Kann ich fristlos kündigen?
Grüße,...
ich wohne zur Untermiete und muss aus der Wohngemeinschaft ausziehen da ich Suchtkrank bin und einer der Mitbewohner mein Suchtmittel konsumiert. Einen Rückfall habe ich schon erlitten und meine Ausbildung verloren. Mit ordentlich Mühe konnte ich mich nach kurzer Zeit wieder fangen.
Ist es mir möglich das Mietverhältnis fristlos zu kündigen da für mich ein erhebliches gesundheitliches Risiko besteht?
Um was für ein Suchtmittel geht es denn?
irrelevant
4 Antworten
Es ist möglich fristlos zu kündigen, da dein Mittbewohner Hausfriedensbruch begeht, wenn er einfach Sachen aus deinem Zimmer entwendet. Das Vertrauensverhältnis ist somit gestört und somit eine Fristlose Kündigung möglich.
PS dennoch solltest du dir erstmal was neues suchen.
Dann zieh aus. die Kündigungsfrist mußt du einhalten und ggf dann doppelte miete zahlen für den alten und den neuen Wohnraum.
Ergo ggf für bis zu 3 Monate doppelte Miete zahlen. PS wenn es möbilierter Wohnraum ist und es keinen Schriftlichen Mietvertrag mit 3 Monatsklausel gibt, dann darfst du mit 6 Wochen kündigen.
Gilt dies auch für ein teilmöbliertes Zimmer?
Weis ich nicht, aber warum fragst du nicht danach Nachmieter zu suchen oder gibst den Raum frei für deinen VM, damit er den schnellstens neu vermieten kann und du früher raus bist?
Es ist mir momentan lieber die WG nicht zu betreten um einen erneuten Rückfall vorzubeugen. Im besten Fall werde ich noch einmal mit meinem Vater dorthin fahren um meine restlichen Sachen zu holen. Einen Nachmieter zu finden wird nicht schwer sein da das Zimmer echt günstig ist und in Kiel liegt. aber wie gesagt, ich möchte die Wohnung ungerne betreten wegen meiner Suchterkrankung. Ein Rückfall reicht mir.
Wenn das mit dem Nachmieter nicht schwierig ist, dann geh es an - nachdem Du mit dem Vermieter gesprochen hast.
Sobald dein VM einen neuen Mieter für die Wohnung hat, bist du aus der Mietzahlung raus.
Ergo Kündigung
Hiermit kündige ich Fristgerecht zu ..... Ich bin an einer auflösung des Mietvertrages zu einem früheren Zeitraum einverstanden.
Die Kündigung schickst du ab. Räumst deine Zimmer. und kann st dann nur hoffen, das die Wohnung schnellstens neu vermietet wird
Das duerfte dich nicht zu einer fristlosen Kuendigung berechtigen. Schliesslich kann dein Vermieter nichts dafuer. Warum sollte er dann deshalb einen Schaden erleiden?
Deine Kuendigungsfrist duerfte doch ohnehin nur 3 Monate betragen, wenn du das Zimmer moebliert gemietet hast sogar noch viel weniger. Die wirst du dann auch einhalten muessen.
Nun, durch den Konsum meines Mitbewohners bin ich gefährdet rückfällig zu werden (was ja bereits geschehen ist) und somit erneut in eine schwere Depression mit einhergehenden Suizidgedanken zu fallen. Dies stellt meiner Meinung nach eine erhebliche Gefährdung meiner Gesundheit da.
Ist es vermutlich auch - aber Dein Vermieter kann weder etwas für Deine Suchterkrankung noch für die vom Mitbewohner ausgehende Gefährdung, das ist Dein höchstpersönliches Problem. Warum sollte das also zu seinen Lasten gehen?
Was anderes wäre es wenn Deine Gesundheit wegen Asbest oder Schimmel gefährdet wäre, Das läge ja dann im Verantwortungsbereich des Vermieters.
Mit ihm reden und selbst einen Nachmieter suchen halte ich hier auch für die Methode der Wahl, um so schnell wie möglich aus der Mietzahlung herauszukommen.
Nun, durch den Konsum meines Mitbewohners bin ich gefährdet rückfällig zu werden
Bist du ja wahrscheinlich auch. Darum wird es sicher am besten sein, wenn du da sofort ausziehst, zum naechstmoeglichen Termin ordentlich kuendigst und bis dahin Miete und Nebenkosten zahlst (sofern kein Nachmieter frueher einzieht). Das sollte es dir doch wert sein, oder?
Naja, auch wenn ich deine Situation voll verstehen kann, die Kündigungsfrist wirst du einhalten müssen. Immerhin kann niemand was für deine Sucht.
Durch die Gesundheitsgefhrdung ist es ein Grenzfall.
Die frage ist, wer ist der Hauptmieter der Wohnung dieser Wohngemeinschaft udn mit wem hast Du den Mietvertrag?
Du kannst es, wenn auch mit einem gewissen Risiko, versuchen mit der fristlosen Kündigung.
Wenn man Dich dann per Klage in Anspruch nehmen will, musst Du allerdings die Sache mit dem Suchtmittel auf den Tisch bringen, weil der Mitbewohner der süchtig ist, dann ggf. schadenersatzpflichtig wird.
Die Frage wurde wohl falsch verstanden. Er klaut mir nicht mein Zeug. Er konsumiert das selbe Zeug von dem ich Abhängig bin. Somit besteht eine Gefahr für meine Gesundheit.