Schulrecht Bayern - Grundschule Übertritt?
Hallo, es geht um die 4. Klasse in Bayern und um den Übertritt. Evtl kann jmd weiterhelfen.
Die 4. Klassen schreiben stets parallel die Tests. Die ersten Tests waren sehr schwer und vielen sehr schlecht aus. Viele Schüler waren zwei Noten schlechter als letztes Jahr. Nach aktueller Kenntnis waren in einer Klassen zwei Zweier die besten Noten. Leider wird der Notendurchschnitt nicht preisgegeben.
Jetzt ist die Verunsicherung groß und das obwohl in Bayern ca 50% einen Schnitt von 2,33 erreichen.
Sollte sich dies nicht bessern und tatsächlich kaum einer übertreten können, welche rechtlichen Schritte kann man unternehmen? Wie geht man vor?
Viele Grüße und vielen Dank
Benjamin
1 Antwort
Das ist natürlich tragisch, wenn das Kind so intelligent ist, aber die Tests einfach so schwierig sind, dass das nicht richtig abgebildet wird.
Verklagen kann man dann vielleicht den Gesetzgeber, hier wohl die Bayrische Staatskanzlei. Oder frag in der Grundschule nach dem Rechtsweg, da es Dir ja eher um die wissenschaftliche Validierung des Tests geht. Das dürfte schwierig sein.
Und ja, in Bayern ticken die Uhren vielleicht anders als in anderen Bundesländern. Hier im Norden gibt es nur eine Empfehlung der Grundschule für die weiterführende Schule, und die ist nicht verbindlich.