Kündigung – die neusten Beiträge

Wie viel Resturlaub bei Kündigung?

Mein Problem ist, dass ich sowohl aus gesundheitlichen Gründen als auch wegen eines komplett zerrüttetem Arbeitsverhältnis mein aktuelles Arbeitsverhältnis kündigen muss.

Zur genauen Situation:

-Ich bin insgesamt 5 Jahre im Betrieb (1½ Monate als Praktikant, 5½ Monate Helfer, nicht ganz 3 Jahre Auszubildender und seit ca. 1¾ Jahren fest angestellt)

-Ich bin Schädlingsbekämpfer

-Bei bestehender Depression habe ich in der gleichen Verwendung unter der Woche tagsüber in Vollzeit und 2-4 mal im Monat in der Nacht von Samstag auf Sonntag gearbeitet

-Unter der Woche war es regelmäßig nicht möglich die mir zustehende Pause zu machen

-Die 24 Tage Urlaub pro Jahr konnte ich wegen der hohen Auftragslage nie voll in Anspruch nehmen

-Diese Probleme habe ich mehrfach angesprochen

-Da meine Chefs auch Privat sehr viel für mich getan haben, bin ich aus einem Mix aus Dankbarkeit und extremen Korpsgeist sehr lange im Betrieb geblieben

-Obwohl ich mehrfach trotz starken grippalen Infekten (um arbeiten zu können musste ich mengen an Ibuprofen die weit über ber empfohlenen Höchstmenge liegen einnehmen) haben meine Chefs mich dazu genötigt dennoch zu arbeiten und Dinge wie mit knapp über 40°C Fieber zu arbeiten als Normalität dargestellt oder behauptet, dass dies nur erhöte Temperatur sei

-Nachdem ich vor kurzem einen Starken Nervenzusammenbruch hatte, wurde mir vorgeworfen, dass ich die genannten Probleme nie Angesprochen hätte und vorgeworfen, dass ich mich über andere Dinge beschwert hätte, welche nicht passiert sind

-Auch wurden mir fehlender Arbeitseinsatz sowie fehlende Dankbarkeit für die private Unterstützung vorgeworfen

-Verständlicher Weise hat über die Zeit meine Arbeitsleistung darunter massiv gelitten

-Wegen dieser Gesamtsituation ist es zu einer Kündigung gekommen

Nun zu meiner Frage. Da eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist, möchte ich wissen wie viel Urlaubsanspruch mir für dieses Jahr aktuell (9.3.25) zusteht.

Danke für eure Hilfe im voraus.

Grüße Steven

Gesundheit, Kündigung, Urlaub, Urlaubsanspruch

Muss man Ausbildungskosten zurückzahlen?

Hallo, ich mache gerade Ausbildung als Pflegefachkraft. Probezeit ist schon vorbei. Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen, weil die Arbeit in der Pflege nicht zu mir passt. Im Falle einer Kündigung muss ich irgendwelche Kosten zurückzahlen? (z.B: Weihnachtsgeld, Lernmaterialkosten, eventuell meine ganzen Gehälter die ich bisher erhalten habe)

Also über die Kündigung steht auf dem Vertrag so:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 

2.1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.

Habt ihr eventuell eine ähnliche Erfahrung über Kündigung während Ausbildungszeit?

Ausbildung, Kündigung, Rückzahlung, Ausbildungskosten, Ausbildungsvergütung, Ausbildungsvertrag

Provisionsauszahlung nach Austritt aus Firma- wie abrechnen?

Hallo,

ich habe meinem AG zum 30.9. gekündigt. Ich arbeite hier im Vertrieb und mein Gehalt besteht aus einem Fixum und einer Provision.
Meine letzten Projekte werden im September starten und somit stehen mir wie vereinbart zu diesen Projekten im Oktober die entsprechenden Provisionen zu. Die Provisionen sind in meinem Job unregelmäßig übers Jahr verteilt, je nach Start der Projekte.
Mein AG will mir die Provisionen auch auszahlen, will aber, dass ich ihm im Oktober einer Rechnung über die zwei Provisionen schreibe.
Erstens werde ich im Oktober nicht selbstständig sein, somit kann ich nicht einfach so eine Rechnung schreiben.
Zweitens ist das ja nicht „korrekt“- auch nicht sozialversicherungstechnisch.

