Quellensteuer vorab zahlen um angelegtes Geld ausbezahlt zu bekommen?
Jemand hat im Juni 10.000 Euro an ein spanisches Konto überwiesen. Nach eigenen Angaben an einen Anlageberater der aus N-TV bekannt wäre. Jetzt möchte er sein Geld ausbezahlt bekommen. Er muss jetzt vorab die Quellensteuer nach Spanien überweisen. Erst danach würde er sein Guthaben ausbezahlt bekommen. Es würde über eine "Drehscheibe" für Quellensteur abgewickelt werden und wäre so korrekt. Ich habe ihm ganz klar meine Meinung dazu gesagt. Ich wäre aber für weitere Meinungen hierzu dankbar um diese weiterzugeben.
3 Antworten
Berühmt berüchtigte Betrügermasche.
Hört sich danach an, dass man hier neben den 10.000 Euro noch zusätzlich Geld abzocken möchte.
Lasse mich mal raten:
Aus den 10.000 Euro sind mittlerweile 100.000 Euro geworden (aber natürlich nur auf dem Papier). Und hieraus möchte man dann ca. 25.000 Euro im Voaus gezahlt haben, damit dann die 75.000 Euro ausgezahlt werden können.
Die 10.000 Euro sind meiner Meinung nach weg.
an einen Anlageberater der aus N-TV bekannt wäre
Damit ist wohl gemeint, ein Anlageberater, der Werbung auf n-tv geschaltet hat... Das kann jeder.
Wenn man Geld zahlen muss, um an einen anlegten Geldbetrag zu kommen bzw. diesen zu erhalten, dann ist das in praktisch allen Fällen ein Betrugsfall.
Steuern und Gebühren können ja von dem Guthaben, das dort vorhanden ist, abgezogen werden, d.h. im schlimmsten Fall bekommt man den reduzierten Betrag ausgezahlt. Das gilt insbesondere für Steuern und Gebühren der Bank.
Bei Honoraren Anlageberatern sieht es etwas anders aus, aber da er Deiner Schilderung nach als Treuhänder fungiert, hat er die Gewalt über die Anlagesumme und könnte damit auch seine Honorarsumme vom Auszahlungsbetrag abziehen.
Ich würde empfehlen, Anzeige zu erstatten und die aktuelle Situation in der der/die Betrüger noch auf Geld wartet/n, nutzen, um ihn/sie zu erwischen. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr gering, denn Geld auf dem spanischen Konto bleibt nicht lange dort, da es ins nicht-EU-Ausland transferiert werden wird bzw. von harmlosen Dritten abgehoben und dann weitergeleitet würde.
Ehrliche Meinung?
Der "Anlageberater" hat sich die 10.000,- Euro einverleibt und möchte nun noch ein Dessert.
Der Witz an der Quellensteuer (daher kommt der Name) wird an der Quelle der Einkünfte abgezogen.
Das nicht, aber sie haben einen anderen Besitzer.