Kindergeldfzortzahlung?

Hallo zusammen ich das mir jemand auf diesen Weg helfen kann bzw. Informationen zu meinem Anliegen geben kann.

Es geht im unserm Fall um die Kindergeldzahlungen von meinem Sohn.

Mein Sohn 24 Jahre hat sein Erststudium im Wintersemester 2021 begonnen und zum 1 Dezember 2022 eine Tätigkeit als Werkstudent angefangen, zum 1 Oktober 2022 hat er ein Vollzeitjob angefangen parallel aber auch sein Vollzeitstudium fortgeführt , Juni 2023 hatte er nach Abschluss seiner Bachelorarbeit das erste Mal Einsicht in das Prüfungsergebnis und das Zeugnis haben wir schriftlich im Juli erhalten.

Auf der Urkunde seines Bachelorabschlusses ist der 1 April vermerkt, allerdings haben wir ein Schreiben von der Uni das die bekanntgeben der Ergebnisse erst im Juli erfolgt ist.

Im September führt er sein Studium als Vollzeitstudium mit einem Master weiter.

Wir haben sofort nach Erhalt der Prüfungsergebnisse ordnungsgemäß die Kindergeldkasse kontaktiert worauf uns rückwirkend auf Oktober die Zahlungen zurückgefordert wurden. Nach Vorlage aller Unterlagen und unserem Einspruches wurde dieser Abgelehnt mit der Begründung das er ab Oktober eine Vollzeitstelle angefangen und dadurch sein Studium abgeschlossen hatte.

Auf unserem gleichzeitiges Gesuch auf Fortzahlung von Kindergeld wurde abgelehnt mit der Begründung das zwar ein Sachlicher zusammenhang zu seinem Masterstudium erkennbar ist aber er ja spätestens zum April Einsicht in das Prüfungsergebnis hatte was nicht sein kann da die Beurteilung auf seiner Bachelorarbeit erst im Juni erfolgte.

Da ich keine Rechtschutzversicherung habe stellt sich die Frage wie wir weiter verfahren können und ob das ganze Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn ja gibt es Möglichkeiten über einen Anwalt der Honorar bekommt aber einen einen Teil des Streitwertes.

Kann ich einspruch erheben aufgrund offenkundig Fehler stellen die zugrudegenommenen Zeiten stimmen nicht mit den eingereichten Zeiten.

Studium, Kindergeld
Familienkasse verlangt Nachweise obwohl Ü25?

Ich bin noch bis März 2023 als Student an der Hochschule immatrikuliert.
Im September 2022 bin ich 25 geworden und ab da endete natürlich automatisch die Kindergeldzahlung der Familienkasse an meine Mutter.

Heute (14.02.2023) hat meine Mutter hat einen Brief von der Familienkasse bekommen, indem Nachweise zur Beendigung des Studiums gefordert werden, da sonst "nicht abschließend über den Kindergeldanspruch entschieden werden kann."

1) Warum werden jetzt noch Nachweise gefordert, obwohl ich schon seit Monaten kein Kindergeld mehr bekomme?

Ich kann mir vorstellen, dass die Familienkasse sehen möchte, ob ich nicht schon vor meinem 25. Geburtstag das Studium beendet habe.
Das wäre aber komisch, da sie ja damals eine Immatrikulationsbescheinigung von mir für diesen Zeitraum verlangt und auch bekommen haben.

2) Es wird außerdem gefordert, dass der Nachweis nach Beendigung des Studiums ausgestellt wurde und es wird eine Frist bis zum 10.03.2023 gegeben.

Das ist problematisch, da ich das Studium abbreche und daher logischerweise schon jetzt VOR dem Ende des Studiums (mit dem Antrag der Exmatrikulation) schon die Bescheinigung bekommen habe und nicht erst danach bekommen werde.

Einen Nachweis, der nach dem Ende des Studiums ausgestellt wurde, kann ich also gar nicht bringen, sondern nur meine Exmatrikulationsbescheinigung, die ich jetzt schon habe und aus der hervorgeht, dass das Studium am 31.03.2023 endet.

Was sollte man in diesem Fall machen? (Es wird auf dem Brief mit Rückforderung der Zahlungen gedroht, daher möchte ich nichts falsches machen)

Studium, Kindergeld, Kindergeldanspruch, Familienkasse, Kindergeldkasse, Kindergeldrückzahlung
Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind was zur Hälfte berücksichtigt wird. Ich habe eine Pfändungsfreigrenze von 1840€ auf meinem P- Konto. Für meinen Arbeitslohn der bereits gepfändet wird, habe ich eine Quellenfreigabe, da das restliche ausgezahlt Gehalt meist über der Freigrenze liegt.

Das eingehende Kindergeld erhalte ich zusätzlich zum Gehalt und es wurde bisher auch nie separiert, auch wenn die Einnahmen über die Pfändungsfreigrenze hinaus gingen.

Der Kindesunterhalt vom Vater jedoch schon in voller Höhe und der Unterhalt steht dann somit nicht zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und der Kindesunterhalt separiert werden darf und irgendwann von der Bank an den Insolvenzverwalter geht?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gelder, die für das Kind sind, diesem auch zustehen und weder separiert werden dürfen noch gepfändet werden können?!

