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Wie viel Resturlaub bei Kündigung?

Mein Problem ist, dass ich sowohl aus gesundheitlichen Gründen als auch wegen eines komplett zerrüttetem Arbeitsverhältnis mein aktuelles Arbeitsverhältnis kündigen muss.

Zur genauen Situation:

-Ich bin insgesamt 5 Jahre im Betrieb (1½ Monate als Praktikant, 5½ Monate Helfer, nicht ganz 3 Jahre Auszubildender und seit ca. 1¾ Jahren fest angestellt)

-Ich bin Schädlingsbekämpfer

-Bei bestehender Depression habe ich in der gleichen Verwendung unter der Woche tagsüber in Vollzeit und 2-4 mal im Monat in der Nacht von Samstag auf Sonntag gearbeitet

-Unter der Woche war es regelmäßig nicht möglich die mir zustehende Pause zu machen

-Die 24 Tage Urlaub pro Jahr konnte ich wegen der hohen Auftragslage nie voll in Anspruch nehmen

-Diese Probleme habe ich mehrfach angesprochen

-Da meine Chefs auch Privat sehr viel für mich getan haben, bin ich aus einem Mix aus Dankbarkeit und extremen Korpsgeist sehr lange im Betrieb geblieben

-Obwohl ich mehrfach trotz starken grippalen Infekten (um arbeiten zu können musste ich mengen an Ibuprofen die weit über ber empfohlenen Höchstmenge liegen einnehmen) haben meine Chefs mich dazu genötigt dennoch zu arbeiten und Dinge wie mit knapp über 40°C Fieber zu arbeiten als Normalität dargestellt oder behauptet, dass dies nur erhöte Temperatur sei

-Nachdem ich vor kurzem einen Starken Nervenzusammenbruch hatte, wurde mir vorgeworfen, dass ich die genannten Probleme nie Angesprochen hätte und vorgeworfen, dass ich mich über andere Dinge beschwert hätte, welche nicht passiert sind

-Auch wurden mir fehlender Arbeitseinsatz sowie fehlende Dankbarkeit für die private Unterstützung vorgeworfen

-Verständlicher Weise hat über die Zeit meine Arbeitsleistung darunter massiv gelitten

-Wegen dieser Gesamtsituation ist es zu einer Kündigung gekommen

Nun zu meiner Frage. Da eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist, möchte ich wissen wie viel Urlaubsanspruch mir für dieses Jahr aktuell (9.3.25) zusteht.

Danke für eure Hilfe im voraus.

Grüße Steven

Gesundheit, Kündigung, Urlaub, Urlaubsanspruch

Wie beeinflussen geopolitische Spannungen, militärische Aufrüstung und makroökonomische Faktoren die Bewertung von Satellitenbetreibern an der Börse?

Angesichts der sich in jüngster Zeit häufenden geopolitischen Spannungen, die nicht nur durch direkte militärische Auseinandersetzungen, sondern auch durch indirekte Einflussnahmen, wirtschaftliche Sanktionen sowie protektionistische Maßnahmen und sich zuspitzende diplomatische Verwerfungen zwischen globalen Großmächten verstärkt werden, stellt sich mir die Frage, inwiefern Unternehmen aus dem Bereich satellitengestützter Kommunikation und Erdbeobachtung, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, auf diese sich wandelnden makroökonomischen und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen reagieren – insbesondere vor dem Hintergrund steigender Verteidigungsausgaben, verstärkter Investitionen in militärische Infrastruktur und digitalisierte Gefechtsführungskonzepte, die auf eine zunehmende Vernetzung und Echtzeit-Datenverarbeitung angewiesen sind, um strategische und taktische Vorteile in potenziellen Konfliktszenarien zu sichern.

Dabei interessiert mich insbesondere, ob und in welcher Form sich eine unmittelbare oder auch verzögerte Kursreaktion an den Aktienmärkten feststellen lässt, die sich aus der Erwartung steigender Aufträge seitens staatlicher Akteure, möglicher politischer Eingriffe in bestehende Marktstrukturen oder auch technologischer Risiken – wie etwa der zunehmenden Bedrohung durch Antisatellitenwaffen, Cyberangriffe oder regulatorische Restriktionen im Rahmen internationaler Abkommen – ergibt, und ob es historische Parallelen gibt, die belegen, dass Unternehmen mit starkem militärischem oder sicherheitsrelevantem Bezug in Zeiten globaler Unsicherheiten überdurchschnittliche Renditen erzielen konnten.

Zusätzlich frage ich mich, inwiefern sich institutionelle Anleger in solchen Marktphasen positionieren, ob verstärkt Absicherungsstrategien über Derivate oder alternative Anlageformen genutzt werden oder ob langfristig orientierte Investoren eher auf die technologische Entwicklung der Branche als auf kurzfristige geopolitische Ereignisse setzen. Gibt es zudem signifikante Unterschiede in der Kursentwicklung zwischen rein kommerziellen Satellitenanbietern und solchen, die explizit im Verteidigungs- und Geheimdienstsektor tätig sind? Und falls ja, welche fundamentalen Bewertungskennzahlen könnten als Indikator für die jeweilige Marktdynamik herangezogen werden?

Börse, Aktienmarkt

Warum verschweigt die Hochfinanz die wahre Natur des Fiat-Geldsystems und die geplante Enteignung?

Es ist doch allzu offensichtlich, dass das gegenwärtige Finanzsystem, welches auf der bloßen, unbegrenzten Schöpfung von ungedecktem Fiat-Geld durch private Zentralbanken basiert, nicht nur eine permanente schleichende Enteignung der breiten Bevölkerung durch inflationäre Prozesse bewirkt, sondern darüber hinaus in einem absehbaren Kollaps münden muss, der – und das wird von den Eliten ganz offensichtlich bewusst herbeigeführt – eine vollständige Neuordnung der globalen Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur nach den Vorstellungen einer kleinen, sich selbst erhaltenden Machtelite ermöglichen soll, weshalb sich mir die Frage stellt, warum die sogenannten unabhängigen Medien, die doch angeblich der Wahrheitsfindung verpflichtet sein sollten, nicht nur nicht darüber berichten, sondern vielmehr jede kritische Auseinandersetzung mit diesem Thema als "Verschwörungstheorie" diffamieren, während gleichzeitig internationale Organisationen wie der IWF und die BIZ längst offen über digitale Zentralbankwährungen und die Abschaffung von Bargeld sprechen, was letztlich darauf hinausläuft, dass den Menschen jegliche finanzielle Souveränität genommen wird, wodurch ein System totaler Kontrolle etabliert werden könnte, das George Orwells düsterste Visionen noch bei weitem übertreffen würde – daher meine Frage: Ist es tatsächlich nur Ignoranz oder gibt es handfeste Belege dafür, dass eine gezielte Manipulation der öffentlichen Meinung stattfindet, um die breite Masse über das wahre Ziel dieser Entwicklungen im Unklaren zu lassen?

Zentralbank

Gelten die Fristen im aktuellen Brief der KV, wenn mir u. a. bisher kein Schriftstück vorlag, die auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies?

Hallo zusammen,

Nun bin ich nun (noch) ratlos(er).

 

► Für jegliche Ratschläge, Fachkenntnisse, Erfahrungswerte etc. wäre ich sehr dankbar.

 

 

A) ► Gilt das Schreiben vom 17.02.2025 der KV (s. u.) bzw. auch die dort angesetzten Fristen, wenn mir u. a. 

• bisher kein Schriftstück vorliegt, das auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies ?,

• bisher kein Erinnerungsschreiben von der KV vorliegt, welches mich darauf erneut hinwies ?

 

B ) Für mich ist es das erste "Erinnerungsschreiben" und direkt eine "Drohung" mit Ansetzen eines €-Höchstsatzes ?

► Ist das aktuelle Schreiben tatsächlich das erste Erinnerungsschreiben der KV ?

► Was für Schreiben hätten vor so einem Brief wie das vom 17.02.2025 kommen sollen und welchen kommen noch nach so einem Schreiben ?

 

C) Ich erfuhr gerade, 

• da ich bisher monatelang keine Antwort erhielt, warum mein KV sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert" und

• da mir bisher kein Schriftstück vorliegt, dass den Zeitraum anzeigt bis 30.04.2024,

dass dann kein Erinnerungsschreiben oder Mahnung von der KV an den Versicherten versendet werden darf.

Kurz gesagt: Da ich kein Schriftstück gesehen habe, somit (rechtlich) kein Erinnerungschreiben oder Mahnung von KV möglich.

► Stimmt dies ? 

