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Müssen wir das Steuerrecht nicht mal gerechter für Arbeitnehmer und Unternhemr mit kleinen Betrieben machen?

Vor über 20 Jahren wurde unter Finanzminister Waigel die Abgeltungssteuer eingeführt. Die Kapitalertragsteuer von 25 % war nicht mehr nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Steuer, sondern die Höchststeuer (von wenigen Ausnahmen abgesehen), auf Kapitalerträge.

Inzwischen ist es so, dass ab einem zu versteuerndem Einkommen von 66.760,- an, jeder zusätzliche Euro mit 42 % belastet wird. Gut Die meisten Arbeitnehemr liegen im Brutto unter ca. 80.000,- Euro pro Jahr (was durch Pauschalen ca. bei den hohen 60tausendern endet), aber ein einfacher Arbeiter mit Mindestlohn als Single kommt auf 173 * 12,4 = 2.146,93 kommt mit Sozialabgaben auf Abzüge von 587,- Euro.

Wer 4.000,- brutto hat, zahlt 555,- Euro Steuern und 842,- Sozialversicherung. Und die nächsten 1.000,- Euro brutto sind mit 277,- Euro nur Steuern schon höher belastet, als Kapitaleinkünfte.

Ist das noch gerecht?

Natürlich haben die meisten für das kleine, oder größere Vermögenn gearbeitet udn möchten von den Erträgen etwas haben.

Aber man kann ja auch den anderen Vergleich anstellen. Wer 500.000,- bei der Bank, oder in aktien hat und 10.000,- Euro erzielt, zahlt 2.637,50 Einkommensteuer mit Soli.

Wer das Vermögen in ein Objekt zur Vermietung steckt, zahlt den Normalsteuersatz.

Daher die frage, ist die steuerliche Begünstigung im Steeurtarif einer bestimmten Einkunftart in der heutigen Zeit noch gerechtfertigt?

Andere Ansicht. 50%
Ja, ist gerecht 25%
Nein, Euro ist gleich Euro, egal wie verdient. 25%
einkommensteuer

Verlustvortrag: Verrechnung mit verschiedenen Einkunfsarten?

Guten Abend liebe finanzfrage-Community!

Ich bin gerade dabei, meine ESt. für 2023 anzufertigen, wobei mich das Thema Verlustvortrag besonders beschäftigt.

Kurz zum Hintergrund: Ich habe 2022 meinen Master abgeschlossen und Anfang 2023 meinen ersten Job angefangen. Für die Verluste, die mir im Masterstudium entstanden sind, habe ich einen Verlustvortrag angefertigt, den ich nun gerne so vorteilhaft wie möglich auf meine Einkünfte aus 2023 anwenden will, wo sich mir allerdings ein paar Fragen stellen:

Ich habe mich zum Thema Verlustvortrag nochmal informiert und auf einer Seite des Steuersoftware-Anbieters Buhl gelesen, dass Verluste aus bestimmten Einkunftsarten nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Stattedessen müssen sie mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Buhl schreibt dazu, dass sich das auf folgende Fälle bezieht:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verluste aus Kapitalvermögen + Gewinne aus Kapitalvermögen, Aktienverluste + Gewinne aus Aktienverkäufen
  • Private Veräußerungsgeschäfte: Verluste aus privaten Veräußerungen + Gewinne aus privaten Veräußerungen
  • Sonstige Einkünfte: Verluste aus sonstigen Einkünften + Gewinne aus ähnlichen sonstigen Einkünften

Frage 1: Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass im Umkehrschluss der Verlustvortrag aus meinem Studium auch nicht vom Finanzamt auf jene Kapitalerträge angewendet werden kann, die über den Freistellungsauftrag hinausgehen? Aus steuerlicher Sicht wäre das wesentlich uninteressanter als eine Anrechnung des Verlustvortrags auf mein Gehalt, da der Steuersatz hier höher ausfällt als bei meinen Kapitalerträgen.