Und wie ist es mit Erstattungen von der Krankenkasse? Ich muss z.B. für eine medizinisch notwendige Behandlung zunächst ca 300€ auslegen und bekomme aber nach dem Ende der Behandlung 85% davon, von meiner Krankenkasse erstattet.

Das Geld würde dann jedoch separiert werden und letztendlich an den Insolvenzverwalter gehen?! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Erstattung dann auch behalten kann bzw. das zunächst ausgelegte Geld zum Großteil wiederbekomme?

Von meinem Insolvenzverwalter, bekomme ich leider nie verständliche Antworten und erhielt auf Nachfrage folgende Antwort :

ich möchte erneut darauf hinweisen, dass kein Insolvenzverwalter Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ein Pfändungsschutzkontos hat. Die Bank separiert keine Einzelzuflüsse (Kindesunterhalt, Kindergeld oder Sonstiges), sondern ein Guthaben oberhalb des jeweils gesetzlichen Freibetrages. Das liegt nicht in meinem Ermessen, und es ist gleichgültig, aus welcher Quelle der Vermögenszufluss stammt. Gleichgültig ist auch, ob an der jeweiligen Quelle ein Betrag pfändbar gewesen wäre oder nicht.

Erstattung, Kindergeld, Kindesunterhalt, krankenkasse, Privatinsolvenz
Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.

  1. Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
  2. Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?

Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.

Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

Studium, BAföG, Kindergeld, Kindergeldanspruch, studieren, Universität, Familienkasse
Kindergeld eingestellt?

Hallo,

Mein Lebensgefährte hat Post von der Familienkasse bekommen, dass ihm das Kindergeld zugeteilt wird und er einen Antrag stellen soll, da ich ( die Mutter) ins Ausland verzogen wäre. Tatsächlich habe ich mich abgemeldet, konnte mich aufgrund von Corona leider nicht zeitnah wieder anmelden. Dies konnte ich mittlerweile nachholen. Zum Hintergrund: Wir haben überlegt unser Kind evtl. An einer deutschen Schule im Ausland anzumelden und ich hatte ein Stellenangebot für diese Schule. Bevor wir uns entscheiden, ob dies das Richtige ist, bin ich zunächst vorgereist, mit eben dieser Absicht. Kurz nach Abreise kam die Pandemie und Lockdown. Ich habe es gerade noch sehr umständlich und aufreibend wieder zurück geschafft. Zu Hause angekommen, erkrankte plötzlich mein Vater und verstarb schnell darauf. Nur 8 Wochen später meine Mutter, ebenfalls unverhofft. Zudem habe ich eine neue Stelle am Wohnort angenommen und mussten die Kinderbetreuung zu Hause organisieren. Was ich damit sagen will, ist, dass ich nun weiß, dass ich im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten der Familienkasse hätte Bescheid geben müssen. Ganz ehrlich...ich hatte vieles im Kopf, nur das nicht. Aufgrund der jetzigen Situation bin ich grundsätzlich anspruchsberechtigt. Doch was muss ich tun. Einen neuen Antrag stellen? Eine Veränderungsmittteilung schicken mit Meldebescheinigung ( einen Termin dafür habe ich in 3 Monaten)? Eine Erklärung mit Entschuldigung schicken und um die Aktivierung des Kindergeldkontos bitten, wenn das überhaupt geht. Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.

Kindergeld, Kindergeldanspruch
Postbank Konto aufgelöst ohne Grund komme ich an das Kindergeld meines Kindes und an mein eigenes Kindergeld?

Hallo,

undzwar wurde ohne Grund am 9.01.2020

mein Konto bei der Postbank einfach grundlos aufgelöst!“ 2 1/2 Monate habe ich dieses Konto“
Meine Mutter hat mein Kindergeld (Ich 22 Jahre alt) am 9.01. überwiesen per direkt Überweisung!

am 10.01. war ich nachmittags bei der Postbank und wollte einfach erst mal meinen Kontostand einsehen, direkt wurde angezeigt,

( Karte wurde eingezogen , Karte ist ungültig)

ich ganz erstaunt und in den Wissen ich müsste am 10.01. definitiv 174€ (204€ abzüglich 30€) drauf haben gehe zum Berater aber keiner war anwesend !

als ich zu Hause war habe ich zwei mal bei der Hotline angerufen wo man bis zu 40 Minuten in der Schleife hängt und die Mitarbeiter keinerlei Auskünfte geben können wieso!

es kam nur, wir haben ihnen „heute“ einen Brief raus gesendet, sie müssen den Brief abwarten.

im Brief steht nur ihr Konto wurde aufgelöst und ich hätte angeblich auch in minus von 6,15€ obwohl ich keine dispo habe und nicht ins Minus kommen kann und eigentlich Geld auf dem Konto hatte !

auf mein Konto konnten sie aber drauf schauen!

nun kommt morgen am 13.01. das Kindergeld meines Sohnes auf mein Konto und ich weiß nicht wie ich an mein Geld kommen kann!

kann ich zu einen der Mitarbeiter gehen die mir mein Geld aushändigen ?

es sind immerhin 2x 204€ Kindergeld

Und ich habe einen nicht mal drei jährigen Sohn !

kann mir jemand sagen wie ich an mein Geld komme ?

das kann ja nicht einfach weg sein und meine Mama hat das Geld auch nicht zurück auf ihr Konto bekommen !

Kindergeld

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