Guten Abend,
Folgender Sachverhalt: Ein Bekannter von mir, der mir vor einiger Zeit eine größere Geldsumme geliehen hat, hat sich kurzdarauf im Grundbuch meines Hauses (bin alleiniger Eigentümer) mit meinem Einverständnis eine Grundschuld in Abt.3 eintragen lassen. Lief alles über den Notar.
Folgendes Problem nun: Aufgrund Arbeitslosigkeit und ausstehenden Raten wurde mir ein Konsumerkredit gekündigt, deren Restforderung auch noch recht hoch ist. Lohnpfändung ist bei mir zur Zeit nicht möglich und bewegliches Vermögen, welches was einbringen könnte, habe ich keines. Folglich wird sich die Bank nach einer Vermögensauskunft sicherlich einen Vollstreckungstitel bei Gericht für mein Haus beantragen und bewilligt bekommen.
Was passiert bei einer erfolgreichen Zwangsversteigerung des Hauses mit der eingetragenen Grundschuld meines Bekannten? Muss der Käufer, der das Haus mal ersteigern wird, diese Grundschuld mit zahlen und wird diese dann an meinen Bekannten ausgezahlt oder müsste er diese Grundschuld auch erst wieder einfordern?
Ist bis jetzt die einzige Belastung in Form einer Grundschuld, die in Abt.3 des Grundbuchs meines Hauses eingetragen ist. Mein Bekannter müsste also auf jeden Fall Vorrang genießen.