Erbe geworden, wie gehe ich es an?

4 Antworten

Du kommst nicht darum herum, mit dem Stiefvater Verbindung aufzunehmen.

Gem. § 1922 BGB seid Ihr (Witwer der Verstorbenen und die 3 Kinder inkl. Dir) ERben geworden als Erbengemeinschaft.

Gem. §§ 1371 und 1931 entfällt auf den Ehemann 1/2 der Erbschaft und Ihr 3 Kinder teilt Euch gem. 1924 BGB die andere Hälfte.

Nach § 2027 muss der Ehemann als vermutlicher Besitzer des Erbes Auskunft erteilen was vorhanden ist.

Zusätzlich müssen alle (Ehemann und die zwei Geschwister) nach § 2018 BGB was sie aus der Erbmasse schon bekommen/entnommen haben und auch ggf. was sie innerhalb der letzten 10 Jahre geschenkt bekommen haben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Panibemo 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 10:54

Vielen Dank. Dann werde ich den Weg gehen und versuchen.

wfwbinder  15.10.2024, 13:43
@Panibemo

"Da eine Erbausschlagung allerdings innerhalb von 6 Wochen, nachdem man vom Tod des Erblassers erfahren hat, erklärt werden muss, ist eine solche dann keine Option mehr für Dich - nur, damit Dir das klar ist."

Lass Dir keine Angst machen. Du kannst dann mit einer Nachlassinsolvenz die Schuldentilgung noch immer auf das ererbte Vermögen beschränken.

Wie Dir schon geschrieben wurde bist Du nur anteilig Erbe und nur Teil einer Erbengemeinschaft.

Der oder die Erbschaftsbesitzer sind Dir zur Auskunft verpflichtet über den Bestand des Erbes. Das betrifft natürlich nur das bewegliche Erbe.

Über Grundstücke kann Dir das Grundbuchamt Auskunft geben und über Konten die jeweilige Bank.

Ohne Erbschein als Erbnachweis wird Dir mit Sicherheit niemand Auskunft geben. Den mußt Du beantragen beim Amtsgericht/Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes der Mutter.

Dann ist erst einmal langes Warten angesagt. Habe in der Bekanntschaft einen Fall wo der Erbschein erst nach mehr als 12 Monaten ausgestellt wurde.


Panibemo 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 10:55

Vielen Dank für die Antwort. Das werde ich machen. Erbschein beantragen und meinem Stiefvater mal schreiben. Vielleicht geht es ja stressfreier als gedacht.

Eifelia  15.10.2024, 11:25
@Panibemo

Da eine Erbausschlagung allerdings innerhalb von 6 Wochen, nachdem man vom Tod des Erblassers erfahren hat, erklärt werden muss, ist eine solche dann keine Option mehr für Dich - nur, damit Dir das klar ist.

Einen Erbschein kann man nur beantragen, wenn man das Erbe annimmt.

Hallo Panibemo,

Meine Mutter ist verstorben. Wir hatten jahrelang keinen Kontakt. Meine Kindheit war von Gewalt geprägt.

Mein Beileid ... nicht so sehr dass Deine Mutter gestorben ist, sondern dass die Kindheit von Gewalt geprägt war.

Bei mir war es ähnlich und ich hab das Erbe aber ausgeschlagen dann brauchte ich mich um nichts zu kümmern. Meine beiden Brüder haben sich um alles gekümmert. Zur Beerdigung bin ich dennoch gefahren, einfach für mich als Abschluss.

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Wenn Du das Erbe antreten willst, musst Du Dich mit Geschwistern zusammen tun und ihr müsst Euch um alles kümmern, also: Erbschein beantragen, alle Verträge finden & Kündigen, Zugriff aufs Konto beantragen, und könnt dann alles Verkaufen. Schaut vor allem wegen Versicherungen, manche Versicherung haben eine Meldefrist von 24h bevor der Anspruch verfällt:

Die Sterbegeldversicherung endet automatisch mit dem Ableben des Versicherungsnehmers. Der Versicherer sollte umgehend – möglichst innerhalb von 24 Stunden – informiert werden, um die vereinbarten Leistungen auszahlen zu können.

Beachtet die Wohnung, Strom, Gas usw. schnell zu kündigen, sonst müsst ihr alles bezahlen. Auf den Kontoauszügen könnt Ihr sehen wer alles was abgebucht hat.

Wie hoch die Erbmasse ist, findet ihr raus indem ihr zur Wohnung fahrt und alle Unterlagen anschaut.

Hoffentlich keine Schulden irgendwo. 😉🙏

Nicht mit einem Anwalt telefonieren, erteile einem Anwalt ein Mandat!

Oder aber Du forderst vom Stiefvater eine Aufstellung des Nachlasses an, was vermutlich schief geht, da es entweder nicht gemacht wird oder aber Du bewusste Falschmeldungen nicht erkennst.

Also, solltest Du davon ausgehen, dass das Erbe positiv ausfällt, ab zum Anwalt.

Hinweis:

Möchtest Du das Erbe nicht annehmen wollen, muss das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnhme des Todes beim zuständigen Nachlassgericht der Mutter schriftlich ausgeschlagen werden!!!