Muss man Ausbildungskosten zurückzahlen?

Hallo, ich mache gerade Ausbildung als Pflegefachkraft. Probezeit ist schon vorbei. Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen, weil die Arbeit in der Pflege nicht zu mir passt. Im Falle einer Kündigung muss ich irgendwelche Kosten zurückzahlen? (z.B: Weihnachtsgeld, Lernmaterialkosten, eventuell meine ganzen Gehälter die ich bisher erhalten habe)

Also über die Kündigung steht auf dem Vertrag so:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 

2.1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.

Habt ihr eventuell eine ähnliche Erfahrung über Kündigung während Ausbildungszeit?

Ausbildung, Kündigung, Rückzahlung, Ausbildungskosten, Ausbildungsvergütung, Ausbildungsvertrag
Provisionsauszahlung nach Austritt aus Firma- wie abrechnen?

Hallo,

ich habe meinem AG zum 30.9. gekündigt. Ich arbeite hier im Vertrieb und mein Gehalt besteht aus einem Fixum und einer Provision.
Meine letzten Projekte werden im September starten und somit stehen mir wie vereinbart zu diesen Projekten im Oktober die entsprechenden Provisionen zu. Die Provisionen sind in meinem Job unregelmäßig übers Jahr verteilt, je nach Start der Projekte.
Mein AG will mir die Provisionen auch auszahlen, will aber, dass ich ihm im Oktober einer Rechnung über die zwei Provisionen schreibe.
Erstens werde ich im Oktober nicht selbstständig sein, somit kann ich nicht einfach so eine Rechnung schreiben.
Zweitens ist das ja nicht „korrekt“- auch nicht sozialversicherungstechnisch.

Ich habe nun vorgeschlagen, dass man ja über die Steuerklasse XI abrechnen kann.
Darauf bekam ich folgende Antwort:

„Wenn die Provision „im Nachhinein“ über eine Gehaltsabrechnung laufen soll, dann muss eine erneute Anmeldung erfolgen und der Betrag ist komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig. Außerdem benötigt sie 

  1. Angabe der neuen Arbeitsstelle und
  2. Höhe des dort gezahlten Gehalts (dies ist wichtig, um zu klären, ob der Betrag für die Sozialversicherung überschritten wird)

 

Beim Ausstellen einer Rechnung müsste diese bei Deiner Steuererklärung eingereicht werden und wäre somit nur steuerpflichtig.“

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
Ich muss doch nicht extra wieder angemeldet werden? Es gibt so viele Firmen, die mit Provisionen arbeiten, hier muss es doch auch eine „einfache“ Regelung geben.

Außerdem glaube ich nicht, dass ich die Angaben zu meinem neuen Arbeitgeber geben muss- und das will ich auch nicht, geht sie nichts an. Es muss reichen, wenn ich dem alten AG sage, dass mein Beitrag zur Sozialversicherung die Grenze nicht überschreiten wird. Wie seht ihr das? Was würdet ihr dem AG antworten? Wie würdet ihr das regeln?

Danke schon jetzt!

Kündigung, Sozialversicherung, Abrechnung
Arbeitgeber favorisiert schlecht benehmenden Kollegen. Rechtlich erlaubt?

Bei mir auf der Arbeit (Krankenhauspforte) gibt es seit einigen Jahren einen Kollegen, der schon früh durch sein katastrophales Verhalten aufgefallen ist und bei den Meisten von uns Kollegen deswegen aneckt. Er ist regelmäßig krank geschrieben, allein letztes Jahr waren es über 12 Wochen; macht im System nachweisbar seine Arbeit nicht, besonders nachts, wenn es um das Sicherheitsprotokoll geht; stiehlt regelmäßig aus dem hauseigenen Café Getränke und Snacks, die er dann leer im Büro rumliegen lässt - Beweise können aber keine gesammelt werden, da die Bistrodamen alle zu ihm halten und die anderen Kollegen Angst vor Ärger haben -; und sich ebenso nachweislich regelmäßig privat am Arbeitsrechner und -drucker bedient. Seine Dateien und Dokumente lässt er dabei im Aktenschrank rumliegen, wo er sich ein ganzes Fach für frei gemacht hat, obwohl es uns strikt untersagt ist, diesen zweckzuentfremden aufgrund wichtiger Dokumente und Schlüssel für das Haus. Andere haben dafür und für kleinere Fehler schon Ärger und Abmahnungen bekommen.

Früher war sein Verhalten noch halbwegs tragbar, doch inzwischen sind wir in der Abteilung komplett unterbesetzt (von uns wird erwartet, 3 Schichten durchgehend mit 7 Leuten zu besetzten, wovon nur 2 Vollzeit arbeiten. 2 werden bald entlassen, um Kosten zu sparen. Neue Stellen hat die Perso verboten) und seine Dreistigkeit macht uns die Arbeit zur Hölle. Der Chef macht die Augen zu und buckelt vor der Perso und dem Betriebsrat, der sich weigert, ihn auch nur abzumahnen, da "der arme Mann ja schwer depressiv und hilfsbedürftig ist", obwohl all seine Krankschreibungen aufgrund verschiedener Kleinerkrankungen waren und er auf Kosten unserer Urlaubsplanung bereits 2x in Reha weg seiner Depressionen.

Ist dieses Verhalten überhaupt rechtens vom Arbeitgeber?

arbeitsrecht, Kündigung
Kann eine Zusatzvereinbarung zu einem Mietvertrag (Stellplatz) gekündigt werden weil der Mieter selbst sein Auto nicht mehr fahren kann?

Meine Mutter (90) lebt seit 12 Jahren in einer Einrichtung Betreutes Wohnen. Auf dem damals vorhandenen großen Parkplatz mietete meine Mutter einen festen Stellplatz für ihr Auto an. Dies wurde durch Zusatzvereinbarung zum bestehenden Wohnungsmietvertrag festgehalten und das entsprechende Entgelt gezahlt.
Auch als der große Parkplatz dem Neubau eines 2. Wohnkomplexes Betreutes Wohnen wegen wegfiel erhielt sie an anderer Stelle einen Parkplatz zugewiesen.

DA meine Mutter zwischenzeitlich auf den Rollstuhl angewiesen ist und schon seit gut 6 Jahren kein Auto mehr fährt hat sie ihr Auto mir überlassen m it der Maßgabe, Einkäufe, Botengänge etc. für sie zu übernehmen. Ich selbst bin Schwerbehindert - 70% - Merkzeichen G.

Der Parkplatz wird - absprachegemäß mit den nachfolgenden Genannten - auch von Pflegedienst, Hausarzt, Friseur(hat ihren Arbeitsplatz im Haus), Post genutzt, sofern der Platz frei ist.

Nun wurde ihr nach gut 6 Jahren der Parkplatz zum Ende des Monats gekündigt mit der Begründung sie habe kein Auto mehr und die Parkplätze würden nur an Bewohner mit PKW vermietet.
Durch den Neubau des 2. Wohnkomplexes ist eine massive Parkplatznot entstanden, was natürlich auch bei anderen Bewohnern des Hauses für erheblichen "Unmut" sorgt.

Für eine Antwort bedanke ich mich.

Kündigung, Mietrecht

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