 

D) ► Was heißt eigentlich "innerhalb von 14 Tagen" ? bzw.

► Wann wäre die 14-tägige Frist vorbei ?

 

E) "Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist."

► Was heißt "in den nächsten Tagen" ?

► Wann wäre da die Frist vorbei ?

F) ► Kann ich da einen Widerspruch einlegen bevor da ein "Rechnung" rausgeht, da ich bisher keine Vor-Schreiben in der Hand hatte?

 

INFOS:

○ Inhalt vom damaligen Brief von KV vom 22.07.2024:

"... Ihre freiwillige Versicherung ändert sich zum 01.09.2023.

Damit Sie weiterhin wie gewohnt alle Leistungen erhalten, benötigen wir Ihre Mithilfe.

Teilen Sie uns bitte kurz mit, wie es bei Ihnen weitergeht. Dazu gehört beispielsweise der Beginn einer neuen Beschäftigung oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. ...".

 

○ Erstmal war ich überrascht nach über einem 3/4 Jahr darüber eine Info zu erhalten, dass meine Versicherung sich nachträglich ändert. Für wie lange oder wieviel Monate und warum stand in dem Brief nicht.

 

○ Mir fiel es damals nicht auf, ich bekam da die Hinweise,

• dass die KK "ändert" und nicht "änderte" schrieb,

• und dass es nicht rechtens wäre, dass die KK monatelang den Versicherten nicht informiert, und dass die KK offene Beiträge im Hintergrund einfach auflaufen läßt und sich diese schlechtenfalls über Monate dann summieren.

 

○ Ich schrieb die KK eine Woche nach Erhalt des Schreibens vom 22.07.2024 direkt an und bat um Klärung, warum eine Benachrichtigung erfolgt, dass zum 01.09.2023 meine Versicherung sich ändert?

Da auch zu dieser Frage keine Reaktion kam schrieb ich die KK jetzt am 12.02. erneut an.

  

○ Heute am späten Nachmittag erhielt ich von unseren Nachbarn meine Post, da der der Briefträger falsch die Briefe einlegte und sie bis heute im Urlaub waren. Passiert mal. Ist aber nicht hier das Thema.

 

○ Darunter war ein Brief von meiner KK.

Nun steht folgendes im aktuellen Brief vom 17.02.2025 von der KV:

"... Das Schreiben vom 22.07.2024 erhielten Sie, weil Ihre Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 ungeklärt ist. Daher erhalten Sie auch heute dieses Erinnerungsschreiben für diesen Zeitraum.

Ihre Mitgliedschaft beabsichtigen wir als freiwillige Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 fortzuführen, sofern Sie uns nicht innerhalb von 14 Tagen erklären, dass Sie diese beenden möchten. Bitte schicken Sie uns dann auch einen Nachweis über Ihren anderweitigen Versicherungsschutz.

Ihre Beiträge berechnen wir aus Ihren gesamten Einnahmen. Bitte teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen auf dem beigefügten Fragebogen die Höhe Ihrer Einnahmen mit.

Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Wichtig: Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist. Sonst gehen wir davon aus, dass Ihre monatlichen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze (2023: 4.987,50 Euro) übersteigen und setzten den Höchstbeitrag fest.

Ihre Beiträge können wir nur dann rückwirkend neu berechnen, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Beitragsfestsetzung nachreichen. ...."

 

Es kann doch nicht sein,

dass die KV monatelang nicht auf meine Frage bzgl. des Schreibens vom 22.07.2024 reagiert, und mir somit bisher nicht erklärt wurde warum auf einmal Ende Juli 2024 meine Versicherungsstatus sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert", 

und nun so ein Brief kommt, den ich schwarz auf weiß (endlich) in der Hand habe und nun erst jetzt "sehe" dass ein ungeklärtes Versicherungsverhältnis bis 30.04.2024 besteht. Ich falle vom Glauben.

Seit ich letztes Jahr erkrankte fühlt es sich langsam immer mehr an, dass ich wegen meiner KV nur "am Laufen" bin und ich bin "sprachlos". Witzig, wenn bedacht wird, dass ich derzeit krankheitsbedingt nicht so reden und gehen kann = Galgenhumor.

Euro, Gesetz, GKV, Haftung, krankenkasse, Krankenversicherung, Recht, widerspruch, Krankenkassenbeiträge, Pflicht

Wie komme ich an den Inhalt (z. B. FA-Besch./K-Geld/mögl. Fristen) meiner digitalen Post der GKV, wenn diese u. a. im digitalen Postfach nicht zu öffnen sind?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich da aus oder hat Ahnung ? 

Für Ratschläge, Infos & Co. wäre ich dankbar.

► Ist die GKV nicht verpflichtet, dem Versicherten die digitale Post, die nicht geöffnet werden kann oder auch nicht eindeutig lesbar ist, per Papier mit der normalen Post zu zusenden, wenn darum gebeten wurde und die Gründe dargelegt wurden?

Was kann ich noch machen, da ein zweimaliges Bitten und Anfragen zu keinem Ergebnis führte?

 

 

Gerne hätte ich Kenntnisse vom Inhalt - nicht nur vom allgemeinen Inhalt der digitalen Post, sondern gerade auch im Hinblick z. B. 

• von möglichen Fristen oder auch wenn es

• um Berechnung oder Auszahlungen von Krankengeld ginge oder auch 

• Unterlagen für das Finanzamt.

Ich konnte als Versicherter, wenn es nötig gewesen wäre, nicht auf die Briefe bisher reagieren, wie ggf. 

• Widersprüche einlegen oder

• Fristen wahren, aber auch 

• z. B. einen digitalen Brief von der GKV beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht mit angeben bzw. mit einreichen.

 

 

Infos:

Bei der GKV erkundigte ich mich, falls ich ein Benutzerkonto im Internet anlegen würde, ob die Briefe dann auch zum Drucken wären und nicht nur digital sichtbar.

Dies wurde bejaht, sodass ich im letzten Herbst ein Benutzerkonto bei meiner GKV anmeldete, um u. a. auf den digitalen Weg schneller Briefe an meine GKV zu versenden, aber auch, um von der GKV einfacher Post zu erhalten, da ich seit letzten Mai erkrankt bin und u. a. nicht mehr so gut zu Fuß bin. 

Das Benutzerkonto war bzw. ist nicht komplett nutzbar, sodass ich meine Krankenkasse ab Dezember anschrieb und sie darüber informierte sowie Ablichtungen als Beispiele beifügte. Gleichzeitig informierte ich die GKV, dass aus diesen Gründen ich die digitale Post deaktivieren musste. Deshalb bat ich die GKV bisher 2x um Zusendung per Post von den Briefen, die von der GKV bisher digital in den 4 Monaten über mein Benutzerkonto-Postfach an mich gingen.

Diese erhielt ich bisher nicht.

Finanzamt, Frist, Gesetz, GKV, Krankengeld, krankenkasse, post, Recht, Steuererklärung, widerspruch, Pflicht

Anzeige wegen erbdiebstahl oder?

Guten Tag, mein Vater ist vor zwei Jahren gestorben und bis heute ist noch kein Erbschein ausgestellt worden, da meine Schwester ein von ihr verfasstes Testament vorgelegt hat, das sie zur alleinerbin ausweisen sollte. Dagegen bin ich erfolgreich angegangen und in zweiter Instanz wurde das Urteil des Amtsgerichts nun vom Landgericht bestätigt, das dieser Erbschein keine Wirksamkeit hat, da er sich auf kein gültiges Testament stützt. Jetzt wird demnächst also der korrekte Erbschein erstellt, der sie und mich zu je 50% der gesamterbmasse begünstigt. Nun zu meiner Frage: meine Schwester wohnt seit dem Tod unseres Vaters alleine in dem Haus und lässt auch nach wie vor alle laufenden Kosten vom Konto unseres Vaters abbuchen, obwohl sie seit dem alleinige Nutznießerin der Kosten ist . So geht es zb um stromkosten, wohngebäudeversicherung, Kosten für ihre Krankenversicherung ( mein Vater zahlte diese aus eigener Tasche, da meine Schwester weder arbeitete noch beim Amt gemeldet war ) Schornsteinfeger, Internet, Steuern für das Auto, das sie seit dem alleine weiter nutzt und und und. Bis zum heutigen Zeitpunkt ca 22.000 €. Meine berechtigte Sorge ist, dass sie diese Kosten, die natürlich von der erbmasse abgegangen sind, nicht zurück zahlen wird. Was sind also meine nächsten Schritte, um an das von ihr in meinen Augen gestohlene Geld zurückzukommen ?

Lg und danke für eure Hilfe

erbrecht, Zivilrecht