochmal versucht die Kabine dicht zu bekommen, aber der Konsens ist, dass wohl eine bauliche Veränderung (neue Duschkabine mit Wanne, damit es nicht mehr ebenerdig ist) vonnöten sein wird, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Da die Vermieterin nicht immer ganz aktiv ist und eher defensiv agiert, wollte ich präventiv nachfragen, was nächste potenzielle Schritte wären, sollte sie sich gegen die bauliche Veränderung der Dusche und damit gegen eine dauerhafte Behebung des Mangels entscheiden?

Nachdem auf meine alte Frage der Hinweis kam, dass es schwierig wäre eindeutig zu beweisen, dass die undichte Dusche nicht auch an mangelnder Reinigung von Kalkablagerungen liegen kann und daher eine Mietminderung wohl ohne "Schlammschlacht" schwer umzusetzen sei, bin ich mir sehr unsicher was der richtige Weg wäre.

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Hier der Sachverhalt nochmal grob:

Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.

Mietminderung, Mietrecht
Guthabensperre bei Postbank aufheben?

Hallo,

Im letztes Jahr im Spätsommer hat mein Vermieter versehentlich eine Doppelzahlung bzgl. meiner Mietschulden in Höhe von ca. 2x2400 (1x bar/1x als Darlehen vom Jobcenter) erhalten.

Im September hat er mir dann ~2400 zurücküberwiesen. Ich habe ein P-Konto & hatte im nächsten Monat eine Guthabensperre (~338€) die ich jeden Monat nicht abheben kann weil 2 Pfändungen drauf laufen.

Um an mein Geld zu kommen meinte eine Mitarbeiterin in der Pfändungsabteilung der PB ich soll zum Amtsgericht & mir die 2 Beträge von den Gläubigern freigeben lassen damit ich an das Geld komme (irgendwie so hat sie das formuliert) - mache ich das jetzt so dass ich ein Brief an das Amtsgericht schreibe? Ich könnte mit den Vorlagen im Internet wenig anfangen und mein Betreuer bekommt das selbst nicht hin.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann, es sind jetzt 5 Monate Rum, 50 sinnlose Telefonate mit der Postbank aber eine Guthaben von 338€ die ich nicht abheben kann, alles andere wie Bürgergeld kann ich problemlos abheben.

Bitte um Hilfe wie ich so ein Schreiben an das Amtsgericht formuliere (ein Rechtspfleger kann die Beträge rückwirkend freigeben) oder wie ich das am besten mache da sonst alle Optionen ausgeschöpft wurden & enorm viel Zeit & Geduld vertrödelt.

Danke!

Insolvenz, Mietrecht, P-Konto, Pfändung, Pfändungsschutz, Pfändungsschutzkonto, Postbank, Rechtsanwalt, Schulden, vermieter, Amtsgericht, Mietschulden
Welche Versicherung bietet für ein Haus in Deutschland eine Versicherung an, wenn der Eigentümerwohnsitz in der Schweiz ist?

Ich habe für das Haus in Deutschland bei der Zurich Insurance Niederlassung in Deutschland eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Jahrelang musste ich die Rechnung immer im Dezember in Deutschland beim Haus im Briefkasten holen. Die Mieter sollten mir 2023 mitteilen, wenn ein Kuvert der Zürich angekommen ist. Zufällig war das Haus mit Mietern für vorübergehenden Gebrauch belegt im Dezember.

Da nichts kam und ich keinen 2. Briefkastenschlüssel habe (das Schlüsselhersteller-Geschäft konnte keinen 2. Schlüssel anfertigen) kam ich nicht zum Briefkasten und die Mieter waren offenbar über die Festtage nach Österreich (ihr zu Hause) verreist. Deshalb schrieb ich ein Mail an die Zurich und bekam einen online-Zugang zu meinem Konto. Rechnung heruntergeladen und bezahlt. Gleichzeitig verlangte ich zukünftige Rechnungen per Mail.

