Meinem Klienten wurde die Überlassung eines geleasten Dienstrades mit Gehaltsumwandlung in Höhe der leasingrate von 100,-€ angeboten. Er meint ja, das sei dann fast umsonst wegen der Steuervorteile, ich glaube das nicht unbedingt.
Ich bin mir bei der Berechnungsmethode unsicher.
Brutto ohne Rad = 1.800, netto 1.301,-€
Brutto mit 100,-€ Gehaltsumwandlung = 1.700,-€
Geldwerter Vorteil sei 60,-€
Also fiktives Brutto 1.760,-€, netto fiktiv 1.278,-€
Von diesem fiktiven Nettolohn wird aber der geldwerte Vorteil von 60,-€abgezogen, sodass real ausgezahlt werden 1.218,-€.
Also zahlt er 83,-€ tatsächlich selbst für das Fahrrad (ursprünglicher Nettolohn 1.301 minus 1.218,-€). Hab ich das im Prinzip richtig verstanden?