Gutschrift Betreibskostenabrechnung?

4 Antworten

Die Mitteilungspflichten stehen ja in Abs.3 Par. 27 WoGG.

Zu beachten "nicht nur vorübergehend" und "15%".

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html


MuttivomSchatzi 
Beitragsersteller
 12.10.2024, 08:49

Habe ich alles schon gelesen. Da steht nichts von einer Gutschrift bzw.betriebskostenabrechnung. Also bevor ich jetzt hier weiter mache, und lauter seltsame Antworten bekomme Wobei wahrscheinlich keiner genau weiß ob ja oder nein lass ich mich lieber rechtlich beraten. Weil ich möchte nicht was melden was ich nicht melden muss. Trotzdem danke.

https://www.zurecht.de/sozialrecht/wohngeld/nebenkosten/

daraus ergibt sich im Prinzip, dass lediglich verbrauchsabhängige Betriebskosten Nachzahlungen bzw. Gutschriften bedingen.... und das überwiegend im Bereich Heizkosten / Warmwasserbereitung ..... und die sind hinsichtlich Wohngeld irrelevant.


MuttivomSchatzi 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 15:29

Das habe ich heute schon gelesen , dass hilft mir leider nicht weiter.

Melden macht "frei" und vor allem bist Du dann "safe"!


Gaenseliesel  17.10.2024, 17:17

@betroffen .....berechtigter Einwand - Danke☝️

Nachzahlungen als a u c h G u t h a b e n von Betriebskosten sind wohngeldrechtlich nicht relevant, denn ein NK- Guthaben ist keine Änderung von monatlichen Einkommen !

MuttivomSchatzi 
Beitragsersteller
 11.10.2024, 13:08

Diese Antwort bringt mir nichts. Da ich auch selber noch Miete zahle. Bin berufstätig.