Werde ich ins Gefängnis gehen?
Ich bin seit etwa acht Monaten wegen Diebstahls auf Bewährung und jetzt wurde ich beim Raub einer Powerbank erwischt. Muss ich ins Gefängnis oder kann ich etwas dagegen tun?
4 Antworten
"beim Raub einer Powerbank"
Wenn das wirklich ein Raub war, ja dann wirst Du vermutlich einsitzen!
Du wirst wohl davon ausgehen koennen, dass die Bewaehrung widerufen wird und du die Haftstrafe nun antreten musst. Welchen Sinn soll die Aussetzung einer Haftstrafe zur Bewaehrung auch haben, wenn man die gleiche Straftat bereits waehrend der Bewaehrungszeit erneut begehen kann, ohne dass die Bewaehrung widerrufen wird?
Wenn es tatsächlich ein Raub war, du also jemanden bedroht oder verletzt hast, um die Powerbank in den Besitz zu bekommen, wanderst du ein, wenn es nicht dein erstes Vergehen war.
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Die Frage ist: Welcher Sinn macht es einen Powerbank zu stehlen, die nur ein paar Euro kostet ?