Mogelpackungen, warum zulässig?
Ich habe heute eine große Packung Ware gekauft, Inhalt ca. 55%. Zwar waren Preis und Grammangabe deutlich vermerkt, dieses große Behältnis vermittelt aber einen anderen Eindruck.
Ich frag mich immer wieder, warum das eigentlich zulässig ist.
Logistisch macht das ja überhaupt keinen Sinn, auch Verpackungsmaterial wird alleine zum Erwecken eines falschen Eindrucks verwendet.
Insbesondere in den letzten Jahren gibt es ja viele Preiserhöhungen, die durch Reduktion des Inhalts bei gleicher Packungsgröße verschleiert werden.
Warum darf man soviel Luft verkaufen? Gibt es keine Regulationsmöglichkeiten?
3 Antworten
Solange die vorgeschriebenen Angaben auf der Verpackung vermerkt sind, ist es keine Mogelpackung. Hersteller berufen sich bei übergroßen Verpackungen gerne auf das "Design". Wenn Mengen reduziert werden, bleibt die originäre Verpackung in der Regel erhalten. Verboten ist es nicht. Dem mündigen Bürger obliegt es, sowas durch Nichtkauf zu boykottieren.
Es wird ja reguliert, und zwar seit dem Jahr 2000. Da wurde die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises bei der Preisauszeichnung am Regal eingeführt. (Preis pro kg) Jeder Bürger kann somit durch Aufmerksamkeit erkennen, wenn ein Produkt eine Mogelpackung ist. Die 30 % Luft - Grenze, wie sie @tellerchen erwähnt, kann übrigens durch ein Sichtfenster in der Verpackung ausgehebelt werden. Und wenn wir ehrlich sind, kennen wir doch längst alle Pappenheimer mit Mogelpackungen ..... und kaufen sie trotzdem, wenn es das Lieblingsprodukt ist 😉
Mogelpackungen bei Lebensmitteln
Laut Mess- und Eichgesetz sind solche Täuschungsmanöver verboten. Doch im Gesetz fehlen konkrete Bestimmungen, ab wann eine Mogelpackung vorliegt, also eine Packung eine größere Füllmenge vortäuscht als sie in Wirklichkeit enthält.Lediglich ein Anhaltswert einer Verwaltungsrichtlinie gibt vor, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in der Packung sein sollten. Zwar untersagt auch das Lebensmittelrecht, die Lebensmittelinformationsverordnung, irreführende Informationen über Lebensmittel einschließlich der Menge, doch bei Reklamationen muss immer der Einzelfall beurteilt werden.https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/mogelpackungen-was-hinter-luftnummern-und-versteckten-preiserhoehungen-steckt-11707
☝️und ob die Inhaltsangaben stimmen, ist auch nicht mit Sicherheit gesagt, denn wer kontrolliert schon genau, ob tatsächlich drin steckt, was drauf steht ? Außer mir möglicherweise 😅 denn mir fiel auf, dass im Messbecher (von 1 Packung 4 %ige Kaffeesahne 340 ml.) gerade einmal 300 ml Inhalt abzulesen waren. (Schaum abtopfen lassen !)
In meinen Augen ist dies Betrug, sollte diese Abfüllung maschinell so eingestellt sein .....40 ml sind immerhin 40 fehlende ml !
War es nur eine Ausnahme ? .....am kommenden WE gibt es wieder Quarkkuchen, bin gespannt.
👋
Das war mir soweit bekannt. Die Frage war, weshalb es nicht anders reguliert wird.