Verlustverrechnungstopf bei Trade Republic: Wurden Verluste einfach gelöscht?

Ich habe ein Problem mit meinem Verlustverrechnungstopf von Neobroker Trade Republic und der Steuerberechnung auf meinem Konto. Vor kurzem habe ich eine Aktie mit einem realisierten Verlust von etwa 1.500 EUR verkauft. Zu diesem Zeitpunkt zeigte mein Verlustverrechnungstopf einen Betrag von über 1.100 EUR an; 400 EUR wurden mir bereits am gleichen Tag zurückerstattet, aber da bleiben noch etwa die 1.100 EUR der noch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden sollte.

P.S. Die 1.000 EUR steuerfreie pauschale wurde bereits Anfang des Jahres aufgebraucht.



Allerdings ist Folgendes passiert:

1.  Drei Tage später wurde mein Verlustverrechnungstopf auf null gesetzt.

2.  Dann habe ich eine weitere Aktie mit Gewinn verkauft und wurde erneut besteuert, obwohl ich aufgrund meiner vorherigen Verluste keine Steuern hätte zahlen sollen (da gibt es noch etwa 1.100 EUR realisierte Verluste)

Ich habe folgende Fragen:

1.  Warum kann ich meine Verluste im Verlustverrechnungstopf nicht mehr sehen?

2.  Weshalb wurde ich bei meinem letzten Aktienverkauf besteuert, obwohl noch Verluste zur Verrechnung vorhanden sein sollten?

Laut meinem Verständnis sollten Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

 

Ich habe die Bank kontaktiert aber der Antwort war nicht zufriedenstellend:

 

Ich habe Ihr Konto überprüft und der Verlust von 1.500 € wurde nicht in den Verlusttopf aufgenommen, da eine Steueroptimierung dafür vorgesehen war. Das ist völlig normal und Teil des Verrechnungsprozesses. Diese Steueroptimierung hat Ihren Verlusttopf aufgefüllt und deshalb wurde Ihre letzte Transaktion besteuert.
Im Folgenden wird der Verrechnungsprozess erläutert:
 
1) Steuerrückerstattung: Bereits gezahlte Steuern werden, sofern möglich, zurückerstattet (seit dem 10.06.2024 erfolgen solche Steuerkorrekturen am Ende des Tages).
2) Wiederaufleben des Quellensteuertopfs: Bis zur Höhe der bereits für das Jahr gezahlten anrechenbaren Quellensteuer.
3) Freistellungsauftrag: Ist keine abgeführte Kapitalertragssteuer oder Quellensteuer vorhanden oder diese bereits verrechnet, wird der bereits beanspruchte Rahmen deines Freistellungsauftrages reduziert.
4) Verlustverrechnungstopf: Erst wenn die oben genannten Schritte durchgeführt sind, werden die restliche Verluste im entsprechenden Verlustverrechnungstopf vermerkt.

 

Was soll ich hier verstehen? Ich habe das Gefühl, dass meine Verluste, die noch übriggeblieben sind, wurden gelöscht. Soll ich vielleicht die Verlustbescheinigung beantragen? Wenn ja, wie kann man diese über die Steuererklärung zurückerstattet bekommen?

Danke.

Bank, Broker, Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Rückerstattung, Verlustverrechnung
Übergangsgewinn oder Ware abverkaufen?

Hallo zusammen,

ich stehe vor der Umwandlung meines Einzelunternehmen in eine noch zu gründende GmbH, da ich die Umsatzgrenze überschritten habe und somit bilanzierungspflichtig werde.

Als E-Commerce Händler habe ich die letzten 2 Jahre meine gesamten Gewinne reinvestiert und habe nun einen Lagerbestand von rund 500.000€.

Nun habe ich zwei Optionen:

