Einstellung bei der Polizei Berlin trotz Vorstrafe?

wfwbinder  20.10.2024, 18:07

Wie alt warst Du bei Deiner Verurteilung? zwei Jahre sind schon heftig. War es ein Eigentumsdelikt, oder etwas wie gefährliche Körperverletzung?

Gavprinzip 
Beitragsersteller
 21.10.2024, 01:33

War ein Vermögensdelikt. War bei der Verurteilung 26

1 Antwort

Du musst es angeben udn es wird eine Einzelfallentscheidung.

Auf der einen Seite ist es solange her, dass es gelöscht ist, aber es ist bei 2 Jahren schon eine erhebliche Verurteilung.

Ganz ehrlich bleiben, eventuell klappt es. Die bekommen alles raus, also schwindeln bringt 100 % nein. Ehrlich hat Chance 50:50.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung