Verkauf in der Türkei?

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2009 gemeinsam mit meiner Schwester, Bruder und Mutter eine Ladenfläche von meinem verstorbenen Vater geerbt.

im August 2022 habe ich leider die ganzen Anteile abgekauft, weil ich damals nichts von einer Schenkung wusste.

Der Betrag der Bezahlt wurde lag bei 400.000 türkische Lira.

Ich habe somit den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022.

Nun möchte ich die Gewerbefläche verkaufen. Durch die Situation in der Türkei und der Inflation ist der Wert nun sehr angestiegen.

Das heißt, wenn ich es verkaufe werde ich es für 8.100.000 türkische Lira verkaufen.

Das Geld werde ich in der Türkei bei der Bank in Euro einzahlen. Das sind dann ca. 200.000€. Hierbei handelt es sich um ein Konto wo die Geldanlage nicht verzinst wird. So kann ich wie ich weiß die Kapitalertragssteuer umgehen, oder?

Nach dem Verkauf habe ich nun noch einen Verkaufvertrag.

Somit habe ich den Nachweis von der Erbschaft im Jahr 2009, den Kaufvertrag zwischen meinen Geschwistern und mir von 2022 und den aktuellen Kaufvertrag an eine weitere Person.

Mit diesem Nachweis kann ich das Geld ohne Probleme nach Deutschland auf mein Konto bei meiner Hausbank schicken, habe ich das richtig verstanden?

Nun geht es mir Hauptsächlich um die Versteuerung.

Ich habe mitbekommen, dass seit 2021 türkische Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) verpflichtet sind, Informationen zu Konten, deren Inhabern, Kontosalden und Erträgen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne an die türkischen Steuerbehörden zu melden. Diese leiten die Meldungen dann an die deutschen Steuerbehörden weiter.

Die Ladenfläche stand bis heute leer und hatte dadurch keine Einnahmen.

Durch den steigenden Wechselkurs habe ich somit einen Gewinn in Höhe von ca 180.000€ erzielt.

2022: Betrag 400.000 Lira also ca. 20.000€

2024 Betrag 8.100.000 Lira also ca. 200.000€

Was wird hier genau versteuert und um was für eine Art handelt es sich hierbei?

Gibt es hierfür eine Vereinfachung?

Bank, Erbe, Finanzamt, Immobilien, Verkauf
Rückauflassungsvormerkung bei aufschiebender Bedingung im Testament?

Ein Großvater hat einen Sohn.

Der Sohn hat 3 minderjährige Kinder (10J.-14J.).

Der Großvater setzt ein Testament auf. Er legt als sog. aufschiebende Bedingung fest, dass die Enkel erst 18 Jahre alt sein müssen, damit sie ihr Erbe antreten können. Außerdem soll jeder Enkel eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben (keine Details dazu sind festgelegt, also SEHR frei auslegbar!). Wenn sie diese Bedingungen bis zu ihrem 27. Lebensjahr nicht erfüllen, sollen sie kein Erbe erhalten.

Jedes Kind soll einen Anteil von 10% an einer Immobilie erhalten. Den Rest soll der Sohn des Großvaters bzw. Vater der 3 Kinder erben, dieser also ohne Einschränkung.

Fragen:

  • Wäre denkbar, bei jedem Erben eine Rückauflassungsvormerkung vorzusehen? Diese müsste sich gegen jeder der (anderen) Enkel richten. Wenn also später einmal einer der Enkel ausfallen sollte und er damit sein Erbe verwirkt hat, haben die übrigen Enkel und ggf. der Sohn einen Anspruch auf Rückgabe des 10%-Anteils des ausgefallenen Enkels. Dieser 10%-Anteil wäre dann unter den übrigen Enkeln und ggf. deren Vater anteilig aufzuteilen.
  • Wie wird üblicherweise eine derartige aufschiebende Bedingung in der Praxis der Nachlassgerichte umgesetzt? - Man denke an einen vereinfachten Fall mit nur 1 Enkel und nur der Bedingung, dass dieser 18 Jahre alt geworden sein muss. Zum Zeitpunkt des Todes des Großvaters ist der Enkel z.B. 15 Jahre alt. Kann dann der Großvater noch 3 Jahre als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bleiben, obwohl er schon tot ist? - Zum Vergleich denke man an Verschollene, die noch nicht für tot erklärt worden sind. Dieser Fall muss hunderttausendfach (!!) im 2. Weltkrieg aufgetreten sein. Stalingrad-Kämpfer waren z.B. teils 12 Jahre in Kriegsgefangenschaft, ohne dass man wusste, ob sie noch leben oder vielleicht schon lange verstorben waren. Diese wurden sicherlich nicht auf "gut Glück" aus dem Grundbuch gelöscht, nur weil man über ihren Verbleib nichts wusste. Sie standen also oft als tatsächlich schon lange verstorbene Eigentümer (nur ca. 6000 von ca. 100.000 Stalingrad-Soldaten kehrten zurück!) noch ggf. mehr als 10 Jahre im Grundbuch.

Der Bezug zu Finanzfragen ist der folgende :-) :

Das zuständige Nachlassgericht will eine Vor- und Nacherbenregelung durchdrücken, bei der selbst dann, wenn man §6 Abs.2 Satz 2 des Erbschaftssteuergesetzes zur Minderung der Steuerlast anwendet, grundsätzlich doppelt Erbschaftssteuer entrichtet werden muss.

Erbe, Erbschaftssteuer
Wieviel % bekommt der Pflichtteilsberechtigte bei einer von ihm angeordneten Zwangsversteigerung?

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Situation.

Letztes Jahr verstarb meine Mutter, hat aber zuvor in einem Testament meine Schwester enterbt. Vier Wochen nach deren Tod hatte ich Post vom Anwalt im Briefkasten. Meine Schwester hat sich ihren Pflichtteil eingefordert.

Seitdem habe ich versucht, die Immobilie (zwei ETW) zu verkaufen( bisher aber ohne Erfolg, wahrscheinlich aufgrund der momentanen Lage), ich habe eine Abschlagszahlung angeboten, habe ihr die kleinere der beiden Wohnungen zum Überschreiben angeboten (das hätte ihre Forderung ausgeglichen), Kreditanfragen von mir sind wegen meines relativ kleinen Einkommens leider abgelehnt worden... Sie hat alles abgelehnt und will sofort ihr Geld, droht nun mit Einklagen und Zwangsversteigerung, obwohl ich ja zahlungswillig bin, ich weiß halt nur nicht, wo ich es hernehmen soll!

Meine Frage wäre nun, wenn sie wirklich eine Zwangsversteigerung ins Rollen bringt, welcher Betrag steht ihr denn am Ende zu? Der zuvor festgelegte Wert aus dem Nachlassverzeichnis oder der bei der Versteigerung tatsächlich eingenomme Erlös???

Es kann ja nicht sein, dass bei einem ja überaus viel niedrigeren Wert trotzdem der volle Wert aus dem Nachlassverzeichnis ausgezahlt werden muss und zusätzliche alle Verfahrenskosten von mir getragen werden müssen!

Dann würde ich ja am Schluss mit fast leeren Händen da stehen, hatte das ganze letzte Jahr die Arbeit mit den Wohnungen und sie lacht sich ins Fäustchen, es gibt schließlich einen Grund, weshalb sie enterbt wurde!

Ich bitte dringend um Antworten.

Vielen Dank.

Erbe, Pflichtteilsanspruch
Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

eltern, Erbe, erbrecht, Hausverkauf, schenkung, Wohneigentum, WOHNRECHT, Witwe
Bruder holt aus Erbmasse Gelder vor Ableben der Mutter - Rückzahlung an Geschwister?

Folgender Sachverhalt:

Wir sind 4 Kinder, Testament meiner Eltern wurde gemacht. Dabei erhält mein kleiner Bruder das Elternhaus und das dazugehörige Geschäft, wir drei restlichen Kinder den irgendwann anfallenden Erlös aus dem Elternhaus meiner Mutter. Alles wunderbar geregelt.

Nun ist vor ca. 10 Jahren meinen Vater gestorben. Mein kleiner Bruder übernahm das Geschäft wie es testamentarisch festgelegt wurde. Übrig blieb meine Mutter die ihr Elternhaus dann vor ca. 5 Jahren für 400.000 Euro verkaufte.

Aus diesem Hauserlös hat sie uns drei Geschwistern jeweils 80.000 Euro "als vorzeitiges Erbe" ausbezahlt. Übrig blieben also noch ca. 150.000 Euro.

Meiner Mutter ging es die letzten Jahre immer schlechter, Demenz setzte ein. Alles nicht schön. Wie so oft: Das Verhältnis von uns dreien zu unserem kleinen Bruder wurde zunehmend schlechter und schlechter.

Meine Mutter ist nun letzte Woche gestorben und wir haben mitbekommen, dass mein kleiner Bruder (der als einziger Bankvollmacht zu den Konten meiner Mutter hatte) im Laufe der letzten Jahre ca. 80.000 bis 100.000 von den Konten meiner Mutter an sich überwiesen hat. Also genau ein Teil des Geldes, was ganz sicher aus dem Hausverkauf resultierte und letztendlich das Erbe von uns drei Geschwistern ist.

Meine Frage: gibt es denn eine Möglichkeit dieses Geld von meinem Bruder zurückzufordern? Oder ist es eine "Schenkung" meiner Mutter?

Das Ganze ist sehr schäbig und belastet uns drei Geschwister - zumal wir nie gedacht hätten, dass uns so eine Nummer passiert...

Für jeden Hinweis dankbar!

Erbe, Erbschaft
Darf Witwe Vaterschaftstest des unehelichen Kindes ihres verstorbenen Ehemannes machen lassen?

Guten Abend,

Mein Sohn ist vor einem halben Jahr verstorben. Er war bis zu seinem Tod verheiratet und hat zwei leibliche minderjährige Kinder hinterlassen.

Ein 21jähriger Sohn stammt aus einer früheren Beziehung. Zu diesem Sohn gab es leider nur sehr wenige Begegnungen.

Mein Sohn hat den Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt, so dass noch eine Restschuld durch meine Schwiegertochter als Erbin beglichen werden muss.

Unsere Familie ist allerdings schon sehr lange der Auffassung, dass dieses Kind kein leibliches Kind meines verstorbenen Sohnes sein kann (Vermutung).

Es gibt absolut keinerlei Ähnlichkeiten mit meinem Sohn bzw. zu seinen Halbgeschwistern.

Ich selbst kenne ihn nur von Fotos und bin der gleichen Meinung.

Nun geht es um den Erbschein, der beantragt werden muss, weil das Haus, in dem meine Schwiegertochter mit ihren beiden Kindern noch lebt, verkauft werden.

Sie kann mit einem Gehalt den Kredit nicht auf Dauer bedienen.

Es gibt bereits Kaufinteressenten.

Nun zu unserem Problem.

Der junge Mann kümmert sich um nichts, er gibt keinerlei Auskunft, ob er seinen Erbanteil annehmen oder ausschlagen möchte (null Bock).

Da wir als Familie immer öfter vermuten, dass es vielleicht wirklich nicht das leibliche Kind meines Sohnes ist, nun meine Frage:

Ist meine Schwiegertochter berechtigt, aus o. g. Gründen einen Vaterschaftstest von meinem verstorbenen Sohn und dessen vermeintlichem Sohn beauftragen zu lassen?

Mit freundlichen

und bestem Dank im voraus!

Angelika

Erbe, erbrecht

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