Man liest ja, die Günstigerprüfung für Kapitalerträge würde sich lohnen, wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt.
Darunter verstehe ich normalerweise den persönlichen Durchschnittssteuersatz. Aber geht es nicht eigentlich um den persönlichen Grenzsteuersatz?
Dann würde es sich ja schon bei einem Angestellten mit 3.000 brutto/zvE 28.000 nicht mehr lohnen, denn der Grenzsteuersatz läge dann schon bei 27,95%. Der Durchschnittsteuersatz bei 13,73%.
Oder verstehe ich das falsch?