Autopflege in eigene Garage?

3 Antworten

Die Sache hat zwei Aspekte.

  1. Gewerberecht.Die Frage ob in der Garage ein Gewerbe angemeldet sein darf und ob die Garage geeignet ist (Ölabscheider wurde schon genannt).
  2. Steuerlich könnte es tatsächlichn Hobby sein, als Liiebhaberei, weil Du nämlich auf Dauer Verluste produzierst, denn z. B. der Anteil der Miete, der auf die Garageentfällt wäre ja anteilig abzugsfähig, auch beim Telefon etwas usw. Ich könnte mir vorstellen, dass es zumindest steuerfrei bleibt.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung
Garage als Werkstatt nutzen?

Auch das Einrichten einer Hobbywerkstatt in der Garage kann – je nach Umfang – eine unzulässige Nutzung sein, selbst wenn man nur an seinem Auto schraubt. Entscheidend ist, dass die Garage ohne große Aufräumarbeiten mit dem Auto genutzt werden kann. Im Zweifel entscheidet ein Gericht über den Einzelfall.

https://www.adac.de/rund-ums-haus/wohnen/recht/garagen-nutzung/

Außerdem kann man selbst wenn eine Genehmigung bestünde nicht ein Auto waschen...dazu muß zb ua ein Ölabscheider bestehen, damit nicht Motoröl etcetc in das Abwasser fließen kann...

ohne konkrete Genehmigung ist das eindeutig untersagt

Was sagt denn die örtlich maßgebliche Garagenverordnung? In der Regel steht da drin, dass in Garagen ausschließlich Autos abgestellt und zum Auto gehörende Gegenstände gelagert werden dürfen, sonst níchts (und schon gar kein Gewerbe betrieben werden).

Garagenverordnung - Regeln für die korrekte Garagennutzung (bussgeldkataloge.de)

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