Hilfe - Vermieter lehnt Senkung der Nebenkosten trotz hohem Guthaben ab, was kann ich tun?

Hallo,

mein Vermieter will die Nebenkosten nicht senken, obwohl ich ein Guthaben von über 1000,- (tausend) in der letzten Endabrechnung habe. Ich hab schon mehrere Briefe hin- und her geschrieben, mehrere Telefonate geführt und dann nochmals eine schriftliche Mitteilung gemacht, dass ab September 2024 die Nebenkosten der Miete um Summe x von mir gesenkt werden, da auch unter Abzug der Energiepreisbremse (diese fällt jetzt weg), Preiserhöhung etc. immer noch ein Guthaben von ca. 350,- im nächsten Jahr anfallen wird, mein Heiz- und Verbrauchsverhalten ist seit Jahren gleich, es gab auch zuvor fast jedes Jahr ein Guthaben von ca. 400-500,- (auch da ist der Vermieter auf Anfrage nicht mit den Nebenkosten runter gegangen, da wusste ich aber noch nicht, dass auch der Mieter senken kann). In den 2 Jahren, wo die Energiepreise so gestiegen sind, gab es ein leichtes Minus von ca. 100,- (hundert) in der Endabrechnung, jedoch im letzten Jahr/letzte Endabrechnung hab ich ein Guthaben von wie gesagt über 1000,- (tausend) und aufgrund dieser Endabrechnung sollen jetzt endlich mal die Nebenkosten gesenkt werden, da ich schon länger siehe Endabrechnungen zu viel Nebenkosten zahle.

Eine schriftliche Mitteilung der Senkung an den Vermieter begründete ich mit BGB Paragraph 560, Absatz 4.

Was kann ich jetzt tun, der Vermieter hat eine schriftliche Ablehnung der Senkung geschickt. ....Ich meine, ich hab ihn nicht um Erlaubnis gefragt, da BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien die Nebenkosten senken können. Der Vermieter will nun meine ganzen Zählerstände haben, ich sehe das aber aufgrund der schon jahrelang zu hohen Miete und der bereits aktuell erfolgten Briefe/Telefonate/Besprechungen (auch schon vor 2 Jahren) als Hinhalten an. Im Grunde gehen ihn meine Zähler mittendrin in der Saison doch nix an, er wird es ja in der Endabrechnung sehen und hat es ja auch die letzten Jahre immer gesehen, dass ich zuviel zahle. Oder wie ist das? Er meinte, er würde zur Sicherheit lieber mehr an Nebenkosten nehmen, dieses Mehr hab ich aber schon einkalkuliert bei der Höhe der Senkung, obwohl ich doch eigentlich gar nicht müsste, oder? Es heisst doch: "Etwaige Sicherheitszulagen zur Sicherheit, weil man nicht weiß, was kommt etc.." sind doch bei Vermietern unzulässig, oder?

Ich würde auch gern wissen, ob ich die Zählerstände jetzt überhaupt mitteilen muss, denn ich hab den Vermieter nicht um Erlaubnis für die Senkung gefragt und fürchte ein weiteres Hinhalten, da BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien aufgrund der letzten Jahresendabrechnung senken können und meine erste Mitteilung zur Senkung aufgrund der aktuellen Endabrechnung war bereits am 2.8.24.

Und um wieviel kann ich die Nebenkosten senken?

Was kann/sollte ich jetzt tun?

Ich bin in keinem Mieterverein.

Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Info.

VG

Guthaben, kosten, Mietrecht, Nebenkosten, Ablehnung, Abrechnung
Wie Abo kündigen?

Hallo, es hört sich jetzt sehr blöd an, aber ich bin in eine Abo-Falle von Brazzers reingetappt. Ich bin unter 18 Jahre alt.

Ich habe keinen Zugriff auf irgendwelche Videos etc, außer ich kaufe sie nochmals extra für ca. 4 Euro. Auch wenn ich auf die Support Website von Brazzers gehe und meine Abos ansehe scheint dieses Abo für das ich bezahlt habe nicht auf.

Ich habe auch keine E-Mail von dem Unternehmen bekommen, daher ist doch der Vertrag rechtlich nicht abgeschlossen, oder? Und nachdem ich minderjährig bin und meine Eltern GEGEN den Kauf sind, kann man ja eigentlich den Vertrag direkt widerrufen?

Ich habe auch schon bei meiner Bank angerufen und die Mitarbeiterin hat gemeint, dass Brazzers in der genau gleichen Sekunde die Transaktion storniert, als auch die Buchung abgeschlossen hat und nachdem die Buchung störker war wurde mir das Geld abgebucht. Ich habe den Kauf am 27.08. abgeschlossen und am 28.08. war die Vormerkung auf meiner Kreditkarte für den Kauf verschwunden. Heute(29.08.) bin ich aufgewacht, schaue auf mein Konto und ja, da war dann auf einmal das Geld abgezogen.

Ich habe jetzt vor als erstes dem Unternehmen eine E-Mail zu schreiben dass ich nicht volljährig bin und sie das Abo, mit Bestätigung! kündigen sollen. Danach werde ich mit wem in einen Support-Livechat gehen da ich gehört habe dass das keine schlechte Möglichkeit ist mit denen zu kommunizieren. Und dann meine Kreditkarte sperren zu lassen, aber ich weiß nicht ob dadurch die Inkasso eingeschaltet wird.

Ich bitte euch dringend um Hilfe!!

LG

Recht, Rechtsanwalt, Unternehmen, Abofalle, Abonnement, Scam
Habe ich mich damit strafbar gemacht?

Hallo, ich habe mich gestern einer Person nicht sehr nett verhalten und habe jetzt etwas Angst das sie mich deswegen eventuell Angezeigt haben könnte.

Also ich wollte mich gestern gegen 18:00 Uhr mit einer nicht professionellen Dame treffen die im Internet Sex gegen Geld anbietet. Ich habe mich in der Vergangenheit schon ein paar mal mit ihr getroffen nur dann habe ich sie einmal versetzt und darauf ist der Kontakt abgebrochen vor ca. 2 Wochen habe ich wieder Kontakt mit ihr gehabt und ich konnte sie überreden mich für einen erhöhten Geldbetrag nochmal zu treffen, dieses Treffen hätte gestern stattfinden sollen.
Wir haben dann über diese Internet Seite ausgemacht wann ich bei ihr bin und dann habe ich ihr sehr viele Nachrichten geschrieben Ausreden erfunden wieso ich noch nicht da bin und bald hat sie das dann gecheckt das ich nicht bei ihr auftauchen werde. Als das dann eigentlich klar war, hat sie mich nicht aber blockiert sondern weiter mit mir geschrieben. Ich muss dazu sagen ich habe mich schon echt sehr scheiße verhalten und habe um ein Beispiel zu nennen auch gesagt das ich bei ihrer Adresse bin obwohl ich das überhaupt nicht war. Irgendwann hat sie mir dann geschrieben das sie durch meine IP Adresse sieht wo ich mich gerade befinde. Wo ich ehrlich gesagt echt bisschen Panik hatte es war zwar nicht ganz richtig aber ich war in der gegen kurz vor so 20 min. Ich dachte dann erst das sie mich irgendwie gehackt hatte und habe schon überlegt mein Bankkonto zu sperren. Aber das war dann doch Fehlalarm. Heute Früh habe ich mich dann entschuldigt für mein Verhalten. Sie hat mir dann nur noch geschrieben. „Das ich mir keine Sorgen machen soll, und mein Geschenk schon auf dem Weg sei. Danach hat sie mich blockiert und jetzt habe ich ehrlich gesagt große Angst das sie gestern bei der Polizei war und mich angezeigt hat. Meine Frage an euch die vielleicht schonmal sowas gemacht haben, bzw. Die sich mit dem Recht auskennen. Habe ich mich strafbar gemacht ? Ist es wahrscheinlich das die Polizei meine Adresse herausgefunden hat und ich jetzt in den nächsten Tagen eine Anzeige wegen Belästigung oder ähnlichem bekomme? Wenn irgendwas unklar sein sollte bitte nachfragen.

Ich weiß ich bin in der Geschichte hier der „Böse“ aber die Ironie ist ich wollte seit heute eigentlich mit solchen Treffen aufhören und das gestern war einfach im Nachhinein nur richtig dumm und sinnlos von mir.

LG

Anzeige bekommen
Wer ist für die inhaltliche Korrektur (verkehrte Datumsangabe) eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig?

Hallo,

wer kennt sich da aus und kann sagen wie das Ganze ausschaut ?

► Vor dem Arbeitsgericht wurde bei einem Gütetermin ein Vergleich geschlossen.

Im aktuell vorliegendem Sitzungsprotokoll ist ein Datum verkehrt angegeben.

Das Sitzungsprotokoll wurde zur Kennntnisnahme von der RA-Kanzlei an den Kläger versandt. Im Protokoll ist ein Fehler bei einer Datumsangabe ersichtlich. Dies betrifft das Datum ab wann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Im Protokoll steht:

"... besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass der Kläger im Hinblick auf § 3 Abs. 3 EntgFG ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem 30.06.2024 zusteht. Höhe und Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des EntgFG. ..."

► Tatsächlich steht laut Gesetz ab dem 29.06.2024 bereits Entgeltfortzahlung zu. Dies wurde im Vorfeld durch die Krankenkasse sowie eigentlich auch durch den beauftragten Rechtsanwalt angebracht/bestätigt.

► In der Klageerweiterung steht sogar:

".... Entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 3 EntgFG erhält der Kläger Krankengeld in der

Zeit vom 20.06.2024 bis 28.06.2024. Für die Zeit vom 29.06.2024 bis 09.08.2024 hat der

Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. ....."

• Die RA-Kanzlei ist derzeit nicht erreichbar, die die Fragen ggf. beantworten könnte:

A) ► Wer ist für die inhaltliche Korrektur eines Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts zuständig, um wie in diesem Fall, ein Datum korrigieren zu lassen bzw. korrekt (schriftlich) festzuhalten?

B)An wen wendet man sich?

C) ► Kann überhaupt nachträglich eine Korrektur stattfinden?

D) ► Gibt es da eine Frist?

Die Kündigungsschutzklage lief über die Rechtsschutzversicherung.

E) ► Entstehen für die Korrektur Kosten für den Kläger?

F) ► Wenn ja, sind die Kosten dafür mit dem bisherigen Vorgang bei der RS-Versicherung abgedeckt?

►► Mit bestem Dank im voraus für Eure Nachrichten, Infos, Ratschläge etc..

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Aufenthaltbestimmungsrecht für Kind?