Nun bekam ich einen Brief die Zurich schreibt: Im Falle der Verlegung Ihres ständigen Wohnsitzes ins Ausland ist es der Zurich Niederlassung für Deutschland leider nicht möglich den Vertrag fortzuführen.

An dieser Stelle weisen wir Sie darauf hin, dass wir angehalten sind, den Vertrag bedingungsgemäss aufzuheben bzw. fristgerecht zu kündigen.

Ich bin nie in Deutschland gewohnt, sondern von Geburt an Schweizerin und in der Schweiz wohnhaft. Der zuständige Vertreter der Zurich meinte ich solle einfach angeben ich sei nur vorübergehend im Ausland. (Bei diesem Vertreter habe ich die Versicherung abgeschlossen).

Das ist nicht in meinem Sinn, wenn irgend etwas passiert, kann die Versicherung Regress nehmen wegen nicht ehrlichen Angaben.

Es muss doch möglich sein ein in Deutschland stehendes Haus zu versichern, auch wenn ich als Eigentümerin in der Schweiz wohnhaft bin. Kennt jemand eine Versicherungsgesellschaft, die mir für die Immobilie in D eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschliessen kann? Online-Anfragen habe ich ausprobiert, die Systeme scheitern überall mit meiner 4 stelligen Schweizer Postleitzahl. Danke für Eure Hilfe ich hoffe, es sind nicht alle Versicherungen so kompliziert.

Immobilien, Mietrecht, Rechte, Versicherung
Darf ich Mietminderung geltend machen bei undichter Dusche?

Hallo zusammen,

wir wohnen zur Miete in einem Mehrparteienhaus. Die Wohnung ist zweigeschossig und verfügt auf beiden Stockwerken jeweils über ein Badezimmer mit Dusche.

Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.

Da wir bisher immer Handtücher ausgelegt haben um das Wasser aufzusaugen ist bisher nur sehr wenig Wasser auf den Parkettboden ausgetreten, ein Schaden bisher nicht entstanden.

Könnten wir trotz fehlendem Schaden eine Mietminderung geltend machen? Spielt es in der Beurteilung eine Rolle, dass wir ein zweites Badezimmer mit funktionierender, dichter Dusche haben und theoretisch die andere Dusche nicht nutzen müssen?

Ich habe mal selber im Netz recherchiert und nur das nachfolgende Urteil gefunden. Hier ist allerdings bereits ein konkreter Schaden entstanden weshalb ich mir unsicher bin, ob mein Fall vergleichbar ist.

https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4898929/Urteil29391/

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Mietminderung, Mietrecht
Schimmel, aufhebungsvertrag Nebenkosten?

Komplexe Frage, hoffe, ich kann meine Frage(n) verständlich formulieren..

- 7.2021 Einzug in Kellerwohnung, wo Schimmel lediglich kaschiert wurde.

Nach wenigen Monaten kam der schimmel überall durch, dazu muss ich sagen, ich war sehr verunsichert, welche Auswirkungen es auf meinen 6.2021 geboren Sohn haben könnte, also dementsprechend die Vermieter um Hilfe gebeten.

Leider sah diese so aus, dass ich eine neue Wohnung versprochen bekam und im gleichen Atemzug einen mietaufhebungsvertrag zum 30.9 unterschrieben vorgelegt. Mit der Begründung, dass dadurch die Kündigungsfrist entfällt.

Wurde bei mir in der Wohnung unterzeichnet, die Vermieter Eheleute wohnen im Erdgeschoss des selben Hauses, besitzen außerdem noch 2 Eigentumswohnungen im selben Objekt.

Jedenfalls kam der Mietvertrag trotz aller Versprechen und vollständig eingereichter Papiere, meinerseits nicht zustande, da sie sich für jemand anderen entschieden haben.

Daraufhin erlosch offenbar die Pflicht, dass meine Vermieter entweder den Schimmel beseitigen, oder ein ausweichqartier zur Verfügung stellen müssten.

Ich unterstelle im übrigen Vorsatz, weil das Problem bekannt war!!

Dann habe ich einen Anwalt drum gebeten, mit einer Frist, die Herrschaften zur Beseitigung anzuspornen... Die Antwort war, aufhebungsvertrag wurde unterschrieben, ich solle schnellstmöglich die Wohnung räumen.

Dann wurde weiterhin Miete und Nebenkosten (leider) vom Jobcenter übernommen (alleinerziehend und wird nicht so bleiben), aber keine Verantwortung für das vermietete Objekt übernommen.

Des weiteren wurde im Mietvertrag keine qm zahl, angeben, lediglich eine Zimmeranzahl, von den aber das eine Zimmer den Hausanschluss / Stromverteilerkasten an der Wand hatte, also nicht zum Wohnraum zählt,

Nun wurden 900!!!! Euro Nebenkosten nachgefordert, wurde vom jobcenter auch übernommen, merkwürdiger weise...

Habe im Februar endlich eine neue Wohnung bezogen.

Jedenfalls möchten die Vermieter von der schimmelWohnung mir noch nicht mal meine Kaution zurück erstatten, da sie es mit den Nebenkosten von 01. Und 02. 23 noch verrechnen wollen.

Wie kann ich jetzt vorgehen?

Letztendlich drehen die es sich, wie sie wollen, laut Aufhebungsvertrag fühltensie ja nicht mehr verpflichtet, tätig zu werden, da haben sie sich ja drauf berufen, so haben sie es ja auch dem Anwalt geschrieben.

Nun habe ich mich drauf berufen wollen, insofern, insofern dass sie ja die Kaution nicht einbehalten können , für die eventuellen Nebenkostennachzahlungen für januar und Februar, weil ja der Vertrag besagte, dass das Mietverhältnis zum 30.9.22 als beendet gilt, da es ja von denen zugesagt wurde, dass ich zum 1.10 umziehen kann, hatte ich auch alles schriftlich, von der Hausverwaltung mit unterschrieben Mietangebot und war auch alles mit dem Jobcenter geklärt nur leider ist das Mietangebot für den Vermieter nicht bindend.

Wie auch immer, ich habe das dann mit dem zuständigen Jobcenter besprochen, dass die neue Wohnung nicht an mich vermietet wird und war quasi in der Schimmelwohnung mit meinem kleinkind, ohne gültigen Mietvertrag völlig verzweifelt...Jedenfalls haben sie die "Miete" inkl Nebenkosten weitergezahlt bis zu meinem Umzug im Februar.

Sprich weder eine Mietminderung aufgrund des desolaten Zustands der Wohnung wurde geltend gemacht, diese 900 Euro Nachzahlung der Nebenkosten wurde vor kurzem auch an diese Herrschaften überwiesen und nach all der Dreistigkeiten bekomme ich laut denen nichtmal meine Kaution zurück

Im Übrigen war denen durchaus bewusst, dass da alles voller Sporen ist, meine Vormieterin ist wohl deswegen ausgezogen und die haben es mit schimmelex und kalkfarbe kaschiert, dass es eben erst nach einigen Wochen wieder langsam sichtbar wurde. Also mit Vorsatz an mich vermietet, mit dem Wissen, dass ich mit einem neugeborenen da einziehe.

Was mach ich jetzt?

Mietrecht, Betrugsfall
Jobcenter bewilligt rückwirkend Darlehen 2300€ ab 1.8 für Mietschulden - die dann am 10.08 vom Opa beglichen wurden? Was tun?

Hallo,

Ich beziehe Bürgergeld ehemals Hartz 4 seit 7 Jahren.

Seit 6 Jahren bezahlt mir das Jobcenter eine Wohnung.

Innerhalb von 6 Jahren bin ich durch Mietschulden und nicht begleichen von Nebenkostenabrechnung & 2 Mietrückständen auf ca 2300€ Mietschulden gekommen.

Ende Mai 2023 drohte mir eine fristlose Kündigung wenn der Betrag nicht sofort oder in Raten überwiesen wird.

Seit 2016 habe ich auch einen gesetzlichen Betreuer der mir aufgrund einer Erkrankung die Leistungen vom Jobcenter beantragt hat.

Im dritten Quartal 2022 gab es einen Betreuerwechsel.

2023 hat der Betreuer das Bürgergeld fristgerecht angefordert, allerdings kam ein Schreiben zurück dass noch Kontoauszüge fehlten.

Der Betreuer ist Anwalt und die Angestellte macht den Betreuerjob, sie hat mich dazu aufgefordert sehr kurzfristig (1 Tag bevor sie in Urlaub fliegt) ihr Kontoauszüge zu bringen & ihr NK Kosten Abrechnung zu schicken. Die Zeit hatte ich nicht.

Somit kam mein Bürgergeld 1 Monat später rückwirkend

Der entscheidende Punkt:

Von Seite des Betreuers wurde Antrag auf Darlehen zur Begleichung der Mietschulden gestellt, den ich komplett vergessen habe, ich habe dem Sachbearbeiter beim Jobcenter nur dir fehlenden Kontoauszüge geschickt (der Betreuer konnte einige Kontoauszüge nicht anfordern da er teilweise Probleme hat mit meiner Bank)

Noch ein wichtiger Punkt:

Gleichzeitig zur Antragstellung auf ein Darlehen zum Bezahlen der 2300€~ an Mietkosten am den Vermieter hat mich die Betreuung darauf aufmerksam gemacht ob ich denn nicht irgendwo das Geld für die Mietschulden auftreiben könnte. Dafür hat mir die Angestellte von meinem Betreuer eine Frist gesetzt...

Der einzige der zu dieser Zeit in Frage käme war mein Opa, er gab mir das Geld in bar, ich habe es meinem Vermieter am 10.08.2023 gegeben & quittieren lassen

Vor ein paar Tagen kam nun endlich der Bewilligungsbescheid was toll war ... Aber es kam auch der Bewilligungsbescheid für ein Darlehen zum Überweisen der Miete rückwirkend.

Seit dem 1.08. bezahle ich dann 25€ monatlich an das Jobcenter, für das 2300€ Darlehen, gleichzeitig habe ich aber meinem Vermieter am 10.08. das fehlende Geld schon bar gegeben & das Jobcenter überweist ihm nochmal das Geld, also hat er es quasi doppelt.

Was ist nun zu tun?

Anwalt, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld, Betreuung, jobcenter, Miete, Mieter, Mietrecht, Schulden, vermieter, Betreuer, Mietschulden
Vermieter veranlasst Wohnungsöffnung durch Polizei,in meiner Abwesenheit, unter falschem Vorwand und die Polizei hat dem Vermieter womöglich noch rein gelassen?

Hallo an alle,

wie der Titel meiner Frage schon erahnen lässt wird es ein wenig kompliziert aber ich bräuchte dringend Hilfe und Rat.

Also mal von Anfang an:

Ich konnte die Miete für April(780€) und Mai (780€) erstmal nicht zahlen.

Am 28.5 fuhr ich in den Urlaub(28.5bis7.6)und überwies am 1.6, 1000€ an meinen Vermieter.Der Betrag ging am 2.6 beim Vermieter ein.

Als ich dann am 7.6 aus dem Urlaub zurück kam waren 2 Schreiben von meinem Vermieter in meinem Briefkasten.

Schreiben Nr.1 war eine Ankündigung für eine kontrollablesung der wasserzähler für 5.6,da es angeblich Unstimmigkeiten bei der Betriebskostenabrechnung 2021 gab (ich habe ein Guthaben von über 700€ aus der Betriebskostenabrechnung 2021, von denen ich bisher 390 noch nicht zurück bekam), der Brief war datiert auf 25.5, obwohl ich am 28.5 meinen Briefkasten leerte und das Schreiben noch nicht in meinem Briefkasten war. Der Vermieter wohnt quer gegenüber und wirft seine Briefe persönlich ein.

Schreiben Nr.2 war die fristlose Kündigung, vom 2.6.

