Verkauf in der Türkei?

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2009 gemeinsam mit meiner Schwester, Bruder und Mutter eine Ladenfläche von meinem verstorbenen Vater geerbt.

im August 2022 habe ich leider die ganzen Anteile abgekauft, weil ich damals nichts von einer Schenkung wusste.

Der Betrag der Bezahlt wurde lag bei 400.000 türkische Lira.

Ich habe somit den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022.

Nun möchte ich die Gewerbefläche verkaufen. Durch die Situation in der Türkei und der Inflation ist der Wert nun sehr angestiegen.

Das heißt, wenn ich es verkaufe werde ich es für 8.100.000 türkische Lira verkaufen.

Das Geld werde ich in der Türkei bei der Bank in Euro einzahlen. Das sind dann ca. 200.000€. Hierbei handelt es sich um ein Konto wo die Geldanlage nicht verzinst wird. So kann ich wie ich weiß die Kapitalertragssteuer umgehen, oder?

Nach dem Verkauf habe ich nun noch einen Verkaufvertrag.

Somit habe ich den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022 und den aktuellen Kaufvertrag an eine weitere Person.

Mit diesem Nachweis kann ich das Geld ohne Probleme nach Deutschland auf mein Konto bei meiner Hausbank schicken, habe ich das richtig verstanden?

Nun geht es mir Hauptsächlich um die Versteuerung.

Ich habe mitbekommen, dass seit 2021 türkische Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) verpflichtet sind, Informationen zu Konten, deren Inhabern, Kontosalden und Erträgen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an die türkischen Steuerbehörden zu melden. Diese leiten die Meldungen dann an die deutschen Steuerbehörden weiter.

Die Ladenfläche stand bis heute leer und hatte dadurch keine Einnahmen.

Durch den steigenden Wechselkurs habe ich somit einen Gewinn in Höhe von ca 180.000€ erzielt.

2022: Betrag 400.000 Lira also ca. 20.000€

2024 Betrag 8.100.000 Lira also ca. 200.000€

Was wird hier genau versteuert und um was für eine Art handelt es sich hierbei?

Gibt es hierfür eine Vereinfachung?

Bank, Erbe, Finanzamt, Immobilien, Verkauf
Lieber Wohnung kaufen, statt in Miete leben?

Hallo zusammen,

zum Ist-Zustand: Ich bin Anfang 20, habe knapp 20k EK zur Verfügung und wohne bis jetzt noch bei meinen Eltern. Knapp 7k habe ich in ein paar Fonds etc. rumliegen, auf welche ich allerdings jederzeit Zugriff habe.

Meine Idee: Ich spiele jetzt mit dem Gedanken, da ich ohnehin wg. Beruf/Studium ausziehen muss, mir evtl. statt in Miete zu wohnen, eine kleine 1-Zimmer-Wohung zu finanzieren (ca. 100k bei 20% EK?) und diese für ca. 3-4 Jahre selbst zu bewohnen. Anschließend könnte ich diese ja vermieten. Einen kleinen Puffer für anfallende Schäden etc. könnte ich mir auf die Seite legen. Mir ist bewusst, dass hohe Zinsen aktuell ein Thema sind u. die Bank auch nicht mehr jedem eine Finanzierung gibt (meine Eltern könnten mir dahingehend unter die Arme greifen, da diese ggf. auch als persönlicher Schuldner zur Sicherheit für die Bank mithaften würden).

Da die Immo-Preise aktuell wd. besser sind, die Mieten allerdings immer noch unverschämt teuer, wäre ich vermutlich mit der Tilgung des Darlehens noch günstiger dran und hätte am Ende immerhin schonmal eine kleine Wohnung. Besser als das Geld in überhöhte Mieten zu knallen… Wäre ja schonmal ein Anfang. Durchgerechnet unter Einbezug der Notarkosten, Steuern etc. habe ich alles schonmal grob. Kommt natürlich dann auch auf die Zinsen an…

Dass das alles immer mit einem gewissen Risiko verbunden ist, ist mir bewusst. Erstmal muss man ja auch eine passende Immobilie finden.

Da das das erste Mal ist, dass ich mir über so etwas Gedanken mache, bin ich über sämtliche Anregungen, Kommentare u. Denkanstöße dankbar. Macht das in euren Augen Sinn, übersehe ich etwas Gravierendes?

