Ehrenamtspauschale und Minijob?
Im minijob verdiene ich ca. 240 Euro, nun habe ich noch eine ehrenamtliche Tätigkeit mit 120 Euro und eine in Aussicht bei der Kirche für 160 Euro- unter 538 Euro, geht das so ohne Steuern zu zahlen? Fließt das mit in den minijob ein?
1 Antwort
Um zu beurteilen, ob Du Steuern zahlen musst, müsste man erstmal wissen, wovon Du lebst. Du lebst a vermutlich nicht von den 520,- Euro aus Deinen Nebentätigkeiten.
Ausserdem ist der Minijob von 240,- Euro schon mal völlig aussen vor, denn die Abgaben trägt da Dein Arbeitgeber in voller Höhe mit ca. 32 %, ausser Dulehnst die Rentenvers. nicht ab und zahlst da freiwillig Beiträge.
Für Deine ehrenamtlichen Tätigkeiten müsste man wissen, wie die vertraglich geregelt sind. erhälst Du die 120,- Euro z. B. brutto für netto als Aufwandsentschädigung, oder ist das ein Minijob?
Für die Kirche ebenso.
Steuer ist wie gesagt kaum ein Thema, eher aber ggf. Sozialversicherung.
OK, damit kann man was anfangen.
Also der Minijob ist raus. Da zahlt der Arbeitgeber die Abgaben udn Du vom Lohn etwas in die RV.
Die beiden Aufwandsentschädigungen haben nichts mit dem Minijob zu tun.
Die Ehrenamtspauschale sind 840,- Euro im Jahr, also 70,- Euro im Monat.
Was wird denn für die Aufwandsentshcädigungen , bzw. ehrenamtlich gemacht?
Eventuell könnte a auch die Übungsleiterpauschale von 3.000,- Euro pro Jahr zutreffen.
Trotzder Zusatzinformation sind die Informationen noch immer etwas dünn.
Ehrenamtlich/Aufwandsentschädigung: ich layoute von zuhause aus den Gemeindebrief für die Kirche und für den Verkehrsverein Redaktionsarbeit für ein Mitteilungsblatt, zusammen wären das 280,- Euro monatlich
OK, dann geht das in Richtung freiberufliche Tätigkeit. Da muss abgewägt werden, nehme ich die 840,- Euro Ehrenamtspauschale udn ziehe die ab, oder stelle ich meine Kosten gegenüber. die da sind:
240,- Euro pro Jahr internet, 240,- Euro pro Jahr Telefon, Homeoffice pauschale bei 5 Tagen pro Monat 360,- Euro womit die 840,- Euro secrhreonicht sidn. Abschreibung auf den PC, oder Laptop, ggf. Drucker, Papier usw. usw.
Mir wurde jetzt gesagt, das die Übungsleiterpauschale doch zutrifft auf meine Tätigkeit, als „künstlerische Leitung“
Ich weiß nicht, wer das gesagt hat, aber ich rate zur Vorsicht:
Die von der Übungsleiterpauschale erfassten begünstigten Tätigkeiten sind:
- Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten
- künstlerische Tätigkeiten
- Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
Beispiele: Chorleiter, Sporttrainer, Jugendgruppenleiter, Lehrtätigkeit an einer Fachhochschule und Kirchenmusiker.
Die begünstigten Tätigkeiten müssen weiterhin im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in der Europäischen Union bzw. im europäischen Wirtschaftsraum hat, oder einer gemeinnützigen Körperschaft und zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden.
Die Übungsleiterpauschale betrifft immer, dass Jemand angeleitet wird. Was Du nach der Beschreibung machst ist eine Dienstleistung (Design, Layout) und es scheint keinen zu geben, dem Du das in einer Übungsgruppe anleitest.
Es gibt eine Redaktionsgruppe, ich leite sie an, Texte und Bilder zu erstellen
Ich bin bei meinem Mann versichert, er verdient gut. In die RV zahle ich freiwillig ein. Ehrenamtliches läuft über Aufwandsentschädigung, beides