Hey, vor ca 5 Wochen ist meine ex ( nicht verheiratet) von mir und meinem Kind (2jahre) abgehauen so Zusagen hat sie uns im Stich gelassen davor hatten wir Streit und ihr Grund war sie ist abgehauen weil sie sich bedroht fühlte ich war währenddessen mit dem kleinen auf eine Feier wo Sie nicht mit wollte wir zuhause lebten in einem Haus mit meinen Eltern Oma und Opa von mein Kind als ich wieder nachhause bin war sie weg und nach 2 Stunden ist sie mit der Polizei gekommen und wollte das Kind haben da wir beide die gleichen Rechte haben und die Polizei gesehen hat das es dem Kind gut geht ebenfalls hat der Polizist mit dem Jugendamt telefoniert und auch noch mal bestätigt das bei mir und dem Kind alles in Ordnung ist und somit das Kind bei mir dem Vater bleibt danach hat meine ex Antrag auf Kindeswohlgefährdung gestellt danach ist das Jugendamt zu mir und haben ebenfalls bestätigt das keine kindeswohlgefährdung vorliegt danach ist eine verfahrensbeistand zu mir und hat auch gesehen das es dem kleinen gut geht in diesen 5 Wochen hat die ex sich höchstens 3 mal bei mir gemeldet um den klein zu sehen per FaceTime so jetzt war ich beim Gericht und das Gericht hat entschieden das die hauptbezugsperson die Mutter ist und ich nur ein Umgang mit ihm habe meine ex sagt sie lebt bei einer Freundin in Stuttgart und dan soll er jetzt hin das entspricht doch nicht dem kindeswohl ich mein das Kind hat bei mir alles gehabt ein sicheres Zuhause und alle haben es gesehen wir haben jetzt immernoch beide unsere gleichen Rechte wie aufenthalt und Sorgerecht jetzt hab ich ein Gutachter ins Spiel geholt deswegen ist es eine vorläufige Entscheidung heute hab ich mein Kind leider der Mutter geben müssen wo jetzt irgendwo ist wo ich nicht weis keine Adresse garnix und auf die Frage an dem verfahrenbeisstand der eben dabei war ob es jetzt überprüft wird wie der kleine sich bei ihr verhält hat sie gemeint nein das mach ich erst wenn sie ne eigene Wohnung hat, Bitte was ? Ich hab mein Kind abgeben und weis nicht mal wo es hingeht ein Schlafplatz Spielsachen hat was kann ich tun mein Kind wieder zurück zu holen sein Zuhause ist bei habe kein Problem das er seine Mutter sehen darf das Kind brauch beide Eltern teile aber seine Wurzeln sind einfach hier bei mir wo er schon seit Geburt ist ich bin auch in elternteilzeit und habe seine Großeltern als Unterstützung ich habe ein Anwalt könnte ich zum klagen gegen sie weil sie kein festen Wohnsitz hat oder das Jugendamt Bescheid sagen das die gucken sollen wie der kleine sich bei ihr verhält

danke für eurer Zeit

Buchhaltung von PayPal-Zahlungen?

TL;DR: Ich verkaufe digitale Produkte über Gumroad und bekomme PayPal-Zahlungen, die auf meinem PayPal-Konto eingehen. Wie belege ich diese Zahlungen korrekt in Lexoffice, wenn ich für jeden Verkauf drei Transaktionen habe (Einnahme, PayPal-Gebühren, Partnergebühren)? Kann ich einen monatlichen PayPal-Kontoauszug als Beleg nutzen?

Hallo zusammen,

ich benötige Unterstützung bei der Buchhaltung meiner Einnahmen als Kleinunternehmer. Ich verkaufe digitale Produkte online über Gumroad, und normalerweise werden meine Einnahmen gesammelt und wöchentlich auf mein Geschäftskonto überwiesen. Wenn Kunden jedoch über PayPal zahlen, wird der Betrag direkt auf mein PayPal-Konto überwiesen.

Ich nutze Lexoffice für meine Buchhaltung und habe sowohl mein normales Geschäftskonto als auch mein PayPal-Geschäftskonto dort verknüpft. Unter meinem PayPal-Konto bei „Alle Umsätze“ sehe ich für jede Zahlung drei Transaktionen: einmal den Bruttogewinn, dann werden die PayPal-Gebühren abgezogen und schließlich die Partnergebühren (also die Gebühren, die Gumroad nimmt).

Beispiel:

  • Einnahme: +25,48 €
  • Partnergebühren: -6,95 €
  • PayPal-Gebühren: -1,66 €

Da ich pro Monat zwischen 10 und 50 Kunden habe, die über PayPal bezahlen, erscheinen in Lexoffice drei Transaktionen für jede Zahlung, was zu einer Vielzahl von Buchungsposten führt, die ich belegen muss.

Fragen:

  1. Belegführung:
  • Muss ich wirklich jede Transaktion einzeln belegen, oder gibt es eine effizientere Methode, dies zu handhaben?
  1. Kontoauszüge als Beleg:
  • Ich habe herausgefunden, dass ich monatlich einen PayPal-Kontoauszug exportieren kann, der alle Transaktionen des Monats enthält, einschließlich Namen, E-Mail-Adressen (falls vorhanden) und gezahlter Gebühren. Kann ich diesen Kontoauszug als Beleg für alle Transaktionen des Monats nutzen? Beim Hochladen eines Belegs in Lexoffice muss ich angeben, ob es sich um eine Einnahme oder Ausgabe handelt. Der Kontoauszug enthält jedoch sowohl Einnahmen als auch Ausgaben. Wie gehe ich mit der Angabe des Gesamtbetrags um? Im Kontoauszug sehe ich das Guthaben zu Beginn und am Ende des Monats. Kann ich die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen als Basis für die Buchung verwenden?