Finanzierung, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Investition, Investment, Kapitalanlage, Miete
Welche Versicherung bietet für ein Haus in Deutschland eine Versicherung an, wenn der Eigentümerwohnsitz in der Schweiz ist?

Ich habe für das Haus in Deutschland bei der Zurich Insurance Niederlassung in Deutschland eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Jahrelang musste ich die Rechnung immer im Dezember in Deutschland beim Haus im Briefkasten holen. Die Mieter sollten mir 2023 mitteilen, wenn ein Kuvert der Zürich angekommen ist. Zufällig war das Haus mit Mietern für vorübergehenden Gebrauch belegt im Dezember.

Da nichts kam und ich keinen 2. Briefkastenschlüssel habe (das Schlüsselhersteller-Geschäft konnte keinen 2. Schlüssel anfertigen) kam ich nicht zum Briefkasten und die Mieter waren offenbar über die Festtage nach Österreich (ihr zu Hause) verreist. Deshalb schrieb ich ein Mail an die Zurich und bekam einen online-Zugang zu meinem Konto. Rechnung heruntergeladen und bezahlt. Gleichzeitig verlangte ich zukünftige Rechnungen per Mail.

Nun bekam ich einen Brief die Zurich schreibt: Im Falle der Verlegung Ihres ständigen Wohnsitzes ins Ausland ist es der Zurich Niederlassung für Deutschland leider nicht möglich den Vertrag fortzuführen.

An dieser Stelle weisen wir Sie darauf hin, dass wir angehalten sind, den Vertrag bedingungsgemäss aufzuheben bzw. fristgerecht zu kündigen.

Ich bin nie in Deutschland gewohnt, sondern von Geburt an Schweizerin und in der Schweiz wohnhaft. Der zuständige Vertreter der Zurich meinte ich solle einfach angeben ich sei nur vorübergehend im Ausland. (Bei diesem Vertreter habe ich die Versicherung abgeschlossen).

Das ist nicht in meinem Sinn, wenn irgend etwas passiert, kann die Versicherung Regress nehmen wegen nicht ehrlichen Angaben.

Es muss doch möglich sein ein in Deutschland stehendes Haus zu versichern, auch wenn ich als Eigentümerin in der Schweiz wohnhaft bin. Kennt jemand eine Versicherungsgesellschaft, die mir für die Immobilie in D eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschliessen kann? Online-Anfragen habe ich ausprobiert, die Systeme scheitern überall mit meiner 4 stelligen Schweizer Postleitzahl. Danke für Eure Hilfe ich hoffe, es sind nicht alle Versicherungen so kompliziert.

Immobilien, Mietrecht, Rechte, Versicherung
Wie risikoreich ist es Kopien von Personalausweis, Grundbuchauszug, Festgeldkonten usw. abzugeben?

Guten Tag,

unsere Tochter möchte demnächst wegen ihres Studiums eine Wohnung in einer anderen Stadt anmieten.

Dort ist sie schon auf eine interessante Wohnung gestoßen. Deren Vermieter arbeitet mit der Firma "Apato" zusammen, wo Interessenten online einen sogenannten "Mieterpass" erstellen sollen. Neben div. persönlichen Angaben sollen dort auch Unterlagen in diesen virtuellen Mieterpass hochgeladen werden, u. a. eine Kopie des Personalausweis, letzte Gehaltsabrg., Auskunft des jetzigen Vermieters, usw., usw.

Da sie während des Studiums wenig Einnahmen haben wird, würden wir auch noch für Sie bürgen. D. h. um unseren soliden finanziellen Background zu beweisen, müssten wir außer Rentenbescheiden auch noch Kopien von Tages- und Festgeld-Kontoauszügen und den Grundbuchauszugs unserer Eigentumswohnung ins Internet hochladen. Dort hätten dann verschiedene Mitarbeiter des Vermieters, der o. g. Firma und sonst noch wer Zugriff.

Kommt mir in Sachen Datenschutz und Sicherheit sehr bedenklich vor. Kürzlich gab es auch noch eine offizielle Warnung des Bundesamtes für IT-Sicherheit, man solle keine Ausweiskopien ins Internet oder per Email senden.

Ähnlich wie bei dem o. g. Vermieter und Apato ist es auch bei der sog. Plus-Mitgliedschaft von Immoscout24: auch hier sollen Dokumente hochgeladen werden. Und in Prinzip kann jeder, der angibt, Vermieter zu sein, dann Zugriff darauf haben?

Falls man aber sich weigert, Kopien von Dokumenten zu versenden, hat man natürlich auch schlechte Karten bei anderen, mutmaßlich seriösen Vermietern. Und das auf dem engen Wohnungsmarkt einer Uni-Stadt.

Frage: wie handhaben andere solche Angelegenheiten? Kopien von Ausweis, Grundbuch und ähnlichem übers Internet zur Verfügung stellen? Oder sich grundsätzlich nicht darauf einlassen?

Für Antworten danke im Voraus

Datenschutz, Immobilien, Mietwohnung, vermieter, Personalausweis
Kreditobjekt für Steuer ändern bei Kauf eines Eigenheims?

Hallo liebes Forum,

ich habe vor zwei Jahren die Niedrigzinsphase genutzt und zwei Immobilien zur Geldanlage gekauft. Zinssatz bei 0,5%. Also wirklich sehr günstig. Tilgung bei 2,5%, die Restschuld ist damit noch recht hoch. Darlehenshöhen sind 185.000 und 145.000.

Die Zinsen und Abschreibung kann ich natürlich von der Steuer absetzen und das ist schön und gut.

Jetzt ist privat auch klarer geworden, wo die Reise hingeht, und ich stehe vor dem Kauf einer weiteren Wohnung für die Selbstnutzung. 195.000 Euro, es muss ein bisschen renoviert werden, aber auch alles gut. Ich gehe auch mit ca. 100.000 Eigenkapital in die Sache. Nur dass die Zinsen mittlerweile bei mind. 3,5% liegen und ich die bei einem Eigenheim ja nicht absetzen kann.

Daher meine Frage:

Gibt es hier eine Möglichkeit, die Kredite zu 'tauschen', also den günstigeren Kredit auf das Eigenheim umschreiben zu lassen und so die steuerliche Absetzbarkeit für den teureren Kredit zu nutzen? Bei der auch das Finanzamt mitspielt?

Also höhere Zinsen auf dem Papier für ein Mietobjekt, dann Nutzung eines 'Altkredits' für Eigenheim, wo ich nur geringe Zinsen abschreiben kann?

Kredit ist ja schließlich Kredit, und wenn man verschuldet ist, macht es ja keinen Unterschied, für welches Objekt die Schulden fällig sind. Eines der vermieteten Objekte hat zusätzlich noch einen Wert in ähnlicher Preisrange, falls das relevant ist.

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, ich denke, dass diese Frage in Zeiten steigender Zinsen viele umtreibt und ich habe im Netz nicht so viel dazu gefunden.

Danke und viele Grüße

Gottfried

Absetzen, Bank, Baufinanzierung, Darlehen, einkommensteuer, Immobilien, Kredit, Steuererklärung, Steuern, Zinsen
Was bedeutet Altersentlastungsbetrag beim Steuerbescheid?

IIch bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig mit Mieteinnahmen für ein Haus, welches ich als Ferienhaus vermiete. Seit 2016 habe ich das Haus. Ich wohne in der Schweiz.

Heute habe ich den Bescheid erhalten für die Steuererklärungsabgabe 2021. Ich weiss nicht, ob das Finanzamt die Zahlen richtig eingetragen hat, im Anhang ist ein Bild. Für 2021 spielt es keine Rolle, es geht mir jedoch um die nachfolgenden Jahre, deshalb möchte ich die Frage beantwortet haben.

In den Jahren 2016 bis 2020 (5 Jahre) wurde meine Absetzung für Abnutzung für Gebäude linear 2 % von den Anlagekosten akzeptiert, das wären 5600 Euro. Bei der vorliegenden Festsetzung ist von den Einnahmen abgezogen "ab Altersentlastungstungsbetrag Euro 760" eingetragen. Da das Einkommen unter dem Betrag liegt, wo ich Einkommenssteuern zahlen muss, ist es für diese Festsetzung nicht wichtig, jedoch 2022 ist das Einkommen höher und es spielt eine Rolle ob 2 % von den Alagekosten oder nur 760 Euro Altersentlastungsbetrag berechnet werden. Kann man eine lineare Abnutzung nur 5 Jahre lang geltend machen oder wie kommt das Finanzamt auf Euro 760? Einnahmen waren es 16'149 von Feriengästen, die inkl. NK bezahlten und die NK betrugen 7427 = 8722 Nettoeinnnahmen (Etwas von den NK muss nicht akzeptiert worden sein, ich habe noch 100 Euro für Putzmittel, Waschmittel für Bettwäsche, Kaffee, den ich zur Verfügung stellte abgezogen) . Hat das Finanzamt die Sache richtig gemacht mit diesen 760 Euro für Abnutzung? Baujahr des Hauses 2010, kommt es auf das Alter des Hauses an? Wer kennt sich mit Steuern aus?

