Habe ich Anrecht auf die Halbe Miete?

3 Antworten

Wann ist den gem. Mietvertrag Mietbeginn?

Hast Du am 14.02.2023 eine volle Miete gezahlt, Du hast eine Mindeslaufzeit von 24 Monaten, Mietbeginn ist der 14.02.2023, dann frage ich mich, was Du zurück haben möchtest?

Dann zahlst Du mitte eines Monats eine volle Miete bis zur mitte nächsten Monats.

Erstmalig kündigen kannst und darfst Du zum 14.02.2025.

Wo ist also das Problem?

Es kommt ausschließlich auf das im Mietvertrag genannte Datum des Mietbeginns an. Wenn der Mietbeginn der 14.02.23 war, ist der Ablauf der Mietbindung der 13.02.25, zu dem du natürlich fristgerecht kündigen musst. Wenn du deine Mietzahlungen immer zum 14. eines jeden Monats leistest, zahlst du am 14.01. bei rechtzeitiger Kündigung die letzte Monatsmiete.

Wenn du aber gleich am 01.03.23 eine erneute volle Monatsmiete gezahlt hast, brauchst du am 01.02.2025 keine Miete mehr zu zahlen.

So ein 2 Jahres Vertrag bürgt Tücken

Denn Du bist haftbar für die vollen 24 Monate und auch ein Nachmieter müsste nicht akzeptiert werden.


PrOjEcTsJDE 
Beitragsersteller
 20.10.2024, 16:01

Ich kann aber doch den Mietvertrag kündigen zum Februar 2025 und mir sozusagen eine neue Wohnung suchen. Ich bin doch nicht verpflichtet einen neuen Mieter zu finden. Ich muss die Wohnung nur so wieder abgeben wie ich sie empfangen habe, sonst behält die Vermietung die Kaution ein. Oder liege ich da falsch? Weil sowas wurde nicht besprochen vor Vertragsabschluss.

classica  20.10.2024, 16:17
@PrOjEcTsJDE

Das ist richtig , wenn die 24 Monate um sind , brauchst Du keinen Nachmieter