Alle Beiträge

Verlustverrechnungstopf bei Trade Republic: Wurden Verluste einfach gelöscht?

Ich habe ein Problem mit meinem Verlustverrechnungstopf von Neobroker Trade Republic und der Steuerberechnung auf meinem Konto. Vor kurzem habe ich eine Aktie mit einem realisierten Verlust von etwa 1.500 EUR verkauft. Zu diesem Zeitpunkt zeigte mein Verlustverrechnungstopf einen Betrag von über 1.100 EUR an; 400 EUR wurden mir bereits am gleichen Tag zurückerstattet, aber da bleiben noch etwa die 1.100 EUR der noch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden sollte.

P.S. Die 1.000 EUR steuerfreie pauschale wurde bereits Anfang des Jahres aufgebraucht.



Allerdings ist Folgendes passiert:

1.  Drei Tage später wurde mein Verlustverrechnungstopf auf null gesetzt.

2.  Dann habe ich eine weitere Aktie mit Gewinn verkauft und wurde erneut besteuert, obwohl ich aufgrund meiner vorherigen Verluste keine Steuern hätte zahlen sollen (da gibt es noch etwa 1.100 EUR realisierte Verluste)

Ich habe folgende Fragen:

1.  Warum kann ich meine Verluste im Verlustverrechnungstopf nicht mehr sehen?

2.  Weshalb wurde ich bei meinem letzten Aktienverkauf besteuert, obwohl noch Verluste zur Verrechnung vorhanden sein sollten?

Laut meinem Verständnis sollten Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

 

Ich habe die Bank kontaktiert aber der Antwort war nicht zufriedenstellend:

 

Ich habe Ihr Konto überprüft und der Verlust von 1.500 € wurde nicht in den Verlusttopf aufgenommen, da eine Steueroptimierung dafür vorgesehen war. Das ist völlig normal und Teil des Verrechnungsprozesses. Diese Steueroptimierung hat Ihren Verlusttopf aufgefüllt und deshalb wurde Ihre letzte Transaktion besteuert.
Im Folgenden wird der Verrechnungsprozess erläutert:
 
1) Steuerrückerstattung: Bereits gezahlte Steuern werden, sofern möglich, zurückerstattet (seit dem 10.06.2024 erfolgen solche Steuerkorrekturen am Ende des Tages).
2) Wiederaufleben des Quellensteuertopfs: Bis zur Höhe der bereits für das Jahr gezahlten anrechenbaren Quellensteuer.
3) Freistellungsauftrag: Ist keine abgeführte Kapitalertragssteuer oder Quellensteuer vorhanden oder diese bereits verrechnet, wird der bereits beanspruchte Rahmen deines Freistellungsauftrages reduziert.
4) Verlustverrechnungstopf: Erst wenn die oben genannten Schritte durchgeführt sind, werden die restliche Verluste im entsprechenden Verlustverrechnungstopf vermerkt.

 

Was soll ich hier verstehen? Ich habe das Gefühl, dass meine Verluste, die noch übriggeblieben sind, wurden gelöscht. Soll ich vielleicht die Verlustbescheinigung beantragen? Wenn ja, wie kann man diese über die Steuererklärung zurückerstattet bekommen?

Danke.

Bank, Broker, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Rückerstattung, Verlustverrechnung

Ist eine Geschäftsordnung im Verein rechtskräftig?

Neben der Satzung haben wir eine Geschäftsordnung, die sehr viele Dinge regelt. Unsere Satzung verweist auch an mancher Stelle auf die Geschäftsordnung.

Das Vereinsregister und das Finanzamt haben aber nie nach unserer Geschäftsordnung gefragt.

Wir regeln in der GO maßgeblich den Ablauf der Versammlungen und Sitzungen, welche Formen von Anträgen möglich sind und welche Strafen verhängt werden können.

Darüber hinaus regelt die GO die Aufgaben des Vorstands, zum Beispiel die Pflichten des Kassenwarts bei der Buchführung. Die Vorstandsposition A ist gleichzeitig Vereinsrichter und Kassenprüfer. Also prüft Vorstand A den Vorstand B. Liegt hier eine Verletzung vor? Grundsätzlich ist der Kassenprüfer zu Neutralität verpflichtet und hat auch einen Strafantrag gegen den Kassenwart zu stellen, wenn Veruntreuung vorliegt.

Da ich die Geschäftsordnung formuliert habe, habe ich immer darauf geachtet, keine Kollusionen zu ermöglichen und weitgehende Rechte der Mitgliederversammlung einzubauen, Vorstände abzusetzen oder zu bestrafen für Fehlverhalten.

Ist die Geschäftsordnung insoweit rechtskräftig, als dass man aus ihr Ansprüche ableiten kann?

Beispielsweise wäre es ja gut, wenn man auch seitens des Vorstandes Ansprüche auf Entlastung etc. herleiten kann. Da wir aber sowas nicht in der Satzung geregelt haben, sondern nur in der Geschäftsordnung, bin ich mir unsicher.

Obwohl zwar Verweise auf die Geschäftsordnung in der Satzung eingebaut sind, steht dort nicht ausdrücklich drin, dass die Geschäftsordnung bindend ist. Jedoch soll ist bei einer Mitgliedschaft die Bindung an die GO vorgeschrieben.

Wie ist die aktuelle Lage zu bewerten?

Verein, Vereinsrecht, Vorstand

In jungen Jahren Geld verdienen?

Hallo, ich plane, mit etwa 26–27 Jahren aus Deutschland auszuwandern. Das ist jedoch eher ein langfristiges Ziel und spielt für meine aktuelle Planung nur eine Nebenrolle.

Ich möchte bis dahin ein solides finanzielles Polster aufbauen, damit ich möglichst unabhängig von Krediten oder Finanzierungen bleibe. Ich plane, eine Ausbildung als Kfz-Mechaniker zu machen und anschließend den Meistertitel zu erwerben. Von meinem Einkommen möchte ich einen großen Teil sparen, jedoch nicht nur auf einem Konto lagern, sondern auch sinnvoll investieren, um mein Vermögen zu vermehren.

Ich plane, ab nächstem Jahr durch Ferienjobs (z. B. bei Rewe oder Aldi) zusätzliches Geld zu verdienen. Außerdem möchte ich bei meinen Nachbarn kleinere Dienstleistungen wie Autoreinigungen anbieten und in den Sommerferien vielleicht einen einmonatigen Job annehmen. Mein Ziel ist es, mit 18 Jahren – oder früher, falls möglich – mit dem Investieren anzufangen.

Ich wohne in Brandenburg, möchte die Fachhochschulreife (Fachabi) machen und habe mich bewusst für den Weg als Kfz-Meister entschieden. Ich weiß, dass der Beruf finanziell nicht die höchsten Gehälter bietet, dennoch sehe ich viele Möglichkeiten, mein Ziel durch kluge Planung und unternehmerisches Denken zu erreichen.

Hat jemand Tipps, wie ich effektiv sparen und investieren kann, oder gute Videos, die mir bei der Erreichung meiner Ziele helfen könnten? Ich freue mich über jede Unterstützung und Ratschläge!

Geld, Zukunft

Stimmt das so?

Hallo, ich habe seit dem 14. Oktober bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen um mir etwas Geld für eine bevorstehende reise dazuzuverdienen und das für meine aktuelle Situation am besten passt. Nun habe ich für den halben Oktober den ich gearbeitet habe mein erstes Gehalt und auch den dazugehörigen Lohnzettel erhalten und bin etwas verwirrt, daher die Frage.

Also grundsätzlich ist es bei der Firma so, dass ich an sich einen 14€ Stundenlohn habe und zusätzlich von der Firma bei der ich nun als Leiharbeiter bin einen 2€ Aufschlag, sprich einen 16€ Stundenlohn. Zusätzlich bin ich als kurzfristig beschäftigter eingestellt, da meine Arbeit bei der Firma dieses Jahr die dafür vorgegebenen 70 Tage nicht überschreitet weshalb ich keine Sozialabgaben sondern nur Lohn- und Kirchensteuer zahlen muss.

Die Arbeitszeiterfassung erfolgt über einen Stundenzettel der immer am Ende der Woche von der Leihfirma unterschrieben wird und den ich dann bei der Zeitfirma abgebe. Die Stunden werden dann für den Monat zusammengezählt.

Im Oktober waren es 15 Arbeitstage und insgesamt 107,25 Stunden. Nun steht auf meinem Lohnzettel (siehe Bildausschnitt) aber nur bei dem Aufschlag der leihfirma diese 107,25 Stunden und bei den Normalstunden (sprich dem Gehalt das die Zeitfirma zahlt) stehen 92,32 Stunden und die restlichen 14,93 Stunden wurden als "Gleitzeitkonto addieren" eingetragen und quasi nicht in den bruttolohn einberechnet. Mein problem dabei ist, dass ich eigentlich gar keine Gleitzeit habe beim arbeiten sondern einen festen Arbeitsbeginn und -schluss der je nach Früh oder Spätschicht wechselt jedoch immer fest und gleich ist.

Kann mir da jemand weiterhelfen ob das so stimmt oder nicht? Weil eigentlich müssten die Stunden ja genauso sein wie bei dem zuschlag.

Danke im Voraus

Bild zum Beitrag
Gehaltsabrechnung, Hilfe, Lohn, Zeitarbeit

Waschtisch- Unterschrank runtergekracht, Pfusch?

Gestern um 6:00 Uhr morgens wachte ich von einem mörderischen Krach auf. Bin aus dem Bett gefahren und habe alle Zimmer durchsucht und den Grund des Lärm und der Erschütterung nicht gefunden. Bevor ich mich ins Bett legte, wollte ich noch mal ins Bad und das sah ich das Disaster
-der große Badezimmer Unterschrank samt Keramik lag am Boden und komplett kaputt. Habe das sofort an meinen Vermieter weiter geschickt, der dann meinte ich hätte den Waschtisch zu sehr belastet, was natürlich absoluter Schwachsinn ist denn meine Elefanten lagere ich immer auf der Terrasse.

Ich bin 49 Jahre und weiß was man mit einem Waschtisch macht. Seit ich ihm das gemeldet habe, ist er offensichtlich beleidigt auf mich und meldet sich auch nicht mehr.
Nun liegt da dieser zerbrochene riesengroße Waschtisch samt dem unterschrank, wo ich natürlich auch nicht in den Laden reinkomme. Habe alles fotografiert auch die Schrauben und die Mauer.
Dazu zu sagen, ist es, dass der Waschtisch inklusive Keramik gebraucht gekauft wurde und in die Wohnung eingebaut wurde. Das war offensichtlich beim Einzug auch glaube ich, dass das nicht sachgemäß installiert wurde. Ich bräuchte nur die Information, wie ich jetzt weiter vorgehen kann. Wer ist dafür zuständig- wohne erst seit Juni in der Wohnung- Danke für die Ideen
PS- zum Glück war meine Ktze nicht im Bad- sie schlief gerne unterm Waschtisch

Bild zum Beitrag
Versicherung, Schaden