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Immobilien, Steuern
Was können wir tun, Parkplatz doppelt vergeben?

vor 2 Jahren haben wir zwei Wohnungen mit Tiefgaragenstellpätzen erworben.

Vor kurzem hat sich herausgestellt, dass einer der unsererseits erworbenen Tiefgaragenstellplätze in der Teilungserklärung (fälschlicherweise) zwei unterschiedlichen Wohneinheiten zugeteilt wurde.

Der Stellplatz wurde jedoch seit Baujahr, durch unseren Vorbesitzer genutzt und es bestand zu keinem Zeitpunkte eine Unklarheit bzgl des Eigentums.

Nun wurde eine andere Wohneinheit verkauft - deren Vorbesitzer ebenfalls zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf den Stellplatz gestellt hatte und der diesen auch im Vorfeld nicht mit angeboten hat.

Der zuständige Notar hat jedoch den Stellplatz (laut Teilungserklärung) mit in den Kaufvertrag aufgenommen, weswegen der Käufer der anderen Wohneinheit nun auf sein Recht der Nutzung pocht.

Wir kommen leider an keiner Stelle weiter, da sich weder die damalige Hausverwaltung, noch die aktuelle Hausverwaltung, das seinerzeitige Maklerbüro oder der Verkäufer für Zuständig hält.

Unsere konkrete Frage ist; wer muss sich um die Angelegenheit kümmern? Denn wir hätten die Wohneinheiten nicht zu dem Preis gekauft, wenn klar gewesen wäre, dass wir den Stellplatz teilen müssen.

Der Verkäufer sagt, dass ihm der Parkplatz schon immer gehört hat und ihm die doppelte Vergabe nicht bekannt war. Das Maklerbüro teilt ebenfalls mit, dass es nicht zuständig sei, da wir den Parkplatz rechtskräftig gekauft hätten.

Wir drehen uns im Kreis…

Immobilien, Immobilienkauf, Immobilienverkauf
Auf Mieteinnahmen 8,5% Steuer polen? Rente mit 40 ETF?

Ein Deutscher Arbeitskollege(geboren in Polen) verdient monatlich ca. 6000Eur Netto, ist das möglich? Das wäre dann ja besser als ETF und private Rentenversicherung in DE..

Er hat es angeblich so gemacht: (Ist das so Legal? er sagt ja seit jahren zufrieden..)

Mit dem Deutschen Ausweis ist er Arbeitnehmer in DE, als Deutscher besitzt er ja keine Immobilien, somit wird sein Gehalt ca. 4500Eur Brutto normal in DE versteuert.. Das deutsche Gehalt kommt ja JEDEN Monat aufs deutsche Konto.

!! Mit seinem Polnischen Ausweis dann in Polen schon damals (allein vor 3 jahren kosteten Immo in Polen ca 300% weniger..) 4 Stück 1zimmer Wohnungen Bar gekauft und alle sofort vermietet. Auf alle diese Super Mieteinnahmen zahlt er nur pauschal 8,5% Steuer (in DE wären es ca 45% dank unserer tollen Gesetze).

Also fließen JEDEN Monat ca. 6000 Zloty auf sein polnisches Bankkonto Miete..
von 6000 Zloty zahlt er nur ca 510 Zloty Steuern, so kann man schnell Kapital aufbauen. Als Deutscher Staatsbürger gibt er in DE an er besitzt keine Wohnungen.

Eine bekannte macht es anscheinend auch so und zahlt tatsächlich auch nur 8,5% Steuern an das Polnische Finanzamt, das deutsche Finanzamt sieht null. Obwohl sie hier in DE lebt+arbeitet+wohnt aber mit Polnischem Ausweis in Polen wohnsitz hat.

Diese Art der Vermietung ist ja eine Traum Rendite, ist das wirklich so ?
Man findet heute 1zimmer Wohnung in Polen bereits für 75000 Zloty(15000Euro)
Viel Lukrativer als unsere Zinsen in DE oder ETF usw?