Als ich dann hoch ging zu meiner Wohnung war zu meiner Verwunderung das Schloss an meiner Wohnungstür ausgetauscht und ein Zettel hing an der Tür , dass meine Wohnungstür von der Polizei geöffnet wurde, mit Aktenzeichen und Anschrift des zuständigen Polizeireviers.

Daraufhin ging ich sofort zum zuständigen Revier und bekam dort die Schlüssel für meine Wohnung.Der Grund für die Türöffnung wurde mir von der Beamtin nicht genannt und sie sagte mir das die zuständige Beamtin noch nicht da sei. Ich solle um 19 Uhr anrufen und dann erfahre ich den Grund.

Als ich dann in meine Wohnung kam war ein langes weises Brett ,das normalerweise vor der Luke vom Wasserzähler stand, auf einem Sessel und die kleine Tür hinter dem der wasserzähler ist (ähnlich eines sicherungskastens) war demonstrativ geöffnet.

Als ich dann um 19 Uhr beim Polizeirevier anrief wurde mir gesagt das mein Vermieter die Türöffnung am 5.6 veranlasst hat da er sich Sorgen um meine Gesundheit gemacht habe, da ich die Miete nicht überwiesen habe und mein Briefkasten voll war.(Briefkasten wurde 28.5 letztes Mal von mir geleert).

1.Vermieter hat womöglich falsche Angaben gegenüber der Polizei gemacht, um die Türöffnung zu begründen.

2.Polizei hat offensichtlich dem Vermieter Zugang zu meiner Wohnung gewährt.

Fragen:

Ist die Türöffnung zu vertreten?

Was könnte ich zur Anzeige bringen (Hausfriedensbruch,Ehrverletzung,ect.)???

Kann ich gegen die Polizeibeamten rechtlich vorgehen?

Zum Zeitpunkt der Türöffnung 5.6 hatte ich einen Mietrückstand von 1340€was nichts außergewöhnliches ist. Außerdem ist es normal das Menschen im Sommer in den Urlaub(10Tage) fahren. Wüsste nicht das ich das trotz Mietrückstand melden müsste.

Meines Erachtens gab es keinerlei Gründe die solch eine Maßnahme rechtfertigen.

Bin wirklich sauer da dies ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre war und ich mir bis auf diese Mietschulden niemals etwas zu Schulden kommen lies.

Über antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

vielen Dank 😊

beamte, Mietrecht, Polizei, vermieter, WOHNRECHT, Beschwerde, Einbruch, Privatsphäre, Straftat, Hausfriedensbruch, Strafanzeige
Vermieter will Reparatur nicht zahlen?

Vor ein par Monaten wurde bei mir in der Wohnung der Wasserhahn und Ablaufrohr ausgetauscht, weil Wasser ausgetreten ist. Hab den Vermieter schon vorher darüber informiert, der hat dann gemeint, dass ich mich selbst drum kümmern soll weil es zu "Kleinreparaturen" gehört.

Der Handwerker war wegen einer anderen Sache sowieso hier (von meinem Vermieter beauftragt) und ich habe meinen Vermieter gefragt, ob der auch die anderen Sachen (Wasserhähne und Rohr) mit machen kann. Der hat "Ja, klar" gesagt und es musste eben ein neuer Wasserhahn und neues Rohr her.

Jetzt kam die Rechnung (wurde an mich geschickt???) und es übersteigt den im Mietvertrag festgellten Betrag, den der Mieter für Kleinreparaturen zahlen muss. Wobei ich der Meinung bin, dass es gar nicht zu Kleinreparaturen zählt.

Jetzt ist aber das Problem, dass mein Vermieter nicht zahlen, weil er meint, dass das nicht abgesprochen war und meint, dass er nur zugestimmt hat, dass der Handwerker sich das "anschaut" und nicht gleich repariert. Er hat auch gemeint, dass ich den Handwerker nach einen Kostenvoranschlag hätte fragen sollen (weil man das laut ihm so macht) damit er andere Angebote hätte einholen können und hätte schauen können, ob es wirklich "notwendig" gewesen wäre. Davon war nie die Rede und ist auch nirgendwo im Mietvertrag festgehalten. Laut Handwerker wurden die Sachen damals auch nicht fachgerecht eingesetzt. Was meint ihr, wie man da vorgehen sollte?