  1. Ich versuche bis Ende des Jahres meinen Lagerbestand auf 0€ (bzw. 25.000€ für die Stammeinlage) abzuverkaufen, um keinen Übergangsgewinn zu haben. In diesem Fall verliere ich rund 100.000€ Gewinn, da ich im November und Dezember keine Ware mehr kaufen dürfte und habe eine ziemlich hohe Einkommenssteuer im EU, da die Umsätze dieses Jahr ziemlich hoch sein werden.
  2. Ich lasse alles wie es ist und habe einen Übergangsgewinn von 500.000€, der versteuert werden muss.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Im Fall 2. hätte ich dann keinen Gewinn im EU (da ich die Ware überführe und somit kein Umsatz zustande kommt), somit spare ich mir dort die Einkommenssteuer und verlagere diese in den Übergangsgewinn. Wann muss die Steuer auf den Übergangsgewinn gezahlt werden und auf welcher Ebene? Also wird diese mit in die GmbH übernommen und ich kann den aus den zukünftigen Mitteln der GmbH zahlen oder muss ich, damit ich die Einkommenssteuer von rund 200.000€ zahlen kann, Kapital aus der GmbH auszahlen und die Steuern quasi auf privater Ebene zahlen?
  2. Welche Option ist die bessere? In Fall 1 habe ich eine deutlich höhere Steuerlast jetzt, da der Gewinn in diesem Jahr dann noch ziemlich hoch ist und ich die volle Einkommenssteuer zahlen müsste. Zusätzlich verliere ich ziemlich viel zukünftigen Gewinn, da ich keine Ware in Q4 einkaufen könnte, da der Lagerbestand am Ende des Jahres bei 25.000€ sein soll. In Fall 2 hätte ich auf Ebene des Einzelunternehmens keine Steuern (weil mein Gewinn der letzten Jahre keinen Einnahmen gegenübersteht, da die Ware ja überführt wird) aber dafür den hohen Übergangsgewinn.

Ich bin etwas ratlos, wie ich mich entscheiden soll, da ich insbesondere nicht weiß, aus welchen Mitteln die Steuer auf den Übergangsgewinn zu leisten ist. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben oder hat das Ganze schon mal durchgemacht.

Viele Grüße

Ben

GmbH, Steuern, Einzelunternehmen
Steuer auf meine Abfindung?

Ich arbeite nun seit fünf Jahren in meinem aktuellen Unternehmen, und in letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass es finanziell nicht gut läuft. Die Anzeichen sind nicht zu übersehen: Kundenanfragen gehen zurück, und die Stimmung im Team ist ultramieß. ALLE haben größte Sorgen - Die GF lassen mich vermuten, dass eine Kündigung bevorstehen könnte.

Angesichts dieser unsicheren Lage mache ich mir Gedanken darüber, wie ich im Falle einer Kündigung NETTO abgesichert bin. Ich hoffe auf eine angemessene Abfindung, die mir helfen würde, die Übergangszeit zu überbrücken, bis ich eine neue Anstellung finde. Doch während ich über die mögliche finanzielle Unterstützung nachdenke, kommen mir auch Fragen zur Besteuerung der Abfindung in den Sinn.

Um diese steuerlichen Aspekte selbst zu klären, ohne einen Steuerberater hinzuzuziehen, habe ich bereits einige Schritte unternommen. Zunächst habe ich mich über die Grundzüge der Besteuerung von Abfindungen informiert. Mir ist bewusst, dass Abfindungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten und daher der Einkommensteuer unterliegen. Um herauszufinden, wie hoch die Steuerlast sein könnte, habe ich mich mit dem sogenannten Fünftelregelung auseinandergesetzt. Diese Regelung besagt, dass die Abfindung steuerlich begünstigt werden kann, indem sie auf fünf Jahre verteilt wird.

Um die genaue Steuerlast zu ermitteln, plane ich, mein bisheriges Einkommen sowie die voraussichtliche Höhe der Abfindung in eine Steuerberechnung einfließen zu lassen. Dabei möchte ich alle relevanten Faktoren berücksichtigen: mein Jahreseinkommen, Steuerklasse, mögliche Freibeträge und sonstige Abzüge. Es gibt verschiedene Online-Rechner und Tools, die mir dabei helfen können, eine grobe Schätzung zu erstellen. Auch das Studium von aktuellen Informationen und Erfahrungsberichten aus Foren und Blogs scheint mir hilfreich, um ein besseres Verständnis für den Prozess zu gewinnen.

Zusammengefasst möchte ich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Die Unsicherheit, die mit einer möglichen Kündigung einhergeht, ist herausfordernd, und ich hoffe, mit einer soliden Planung und ein wenig Recherche gut gerüstet zu sein, falls es tatsächlich dazu kommen sollte.

WO kann ich die Steuer GENAU berechnen ohne STB???

Abfindung, Steuern
Unternehmer-Kilometer mit dem Deutschlandticket in Steuererklärung absetzen?

Hallo liebe Finanzfreunde,

als Einzelunternehmer (neben sozialversicherungspflichtigem Angestelltenverhältnis) nutze ich auch das Deutschlandticket um zu Auftragsorten/Kunden zu gelangen, nun habe ich allerdings feststellen müssen das in Elster im EÜR - Fahrtkostenformular und auch in WISO Steuersparbuch die Kilometerabschreibung nur für Strecken zu Kunden/Aufträgen mit dem Auto möglich ist. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann man in dem Formular nur mit tatsächlichen Kosten (also Ticketpreisen) angeben.