Falls das Finanzamt doch den Verlustvortrag auf Kapitalerträge anwendet: Kann bzw. muss ich in der Steuererklärung irgendwo kennzeichnen, dass eben genau das nicht gemacht werden soll?

Frage 2: Da ich in 2023 neben meinem Gehalt auch Verluste in Form von Werbungskosten hatte, würde ich diese auch ansetzen. Da mein Verlustvortrag mein Gehalt übersteigt und somit nach Verrechnung mit meinem Gehalt ein Teil des verbleibenden Verlustvortrags in 2024 übertragen wird, stelle ich mir nun die Frage, ob ich zuerst meinen Verlustvortrag und dann die Verluste aus 2023 verrechnen muss? Oder zuerst die Verluste und dann den Verlustvortrag und was davon übrig bleibt dann in 2024 übertragen? Oder ist das letztlich egal?

Frage 3: Der Grundfreibetrag für 2023 für Alleinstehende beträgt ja 10.908 €. Angenommen mein Gehalt betrug 2023 genau 50.000 € und mein aus den Vorjahren angesammelter Verlustvortrag liegt ebenfalls bei 50.000€. Kann ich dann die Verrechnung meines Verlustvortrags "deckeln", indem ich das Finanzamt anweise, die Verluste nur auf denjenigen Teil meines Gehalts anzuwenden, der über den 10.908 € liegen? Auf Letzteren zahle ich ja keine Steuern, sodass der Teil des Verlustvortrags, der auf den Grundfreibetrag angewendet wird, quasi "verpufft", da ich hier keine Steuerersparnis erzielen kann.

Ich erstelle dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung als Angestellter, daher ergeben sich für mich recht viele Fragen - umso dankbarer bin ich für jede Hilfe von euch!

Viele Grüße

Simon

einkommensteuer, Freibetrag, Lohnsteuer, Verlustvortrag, werbungskosten, Grundfreibetrag, Kapitalerträge, Kapitalertragssteuer

Angemessenheit der Ehrenamtspauschale i.H.v. 840 Euro pro Jahr?

Beim ARD Podcast zur AWO Affäre kam auch die an dich harmlos klingende Ehrenamtspauschale als wichtiges Instrument der Veruntreuung von Vereinsgeldern zur Sprache.

Daher habe ich mir 3 verschiedene fiktive Beispiele überlegt, um die angemessene Anwendung der Ehrenamtspauschale hierzu zu diskutieren.

1. **Tennisverein mit 300 Mitgliedern**: Der Kassenwart übernimmt neben der Kassenführung auch die Trainingsabrechnung, Übungsleiterverwaltung, Mitgliedsverwaltung, alle Meldungen an Verbände, Förderanträge, Vorstandssitzungen und Compliance Management. Eine geeignete Vereinssoftware wird verwendet.

2. **Hasenzuchtverein, wegen zunehmendem Wegsterben der Mitgliederbasis mit nur mehr 3 Mitgliedern**: Der Kassenwart führt einmal jährlich die Beitragserhebung durch, nimmt an einer Vorstandssitzung und einer Hauptversammlung teil. Der Arbeitsaufwand ist sehr gering.

3. **Sportverein mit 3000 Mitgliedern und 15 Sparten**: Der Kassenwart kümmert sich um umfangreiche Aufgaben, einschließlich Trainingsabrechnung, Übungsleiterverwaltung, Mitgliedsverwaltung, Verbandsmeldungen, Förderanträge, Vorstandssitzungen und Compliance Management. Auch hier wird eine geeignete Vereinssoftware verwendet.

Inwieweit ist die Ehrenamtspauschale von 840 Euro für diese drei Vereinstypen jeweils angemessen, und gibt es bessere Alternativen oder Ergänzungen zur Anerkennung der Arbeit des Kassenwarts?

An welche Dokumentationspflichten sollte die Ehrenamtspauschale jeweils geknüpft werden, sofern sie angemessen und geeignet ist, für das entsprechende Ehrenamt auch eine Besetzung zu finden?

