16.000 € privat verliehen und nichts zurückbekommen, wie gehe ich vor?

Guten Abend,

Ende August letzten Jahres wurde ich in den sozialen Medien von einer "Bekannten" angeschrieben und nach Geld gefragt. Es ging dabei um eine kleine Leihe. Persönlich kennen wir uns nicht, da sie in Bayern lebt und ich in Norddeutschland.

Ich habe mich für die Leihe bereit erklärt und schon bald wurde die Unterhaltung auf WhatsApp weitergeführt, denn - wie man sich denken kann - war dies erst der Anfang. Ab diesem Zeitpunkt wurden jede Woche Überweisungen getätigt - größtenteils für Lebensunterhalt, Medizin und Haustiere.

Schon bald wurde ihre Schwester auf mich aufmerksam und ihr Partner schloss sich ihr an. Die Schwester benötigte noch viel mehr Geld und bettelte fast jeden Tag, rief mich 10 Mal hintereinander an und redete mir ein schlechtes Gewissen ein. Zuletzt etwas Geld gesehen habe ich im Mai. Nicht einmal 100 Euro.

Seitdem frage ich diese 3 Personen jeden Monat, wann sie mir von Ausbildungsgehalt und Nebenjob denn mal etwas zurückgeben. Mindestens dreimal habe ich Fristen gesetzt - die Versprechen, es würde etwas überwiesen werden, wurden gebrochen. Das Septembergehalt hätte heute kommen sollen, aber seit gestern meldet sich ihre Schwester nicht mehr, wie schon öfter geschehen.

Mit der Bekannten stehe ich noch im Kontakt, sie möchte eine Anzeige bei der Polizei natürlich unbedingt verhindern und schnellstmöglich etwas überweisen. Wer's glaubt.

Nun ja. Was sind eigentlich meine Beweismittel? Zum einen habe ich natürlich die Kontoauszüge aus dem Online Banking mit allen überwiesenen Geldbeträgen. Den Chatverlauf von WhatsApp habe ich mir auch bereits abgespeichert, falls sie diesen löschen sollten. Aus diesem geht eindeutig hervor, dass es sich bei den Überweisungen um Leihen handelt. Im Verwendungszweck der Überweisungen steht seit dem ersten Tag "Taschengeld", was natürlich eher suboptimal ist.

Die vollen Namen der Personen habe ich, diese sind auch auf Facebook auffindbar.

Tja, wie kann ich ab diesem Monat beginnen? Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung? Anwalt einschalten? Mahngericht?

Wie schlecht ich mich mit Geld umgehen kann und wie naiv ich bin, braucht mir keiner mehr zu sagen. Das weiß ich nun selbst zu gut.

Ich freue mich auf Antworten und Lösungsansätze.

Anwalt, Unterschlagung, Anzeigen bei Polizei
2-Jährige Ausbildungen?

Guten Tag,

bei Ausbildungen gibt es 2 verschiedene

Formen so wie ich weiß.

Einmal

Ausbildungen für Hilfskräfte/Arbeiter die

2-Jahre laufen

zum Beispiel

Verkäufer

Fachlagerist

Industrieelektriker

Fachkraft für Metalltechnik

oder

Maschinen anlagenführer

und als 2

Form

die 3-Jährigen

Ausbildungen als

angelernter Fachhelfer z.b

Verfahrensmechaniker

Zerspanungsmechaniker

Elektroinstallateur

Bankkaufmann

Systeminformatiker

Einzelhandelskaufmann/-Frau

als Beispiel.

Meine

Frage ist warum

bei den Ausbildungen bei den man angelernter Hilfsarbeiter ist

hier oft

Fachkraft als Anforderung steht und auch bei den andern 2-jährigen berufen steht Fachkraft obwohl es doch Helfer ist wie zum beispiel hier

https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/27814

Und zu meiner 2 Frage ist

wie kann da stehen

das man zwischen 3130 bis 4670 euro verdienen kann

als Helfer

ich bekomme grade mal 13 € pro Stunde also ungefähr 55 cent mehr als mindestlohn und davor war ich als richtiger ungelernter arbeiten und hab effektiv das gleiche bekommen - ohne kleine Helferausbildung von 2-Jahre , eiziger Unterschied ist das der Mindestlohn vor 3-4 Jahren weniger war aber auch nur 30-50 cent mehr bekommen.

Also find ich irwie komisch

https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/35263

beispiel bei mein angelernten Ausbildung Maschinenbediener & Produktionshelfer

obwohl es eine angelernte Hilfskraft ist und man kein unterschied sieht

Ausbildung, Mindestlohn
Übergabeprotokoll fehlerhaft oder unvollständig, kann ich belangt werden?

Ich habe ziemlich genau 1,5 Jahre in meiner jetzigen Mietwohnung gewohnt und ziehe zum 1.12. Aus. Jetzt bin ich grad in der Vorbereitung, alles schonmal langsam einzupacken und zu planen.