Das verwundert mich sehr, da in dem Fahrtkosten-Formular für Arbeitnehmer alle Fahrten zum Arbeitsort voll mit 30 Cent (ab dem 22. KM pro Fahrt sogar mehr) den Kilometer berechnet werden, völlig unabhängig davon ob ein Auto, ein Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder die Füße genutzt wurden. Egal wie man sich also als Arbeitnehmer zum Arbeitsort bewegt hat und wie hoch die Ausgaben waren alle bekommen gleich viel von der Steuer zurück. Ich kann mir schwer vorstellen, dass unser Verkehrswende predigender Fiskus diese Art der Berechnung/Erstattung nur Arbeitnehmern gewehrt und Einzelunternehmer nur nach tatsächlichen Ticketkosten Steuererstattungen bekommen. Hoffe auf eure Hilfe, Suchmaschine und KI habe ich schon bemüht, vielleicht kennt hier ja jemand das entsprechende Formular oder den Kniff zum Kilometergeld mit Öffis für Einzelunternehmer :)

Einkommensteuererklärung, Steuererklärung, Steuern, Fahrtkosten, Fahrtkostenerstattung
Steuerliche Behandlung von Fondsverkauf nach Investmentsteuerreform 2018?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung des Verkaufs von Fondsanteilen, die ich vor der Investmentsteuerreform 2018 erworben habe. Hier sind die Details meines Falls:

Kaufdatum der Fondsanteile: 27. Januar 2000

Kaufpreis: 4970 DM (umgerechnet ca. 2541,12 Euro)

Aktueller Wert des Fonds: 2721,01 Euro

Wert des Fonds zum 31. Dezember 2017: ca. 1128 Euro

Fondsart: Aktienfonds (WKN: 847414)

Wohnort: Bayern

Kirchensteuer: Keine

Depotgebühren: 12 Euro pro Jahr

Mein tatsächlicher Gewinn beträgt 179,89 Euro (aktueller Wert minus Kaufpreis). Allerdings bin ich unsicher, wie die steuerliche Behandlung nach der Investmentsteuerreform 2018 aussieht. Insbesondere frage ich mich:

Wie wird der steuerpflichtige Gewinn berechnet? Werden die Verluste bis zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt, bevor der Gewinn ab dem 1. Januar 2018 besteuert wird?

Wie wirkt sich die Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) auf die Steuerlast aus?

Muss ich auf den gesamten Gewinn ab dem 1. Januar 2018 Steuern zahlen, obwohl mein tatsächlicher Gewinn geringer ist?

Gibt es ähnliche Fälle, in denen die steuerliche Behandlung als ungerecht empfunden wurde?

Ich möchte sicherstellen, dass ich die korrekten Steuern zahle und keine unnötigen Belastungen habe. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kann mir weiterhelfen, wie ich am besten vorgehe?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße, Sebastian

Kapitalanlage, Steuern, Steuerrecht, Kapitalertragssteuer
Wie muss ich mein Pflichtpraktikum versteuert, wenn ich nebenher einen Midijob habe?

Guten Tag liebes Forum. Ich bin mit meinem latein zu diesem Thema am Ende und finde auch keine gescheite bzw. präzise Antwort im Internet.. Vielleicht kennt sich ja hier wer aus :)

Ich versuche meine Ausgangssituation und Frage so ausführlich wie möglich zu stellen.

Zur Ausgangssituation: Ich bin aktuell Vollzeitstudent an einer Hochschule und habe nächstes Semester (Start 1.10.) ein 5 monatiges Pflichtpraktikum (Vollzeit, 40h Woche), wo ich auf Minijobbasis etwa 520€ verdienen werde. Nebenbei arbeite ich aktuell noch bei einem anderen Arbeitgeber, wo ich monatlich rund 700€ (Teilzeit, 8h Woche) verdiene und somit auch Lohnsteuer zahle. (Kleine Nebeninfo: Ich habe ebenfalls noch ein Kleingewerbe, wo ich allerdings aktuell nur hin und wieder Geld mit mache (ca. 200€ im JAHR). Heisst ich muss jährlich eine Steuererklärung machen.)

Nun zu meiner Frage: Ich habe mir überlegt neben dem Pflichtpraktikum weiterhin am Samstag bei meinem Midijob weiterzuarbeiten, da ich die nächsten Monate dort ein 13. Gehalt und im Januar den jährlichen Bonus mitnehmen möchte. Wie sieht das ganze nun für meine Steuern aus?

daraus folgt meine Frage: Wie werden die 520€ versteuert? und Lohnt es sich überhaupt dort zu arbeiten, oder muss ich zuviel nachzahlen, da ich es in der Steuererklärung ja angeben muss?

Ich würde mich über ein paar Antworten freuen. :)

MfG Max

Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern, Steuernachzahlung

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