FAHRTKOSTEN?
Anfang Oktober 2024 mussten mein Sohn und ich zum Gerichtstermin ausserhalb von unserem Wohnort.Das Gericht befindet sich(30 km weiter ein Weg) von unseren Wohnort entfernt.Da wir kein Auto und kein Führerschein haben,fuhr uns mein ältester Sohn mit seinem Privatauto zum Gerichtstermin.Ich bin auch aus gesundheitlichen Gründen nicht berufstätig und auch noch kein Rentner.Ich beziehe nur eine kleine Witwenrente.Mein jüngster Sohn der auch als Zeuge bei Gericht am selben Tag ein Termin hatte ist bis zu seinem Lebensende vom Amtsarzt erwerbsunfähig geschrieben.Bekommt Grundsicherung mehr nicht.
Frage:Kann man in diesem Fall auch die Zeugenentschädigung geltend machen?Auf den Fahrtkostenantrag gaben wir an das wir ein Fahrer hatten,dies sagten wir auch dem Richter und der meinte ich/wir sollten die Ladung zur Zeugenvernehmung vorlegen.Dies taten wir dann auch und der Richter unterschrieb diesen Antrag mit Uhrzeit,Entlassungstermin ,Raumnr.und er weiß auch das wir einen Fahrer hatten der uns zum Gerichtstermin fuhr.
Ich hoffe man kann mir da irgendwie weiter helfen.Usernamen von mir weiß ich leider nicht mehr.
2 Antworten
Der Zeuge bekommt keine Bezahlung, sondern Erstattung von Verdienstausfall. Den hattet Ihr nicht. Damit ist der erste Punkt schon erledigt.
Was die Fahrtkosten betrifft bezweifle ich, dass man die Euch erstatten wird. Die Fahrt war eine freigiebige Leistung Dritter und die kann man sich nach meiner Meinung nicht nachträglich bezahlen lassen.
Allerdings zählt nicht das, was ich meine, sondern was der Rechtspfleger des Gerichts meint. Stell ruhig den Antrag.
Und was ist nun die Frage?
Mit dem Antrag geht man eigentlich nach der Verhandlung noch zur Geschäftsstelle. Oder hat der Richter Deine IBAN eingetragen?
Den Antrag kann man aber auch nachträglich schicken. Bei 35 Cent mal 60 km lohnt sich das Porto.
Fahrtkostenersatz wird es sicher geben, aber keinen Ersatz von Verdienstausfall.
Oder dauert es Dir einfach nur zu lange, da es schon 14 Tage her ist?