WBS-Mietvertrag ohne Anmeldung?

4 Antworten

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt hat eigentlich nichts bzw. nur indirekt mit dem Mietvertrag zu tun.

Sollte Deine Frau dich verlassen und zieht deshalb aus, wird sie, wenn sie schlau ist, den Mietvertrag kündigen. Das wird dann eher Dein Problem sein, denn der Vermieter ist nicht verpflichtet, dir einen Mietvertrag zu geben.

Der kann sich auch einen neuen Mieter mit einer höheren Miete suchen.

Ist denn Deine Schufa sauber, kannst Du dir die Miete leisten?!?!


Gaenseliesel  17.10.2024, 21:13

...." Der kann sich auch einen neuen Mieter mit einer höheren Miete suchen " .....

Das geht meiner Meinung nicht !

Der Vermieter einer Sozialwohnung kann sich n u r für einen anderen Mieter mit WBS entscheiden. Die Miete für diese Sozialwohnung bleibt dabei aber gleich hoch.

Dem Vermieter sollte es deshalb im Prinzip egal sein, es sei denn ihm passt die Nase dieses Mieters nicht.....dann wird's eng 🫣

Andri123  17.10.2024, 22:51
@Gaenseliesel

So ist das mit Abkürzungen. Muss nicht jeder verstehen. WBS habe ich auch als Wohnungsberechtigungsschein gelesen, könnte aber auch WohnungsBaugenossenschaftStuttgart bedeuten.

Gaenseliesel  18.10.2024, 09:28
@Andri123

👌 grins...... oder WBS ( Schwerin ) usw.

Davon gehe ich mal nicht aus aber wer weiß....nichts ist unmöglich !

Da sind ja mehrere Ebenen angesprochen.

1. Der Wohnberechtigungsschein wird zum Mietbeginn verlangt. Danach werden die Voraussetzungen des Mieters/Einkommen nicht mehr geprüft, es gibt überwiegend keine Fehlbelegungsabgabe mehr.

Inwieweit die Behörde regelmässig prüft, ob geförderter Wohnraum innerhalb der Bindungsfrist nicht anderweitig an Unberechtigte vermietet wurde, z.B. über die Meldedaten, ist mir nicht bekannt. Wäre aber vorstellbar.

2. Ein Mietvertrag enthält normalerweise keine Klausel darüber, dass der Mieter dort auch wohnen und angemeldet sein muss. Insofern wäre die Anmeldung der Frau irrelevant, der Mietvertrag unberührt.

3. Ein Mieter darf Ehepartner/Lebenspartner mit in die Wohnung aufnehmen und braucht dafür keine Genehmigung des Vermieters. Ob das auch dann gilt, wenn die Ehefrau auszieht und dies durch die Abmeldung dokumentiert, dazu müsste man noch googeln.

Hallo,

wirst du im Mietvertrag ebenfalls als wohnberechtigte Person geführt, sollte dies kein Problem darstellen.

Ändere den Mietvertrag und lass dich als Hauptmieter eintragen, somit wärst du auf der sicheren Seite !

(ist es denn notwendig, sich zwischenzeitlich abzumelden ?)


Alarm67  17.10.2024, 19:43

Da muss aber sowohl die jetzige Hauptmieterin als auch der Vermieter mitspielen.

Den Vermieter sehe ich weniger problematisch, aber ob die Frau das überhaupt möchte???

Gaenseliesel  17.10.2024, 20:54
@Alarm67

☝️....nichts Genaues weiß man eben nicht und kann man der Frage auch nicht entnehmen.

Insofern .....wer auch immer aus welchen Gründen dagegen agiert, Ehefrau oder Vermieter.....ist letztlich Problem des Fragestellers.

👋

Kommt drauf an, ob Dein Status allein zu Miete dieser Wohnung reicht.

Warum meldet Deine Frau sich denn ab? Ist es zwingend notwendig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung