Sicherheitseinbehalt?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Nachbereitung eines Seminars:

Wenn ich einen Kunden habe, der aus der EU kommt und mir seine gültige ausländische UST-ID mitteilt, darf ich die Rechnung aufgrund innergemeinschaftlicher Lieferung steuerfrei ausstellen.

Allerdings benötige ich für das Finanzamt den Nachweis, dass die Ware tatsächlich in das Ausland gelangt ist, z.B. durch die Gelangensbescheinigung des Empfängers.

Was also, wenn ich diese Bescheinigung nicht vom Empfänger erhalte... Dann müsste ich ihm eine Rechnung über die UST ausstellen und bangen, dass der Empfänger mir diese im Nachgang noch bezahlt?

Ich habe gelesen, dass ich das auch mit einem "Sicherheitseinbehalt" im Vorhinein lösen könnte. Ich also 10.000€ netto berechne, als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung deklariere und dann noch die 1.900€ netto, steuerfrei als Sicherheitseinbehalt in Rechnung stelle. Ich vermerke, dass dieser Sicherheitseinbehalt zurückerstattet wird, wenn die ordnungsgemäße und unterschriebene Gelangensbescheinigung eingereicht wurde.

Wenn sie mir vorgelegt wird, ist alles gut und ich kann dem Kunden eine Gutschrift über den Sicherheitseinbehalt ausstellen - auch hier steuerfrei wegen steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung?

Wenn sie mir nicht vorgelegt wird, storniere ich die steuerfreie Rechnung und stelle sie mit 19% UST aus?

Vielen Dank im Voraus :-)

Ausland, rechnung, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
In der Türkei arbeiten für Arbeitgeber in Deutschland?

Hey, ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und habe einige Fragen dazu. Hier ein paar Infos über mich. Ich bin in Deutschland geboren und habe eine Niederlassungserlaubnis aber habe die türkische Staatsbürgerschaft. Ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und meinen Wohnsitz dorthin verlegen und mich in Deutschland abmelden, ich möchte aber für meinen deutschen Arbeitgeber arbeiten, er wäre damit einverstanden. Ich könnte auch als Freelancer eingestellt werden falls es einfacher ist mit dem Papierkram. Ich arbeite als Redakteur hauptsächlich im Homeoffice und bin sozusagen selbstständig tätig ohne bzw mit fast keinen Anweisungen vom Chef.

Meine Fragen:

Muss ich in der Türkei oder Deutschland Steuern bezahlen?

Erlischt mein Aufenthaltstitel wenn ich mich hier abmelde und kann ich nicht mehr ohne Probleme einreisen?

Ist es überhaupt möglich hier in Deutschland angestellt zu sein aber in der Türkei die meiste Zeit zu leben?

Wäre eine Freelancer Tätigkeit besser im Vergleich zum Angestellten Verhältnis?

Was für Steuern müsste ich bezahlen wenn Freelancer werde und muss ich ein Gewerbe anmelden?

Kann ich hier auch gemeldet bleiben ohne eine Wohnung zu mieten oder zu besitzen bzw ist das legal möglich?

Mein Chef meinte dass ich hier gemeldet sein muss um Gehalt von Deutschland zu bekommen. Ist dass so oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Mehr fällt mir gerade nicht ein, falls euch Informationen einfallen die mir helfen könnten, wäre ich sehr dankbar. 😊

Ausland, Steuern, Steuerrecht, türkei
Auftrag aus USA - Was muss ich als Selbstständiger beachten?

Hallo zusammen,

ich bin selbstständiger Softwareentwickler und stehe nun vor einem Auftrag aus den USA. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, das Entwickeln einer Website, bei der die "Lieferung" nur das Übergeben des Quellcodes darstellen wird. Da ich bis jetzt nur für deutsche Kunden gearbeitet habe, frage ich mich was ich bei diesem Auftrag bezüglich bspw. Rechnungsstellung, Steuern, Bezahlung beachten muss.

1 Rechnungsstellung

Ich habe mich online in das Thema "Rechnung für die USA" schreiben schonmal reingelesen. Stimmt es, dass bei mir das Reverse-Charge-Verfahren greift? Online finde ich leider keine genaue Angabe dazu: Manche sagen, dass es kein Reverse-Charge-Verfahren in den USA gibt und ich also an die entsprechende amerikanische Behörde selbst UmsSt zahlen muss. Wiederum andere meinen, dass einfach darauf hingewiesen werden muss, dass der Kunde selbst UmsSt zahlen muss, und fertig. Für eine verlässliche Antwort wäre ich sehr dankbar 😊. Gibt es außer der Übersetzung der Rechnung sonst noch etwas, was in meinem Fall für wichtig haltet?

2 Steuern/Gebühren

Kommen auf mich irgendwelche Gebühren oder Steuern zu, die mich ansonsten nicht beträfen? Beispielsweise ein Äquivalent für den Zoll aus dem Warenverkehr, der bei digitalen kommerziellen "Lieferungen" auf mich zutrifft?

3 Bezahlung/internationaler Zahlungsverkehr

Läuft die Bezahlung anders ab wenn der Kunde im Ausland sitzt? Also gibt es hier Gebühren, Steuern o.Ä., sodass bei mir am Ende weniger ankommt als losgeschickt wurde? Ich habe gelesen, dass einige dazu raten über PayPal bezahlt zu werden, damit keine Überweisung aus den USA (und EU-Ausland), sondern aus Luxemburg (Sitz von PayPal in EU) kommt. Würde sich dabei (abgesehen von den PayPal-Gebühren) bzgl. Steuern usw. etwas ändern?

Ich weiß, dass die Fragen teilweise wenig konkret sind. Ich finde online nur keine gute Übersicht/einen Guide wie es den für bspw. Aufträge innerhalb von Deutschland/EU gibt mit einer Übersicht über Risiken und Fallen, die man im Hinterkopf haben muss. Deswegen bin ich etwas unsicher, dass ich nicht etwas übersehe und wäre wirklich sehr dankbar, wenn sich jemand auskennt 🙏🏻.

Beste Grüße

zunkelty

Ausland, Recht, Steuern, Umsatzsteuer, USA
Militärrente aus Großbritannien in Steuererklärung angeben?

Hallo zusammen,

Ich habe heute mit einer Bekannten folgenden Fall besprochen:

Ihr Mann bezieht Militärente für seine Dienste in Großbritannien. Die Rente wird in Großbritannien ausgezahlt und auch auf ein Konto in Großbritannien überwiesen. Die Rente ist in Großbritannien unterhalb des Freibetrages und somit fällt da keine Steuer an.

Hier leben Sie nun seit 2 Jahren und ihr Mann und sie gehen hier ganz normal arbeiten und bezahlen ihre Steuern und sonstige Abgaben.

Nun stellt sich die Frage ob die Militärrente die in Großbritannien ausbezahlt wird und auch dort verbleibt hier in der Steuererklärung mit angegeben muss und warum?

Deutschland erfährt ja hierdurch keinen Nachteil, da es von der Rentenzahlung nicht betroffen ist. Das heißt also wenn man die Rente hier in der Steuererklärung angeben würde, dann schenkt man Deutschland das Geld (durch anfallende Steuern wegen dem Progressionsvorbehalt §32b EStG) welches (aus meiner Sicht) Deutschland garnicht zusteht.

Wir haben und auch schon versucht in den Doppelbesteuerungsgesetzen schlau zu machen, aber irgendwei werden wir nicht fündig.

Es wäre super wenn uns Jemand eine Kompetente Aussage hierzu geben könnte!

Danke schonmal für die Antworten.

Vielen Dank

P.S. Nein es geht hier nicht darum einen Steuerbetrug oder derartiges zu begehen, es geht hier lediglich um die Klarstellung und wie es eigentlich geregelt ist. Wenn es angegeben muss, dann wird es natürlich gemacht - das steht außer Frage!

Rente, Ausland, einkommensteuer, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern
Als Rentner in Deutschland abgemeldet und nach Thailand ausgewandert. Ist es rechtens, dass ich jetzt auf die Betriebsrente in D. Steuern zahlen soll?

Guten Tag!

Hier die wohl relevanten Hintergründe zu meiner Frage:

Vor über 10 Jahren bin ich, nach meiner Abmeldung aus Deutschland nach Thailand ausgewandert. Vorher habe ich mich beim Finanzamt Neubrandenburg noch als unbeschränkt steuerpflichtig registrieren lassen. Zwischen Deutschland und Thailand besteht ein s.g. Doppelbesteuerungsabkommen, wonach ich meine Steuern in Thailand bezahlen müsste. Bei mehrmaligen Nachfgragen hier wurde mir vom Amt immer gesagt, dass man sich diesbezüglich melden würde, wenn die Steuern fälig wären. Deshalb habe ich hier zwar eine Personenidentifikationsnummer aber noch keine Steuernummer bekommen.

Ich beziehe eine Altersrente von der gesetzl. Rentenversicherung und eine Betriebsrente (beides Deutschland). Jetzt verlangt die Auszahlungsstelle der Betriebsrente von mir eine Bescheinigung vom Finanzamt Thailand, das ich steuerlich bekannt und erfasst bin. Kriege ich aber hier aus o.g. Gründen erst mal nicht. Anderenfalls soll die Betriebsrente mit Steuerklasse 6 besteuert werden.

Meine erweiterte Frage dazu wäre also, ob die Betriebsrentenstelle in deutschland überhaupt berechtigt ist, eine solche Forderung zu stellen, da ich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nur in Thailand steuerpflichtig bin. Auf der Grundlage dieses Abkommens geht es meiner Meinung nach die Stelle in Deutschland nichts mehr an, wieviel Steuern ich hier bezahle. Oder liege ich da falsch?

Es wäre nett, eine kompetente Antwort unter Berücksichtigung der o.g. Angaben zu bekommen. Vielen Dank!

Ausland, Steuern

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