Ich freue mich über eure Unterstützung und Ratschläge zu diesen Fragen.

Vielen Dank im Voraus!

 

Buchhaltung, Konto, paypal, Unternehmen
Unternehmer-Kilometer mit dem Deutschlandticket in Steuererklärung absetzen?

Hallo liebe Finanzfreunde,

als Einzelunternehmer (neben sozialversicherungspflichtigem Angestelltenverhältnis) nutze ich auch das Deutschlandticket um zu Auftragsorten/Kunden zu gelangen, nun habe ich allerdings feststellen müssen das in Elster im EÜR - Fahrtkostenformular und auch in WISO Steuersparbuch die Kilometerabschreibung nur für Strecken zu Kunden/Aufträgen mit dem Auto möglich ist. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann man in dem Formular nur mit tatsächlichen Kosten (also Ticketpreisen) angeben.

Das verwundert mich sehr, da in dem Fahrtkosten-Formular für Arbeitnehmer alle Fahrten zum Arbeitsort voll mit 30 Cent (ab dem 22. KM pro Fahrt sogar mehr) den Kilometer berechnet werden, völlig unabhängig davon ob ein Auto, ein Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder die Füße genutzt wurden. Egal wie man sich also als Arbeitnehmer zum Arbeitsort bewegt hat und wie hoch die Ausgaben waren alle bekommen gleich viel von der Steuer zurück. Ich kann mir schwer vorstellen, dass unser Verkehrswende predigender Fiskus diese Art der Berechnung/Erstattung nur Arbeitnehmern gewehrt und Einzelunternehmer nur nach tatsächlichen Ticketkosten Steuererstattungen bekommen. Hoffe auf eure Hilfe, Suchmaschine und KI habe ich schon bemüht, vielleicht kennt hier ja jemand das entsprechende Formular oder den Kniff zum Kilometergeld mit Öffis für Einzelunternehmer :)

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung, Steuern, Fahrtkosten, Fahrtkostenerstattung
Rechnet sich die VBLklassik?

Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren im öffentlichen Dienst und bin daher in der betrieblichen Rentenversicherung VBLklassik versichert. Vor kurzem kam die Rentenberechnung, die sich aus meinen Beiträgen in 2023 ergibt.

Ich habe ca. 55T€ verdient und bin 28 Jahre alt, was unter dem Strich ca. 10 Versorgungspunkten bzw. nach aktueller Berechnung 40€ monatlicher Rente ab 67 (also in 40 Jahren) entspricht. Dafür habe ich jedoch auch etwa 900€ meiner Nettobezüge als Beiträge an die VBL gezahlt.

Wenn ich die 900€ für 40 Jahre am Kapitalmarkt anlegen würde und konservativ von 5% durchs. jhrl. Rendite ausgehe, könnte ich ab 67 über 22,8 Jahre 40€ (was dem Anteil von 2023 an meiner VBL-Rente entspräche) entnehmen. Das heißt die VBL würde sich allein auf meine Beiträge bezogen erst iwo im Alter von ca. 90 rechnen und das obwohl mein Arbeitgeber zusätzlich noch einen fast doppelt so hohen Beitrag einzahlt. Daher erscheint mir die VBLklassik ein relativ schlechtes Vorsorgeprodukt zu sein.

Ist meine Rechnung i-wo fehlerhaft oder übersehe ich vielleicht einen Vorteil der VBL? Ich werde in ca. 2-5 Jahren den ÖD verlassen und überlege, ob es dann nicht sinnvoller wäre, meine gezahlten Beiträge zurückzahlen zu lassen und selbstständig auf dem Kapitelmarkt anzulegen. Diese Möglichkeit besteht wohl, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat.

Vielen Dank für alle, die sich die Zeit nehmen da zu durchdenken :)

Anlage, Altersvorsorge, Rente, Finanzen, öffentlicher Dienst

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