Gemeinsame Rechnung?

2 Antworten

Ist eine GbR zwingend erforderlich?

Was ist es denn wenn zwei Leute gemeinsam etwas veranstalten?

Richtig, das ist eine GbR.

Was zu klären wäre ist, ob es wirklich eine gemeindame Veranstaltung ist, oder ob jede der Beiden nur gleichzeitig eine Veranstltung macht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Lisi24 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 00:20

Ja es handelt sich um eine gemeinsame Veranstaltung. D.h. es muss eine GbR gegründet werden? Oder wäre es auch möglich, dass Rechnungen in beider Namen geschrieben werden können? Beide sind bereits als Kleinunternehmerinnen angemeldet.

wfwbinder  18.10.2024, 08:03
@Lisi24

Leider schreibst Du nicht, was Ihr bei der Veranstaltung macht, so ist es nicht möglich einen qualifizierten Rat zu geben.

Da es ja anscheinend nur eine GbR auf Zeit ist, Braucht ihr keinen großen Vertrag zu machen, sondern nur aufschriebenwie ihr vorgehen wollt.

Vorteil, der Umsatz der GbR wird nicht auf Euren Gesamtumsatz für die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerschaft angerechnet.

Lisi24 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 08:30
@wfwbinder

Wir sind Künstlerinnen der abstrakten Malerei und organisieren eine Gruppenausstellung, bei der sowohl wir selbst auch als andere Künstlerinnen ausstellen.
Wir vermieten die Wandflächen an die Künstler*innen, veranstalten kleine Kunstflohmärke und möchten Workshops anbieten.

wfwbinder  18.10.2024, 10:53
@Lisi24

Das hört sich nach einer auf längere Sicht angelegte gemeinsame Tätigkeit an.

  1. Gruppenausstellung
  2. Kunstflohärkte, also regelmäßig, oder unregelmäßig, aber wiederkehrend
  3. Workshops, auch wiederkehrend.

Da wäre es schon zu empfehlen, einen kleinen Vertrag aufzusetzen. Und nicht vergessen, dass dem Finanzamt anzumelden. Es müsste auch ein Geweerbe angemeldet werden.

Eure Bilder selbst verkaufen ist natürlich freier Beruf (jede für sich), aber die Veranstaltung einer Bilderausstellung, oder eines Flohmarktes ist Gewerbe.

Wenn ihr das regelmäßig machten wollt, würde ich sogar empfehlen eine UG zu gründen. Es könnte auch steuerliche Vorteile haben.

Macht mal ein Erstgespräch bei einem Steeurberaterkollegen von mir.

Es gibt keine 'Kleinunternehmerinnen'. Es gibt nur UnternehmerInnen, die die Kleinunternehmerregelung anwenden. Die wiederum hat nur was mit der Umsatzsteuer zu tun, nicht mit dem Umstand, wie und ob man Rechnungen stellen darf.

Wenn Ihr eine gemeinsame Rechnung stellt, habt Ihr damit m.E. schon eine GbR gegründet. Warum nicht einfach jede ihre eigene Rechnung stellt, ist aus der Frage nicht ersichtlich. Es bestünde auch noch die Möglichkeit, dass Unternehmerin A eine Rechnung an Unternehmerin B stellt und B dann mit dem Auftraggeber abrechnet - das kann aber natürlich bei B zur Überschreitung der Umsatzgrenze führen.