Mißbräuchliche Grundschuldbriefnutzung was soll ich machen?

Hallo ich habe vor Jahren von meinem inzwischen geschiedenen Partner eine Grundstück übertragen bekommen (kein Kauf, einfache Übertragung).

Auflage im Notarvertrag ist, dass sie die Grundschulden spätestens bei Scheidung (die inzwischen durch ist) löschen lassen muss.
Ich habe sie mehrfach dazu aufgefordert.
Sie hat die Löschung nicht gemacht.
In meinem Grundbuch steht "brieflose Grundschuld".
Wie mir nun (erst jetzt!) bekannt geworden ist, hat sie (nach dem sie selbst die Scheidung eingereicht hat) irgendetwas mit den Banken gemacht und die eine Bank hat eine Abtretung genau dieser Grundschuld (mein Grundstück ist in dem Anschreiben genannt) an eine andere Bank gemacht, worin gelistet ist, dass eine Briefgrundschuld abgetreten wurde.
Also sie hat missbräuchlich einen Grundschuldbrief, der mein Grundstück nennt, aber nicht bei mir im Grundbuch gelistet ist, für irgendeine ":-(" Aktion verwendet. Die Banken haben anscheinend mitgespielt aus welchem Grund auch immer.

Die Frage(n) nun:
1. Wen muss ich darüber wie unterrichten? Bank1, Bank2, Amtsgericht, wen noch?. 2. Wo muss ich welche Strafanzeige dagegen einreichen.
3. Brauche ich einen Anwalt oder geht eine staatliche Instanz nach Anzeige dem automatisch nach?
Falls Anwalt ja, welches Fachgebiet?
4. was muss ich sonst noch tun?5. gibt es zu diesem Themenkreis Tipps im Internet?
Danke, wenn es Hinweise gibt. Ich bin zZt ein wenig lost.

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Alleinige Duschmöglichkeit nicht nutzbar- Höhe Mietminderung?

Hallo,

wir haben Mitte Februar 2024 einen Mietvertrag (Einzug 30.03.2024) unterschrieben. 2-3 Wochen nach der Unterschrift haben wir dann die Info vom Vormieter bekommen, dass die Dusche zu unserem Einzugstermin wegen eines Wasserschaden hinter der Dusche nicht nutzbar sein wird. Darauf haben wir den Vermieter angesprochen wieso uns von dem Schaden bei der Besichtigung nichts gesagt wurde und wieso wir so eine wichtige Info vom Vormieter erfahren anstatt von ihm. Angeblich wusste er nichts von diesem Schaden obwohl er schon die Auftragsbestätigung der Handwerker unterschrieben hatte.

Das Trocknungsgerät wurde in der Woche vom 18.03.2024 installiert und ab diesem Zeitpunkt hätte der Vormieter nicht mehr duschen dürfen, woran er sich aber nicht gehalten hat, deswegen hat sich die Trocknungszeit auch verzögert. Uns wurde gesagt dass die komplette Reparatur ca. 4-8 Wochen dauert, der Zeitraum ist jetzt schon deutlich überschritten. Seit 2 Wochen tut sich leider nichts mehr, da die Fliesen nicht geliefert werden. (Die Fliesen wurden erst bestellt als das Trocknungsgerät abgebaut wurde, obwohl die Fliesen viel früher rausgerissen wurden)

Wir hatten uns auf eine Mietminderung von 30% geeinigt. Die Mietminderung wurde allerdings auf Grundlage der Kaltmiete berechnet. Bei Familie können wir nicht regelmäßig duschen gehen, weil diese auf einfache Fahrt über 40km entfernt wohnen. Wegen des Wasserschadens haben wir uns bei einem Fitnessstudio angemeldet um dort duschen gehen zu können, die Kosten tragen wir selbst.

Die Frage ist jetzt welche Rechte wir noch haben und ob die 30% bei der langen Dauer noch angemessen sind?

Mieter, Mietrecht
Wie Kosten aufteilen in Fernbeziehung?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich führen eine Fernbeziehung.

Er ist ab und zu bei mir, so 1 Mal in 2 bzw 2,5 Monaten.

Da bleibt er 2 einhalb bis fast 4 Wochen am Stück hier.

Das erste Mal war er hier fast 4 Wochen. Da gab er mir nichts an Nebenkosten und das Essen haben wir uns geteilt, habe ihn noch zusätzlich öfters eingeladen.

Jetzt kann ich mir das nicht mehr leisten.

Ich muss 403€ für die Wohnung zahlen + Strom + Internet +GEZ und was so anfällt + alles was fürs Auto anfällt.

Er zahlt für die Fahrt zu mir ca. 70€ bis 75€ insgesamt.

Weil wir ständig wegen Geld streiten, habe ich gesagt er brauch in Zukunft sich nicht an den Nebenkosten zu beteiligen. Lediglich fürs Essen für uns beide, da er, wenn er hier ist, alles mitbenutzen kann, inklusive Schwimmbad und Auto.

Gerade meint er, er sieht es nicht ein für uns beide Lebensmittel in der Zeit einzukaufen. (Also die Getränke würde eh jeder selber für sich zahlen)

Es wäre zu teuer und ist nicht fair weil er ja die Fahrtkosten schon übernimmt (70-75€ je nach dem).

Er selbst wohnt im Haus seiner Mutter und muss keine Miete zahlen, nur Strom und Internet.

Meine Fixkosten betragen jeden Monat über 500€ + was am Auto anfällt.

Vor kurzem musste ich 1150 € fürs Auto (Reparatur usw.) ausgeben.

Da hat er immerhin sich mit 50€ beteiligt, was er mir seit Wochen vorwirft.

Wohlgemerkt will er das Auto nicht missen und besteht auch darauf dass ich ihn abhole.

Nach langem diskutieren hat er mir auch 50€ für die Nebenkosten Nachzahlung überwiesen.

Das ist aber nicht die Regel.

Ich kann mir leider das alles nicht mehr leisten und habe Angst vor einer riesen Nachzahlung, da allein die Heizkosten und Strom gestiegen sind.

Muss dazu sagen, dass wir in der Zeit die meiste Zeit in der Wohnung verbringen und der Fernseher, Laptop und Handy fast durchgehend laufen.

Ich möchte halt nicht als Abzockerin dastehen, da er das so hinstellt. Ich möchte nur eine Beteiligung, entweder dass er für uns wenigstens das Essen übernimmt (Getränke zahlt jeder selbst) oder dass er mir pro Woche 25€ an Nebenkosten überweist.

Die betragen hier ca. 200€ und jeder sein Essen selbst zahlt.

Habt jemand eine Lösung da dieses Streits mich stressen und uns nicht weiterbringen?

Sorry für den wirren Text aber ich bin schon mit dem Latein am Ende, da wir zu keiner Einigung kommen und so geht's nicht weiter, ich möchte nur zur Ruhe kommen.

Er will alles mitbenutzen und sieht nicht ein zu sparen, aber beschwert sich sobald ich eine Beteiligung verlange.

Danke schonmal fürs durchlesen und für jede Antwort.

kosten
Online Einnahmen ohne Gewerbe?

Hallo, ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin 19 und wohne in Österreich und verkaufe seit einem Jahr Malbücher auf Amazon KDP (99% der Käufer befinden sich in den USA). Ich habe mir den Account mit 14 erstellt und einfach über die Zeit Bücher hochgeladen, umsatz habe ich aber erst seit letztem Jahr gemacht.

Ich befinde mich für das Steuerjahr 2023 ca bei ~5000€ Umsatz und Ausgaben von 1100€ für Software, Marketing etc. In etwa 3000€ wurden mir auch erst 2024 ausgezahlt weil Amazon die Tantiemen mit 2 Monaten Verzug auszahlt. Nachdem man steuerliche Abgaben erst ab ~11.000 zahlen muss und ich außer durch Amazon kein anderes Geld verdient habe, habe ich mir in meiner Naivität keine Sorgen bezüglich dieser Thematik gemacht. Nun ist mir aber bewusst geworden das ich auch unter den 11.000 € pro Jahr ein Gewerbe hätte anmelden müssen…

Ich möchte auf jeden Fall verhindern das man mich früher oder später der Steuerhinterziehung beschuldigt und brauche deshalb Rat wie ich vorgehen soll. Reicht eine Steuererklärung auf FinanzOnline aus? Soll ich nun doch ein Gewerbe anmelden und wenn ja dann wie? Also sollte ich direkt die Karten offen legen oder hoffen das man mir bezüglich der bisherigen Einnahmen keine Fragen stellt.

Ich möchte das das ganze wirklich sauber abläuft und frage mich wie ich vorgehen soll.

Vielen Dank im Voraus!

steuerhinterziehung, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Österreich, Steuererklärung, Steuern, Onlineshop
nachträgliche Kosten für Einkommensteuer geltend machen?

Liebes Forum,

ein Steuerberater hat uns in eiliger Sache die Einnahme-Überschuß-Rechnung, sowie die Gewerbesteuer- und die Umsatzsteuererklärung für 2021 gemacht. Nun wollten wir über ihn die Einkommesteuererklärung 2021 erledigen lassen und haben ihm entsprechende Kostennachweise überlassen. Das uns von ihm benannten Ergebnis der zu erwartenden Nachzahlung ließ uns stutzen, und wir hatten die Theorie, daß er in ebenso eiliger Handlung die Einkommensteuererklärung für 2021 wohl bereits miterledigt hatte, bevor wir ihm die Kosten für die Kinderbetreuung, die Hausgeldabrechnung und die KFZ Versicherung überlassen haben. Wir baten ihn um ein Ergebnisvorab als PDF, und da sehen wir nun genau das, die Kosten für Kinderbetreuung, die absetzbaren Posten der Hausgeldabrechnung und unsere KFZ Versicherung fehlen. Nun möchten wir gern diese selbst dem Finanzamt nachreichen, noch bevor das Finanzamt den Steuerbescheid festsetzt, denn dann würden die Kosten noch berücksichtigt werden, entweder sogleich beim Erstellen des Festsetzungsbescheides, oder in einem zweiten Bearbeitungsgang, der dann zu einem geänderten Festsetzungsbescheid führt. Unsere Frage hierzu konkret ist diese: Können wir die Kosten über das Elster Portal in dem Modul der Einkommensteuer alleinig angeben, oder müssen wir eine komplett neue Einkommensteuererklärung abgeben, mit den Werten und Zahlen des Steuerberaters und in Ergänzung dazu unsere Kosten?

Einkommensteuererklärung, Steuerrecht
Fragen zum Bürgergeldbezug?

Guten Tag,

ich habe einen Masterabschluss in Betriebswirtschaft und werde zum 01.07.24 erstmals Bürgergeld beziehen. Aktuell beziehe ich ALG 1.

Nicht nur finde ich den Bürgergeldantrag unangemessen und zu persönlich, ich halte auch die Höhe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sowohl das Fragen nach höchstpersönlichen Details als auch die Höhe verletzen meine im Grundgesetz verankerte Menschenwürde. Ich prüfe derzeit eine Verfassungsbeschwerde.

Jedenfalls habe ich zwei konkrete Fragen, die mir vielleicht jemand beantworten kann und möchte.

  1. Ich werde im Herbst eine Erstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von über 1.500€ erhalten, weil mein neuer Vermieter trotz Hinweis viel zu hohe Heizkostenvorauszahlungen abrechnet. Ich sehe diese 1.500€ nicht ein Einkunft an, sondern als Erstattung des Geldes, welches mir zuvor unrechtmäßig weggenommen wurde. Daher sollte dies keinen Einfluss auf meinen laufenden Bürgergeldbezug haben (anders wäre es, wenn das Jobcenter die Vorauszahlungen geleistet hätte).
  1. Gleiches Thema bei einer ESt-Erstattung nächstes Jahr. Es ist Geld, was mir zu Unrecht weggenommen wurde und dann erstattet wird. Also keine laufende Einkünfte. Immerhin kann ich hier den Erstattungszeitpunkt durch geschickte Abgabe der StE ein Stück weit selbst steuern und möglichst nach hinten verschieben.
Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit, Hartz 4, Hartz IV, jobcenter, sozialhilfe, Bürgergeld
Frage zur ERA-Stufe und Gehalt gemäß Tarifvertrag IG Metall Hessen?

