Sturmmaske und Skibrille auf E scooter erlaubt?

4 Antworten

Man nimmt am Strassenverkehr teil. Da darf man sich weder vermummen, noch verschleiern. Das Gesicht muss erkennbar sein.

Solange deine Sicht und dein Gehör davon nicht beeinträchtigt sind. Im Falle eines Unfalls kann es sonst zu deinem Nachteil ausgelegt werden.

Fahren mit Sturmhaube, oder ähnlichen Sachen sind absolut erlaubt solange das Sichtfeld oder Gehör dadurch nicht eingeschränkt wird! Siehe auch StVO 23 Abs. 1!

Wenn Du dich zum Affen machen möchtest, nur zu, keiner hindert dich daran!