In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss. Im Mietvertrag steht zur Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses folgendes: "Die Wohnung nach Bedarf komplett in hell (möglichst weiß) und einheitlich gestrichener Raufaser an Wände und Decken [...]. Beschädigungen an den Laminatböden, Türen und Türzargen sind fachgerecht zu beseitigen.".

Ich habe dann auch nochmal auf die Übernahmebestätigung von damals geschaut, dort wurde angekreuzt, dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird. Mein Vormieter hatte nicht frisch renoviert/tapeziert, es war halt noch die Weiße Wandfarbe seines Vormieters. Auch wurden keine kleineren Macken an den Türen vermerkt, sowie der starke Grünbelag und abblätternde Farbe auf der Balkonwand.

Das war meine erste eigene Wohnung.. ich kannte mich damit leider nicht wirklich aus.(jetzt immernoch nicht wirklich, deswegen frage ich ja nach). Kann von mir verlangt werden, dass ich frisch weiß streiche/neu Tapeziere? Das Einzige was ist, ist dass halt das weiß etwas verblasst ist. Ich bin sehr sorgsam mit der Wohnung umgegangen und habe hier keine Schäden verursacht..

Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Mieterrecht
Sinn von 2-Jährigen Ausbildungen?

Guten Tag,

da ich momentan auf momentan auf Jobsuche bin und ich vor 1-jahr meine Helferausbildung gemacht hab und ich am am zweifeln bin hab ich eine Frage.

Bei Ausbildungen gibt´s 2 Formen einmal

2-Jährige Helferausbildung die nur 2-Jahre gehen

Beispiel

Verkäufer

Fachlagerist

oder

Maschinenführer ,was ich gelernt hab

und einmal die

leicht besseren Fachhelfer-Ausbildungen

von 3-Jahren wie

Zerspanungsmechaniker

Industriemechaniker oder

Fachkraft für Lagersysteme.

Meine Frage is

wozu es

2-Jährige Ausbildungen gibt wenn man als angelernte Hilfskraft eingestuft wird und man genau so viel Lohn bekommt wie davor.

Ich habe vor meiner Ausbildung 3-4 jahre ungelernt bei zeitfirmen gearbeitet und

immer den igz-tarif bekommen wo ich mit Lohngruppe 1 bezahlt wurde.

Nach der Ausbildung hab ich mich bei Zeitfirmen beworben und

hätte bzw habe Lohngruppe 1 bekommen - also gleihe wie vor der Ausbildung - da man nur Hilfskraft ist .

Momentan bewerbe ich mich bei Zeitfirmen und leider ist es auch so das viele

zwar mich bei Firmen vorschlagen oft kommt aber keine Rückmeldung oder

es wird gesagt sie haben zu wenig Erfahrung oder eine Hilfsausbildung reicht nicht aus ...

Vor 2 Wochen hab ich mich bei einer Zeitfirma beworben und ein Probetag in ein Logistikzentrum als Lagerhelfer gehabt - da ich aber nicht im Lagerbereich gehen wollte und ich abgesagt hab hat die zeitfirma übelst unfreundlich reagiert und gemeint

dann können wir ihnen auch nicht weiterhelfen wenn Sie jedes Angebot ablehnen -dann tun Sie uns den Gefallen und bewerben sich zukünftig nicht mehr bei uns - obwohl ich davor gesagt hab ich suche was in der Produktion und nicht im Lager.

Hättet Ihr vllt Tipps

Das ist mein Zeugnis von der Hilfsausbildung

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Ausbildung, Hilfe, Lohn, Zeitarbeit, Jobsuche, sinnvoll, Zeitarbeitsfirma
behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale?

Ein schwerbehinderter Rentner hat Ausweis mit GdB 100. Weitere Merkmale hat der Schwerbehindertenausweis nicht. In der Steuerklärung werden wegen hoher Aufwendungen für Arzt usw. außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht, Das Steuerprogramm, mit dem die Steuer gemacht wird, rechnet zu diesen außergewöhnlichen Aufwendungen automatisch eine behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale von 900 € dazu, die sich nicht herausnehmen lässt. Das Finanzamt erkennt die außergewöhnlichen Aufwendungen für Arzt usw. an, berücksichtigt die behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale bei den außergewöhnlichen Aufwendungen hingegen nicht.

 Für die behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale benötigen nach § 33 EStG Schwerbehinderte mit einem GdB von 70 zusätzlich das Merkmal G. Nach meiner Auslegung von § 33 EStG benötigen Schwerbehinderte mit einem GdB von 80 dieses Merkmal G hingegen nicht. Um die behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale geltend machen zu könn, müsste also ausreichen, wenn ein GdB von 80 festgestellt ist. Also müssten alle Schwerbehinderten mit einem GdB ab 80 (also auch mit einem GdB 100) ohne weitere Voraussetzungen automatisch Anspruch auf die behinderungsbedingte Fahrkostpauschale in Höhe von 900 € haben, ohne Nachweis dass behinderungsbedingte Fahrkosten überhaupt entstehen oder entstanden sind.

 Habe unendlich gegoogelt und kann diesbezüglich nichts finden. Was ist nun richtig?

 

Schwerbehindert