Guten Morgen,

ich hätte eine Frage bezüglich meiner aktuellen Gehaltseinstufung gemäß dem Tarifvertrag IG Metall Hessen zu klären.

Zurzeit arbeite ich in einer Fachabteilung und erhalte eine Vergütung gemäß Entgeltgruppe 6, die den Anforderungen meines derzeitigen Arbeitsplatzes entspricht. Vor Kurzem wurde mir die Gelegenheit gegeben, in einer anderen Fachabteilung mit abweichenden Anforderungen zu unterstützen. Es sieht so aus, als ob ich zukünftig als Springer in dieser neuen Abteilung einspringen werde, sei es bei Vertretungen während Krankheits- oder Urlaubszeiten oder bei allgemeinen Arbeitsbelastungen. Dennoch werde ich weiterhin meine Haupttätigkeit in meiner aktuellen Fachabteilung ausführen müssen.

Bisher wurde mir keine zusätzliche Vergütung angeboten. Angesichts des gestiegenen Arbeitsaufkommens und des zunehmenden Stresses, insbesondere aufgrund der sich ansammelnden Arbeit in der anderen Abteilung, erwäge ich eine angemessene Anpassung meines Gehalts. Daher frage ich mich, ob ich Anspruch auf eine höhere ERA-Stufe habe oder welche Argumente ich meinem Abteilungsleiter gegenüber vorbringen kann, um eine entsprechende Gehaltserhöhung zu rechtfertigen. Mein Abteilungsleiter schlug vor, dass ich die andere Abteilung unterstütze.

Ich bin der Überzeugung, dass eine alleinige Leistungszulage nicht ausreicht, da die zusätzlichen Aufgaben, die ich übernommen habe, nicht direkt mit dieser Zulage zusammenhängen. Letztendlich trage ich mehr Verantwortung und Aufgaben als zuvor. Ich habe bisher eine 3,5-jährige Ausbildung im metallverarbeitenden Bereich absolviert.

Für Ihre fachliche Unterstützung und Ratschläge wäre ich äußerst dankbar.

Liebe Grüße

;)

Gehaltserhöhung
Mitbewohnerin verbietet jeglichen Besuch?

Hallo ihr Lieben!

Ich wohne seit knapp 6 Wochen in Bratislava, Slowakei und mache hier ein Praktikum bis Ende Juni, sprich für drei Monate. Da der Wohnungsmarkt hier ähnlich beschissen wie in Deutschland ist, lebe ich in einer WG mit einer Mitbewohnerin (MB), ich 25, sie 26 Jahre. Wir haben nie wirklich Kontakt, sie redet kaum und wir sind beide sehr für uns, was in Ordnung ist. Sie macht zwar nicht sauber und den Müll bringe ich immer runter, aber ich wollte einfach keinen Stress für 3 Monate. Nun war es so, dass mein Freund (der natürlich in Deutschland ist) mich für ein paar Tage besucht hat. Wir waren kaum zu Hause, er hat lediglich die Toilette benutzt und einmal haben wir für 10 Minuten in der Küche gekocht. Meine MB war außer sich vor Wut, hat die Tür geknallt und mir Blicke (kein Witz) des Todes zugeworfen. Ich habe ihr dann geschrieben und sie meinte sie duldet keine fremden Menschen in der Wohnung, das solle ich respektieren. Als kleine Nebeninfo: ich gehe jeden Abend um 21 Uhr ins Bett, habe nie Freunde zum kochen da (weil sie eben so unsympathisch ist) und ab und zu für 2-3 Tage werden mich Leute aus Deutschland besuchen. Mein Vermieter meinte, dass ich das darf und im Vetrag steht dass ich Leute am WE zu besuch haben darf.

Sie ist allerdings so unfassbar sauer, dass ich tatsächlich ein wenig Angst vor ihr hab. Wir beide haben einen Mietvertrag bei ihm. Anderes Land, andere Kultur, ich weiß- aber eine solche Reaktion halte ich für völlig übertrieben, zumal sie mir JEGLICHEN Besuch verbieten will.

Was meint ihr, wie soll ich die restlichen 7 Wochen handhaben?:D

Danke und Liebe :)

WG

Gute Beiträge von heute