Ich habe nun vorgeschlagen, dass man ja über die Steuerklasse XI abrechnen kann.
Darauf bekam ich folgende Antwort:

„Wenn die Provision „im Nachhinein“ über eine Gehaltsabrechnung laufen soll, dann muss eine erneute Anmeldung erfolgen und der Betrag ist komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig. Außerdem benötigt sie 

  1. Angabe der neuen Arbeitsstelle und
  2. Höhe des dort gezahlten Gehalts (dies ist wichtig, um zu klären, ob der Betrag für die Sozialversicherung überschritten wird)

 

Beim Ausstellen einer Rechnung müsste diese bei Deiner Steuererklärung eingereicht werden und wäre somit nur steuerpflichtig.“

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
Ich muss doch nicht extra wieder angemeldet werden? Es gibt so viele Firmen, die mit Provisionen arbeiten, hier muss es doch auch eine „einfache“ Regelung geben.

Außerdem glaube ich nicht, dass ich die Angaben zu meinem neuen Arbeitgeber geben muss- und das will ich auch nicht, geht sie nichts an. Es muss reichen, wenn ich dem alten AG sage, dass mein Beitrag zur Sozialversicherung die Grenze nicht überschreiten wird. Wie seht ihr das? Was würdet ihr dem AG antworten? Wie würdet ihr das regeln?

Danke schon jetzt!

Kündigung, Sozialversicherung, Abrechnung

Arbeitgeber favorisiert schlecht benehmenden Kollegen. Rechtlich erlaubt?

Bei mir auf der Arbeit (Krankenhauspforte) gibt es seit einigen Jahren einen Kollegen, der schon früh durch sein katastrophales Verhalten aufgefallen ist und bei den Meisten von uns Kollegen deswegen aneckt. Er ist regelmäßig krank geschrieben, allein letztes Jahr waren es über 12 Wochen; macht im System nachweisbar seine Arbeit nicht, besonders nachts, wenn es um das Sicherheitsprotokoll geht; stiehlt regelmäßig aus dem hauseigenen Café Getränke und Snacks, die er dann leer im Büro rumliegen lässt - Beweise können aber keine gesammelt werden, da die Bistrodamen alle zu ihm halten und die anderen Kollegen Angst vor Ärger haben -; und sich ebenso nachweislich regelmäßig privat am Arbeitsrechner und -drucker bedient. Seine Dateien und Dokumente lässt er dabei im Aktenschrank rumliegen, wo er sich ein ganzes Fach für frei gemacht hat, obwohl es uns strikt untersagt ist, diesen zweckzuentfremden aufgrund wichtiger Dokumente und Schlüssel für das Haus. Andere haben dafür und für kleinere Fehler schon Ärger und Abmahnungen bekommen.

Früher war sein Verhalten noch halbwegs tragbar, doch inzwischen sind wir in der Abteilung komplett unterbesetzt (von uns wird erwartet, 3 Schichten durchgehend mit 7 Leuten zu besetzten, wovon nur 2 Vollzeit arbeiten. 2 werden bald entlassen, um Kosten zu sparen. Neue Stellen hat die Perso verboten) und seine Dreistigkeit macht uns die Arbeit zur Hölle. Der Chef macht die Augen zu und buckelt vor der Perso und dem Betriebsrat, der sich weigert, ihn auch nur abzumahnen, da "der arme Mann ja schwer depressiv und hilfsbedürftig ist", obwohl all seine Krankschreibungen aufgrund verschiedener Kleinerkrankungen waren und er auf Kosten unserer Urlaubsplanung bereits 2x in Reha weg seiner Depressionen.

Ist dieses Verhalten überhaupt rechtens vom Arbeitgeber?

arbeitsrecht, Kündigung

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