(Wenn man als Deutscher in Polen eine Wohnung kauft und sofort vermietet dann müssen wir ja hier ca 45% Steuern zahlen auf die Mieteinnahmen, weil im Job verdient man ja bereits ca 55.000Euro Brutto, somit hat er einen Riesenvorteil JEDEN Monat oder sehe ich das falsch? Es läuft so seit Jahren..:/

Rente, Finanzamt, Immobilien, Kapitalanlage, Miete, Polen, Steuern
Ist das ein zweifamilienhaus?

Hallo zusammen,

Wir möchten ein Haus kaufen. Über einen Makler.

Dieser hat angegeben, dass es ein Zweifamilienhaus sei. Bis vor wenigen jahren war es ein Einfamilienhaus, auch laut Bauplänen aus den 80ern ist es ein Einfamilienhaus. Auch um Grundbuch steht nichts Gegenteiliges. Eine Teilungserklärung gibt es nicht.

Jetzt haben Untergeschoss und Obergeschoss jeweils eine Küche und Bad sind also in sich abgeschlossen. Es gibt eine gemeinsame Hauseingangstüre und aus dem flur gehend kann man die Erdgeschosswohnung sowie am Ende der Treppe oben die Obergeschosswohnung seperat abschliessen.

Strom und Wasserzähler gibt es nur einen gemeinsamen, auch wenn es wohl technisch möglich wäre die Kreisläufe oben und unten zu trennen durch Baumassnahmen. Die Anteil der Nebenkosten wird bisher geschätzt.

Ist das jetzt ein Zweifamilienhaus nur weil der Besitzer und Makler das beschlossen haben, vermutlich um die Maklerprovision nicht hälftig zahlen zu müssen?

Oder ist das ein Einfamilenhaus mit Einliegerwohnung? (oben 60m2, unten 100m2)

Mir geht es nicht dem Verkäufer die Hälfte der Provision aufzudrücken oder den Makler um die Provision zu bringen. Ich zahle (un)gern die gesamte Provison. Dafür ist das Haus relativ günstig. Mir geht es um die korrekte Einordnung, sei es beim finanzamt oder sogar noch wichtiger im Mietrecht. Kündigungen im "mehr"familienhaus sind wohl nicht die gleichen wie die im Einfamilienhaus ... Sperrfristen etc...

Mein Hauptgedanke: es gibt keine Teilungserklärung, dann ist es auch kein Zweiparteienhaus.

Dann gibt es auch keine Sperrfristen.

Habe ich das so richtig recherchiert?

Vielen dank schonmal

Immobilien, Immobilienkauf
WEG will genehmigte Terrassenüberdachung entfernen lassen?

Ich habe vor vielen Jahren eine Wohnung mit einer Terrassenüberdachung gekauft, die vom Vorbesitzer durch einen Fachbetrieb errichtet (Genehmigung u. Rechnung) wurde mir beim Kauf gezeigt.

Nun gab es Eigentümerwechsel (4 Parteienhaus) im ges. Haus. Diese möchten durch einen neuen Beschluss die Terrassen und Balkone einheitlich sanieren. In diesem Sinne wurde mir von der Hausverw. mitgeteilt, dass die Überdachung meiner Terrasse entfernt werden muss. Nach meinem Veto, wurde ich aufgefordert, den damaligen Genehmigungsbeschluss der WEG vorzuzeigen. Wie gesagt, dies war vor meiner Zeit.

Es handelt sich um die selbe Hausverwaltung von damals!! D.h.die haben den Beschluss selbst. (Leider geht die HW immer mit der Mehrheit und ist nicht neutral)

Meine Frage, bin ich in der Beweispflicht? Ich habe der Hausv. geschrieben, dass sie den Beschluss beim Vorbesitzer anfordern können (dieser ist ebenfalls noch in deren Betreuung, durch andere Immobilie) oder einfach in ihren Protokollen nachlesen. Dürfen die mir die Überdachung einfach nach 10 Jahren Eigentum abreissen, ohne meine Zustimmung? oder die Genehmigung im Nachhinein wieder zurückziehen?

Es wurde mir auch mitgeteilt, dass die Überdachung schwere Mängel aufweise. Dies ist aber nicht der Fall. Für mich ist dies schikane, um das Entfernen gerechtfertigen zu können. Bin auch ich hier in der Gegenbeweispflicht?

eigentumsrecht, Immobilien

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