Rechnungen als GmbH in bar zahlen?

2 Antworten

Deine Frage lässt sich so nicht seriös beantworten!!!

Über was für Beträge reden wir denn in diesem Fall überhaupt?!?!


MBILoGI 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 19:12

Wenn sich der Dienstleister einmal eingespielt hat reden wir von monatlichen Rechnungsbeträgen zwischen 20-30k€ brutto.

Das rechnen zumindest unsere anderen Subunternehmen im Durchschnitt ab, teilweise höher.

Ich bin der Meinung, dass diese Information zur Beantwortung dieser Frage nicht wirklich nötig ist und die Rechtslage, nicht von der Höhe der Rechnungen, abhängig ist. Aber na gut, Bitteschön.

Alarm67  15.10.2024, 19:15
@MBILoGI

Sorry, ablehnen!

Es besteht der berechtigte Verdach der Geldwäsche!

"Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland eine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen im Rahmen von Geschäften zwischen Unternehmern (B2B-Geschäfte). Diese Obergrenze liegt bei 10.000 €. Das bedeutet, dass Barzahlungen in diesem Kontext nicht höher als 10.000 € sein dürfen."

https://www.acadias.de/geldwaeschegesetz-barzahlung/#:~:text=Seit dem 1.,als 10.000 € sein dürfen.

MBILoGI 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 19:22
@Alarm67

Danke für die schnelle und sehr informative Antwort, inkl. Quellenangabe. Ich hab mir schon gedacht, dass sowas in Deutschland eher schwierig ist.

Schönen Abend wünsche ich noch!.

Eifelia  15.10.2024, 19:49
@MBILoGI

"in Deutschland eher schwierig ist."

Ich nehme Dir ja nur ungern Deine Illusionen, aber in anderen EU-Ländern würde das durchaus ein erheblich größeres Problem darstellen als ausgerechnet in D.

In Italien gilt beispielsweise eine Obergrenze für Bargeldzahlungen von 5.000 €, in Belgien 3.000 €, in Frankreich und Portugal für dort ansässige bei 1.000 €, in Griechenland bei 500 € (und 200 € werden diskutiert)...

Andri123  15.10.2024, 22:35
@MBILoGI

Ich hab dazu noch dieses Urteil gefunden.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiWoeLqkJGJAxUt3wIHHWqfJfwQFnoECDAQAQ&url=https%3A%2F%2Fdatenbank.nwb.de%2FDokument%2FAnzeigen%2F626936%2F&usg=AOvVaw3twzc4Nmfmcri9_wKw3OdW&opi=89978449

Passt nicht ganz, aber gerade bei hohen Beträgen stellt sich doch die Frage nach Gewährleistung, Haftung des Subunternehmers und der Nachweisbarkeit der Zahlung und es entspricht nicht den Gepflogenheiten.

Davon abgesehen kann eine Quittung verloren gehen, ein Kontoauszug kann immer nachgefordert werden. Oder die Unterschrift wird gefälscht oder absichtlich falsch geschrieben. Oder der Empfänger war nur telefonisch vom Chef des Subunternehmens angekündigt worden, und anschliessend kennt man ihn dort angeblich nicht.

Und ganz im Ernst, es kann eigentlich keine rechtmässigen Gründe für Barzahlung geben. Bei solchen Leistungen und Beträgen jedenfalls nicht.

Und möglicherweise erklärt sich das "interessante" Angebot ja eben durch solche steuerlichen Unregelmässigkeiten. Mir wurde auch schon (für Kleinkram) angeboten, bar ohne Rechnung oder eben teurer, da war ja offensichtlich, worum es ging. Barzahlung mit Rechnung kann ja auch in Ordnung sein, z.B. Autokauf. Aber nicht in Deinem Fall.

Wenn Ihr ein Kassenbuch führt, was je eigentlich sein müsste, oder habt Ihr gar keine Barzahlungen, wie Kaffee und Tee im Supermarkt kaufen?

Es ging also schon, Geld bei der Bank abheben und dann den Dienstleister zahlen. Beides im Kassenbericht eintragen, fertig.

Für mich ist das ein ziemlich ungewöhnliches Vorgehen, da wir alle Rechnungen unserer Dienstleister für gewöhnlich überweisen und die Belege beim Finanzamt einreichen.

Warum reicht Ihr Belege beim Finanzamt ein? das ist doch extrem ungewöhnlich. Das Finanzamt will B'elege doch nur bei einer Betriebsprüfung sehen.

Ich bin der Meinung, dass diese Information zur Beantwortung dieser Frage nicht wirklich nötig ist und die Rechtslage, nicht von der Höhe der Rechnungen, abhängig ist. Aber na gut, Bitteschön.

Das ist falsch. Mit monatlichen Barabhebungen von 20-30.000,- Euro werdet Ihr bestimmt von der Bank gefragt, warum das so ist.

Auch das Finanzamt wird solche Barzahlungen schon genauer betrachten.

ICh kenne das, weil wir mal Unternehmen auf dem Großmarkt betreut haben udn heute Bauunternehmen, die noch mit größeren Barzahlungen arbeiten. Es gibt regelmäßig USt-Sonderprüfungen, bei denen dann Kontrollmitteilungen für das Finanzamt der Zahlungsempfänger gefertigt werden, um zu prüfen, ob die das richtig verbuchen.

Ich würde mir auf jeden Fall von dem Dienstleister eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts zeigen lassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung