Wie hoch ist der Barunterhalt? (Student, zuhause wohnend)?

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  • Wohnt der Student dagegen noch zuhause bei den Eltern wird der Unterhaltsbedarf konkret auf Basis des zusammengerechneten Nettoeinkommens beider Elternteile ermittelt und zwar anhand der Düsseldorfer Tabelle, 4. Altersstufe. Für diesen Unterhaltsbedarf haften die Eltern anteilig nach ihrem Einkommen.
  • Eltern können ihrem Kind trotz Volljährigkeit - gerade in beengteren wirtschaftlichen Verhältnissen - auch durchaus vorschreiben, daß es weiterhin zuhause wohnen soll und Unterhalt durch Gewährung von Kost und Logis (Naturalunterhalt) zzgl. eines Taschengelds erhält; dieses kann sich nur dann dagegen wehren, wenn es nachweist, daß diese elterliche Entscheidung auf seine Belange nicht ausreichend Rücksicht nimmt. Allein der Wunsch nach einer eigenen Wohnung und Lösung vom Elternhaus reicht hierfür nicht aus, wohl aber Gründe wie ein tiefgreifendes Zerwürfnis zwischen Eltern und Kind oder die Zuweisung eines entfernten Studienortes mit einer täglichen Fahrzeit von 3 Stunden.

In der Düsseldorfer Tabelle steht ein sehr hoher Betrag, was genau muss man davon abziehen, um auf einen Richtwert für den Barunterhalt zu kommen?

Studium, unterhalt, Düsseldorfer Tabelle, Fahrtkosten
Unterhaltsanspruch bei Eltern trotz Arbeitsverweigerung?

Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage bzgl Unterhaltspflicht bei Bürgergeld.

Meine Ehefrau hat einen 18 Jährigen Sohn. Trotz aller Bemühungen auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über Jahre hinweg hat ihr Sohn mit 15 Jahren ohne einen Abschluss die Schule abgebrochen. Vorher stand schwänzen an der Tagesordnung.

Er hat also keinen Abschluss und tut seit 3 Jahren nichts mehr. Vorher zwar auch nicht, aber er war wenigstens in einer Schule angemeldet. Auch eine intensive Betreuung von Sozialpädagogen und betreutes Wohnen im Alter von 13 über ein Jahr hat nichts bewirkt.

Für ihn haben wir noch ein Haus zur Miete, aber sind beide keine Großverdiener. Deswegen würden wir uns gerne verkleinern, weil es extrem auf die Psyche schlägt, 6 Tage die Woche um 4 Uhr aufzustehen und sich kaputt zu arbeiten, während der junge den ganzen Tag im Bett liegen bleibt.

Jetzt ist unsere Frage, ob wir wirklich bis 25 Unterhaltspflichtig sind, wenn er sich absolut weigert sich einen Job zu suchen oder auch nur in irgendeiner Weise mitzuarbeiten?

Müssen wir wirklich einen solchen Menschen weiter finanzieren, obwohl er nichts tut? Überall lese ich, dass Bürgergeld und eine eigene Wohnung für den Jungen nicht beantragt werden kann, solange er unter 25 ist und wir für ihn aufkommen können.

Ich kann nur langsam nicht mehr. Ich kann die 6 Tage Woche nicht mehr um einem jungen zu finanzieren, der nichts tut. Meine Frau ist in der Behinderten Betreuung und verdient ebenfalls extrem wenig, noch weniger als ich in der Produktion.

Ich hin mittlerweile soweit eine Scheidung in Betracht zu ziehen und auszuziehen.

Nicht wegen meiner Frau, aber die Umstände lassen uns auch beziehungstechnisch langsam an unsere Grenzen stoßen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

beziehung, Familienrecht, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, Bürgergeld
Güteverhandlung Unterhalt Kind?

Ich lebe in der Schweiz, bin Deutscher und habe ein Kind in Deutschland. In der Schweiz verdiene ich zu wenig um Unterhalt an mein Kind zu bezahlen.Die Mutter hat mich vor Gericht gezogen obwohl ich immer ehrlich war und auch gesagt habe das ich das Geld wirklich nicht habe. Ich habe auch wenn das Kind mal etwas gebraucht hat versucht etwas beizusteuern, so weit wie es halt ging. Rechnet man meine finanzielle Lage in der Schweiz aus, lebe ich knapp an der Existenzgrenze. Laut meinem Anwalt habe ich ein Minus von ca. 300.- CHF und bin somit nicht zahlungsfähig. Nun soll ich vor Gericht gehen, ist es möglich das ich da vertretet werde? Es ist eine Güteverhandlung, in der steht persönliches Erscheinen. Nun habe ich auf einer Rechtsseite im Internet gelesen das man sich auch vertreten lassen kann. Ich hatte anfangs auch mein Anwalt gefragt ob ich später dafür vor Gericht muss, er sagte mir das er selbst da auch nicht anreisen werde und eine Vertretung schicken werde. Ist das möglich auch wenn da steht das man persönlich Erscheinen soll? Für mich wäre es ein Weg von 14h mit dem Zug, ich besitze kein Auto und ich müsste da Übernachten was mich alles auch einiges kostet, Geld das ich nicht habe. Kann mir vielleicht jemand aus Erfahrung sagen ob ich da wirklich hin gehen muss? witzig ist auch das man laut Aufstellung genau sieht das ich nix habe, aber klar sie versuchen halt alles.

Gericht, kinder, unterhalt
Tochter hat Ausbildung verloren, wer zahlt Unterhalt?

Hallo,

meine Tochter hat in der 11. Klasse das Gymnasium verlassen, da sie der Meinung war, sie schafft es nicht. Danach war sie 1 Jahr zu Hause und hat sich die Sonne auf den Bauch scheinen lassen. Wir rieten ihr dazu eine Ausbildung zu machen, die sie dann auch anfing. Sie ging 2 Jahre auf die Hauswirtschaftsschule. Den Abschluss hat sie nicht geschafft nur den theoretischen Teil für ihr Fachabitur, der praktische Teil fehlt ihr aber dazu. Danach war wieder faulenzen angesagt. Darum rieten wir ihr, sich eine Ausbildung zu suchen, was dann mehr oder weniger durch uns geschah. Sie fand aber eine gute Ausbildung als Altenpflegerin, aus der sie nach 5,5 Monaten aber gekündigt wurde. Auf Anraten ihrer Psychologin sollte sie mit dem Lehrer sprechen, dass sie demnächst länger in die psychiatrische Tagesklinik muss. Nachdem sie dies getan hatte, wurde ihr am gleichen Tag in der Probezeit gekündigt (was noch fraglich ist, weil Probezeit in der Ausbildung wohl nur 4 Monate ist, wir haben vorsorglich Widerspruch eingelegt). Nun wohnt sie in einer Wohnung, hat viele Schulden und psychische Probleme. Wir haben ihr angeboten, dass sie wieder bei uns einzieht, und wir sie unterstützen, wo es geht. Aber die Schulden können und wollen wir nicht übernehmen.

Weiß jemand, inwieweit wir hier offiziell noch unterhaltspflichtig sind? Der Mietvertrag läuft noch 2,5 Monate, danach haben wir gekündigt. Leider stehe ich auch als Bürge drin.

Ich wäre über Infos sehr dankbar.

Kindesunterhalt, unterhalt
Muss mein Vater noch Unterhalt zahlen wenn ich ein Studium und eine Lehre abgebrochen habe?

Hallo zusammen! Ich bräuchte da mal dringend Hilfe. Vorab: Ich bin 21 Jahre alt, lebe seit zweieinhalb Jahren mit meinem Partner zusammen und mein Vater, mit einer neuen Frau verheiratet, müsste mir laut Jugendamt im Monat knapp über 500€ zahlen (meine Mutter ist nicht unterhaltspflichtig und somit raus). 2014 habe ich mein Abitur gemacht, 2015 habe ich dann ein Semester Jura studiert und anschließend im Schuljahr 2015/16 ein FSJ (vollständig) absolviert. Letztes Jahr, also im August 2016, habe ich eine Ausbildung angefangen, diese habe ich allerdings auf ärztlichen Rat hin bzw. aus gesundheitlichen Gründen im Juli 2017 abbrechen müssen (Attest vom Arzt vorhanden). Da ich, ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen, im August umziehen werde, habe ich auch bereits ab 30.08.2017 einen neuen Ausbildungsplatz in der neuen Stadt, der allerdings unvergütet ist. Zu meinem Vater hatte ich bis 2015 noch ein sehr gutes Verhältnis, sodass ich ihn in der Zeit, wo ich Jura studiert habe, auch nicht auf Unterhalt verklagt habe, obwohl ich es hätte machen können und habe nur das Kindergeld von ihm bekommen. Mittlerweile sieht es aber so aus, dass überhaupt kein Kontakt mehr besteht, nur, wenn es um rechtliche Sachen geht. Unterhalt hat er mir (nachdem er sich monatelang geweigert hat) während meiner Ausbildung (d.h. bis jetzt) auch gezahlt, stellt sich jetzt aber quer, da ihm wohl zwei Anwälte gesagt hätten, dass er nach Abbruch der zweiten Ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Ich habe ihm vorher angeboten, dass wir uns auf eine geringere Summe als 500€ einigen können, da mein Lebenspartner seine Ausbildung gerade abgeschlossen hat und nun Gesellengehalt verdient, daraufhin kam von ihm nur noch, dass er die Zahlung nun einstellt, da er mir laut seiner Anwälte nichts mehr zahlen muss. Wenn sich jemand damit auskennt, würde es mich doch mal sehr interessieren, ob er mir weiterhin Unterhalt zahlen muss, da ich die Ausbildung ja wirklich auf ärztlichen Rat hin und mit dessen Bescheinigung abgebrochen habe und dies auch beweisen kann. Ich danke im Voraus und hoffe, dass ich mich nicht zu wild und unverständlich ausgedrückt habe. Viele Grüße!


Ich bitte die Leute, die nur Beleidigungen für mich übrig haben, diese für sich zu behalten.

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unterhalt, Unterhaltspflicht
Kann ich die Unterstützung, die ich meiner Oma gewähre, steuerlich absetzen?

Zum Hintergrund: wir kommen aus einer asiatischen Flüchtlingsfamilie, die aber vor 40 Jahren schon in Deutschland aufgenommen wurde. Und wir haben auch schon längst die dt. Staatsbürgerschaft, und alle Pflichten und Rechte , die für dt. Staatsbürger gelten, gelten selbstverständlich auch für uns. Meine Opa ist bereits ein paar Jahre nach unserer Aufnahme hier verstorben. meine Oma ist also Witwe seitdem. mein Vater ist auf der Flucht gestorben, und meine Mutter hat nie wieder geheiratet, also ich bin Halbwaise, und hab keine Geschwister. ich bin nicht gesetzlich verpflichtet, meine Oma zu unterstützen, noch meine Mutter. (das wurde bereits bei meiner Mutter geprüft, also sie letztes Jahr 65 wurde, und aufgrund ihrer Putzfrauen und sonstigen geringfügig beschäftigten Tätigkeiten seit wir hier sind, ca 250 EUR Rente erhält, und dadurch auch Anspruch auf zusätzliche Hilfe per Sozialhilfe bzw Grundsicherung hat. als einziges Kind wurden auch meine gesamten Vermögensverhältniss, Einkünfte, und Einkommen geprüft. Die Prüfung ergab, ich mit meinen Gehalt, und meine Ausgabe, etc, liegen unter dem, was mich unterhaltspflichtig machen würde. bei beiden Frauen gibt es null vermögen, Oma kriegt Grundsicherungs, und ist auch Pflegestufe 1 eingestuft. Meine Mutter, wie oben beschrieben, kriegt 250 EUR, plus zusätzlich etwas Sozialhilfe. Mutter ist 65, Oma ist 85 Jahre alt. meine Mutter pflegt meine Oma. beide leben zusammen. da meine Oma sehr schlecht isst, hat der Arzt Nahrungsergänzungsmittel empfohlen, die aber von der AOK nicht bezahlt bzw erstattet werden. dies kostet ca all 2 Monate ca 200 EUR. also ca 1200 EUR im Jahr.

meine Frage: kann ich diese Ausgaben, die ich freiwillig für Oma übernehme noch in der Steuererklärung absetzen, und wenn ja, wo?

(ich möchte betonen, meine Bereitschaft, diese Kosten zu übernehmen, hängt nicht davon ab ob ich es steuerlich absetzen kann. ich bin ledig, 37 J. alt, ohne Kinder und Ehemann, und ohne sonstige Verpflichtungen)

ich habe bereits versucht zu googlen, aber finde nur ergebnisse, die sich auf die Unterhaltspflicht beziehen.

danke vorab.

medikamente, Steuererklärung, Steuern, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, unterstützung, Enkel
Wie versteuere ich den "Unterhalt" für meine Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft?

Hallo liebe Community,

ich habe ein Problem mit der Einkommensteuererklärung und werde bei google leider nur zum Teil fündig, bzw. bekomme zu viele unterschiedliche Meinungen.

Es geht um folgendes:

Ich wohne mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung (beide stehen im Mietvertrag und wir wohnen schon über ein Jahr zusammen) und Sie hat keinerlei Einkommen, sodass ich für Ihren kompletten Lebensunterhalt aufkomme (Miete, NK, Krankenkasse, Nahrung usw.). Da wir ja somit in einer Bedarfsgemeinschaft leben und mein Verdienst zu hoch war (zumindest bis incl Juni 2014 - danach haben wir von meinem ALG1 und meinem Dispo "gelebt" ), hatte Sie keinen Anspruch auf ALG 2 oder sonstige Sozialleistungen (Antrag wurde auch nicht gestellt)! Wir haben zwar jeder ein eigenes Konto, Zahlungen wurden bis heute jedoch alle von meinem Konto geleistet. (Meine Freundin hat eine Kontovollmacht für mein Konto)

Nun habe ich mehrfach gelesen, dass ich pauschal den Höchstbetrag von 8354€ + den ebenfalls von mir geleisteten KK-Beiträgen über der Anlage Unterhalt steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.

Wenn ich es denn richtig verstanden habe:

...Steuerfreiheit gilt nur für laufende Zahlungen Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Steuerzahler diese Zahlungen für 2014 auf Antrag bis zu 8354 Euro (2013: 8130 Euro) vom Gesamtbetrag seiner Einkünfte abziehen. Der Höchstbetrag kann sich noch um gezahlte Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen. Hat der Unterhaltsempfänger noch eigene Einkünfte oder Bezüge, so wird der Höchstbetrag gekürzt um die Einkünfte oder Bezüge, die 624 Euro im Jahr übersteigen. Der Empfänger muss den Unterhalt grundsätzlich nicht versteuern. Das gilt auch für den Empfänger, der Zahlungen von Freunden erhält. Besonderheiten gelten für den Unterhalt an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten und eingetragene Lebenspartner...

Quelle: FAZ ( http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertipps/steuertipp-unterhalt-richtig-absetzen-12804304.html )


Dazu hätte ich aber noch 2. Fragen:

1. Muss ich diesen Gesamtbetrag zusätzlich im Mantelbogen eintragen? Wenn ja wo und als was deklariert?

2. Muss meine Freundin in Ihrer Steuererklärung diesen Betrag irgendwo als Einkommen angeben? Wenn ja wo? (Geldleistungen hat Sie ja von mir nicht direkt erhalten)


Ich hoffe hier sind ein paar Experten, die mir damit weiterhelfen können!!!

Beste Grüße Klaus

außergewöhnliche Belastungen, einkommensteuer, unterhalt, aussergewoehnliche Belastung, Bedarfsgemeinschaft, eheähnliche Gemeinschaft
Kindesunterhaltsschulden. Wem steht es zu und wie Ausgleich verrechnen?

Ich habe 2 Kinder (17+14), die vor 2,5 Jahren zum Vater zogen. Ich war zu der Zeit Krank. Er forderte natürlich für die Kinder über das Jugendamt Unterhalt, welchen ich nicht zahlen konnte und daher für jedes Kind 643,50 offen waren. Mein Titel belief sich auf 50€ je Kind.

Die Jüngere lebt nun seit Nov13 wieder bei mir und der Vater zahlte seit dem keinen Unterhalt. Er hat im Gegensatz zu mir ein recht gutes Gehalt und mit dem Unterhalt fallen meine Tochter und ich aus dem Bezug von Hartz IV raus. Nun zahlte er seit Juni ans Jugendamt, aber unterschrieb den Titel erst Ende November. Dieser beläuft sich auf 377€ Mon. Ich stimmte beim Jugenamt zu, dass der Unterhalt für das bei ihm verbliebene Kind mit der Nachzahlung verrechnet wird. Also die 643,50 + für 13 Monate ins.650€. Zusätzlich wird natürlich bei der Verrechnung der Teil des Jobcenters aubgezogen, welches ich in den Monaten erhalten habe und das wird dem Amt auch ausgezahlt.

Nun komme ich aber zur eigentlichen Frage. Das Jugendamt gab mir die Berechnung und teilte mir in dem Brief mit, dass der Unterhalt für meine Jüngere, dem ich geschuldet habe (auch 643,50) von ihrem Unterhalt abgezogen wurde und somit nur noch ein Nachzahlung von 74,50 an sie ausgezahlt wird. Nun verstehe ich die Welt nicht mehr. man kann doch nicht den Unterhalt des Vaters welches er dem Kind Schuldet mit dem Unterhalt verrechnen, welches ich dem Kind schulde. Und wo ist nun dieses Geld gelandet? Der Brief kam erst gestern und ich möchte mich vor einer Auseinandersetzung mit dem Jugendamt informieren.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

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Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

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