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

Vereinsrecht

unberechtigte Lastschrift mit angeblichem Lastschrift-Mandat?

Hallo, meine Frage zu einem Lastschrift-Mandat.

Ich bin schon seit Jahren Kunde bei einer Online- Apotheke und habe immer über PayPal oder PayPal Express bezahlt. Ich war seither zufrieden mit der Apotheke, aber seit 11.07.2024 nicht mehr. Folgendes ist passiert:

Bei der Durchsicht meiner Kontobewegungen im Online Banking wurde mir per Lastschrift ein Betrag von knapp 42€ abgebucht. mit Mandatsreferenz xxxxx , Kundenreferenz xxxx, Gläubiger-ID xxxx, Verwendungszweck xxxx, mit Datum 22.04.2024. Ich habe aber nichts am 22.04. bestellt und habe auch keine Rechnung darüber bekommen.

Ich habe den Kundenservice per Telefon kontaktiert. Die gaben mir eine Mailadresse der Buchhaltung. Ich habe die Buchhaltung kontaktiert und angefragt, warum sie mir diesen Betrag abgebucht haben. Dann kam als Antwort eine Mail mit einem Anhang einer Rechnung vom 22.04.2024, mit Bitte an mich um Prüfung der Rechnung.

Auf der Rechnung nichts übereinstimmendes, ein fremder Name, fremde Adresse, fremde Kundennummer, aber genau dieser Betrag von Knapp 42€.

Auf dem untersten Teil der Rechnung stand : Den Rechnungsbetrag werden wir nach 10 Tagen per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto xxxxxx einziehen. Unsere Gläubiger-ID lautet xxxxxxxx, Ihre Mandatsreferenz lautet xxxxxxx.

Wobei die Mandatsreferenz ( vergeben von dieser Apotheke ) identisch mit der Kundennummer der fremden Rechnung ist.

Aber die anonyme Kontonummer mit xxxx, die natürlich für mich nicht kontrollierbar ist, weil nur die letzten 4 Zahlen auf der Rechnung zu sehen ist, identisch mit den 4 letzten Zahlen meines Kontos.

Zu sehen ist auch nicht von welcher Bank abgebucht werden soll, keine BIC, keinen Bezug auf meinen Namen, kein Bezug auf meine Adresse.

Ich habe die Gutschrift des geforderten Betrags sowie Beweise über das angebliche Lastschriftmandat gefordert.

Dann kam eine Mail von der Buchhaltung:

Sehr geehrte/r Kunde/in (automatische Antwort?)

gehen Sie zur Polizei.

Ich habe dann Kontakt mit der Universalschlichtungstelle aufgenommen und den Fall geschildert.

Daraufhin wurde der Betrag von der Apotheke wieder meinem Konto gutgeschrieben.

Die Apotheke teilte der Schlichtungsstelle mit:

Wir haben den Vorgang geprüft. Es handelt sich dem Kunde (mein Name) um einen Betrugsfall, d.h. jemand anders hat seine Bankverbindung genutzt. Wir haben intern alle erforderlichen Schritte eingeleitet, dass zukünftig Dritte keinen Zugang auf den Kundenaccount von dem Kunden haben. Der Betrag xxxx wurde soeben auf das Konto von xxxxx (mein Name) überwiesen. Der Kunde ist telefonisch informiert worden.

Damit ist der Vorgang abgeschlossen.

(Die Apotheke hat angerufen, ich war nicht da, keine Nachricht auf AB), erst durch einen Anruf durch mich beim Kundenservice von der Gutschrift erfahren.

Für mich ist da gar nichts abgeschlossen, da die Apotheke nach mehrmaliger Aufforderung mir keinerlei Beweise zur Verfügung stellt, wie so ein Lastschriftmandat dazu führt über fremden Namen und meinem Bankkonto abzubuchen und behauptet, dass ein Fremder meine Bankverbindung genutzt hat. Sehr nebulös ist auch die Zeit zwischen der Rechnungsstellung am 22.04.2024 und Lastschrift Abbuchung am 11.07.2024 Ich weiß auch nichts über ein solches Mandat von mir, da ich immer über PayPal bezahlt habe.

Wer kann mir die Frage beantworten, ob es so einen Lastschrift - Mandat Missbrauch überhaupt möglich ist, oder ob da jemand etwas vertuschen will und einfach behauptet es wäre jemand anders.

Ist Sonntag arbeit legal?

Hallo, ich habe ein Problem bei der Arbeit und ein paar Fragen.

Ich arbeite seit 3 Jahren in einem Lager in der Produktion/Gabelstaplerfahrer. (Nicht verderbliche Waren). Normalerweise arbeiten wir von Montag bis Freitag.

In den letzten Jahren haben wir auch samstags gearbeitet, aber nur ein paar Mal im Jahr.

Jetzt hat mein Chef zu viele Aufträge bekommen und will, dass ich diese Woche am Samstag und in der nächsten Woche am Samstag und Sonntag arbeite.

Das heißt, nächste Woche arbeite ich 7 Tage und gleich danach wieder 5 Tage wie immer. Und ich habe den Plan für die nächsten Wochen noch nicht bekommen, also kann es sein, dass ich mehr arbeite als sonst.

Wir sind jetzt schon überlastet, zwischen Minijob und Spätschicht sehe ich meine Kinder unter der Woche gar nicht mehr.

In meinem Vertrag steht, dass ich 40 Stunden pro Woche arbeiten muss, von Montag bis Sonntag (Foto lege ich bei), und dass der Arbeitgeber in besonderen Fällen die Arbeitszeiten ändern kann.

https://imgur.com/a/hHoceEZ

1. Kann ich Sonntagsarbeit ablehnen? Auch wenn in meinem Vertrag steht, dass ich arbeiten muss, sagt Google, dass Sonntagsarbeit nicht erlaubt ist, besonders im Lager, und dass mein Chef eine Sondergenehmigung braucht, um am Sonntag zu arbeiten.

2. Auch wenn in meinem Vertrag 40 Stunden stehen, kann ich mich weigern, am Samstag zu arbeiten?

3. Wo kann ich mich beschweren, wenn Sonntagsarbeit illegal ist?

Arbeit, arbeitsrecht

Darf man mit dem Titel "Volljurist - Justiziar" eine rechtliche Vertretung machen?

Hallo an alle,

Es geht um einen Betrugsversuch. Die Vorabinfo ist wichtig!

Ich kaufte am 28. Februar von meinem Automechaniker ein Auto mit 1 Jahr TÜV für 1000 € und meldete es wenige Tage später auf mich um. Danach fuhr ich einen Monat fast nicht mit dem Auto, denn am Tag der Ummeldung wurden mir am Nachmittag vier Zähne gezogen. Ich fuhr nur zwei weitere Male die kurze Strecke zum Zahnarzt und zurück, denn es gab die Komplikationen, dass Knochensplitter ins Zahnfleisch eingedrungen waren, was Schmerzen verursachte.

1 Monat später, am 9. April, fuhr ich 10 km in die nächste Stadt und blieb dort mit einem Getriebeschaden liegen. Das Auto wurde vom ADAC abgeschleppt - zunächst zu mir nach Haus.

Ich informierte meinen Automechaniker per SMS über den Schaden, er teilte mit, er sei in Urlaub.

Er würde sich am Montag melden, was er aber nicht tat.

Ein ADAC Sachverständiger kam und begutachtete das Auto. Er stellte fest, dass die Schraube, die das Getriebe fest hält, schräg eingedreht worden war und nur zur Hälfte. So war zwangsläufig, dass ein Schaden bald eintreten musste. Es darf sogar von einer Schädigungsabsicht ausgegangen werden!

