Ich habe folgende Frage:
2023 wurde mir nach gerichtlicher Klärung von der DRV ein Rentenanspruch bewilligt, rückwirkend ab 2021. Aber erst 2024 habe ich die entsprechende Rentennachzahlung erhalten. Da sich der Nachzahlungszeitraum über mehrere Jahre erstreckt, kann die Fünftelregelung zur Versteuerung angewendet werden.
Allerdings hätte ich erhebliche finanzielle Nachteile, wenn ich die Nachzahlung erst 2024 (Zuflußprinzip) versteuern würde, denn:
1. Meine Aufwendungen sind natürlich auch 2023 angefallen und bezahlt worden.
2. Bei Versteuerung der Nachzahlung in 2024 käme zur Nachzahlung ja noch die regulär ab 2024 ausgezahlte Rente hinzu. Dies ergäbe, trotz Fünftelregelung, eine erheblich höhere Steuerlast als bei Versteuerung der Nachzahlung in 2023.
3.Die Rentennachzahlung bezieht sich auf das Jahr 2023 und die Jahre davor und 2023 lagen mit Abschluß der gerichtlichen Klärung alle Voraussetzungen für die Auszahlung vor.
Kann ich die Nachzahlung 2023 versteuern und was muß ich dabei beachten?