Ausland – die neusten Beiträge

In der Türkei arbeiten für Arbeitgeber in Deutschland?

Hey, ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und habe einige Fragen dazu. Hier ein paar Infos über mich. Ich bin in Deutschland geboren und habe eine Niederlassungserlaubnis aber habe die türkische Staatsbürgerschaft. Ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und meinen Wohnsitz dorthin verlegen und mich in Deutschland abmelden, ich möchte aber für meinen deutschen Arbeitgeber arbeiten, er wäre damit einverstanden. Ich könnte auch als Freelancer eingestellt werden falls es einfacher ist mit dem Papierkram. Ich arbeite als Redakteur hauptsächlich im Homeoffice und bin sozusagen selbstständig tätig ohne bzw mit fast keinen Anweisungen vom Chef.

Meine Fragen:

Muss ich in der Türkei oder Deutschland Steuern bezahlen?

Erlischt mein Aufenthaltstitel wenn ich mich hier abmelde und kann ich nicht mehr ohne Probleme einreisen?

Ist es überhaupt möglich hier in Deutschland angestellt zu sein aber in der Türkei die meiste Zeit zu leben?

Wäre eine Freelancer Tätigkeit besser im Vergleich zum Angestellten Verhältnis?

Was für Steuern müsste ich bezahlen wenn Freelancer werde und muss ich ein Gewerbe anmelden?

Kann ich hier auch gemeldet bleiben ohne eine Wohnung zu mieten oder zu besitzen bzw ist das legal möglich?

Mein Chef meinte dass ich hier gemeldet sein muss um Gehalt von Deutschland zu bekommen. Ist dass so oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Mehr fällt mir gerade nicht ein, falls euch Informationen einfallen die mir helfen könnten, wäre ich sehr dankbar. 😊

Ausland, Steuern, Steuerrecht, türkei

Doppelte Staatsangehörigkeit,Führerscheinproblem?

Hallo

Ich möchte meine Führerschein umschreibung. 

Ich bin Staatsbürger zweier Länder, darunter Bulgarien und die Türkei, habe aber auch in beiden Ländern zwei getrennte Namen. Ich lebe in Deutschland und benutze meinen Bulgarischen Pass. Meine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beträgt 1 Jahr und ich habe meinen türkischen Führerschein benutzt, da ich keinen bulgarischen Führerschein hatte.

Ich führe alle meine Transaktionen in Deutschland mit bulgarischer Staatsbürgerschaft durch. Ich möchte meinen Führerschein ändern, aber mein türkischer Führerschein liegt auch daran, dass sich der türkische Name von meinem bulgarischen Personalausweis unterscheidet, den ich in Deutschland verwendet habe. Um meine Lizenz zu ändern; Die Beamten der Führerscheinstellen sagten, dass es möglich ist, meine bulgarische Staatsbürgerschaft, die ich in Deutschland registriert habe, mit Informationen zur türkischen Staatsbürgerschaft zu ändern, da der türkische Name auf dem Führerschein angegeben ist. Dieser Vorgang ist zu lang und verursacht mir viele verschiedene Probleme. Sie schlugen einen Prozess vor, der viel Zeit und Geld kostet.

Ich habe ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass zwei Namen einer Person gehören. Dieses Dokument Bildungszertifikate, die ich hier aus der Türkei erhalten habe, sieht Gültigkeit der Annahme, aber ich kann nicht verstehen, warum die Lizenz nicht zuzustimmen scheint.

Ich glaube, dass die Mitarbeiter der Führerscheinstellen keine Kenntnisse zu diesem Thema haben.Vor zwei Jahren galt ein Bekannter mit den gleichen Bedingungen für die Änderung seines türkischen Führerscheins, und er wurde unter dem Namen Bulgarien registriert, den er in Deutschland verwendete.

Als wir die in der Führerscheinstellen tätigen Beamten darüber informierten, sagten sie, dass der Freund, der uns die Aufzeichnungen gemacht hat, einen Fehler gemacht habe und dies nicht möglich sei.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine rechtlich hilfreiche Ressource oder Informationen geben könnten, mit denen ich die autorisierten Beamten der Führerscheinstellen überzeugen kann.

Mit freundlichen Grüßen.

Ausland, Führerschein

Irische Ltd. o. bulgarische EOOD mit Wohnsitz in DE?

Hallo zusammen!

Also ich habe schon viel zu dem Thema gefunden, leider habe ich noch nicht ganz die Antworten gefunden, nach denen ich gesucht habe.

Ich spiele mit dem Gedanken der Gründung im Ausland. Hierbei geht es mir keinesfalls um Steuervermeidung, die Gründung in Irland zum Beispiel ist einfach mit wesentlich geringeren Kosten verbunden, als eine Gründung einer UG hier in DE z.B..

Angenommen ich gründe eine irische Ltd. oder bulgarische EOOD, bleibe aber selbst hier in Deutschland, mit welcher Besteuerung muss gerechnet werden? Hierzu sei gesagt, dass ich selbst mit einer Steuerlast von 50,60,70 oder gar 80% überhaupt kein Problem habe. Für mich steht die unkomplizierte Art der Gründung, sowie die niedrige Einlage im Vordergrund.

Ich möchte digitale Waren in Form von Anzeigen im Internet handeln. Die hohen Gründungskosten in DE sowie der Weg zum Notar sind mir allerdings ein Dorn im Auge.

Womit muss ich genau rechnen, sollte ich in Irland oder Bulgarien gründen, jedoch weiterhin in Deutschland leben und auch ganz offensichtlich die Stricke der irischen Ltd. o. EOOD aus Deutschland heraus ziehen? Ich möchte mich auf keinen Fall strafbar machen.

Da ich digitale Güter handele, ist es mir für den Anfang total egal, ob ich am Ende 50,60,70 oder gar 80% Steuern zahle. Es geht mir wie erwähnt nicht um Steuervermeidung, lediglich um eine einfache Gründung, mit möglichst geringen Kosten.

Für den Anfang hatte ich auch über ein deutsches Kleingewerbe nachgedacht, dies fällt für mich auf Grund der privaten Haftung jedoch raus.

Wenn eine steuerlich-versierte Person vielleicht kurz zusammenfassen könnte, was möglich ist und was ich beachten muss, wäre ich überaus dankbar! :)

Ausland, deutschland, Steuern

Was muss man bei einem Privatdarlehen aus dem Ausland beachten?

Hallo liebe Community,

ich wollte fragen, was man bei einem Privatdarlehen aus dem Ausland (in diesem Fall Türkei) hinsichtlich des Transfers der Summe sowie den steuerrechtlichen Aspekten zu beachten hat. In diesem Fall geht es um ein Darlehen zum Kauf einer Immobilie.

Gerade im Bezug auf die Türkei wurden bereits einige ähnliche Fragen gestellt. Bei mir stellen sich bezüglich der folgenden Punkte noch Fragezeichen.

  1. Wenn im Darlehensvertrag keine Zinsen oder keine genaue Vertragslaufzeit angegeben wird, würde das FA entweder die gesamte Darlehenssumme oder die ersparten Zinsen als eine Schenkung einordnen. In meinem Fall, möchte mir mein Onkel ein Darlehen gewähren, was bei einer Einordnung als Schenkung zu einem Freibetrag von nur 20.000 € und einer Restbesteuerung von 30 % führen würde. Wie müsste also der Vertrag im Bezug auf Zinsen und Laufzeit gestaltet sein? Bietet in diesem Fall eine notarielle Beurkundung irgendwelche Vorteile? Zu dem käme in meine Fall noch hinzu, dass ich mit der Ratenzahlung vertraglich erst nach einigen Jahren anfängen wollen würde, da ich noch studiere und selbst im Falle des Verzugs a) mein Onkel mit mir nicht allzu streng wäre und b) meine Eltern nach dem Vertrag bürgen würden.
  2. Wie sehen die ganzen weiteren Aspekte aus, die man beim Transfer einer Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich beachten muss. Es gibt zum Beispiel die Meldepflicht nach AWG und AWV an die Bundesbank bei einer Auslandsüberweisung ab 12.500 €. Muss bzw. sollte man ebenfalls der eigenen Bank vor Durchführung der Transaktion den Geldeingang ankündigen?
  3. Innerhalb welcher Erklärungen teilt man dem Finanzamt mit, dass man ein Privatdarlehen erhalten hat bzw. gibt es eine derartige Pflicht/Ablauf überhaupt?
  4. Müsste man der eigenen Bank im Voraus eine Auskunft über die Mittelherkunft geben und wenn ja, was gehört alles dazu (Darlehensvertrag ausreichend oder darüber hinaus Bilanzen, Kontoauszüge etc. vom Darlehensgeber)?
  5. Wie sieht es steuerrechtlich im Falle eines möglichen Verzuges oder einer Vertragsänderung aus? Zivilrechtlich wäre es für uns aussreichend eine Hypothek zu bestellen, um die Forderung zu besichern. Eine Rückzahlung wollten wir dann in der Praxis flexibel halten, wenn sich wirtschaftliche Umstände ändern sollten. Notfalls würden wir vertraglich die Laufzeit, die Ratenzahlung oder andere Aspekte ändern wollen. Könnte dies im Nachhinein zu einer Einordnung als Schenkung führen? Bestünde hierzu ebenfalls eine Pflicht bzw. ein Mechanismus, mit der man dem FA die Rückzahlung des Darlehens für das jeweilige Jahr darstellt/darstellen muss?
  6. Von wem (Steuerberater,- rechtsanwalt, Finanzberater etc.) würde man in diesem Themenbereich bei weiteren Fragen Beratung bekommen?

Vielen vielen Dank im Voraus. :-)

Ausland, Steuern

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