FAHRTKOSTEN?

2 Antworten

Der Zeuge bekommt keine Bezahlung, sondern Erstattung von Verdienstausfall. Den hattet Ihr nicht. Damit ist der erste Punkt schon erledigt.

Was die Fahrtkosten betrifft bezweifle ich, dass man die Euch erstatten wird. Die Fahrt war eine freigiebige Leistung Dritter und die kann man sich nach meiner Meinung nicht nachträglich bezahlen lassen.

Allerdings zählt nicht das, was ich meine, sondern was der Rechtspfleger des Gerichts meint. Stell ruhig den Antrag.

Und was ist nun die Frage?

Mit dem Antrag geht man eigentlich nach der Verhandlung noch zur Geschäftsstelle. Oder hat der Richter Deine IBAN eingetragen?

Den Antrag kann man aber auch nachträglich schicken. Bei 35 Cent mal 60 km lohnt sich das Porto.

Fahrtkostenersatz wird es sicher geben, aber keinen Ersatz von Verdienstausfall.

Oder dauert es Dir einfach nur zu lange, da es schon 14 Tage her ist?