Mietrecht, Mietwohnung, Reparatur, wohnung
Falsche Entscheidung getroffen..?

Guten Abend Ihr Lieben, ich bin grad sehr verzweifelt und hoffe auf ein paar gute Tipps von euch..Sorry, wenn der Text ein bissl länger ist - ich versuche mich kurz zu fassen.

Nach Trennung von meiner "Ex"-Freundin musste ich aus ihrer Wohnung raus. Nach etlichen Besichtigungen habe ich mich dann für eine Wohnung entschieden.

Nun ja, bei der besagten Wohnung hatte ich bei der Besichtigung ein "normales" Gefühl. Ich wusste, es ist nicht meine Traumgegend, aber das wird schon auszuhalten sein.

Mit dem letztendlichen Einzug in die Wohnung hat sich mein Gefühl um 180 Grad zum negativen gewendet. Das kann ich nicht beschreiben. Sowas hatte ich bei einem Umzug noch nie. Dieses Gefühl hält sich (nach knapp 2 Monaten) bis heute und macht mich regelrecht psychisch fertig. Nicht nur die Gegend stört mich, sondern auch dass die Whg sehr hellhörig ist, nie richtig warm wird, Nachbarn (ältere Leute) sind auch sehr merkwürdig. Kurz gesagt, ich passe da einfach nicht hin und versuche so oft es geht, meine Wohnung zu verlassen.

Leider gibt es von beiden Parteien einen ordentlichen Kündigungsverzicht von einem Jahr. Beim unterschreiben des Vertrages habe ich gefragt, ob man die Kü-Frist verkürzen kann. Daraufhin erwiderte der Vermieter (Genossenschaft), dann können Sie die Wohnung nicht haben und wenn wirklich was sein sollte, was mich zum Umzug zwingt, stellen sie sich nicht quer - ich müsste nur einen Nachmieter finden. Also habe ich unterschrieben. Hatte keine Möglichkeit bei Freunden etc. unterzukommen.

Es kam wie es kommen musste - Mich hat nun ein anderer Vermieter angerufen (bei dem ich mich auch beworben hatte), ob ich noch auf der Suche wäre. Ich bejahte, weil die angebotene Wohnung (die zum 01.03.2023 frei wird) in meiner Wunschgegend ist und die Wohnung mir sehr zusagt (ich kenne die Wohnungen). Nun habe ich einen Besichtigungstermin..

Ich bin die ganze Zeit am überlegen, wie ich was nun mache, wenn ich eine Zusage bekomme. Es fängt schon damit an, dass ich mich fast nicht traue, meinem jetzigen Vermieter zu sagen, dass ich dann nach knapp 4 Monaten wieder ausziehen möchte - aus Angst dieser beharrt auf die Kündigungsfrist o. ich finde keinen Nachmieter.

Von Märchen erzählen bin ich auch kein Freund, denn spätestens wenn der Vermieter einen Nachweis (z.B. für einen vorgetäuschten Jobwechsel) haben möchte, bin ich auch aufgeschmissen. Bin schon so verzweifelt, dass ich auch einen kleinen Kredit aufnehmen würde, um die doppelte Mietbelastung dann aufzufangen.

Ich weiß, dass hört sich dumm an, aber ich will unbedingt hier raus. Puuh, das war´s erstmal.. Bitte keine Antworten ala hätteste mal nicht unterschrieben etc. - ich weiß, dass es ein großer Fehler war, unterschrieben zu haben, nur leider kann ich es nicht mehr rückgängig machen.

Danke fürs lesen!

War jemand von euch schon mal in einer ähnlichen Situation und kann mir diesbezüglich ein paar gute Ratschläge geben?

Ich wünsche euch schon mal vorab einen guten Rutsch in´s neue Jahr!

Mietrecht, wohnung

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