Euer Meinung zu Dienstwagenprivileg in Deutschland?

2 Antworten

Wer es geschickt anstellt kann fetten suv zu einem Preis fahren den privaten Personen für polo zahlt

Dann rechne mir das mal vor.

Erstmal musst Du unterscheiden zwischen:

  1. Selbständiger, der seinen betrieblichen Wagen auch privat nutzt.
  2. Ein Mitarbeiter, der den Dienstwagen, den er für die Tätigkeit hat, auch privat nutzen darf
  3. Der Mitarbeiter, der einen Wagen betrieblich eigentlich nicht braucht, aber den Wagen als "Zuckerl" anstatt einer Gehaltserhöhung bekommt.

Eines ist doch klar, wenn ein Wagen, sagen wir BMW 320i 40.000 Kilometer fährt sind die Kosten bei gleicher Adresse, Fahrerfahrung, Unfallfreiheit( wg. Versicherung), gleich hoch.

Ein Unterschied ergibt sich bei betrieblicher /beruflicher Nutzung durch die Abzugsfähigkeit der Kosten.

Für die folgenden Beispiele rechne ich mit der ADAC Tabelle und verändere nur den Posten Wertverlust durch die steuerliche AfA. USt bleibt aussen vor, weil es sonst sehr kompliziert wird.

Als Beispiel: Wenn ein Unternehmer sein Auto zu 2/3 betrieblich nutzt und zu 1/3 privat, so darf natürlich der private Anteil der kosten das betriebsergebnis/den steuerlichen Gewinn nicht mindern.

BMW 320i monatl. Kosten o. Wertverlust 394,- Euro bei 15.000 Jahreskilometer, jährlich 4.728,-. Kaufpreis 50.700, AfA (Absetzung für Abnutzung) 8.450,-, also steuerliche Kosten 13.178,- Euro.

Würde der Unternehmer Fahrtenbuch führen und eben auf 1/3 Privatanteil kommen, wären 4.392,67 nicht abzugsfähig und wären gewinnerhöhend zu buchen.

Dienstwagenprivileg (hier Dienstwagenmalus) mtl. 1 % vom Listenneupreis 507,- Euro * 12 = 6.084,- Euro. Er käme also mit Fahrtenbuch besser weg. Trotzdem wird er nach meiner Erfahrung meist die 1 % Regelung wählen, weil die meisten Leute keine Lust haben ein Fahrtenbuch zu führen.

Wenn wir über den Mitarbeiter reden, ist es praktisch analog. Also Kosten für das Unternehmen entsprechend.

Der Mitarbeiter muss nun die 507,- Euro monatlich versteuern (der geldwerte Vorteil das Auto fahren zu dürfen erhöht das Gehalt). Vermutlich wird es aber bei der Festsetzung des Gehalts berücksichtigt, also weniger Bargehalt.

Einen Vorteil für das Unternehmen sehe ich hier nicht. Ob es für den Mitarbeiter gut ist, muss der selbst entscheiden, es hängt davon ab, wie hoch die Auswirkung auf das Gehalt ist.

Der letzte Fall ist ggf. der interessanteste.

Nehmen wir einen Mitarbeiter, mit 60.000,- Jahresgehalt. 5.000,- mtl. sind (St-Kl. I) 3.125,25 netto im Monat. Nun geht es um eine Gehaltserhöhung von 15 %, also 9.000, Euro.

Danach 5.750,- brutto und 3.536,96 netto.

Der Arbeitgeber bietet dem Mitarbeiter an ihm einen BMW 320i zu geben.

Der Mitarbeiter versteuert nun die 1 %, also 5.507,- Euro, netto 3.401,81 - 507,- = 2.894,81 Auszahlung.

Er fährt also für eine nettoeinbuße von 642,15 Euro einen Wagen, der ihn in der Anschaffung 50.700,- Euro gekostet hätte und (nach ADAC) monatlich 996,- Euro Kosten bereiten würde.

Man kann das ganze nun gerne auch mit einem BMW M8 competition Cabrio für 191.500,- Euro durchrechnen, bei der dann die AfA mit 31.916,- Euro mehr Bedeutung hat. Aber auch die 1 % dann schon mit 22.980,- Euro bei (siehe oben 1/3 privat) mehr als 1/2 der Gesamtkosten (41.288,- Euro) ausmachen.

Ich selbst habe vor ca. 30 Jahren selbst mal sehr teure Autos gefahren und habe immer Fahrtenbuch geführt und festgestellt, dass ich auf die Art auch immer besser gefahren bin.

Das "Dienstwagenprivileg" ist einfach eine Vereinfachungsregelung, nicht mehr und nicht weniger. Die Diskussion ist eine Neiddebatte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Auch wenn ich selbst davon profitiere, sollte man das Thema komplett neu aufziehen.

Nur viel beruflich Fahrende sollten die Möglichkeit haben, den Firmenwagen auch privat nützen zu können.