Das war das dritte Auto, dass ich von meinem Automechaniker gekauft hatte, bei dem kurz nach dem Kauf ein erheblicher Schaden auftrat und das liegen blieb. Die ersten Male hielt ich das noch für einen dummen Zufall, nun aber nicht mehr.

Ich ließ das Auto in einer anderen Werkstatt reparieren. Anschließend verkaufte ich es mit erheblichem Verlust. 

Der Automechaniker sah das Auto in einem Inserat im Internet. Er tauchte an einem Sonntagabend am 21.4. überraschend auf dem Gehöft, wo ich wohne, mit seinem Bruder auf und wollte das Auto wegnehmen. Vorher kündigte er seine Absicht dreist per SMS an und behauptete, ich würde ihm noch 500 € schulden und es sei "mit seinem Anwalt und der Polizei abgesprochen".

Ich war gerade draußen am Auto Waschen und konnte den Diebstahl gerade noch verhindern, indem ich laut um Hilfe schrie.

Als ein Auto in der Nähe erschien, hauten die beiden ab.

Vorher drückte der Automechaniker mir einen Kaufvertrag in die Hand, der höchst merkwürdig ist.

Darin steht der Kaufpreis von 1000 € für ein: Unfallauto, bedingt fahrbereit, verbraucht Kühlerwasser, Motorschaden, Getriebeproblem, sonstige Mängel.

Weiter heißt es im Vertrag, es seien 500 € angezahlt.! Punkt und Ausrufezeichen hinter dem Satz. 

Restbetrag bis 21.4. (ein Sonntag) zu entrichten, bei Nichteinhaltung wird das Fahrzeug ohne Vorankündigung wieder abgeholt.

Der Vertrag ist nur in Kopie. Meine Unterschrift ist meine Handschrift vom original Vertrag, der Rest nicht.

Den echten Vertrag, den ich im Büro des Automechanikers unterschrieb, habe ich nicht erhalten. Wie ich am Anfang schrieb, war der Mann "mein Automechaniker", von dem ich dachte, dass eine Vertrauensbasis zwischen uns besteht.

Als ich mich vom Schrecken erholt hatte, fuhr ich zur Polizei und erstattete Anzeige wegen Betrugsversuch und Urkundenfälschung.

Die Polizeibeamtin stellte fest, dass ein erheblicher Unterschied beim Kilometerstand zu dem, der im Vertrag steht. Es ist eine Differenz von 2000 km! Die Polizeibeamtin machte ein Foto vom km-Stand.

Wenn also die Angabe im Vertrag stimmen würde, bedeutet das, dass ich 2000 km vom 28. Februar bis zum 21. April hätte verfahren müssen - obwohl mir Anfang März vier Zähne gezogen wurden und noch dazu Komplikationen auftraten, sodass ich zwei weitere Male zum Zahnarzt musste zu Nachoperationen.

1 1/2 Monate später erhielt ich ein Schreiben von einem Mann, der eine Vollmacht beilegt vom Automechaniker.

Er verlangt von mir 500 €, die ich dem Automechaniker angeblich schulden würde. Falls ich nicht zahle, würde er Klage erheben und Strafanzeige wegen Betrug gegen mich erstatten.

Er wirft mir vor, das Vertrauen vom Automechaniker missbraucht zu haben. Ich hätte "im Vertrauen auf ihn das Auto nebst Papieren zum Zulassen mitgenommen."

Dem Brief liegt eine Vollmacht bei vom Automechaniker. In der Vollmacht heißt es, die Vertretung sei kostenfrei. 

Der Briefkopf stammt von keinem Rechtsanwalt mit Zulassung, sondern er trägt die Überschrift "Volljurist - Justiziar".

2 Fragen an euch:

1.) Ist es zulässig, jemanden rechtlich zu vertreten mit diesen zwei Bezeichnungen?

2.) Was empfehlt ihr mir, als Nächstes zu tun?

Vielen Dank für eure Mühe beim Lesen und viele Grüße an alle!

Woody333

betrug, Recht, Rechtsanwalt